Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der öffentliche Auftrag wird nur an geeignete, also fachkundige und leistungsfähige Unternehmen vergeben. Ein Unternehmen ist geeignet, wenn es die nachfolgenden zur ordnungsgemäßen Ausführung des öffentlichen Auftrags festgelegten Kriterien (Eignungskriterien) erfüllt.
Aufgrund der inhaltlichen Breite des Auftrages und der damit in Zusammenhang stehenden Eignungsanforderungen ist die Bearbeitung durch Konsortien ausdrücklich zugelassen und erwünscht. Die Eignung des Bieters wird anhand folgender Kriterien bewertet:
1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
a) Genauer Name, eindeutige Adresse und die Rechtsform (GmbH, GbR etc.) des Bieters;
b) Angabe einer für das Projekt zuständigen Kontaktperson einschließlich Telefonnummer(n) und sonstiger Kommunikationsanschlüsse und -adressen.
I. Ausschlussgründe
Der öffentliche Auftrag wird nur an Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen sind. Hierzu sind folgende Unterlagen mit dem Angebot einzureichen:
• Eine unterschriebene Eigenerklärung - bei geplanten Bietergemeinschaften (Konsortien) von je-dem Mitglied -, dass keiner der zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegt. Das Fehlen dieser Erklärung kann zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen! Nur auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle ist dies durch Vorlage eines entsprechenden Beleges nach § 48 Abs. 4 bis 6 VgV nachzuweisen. Die Vergabestelle behält sich in diesem Zusammen-hang vor, die erforderlichen Informationen über die persönliche Lage der Person, deren Verhalten dem Unternehmen zugerechnet wird, bei den zuständigen Behörden einzuholen, wenn sie Beden-ken in Bezug auf dessen persönliche Eignung hat. Sofern Ausschlussgründe gem. § 123 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzu-weisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
• Eine unterschriebene Eigenerklärung - bei geplanten Bietergemeinschaften (Konsortien) von je-dem Mitglied -, dass keiner der fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegt. Das Fehlen dieser Erklärung kann zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen! Nur auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle ist dies durch Vorlage eines entsprechenden Beleges nach § 48 Abs. 4 bis 6 VgV nachzuweisen. Die Vergabestelle behält sich vor, die erforderlichen Informationen über die persönliche Lage des Bewerbers bei den zuständigen Behörden einzuho-len, wenn sie Bedenken in Bezug auf dessen persönliche Eignung hat. Sofern Ausschlussgründe gem. § 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB ge-troffen worden sind.
Zudem sind die folgenden weiteren Unterlagen einzureichen:
• Eigenklärung - bei geplanten Bietergemeinschaften (Konsortien) von jedem Mitglied -, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG sowie nach § 21 Abs. 3 AEntG nicht vorliegen. Das Fehlen dieser Erklärung kann zum Ausschluss aus dem Vergabeverfah-ren führen!
• Vorlage einer rechtsverbindlich unterzeichneten Verpflichtungserklärung des Subunternehmers, in der dieser sich verpflichtet, die bezeichneten Leistungsteile im Falle der der Auftragserteilung als Subunternehmer zu übernehmen.