Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen nach § 6a Satz 1 Nr. 2 VOB/AEU abzugeben: #a) Erklärung
über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021,2022,2023 [vorläufig]), soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen; Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied
der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen. #b) Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes
Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet; #c) Falls zutreffend, Erklärung, dass ein
Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde; #d) Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der
Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat; e) Erklärung, dass das Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft ist. Mit dem Angebot sind die Nachweise zu erbringen entweder durch die vom
öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine
den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten
haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. #Auf Verlangen der Auftraggeberin sind zur Bestätigung der Eigenerklärungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen: #a)
Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn und Verlustrechnungen; #b) Falls zutreffend, rechtskräftig bestätigter
Insolvenzplan; #c) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist), Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
(soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG; #d) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für das Unternehmen
zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen. Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis
oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Nimmt das bietende Unternehmen im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, behält sich die Auftraggeberin vor, zu verlangen, dass bietendes Unternehmen und diese Unternehmen (Eignungsleihende) gemeinsam für die Auftragsausführung haften (§ 6d Abs. 2 VOB/AEU). Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. #Geforderte Mindeststandards: Der Bieter hat folgende Angaben zu machen: Nachweis einer bestehenden
Haftpflichtversicherung mit folgenden Haftungssummen (Mindestanforderung): — mindestens 2,0 Mio. EUR für Personenschäden, 1,0 Sach- und Vermögensschäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens
die zweifache der vorgenannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis ist spätestens vor Auftragserteilung durch eine verbindliche Deckungsbestätigung der Versicherung zu erbringen. Wenn oder soweit
eine Versicherung in der o. g. Höhe zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht vorliegt, kann der Nachweis vorläufig durch eine rechtsverbindliche Eigenerklärung des Bieters über den Abschluss einer entsprechenden
Versicherung im Auftragsfall erbracht werden.