Zusätzliche Informationen
Der Anbieter ist ein Generalist und kein Spezialist.
Die Mindestreichweite des Anbieters beträgt 1 Million Besucher pro Monat.
(siehe Vergabeunterlagen).
- Schnittstelle zum e-Recruiting-Tool von MHM Systemhaus
(siehe Vergabeunterlagen).
- Veröffentlichung / Darstellung
Über das Mulitposting-Tool der oben genannten Softwarelösung werden neue
Stellenanzeigen auf der Onlineplattform des Anbieters veröffentlicht. Die
Veröffentlichung erfolgt in der Originaldarstellung wie auf der Karriereseite der
Stadt Kontanz. Eine reine Textanzeige ohne Fotos und Farbflächen entspricht
nicht den Corporate Design Vorgaben und werden nicht akzeptiert. Über das
Multiposting-Tool wird die Stellenanzeige direkt auf der Onlineplattform des
Anbieters veröffenticht. Ein Freigabe-Abstimmung mit der Stadt Konstanz erfolgt nicht (siehe Vergabeunterlagen).
- Employer Branding Profil
Auf der angebotenen Plattform des Anbieters hat die Stadt Konstanz als
Arbeitgeber die Möglichkeit sich in einem sog. Employer Branding Profil
darzustellen. Zu diesem Profil gehören die Bestanteile Text, Bild und Video. Die
Kosten für die Bereitstellung und Nutzung des Employer Branding Profil sind in
der Kalkulation des Anbeiters bereits enthalten. Es fallen keine zusätzlichen
Kosten für die Stadt Konstanz an (siehe Vergabeunterlagen).
- Mobile-Recruiting
Der Anbieter hat eine eigene Website die für mobile Endgeräte optimiert ist.
Zudem ist der Aufruf dieser Website problemlos von Desktop-Endgeräten
möglich (siehe Vergabeunterlagen).
- Reichweite
Monatliche Zugriffszahlen auf die Website und die App des Anbieters. Hat die
Webseite / App mehrere Schwerpunkte oder Tätigkeitsfelder, dürfen nur die
Zugriffszahlen aus den Bereichen Job, Karriere, Stellenangebote etc. angegeben
werden.
Der Anbieter muss mit dem Angebot einen Nachweis vorlegen, wie diese Zahlen
ermittelt worden sind. Die Mindestreichweite des Anbieters beträgt 1 Million
Besucher pro Monat.
(siehe Vergabeunterlagen).
- Stellenanzeigen
Anzahl der publizierten Stellenanzeigen auf der Website/App des Anbieters pro
Monat.
Der Anbieter muss mit dem Angebot einen Nachweis vorlegen, wie diese Zahlen
ermittelt worden sind.
(siehe Vergabeunterlagen).