Koordinationsstelle Pflege und Wohnen 2024

Freistaat Bayern vertr. durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

Ziel der landesweiten Koordinationsstelle Pflege und Wohnen ist es, dass möglichst viele ältere Menschen durch den Aufbau geeigneter Strukturen möglichst lange unter Aufrechterhaltung ihrer Lebensqualität in ihrer häuslichen Umgebung wohnen bleiben können, oder dass durch alternative und innovative Wohnprojekte ein neues Zuhause geschaffen wird. Um den Sozialraum mit einem gelungenen Mix aus professionalisierter Pflege, Förderung ehrenamtlicher pflegerischer Strukturen und gelungenen Technikeinsatz weiterzuentwickeln, müssen sämtliche mit diesem Bereich in Verbindung stehenden Akteure über aktuelle Entwicklungen und Erkenntnisse informiert, individuell beraten und die Zusammenarbeit aller Beteiligten auf dem genannten Gebiet gefördert werden. Die Beratung soll fortwährend für alle bayerischen Gemeinden, kreisfreien Städte, Landkreise und Bezirke abrufbar sein. Eine ausführliche Aufgabenbeschreibung kann der Leistungsbeschreibung entnommen werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-06-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-05-24.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-05-24 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-05-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Koordinationsstelle Pflege und Wohnen 2024
Referenznummer: 2023000732
Kurze Beschreibung:
Ziel der landesweiten Koordinationsstelle Pflege und Wohnen ist es, dass möglichst viele ältere Menschen durch den Aufbau geeigneter Strukturen möglichst lange unter Aufrechterhaltung ihrer Lebensqualität in ihrer häuslichen Umgebung wohnen bleiben können, oder dass durch alternative und innovative Wohnprojekte ein neues Zuhause geschaffen wird. Um den Sozialraum mit einem gelungenen Mix aus professionalisierter Pflege, Förderung ehrenamtlicher pflegerischer Strukturen und gelungenen Technikeinsatz weiterzuentwickeln, müssen sämtliche mit diesem Bereich in Verbindung stehenden Akteure über aktuelle Entwicklungen und Erkenntnisse informiert, individuell beraten und die Zusammenarbeit aller Beteiligten auf dem genannten Gebiet gefördert werden. Die Beratung soll fortwährend für alle bayerischen Gemeinden, kreisfreien Städte, Landkreise und Bezirke abrufbar sein. Eine ausführliche Aufgabenbeschreibung kann der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1932773.11 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 0fba6309-b74b-4bff-963e-aa428a2f4392
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Sozialforschung 📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Leistung ist innerhalb des gesamten Staatsgebietes des Freistaates Bayern zu erbringen.
Postanschrift: Haidenauplatz 1
Postleitzahl: 81667
Stadt: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer: 2 Jahre
Dauer
Datum des Beginns: 2024-08-01 📅
Datum des Endes: 2026-07-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Der Auftraggeber kann den Vertrag mit dem Auftragnehmer durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer zwei Mal für je ein weiteres Jahr verlängern.
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog und Ausführungen in den Vergabeunterlagen.
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-06-25 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Nach Ablauf der Angebotsfrist werden die im elektronischen Angebotstresor der Vergabeplattform eVergabe eingegangenen und bis zum Ablauf der Angebotsfrist dort verschlossenen Angebote durch mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers gemeinsam geöffnet. Es findet keine öffentliche Öffnung der Angebote statt. Bieter und deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen (§ 55 Abs.2 VgV).
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 36 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Zusätzliche Informationen:
Nach Ablauf der Angebotsfrist werden die im elektronischen Angebotstresor der Vergabeplattform eVergabe eingegangenen und bis zum Ablauf der Angebotsfrist dort verschlossenen Angebote durch mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers gemeinsam geöffnet. Es findet keine öffentliche Öffnung der Angebote statt. Bieter und deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen (§ 55 Abs.2 VgV).
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Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-06-18 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber behält sich vor, die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagennachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (§ 56 Abs. 2 VgV). Er kann außerdem fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachreichen oder vervollständigen lassen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist jedoch ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§56 Abs. 3 VgV). Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer festzulegenden angemessenen Frist vorzulegen (§ 56Abs. 4 VgV). Ein Anspruch der Bieter auf eine Nachforderung von Unterlagen besteht nicht. Angebote, die nicht die geforderten beziehungsweise bei Ausübung der vorgenannten Möglichkeit nicht die nachgeforderten Unterlagen enthalten, müssen zwingend ausgeschlossen werden (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV). Die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist grundsätzlich zulässig. Allerdings wird darauf hingewiesen, dass bei paralleler Bewerbung mehrerer (über eine Bietergemeinschaft oder anderweitig verbundener)Unternehmen sowie anderen Formen einer Mehrfachbeteiligung der Wettbewerbsgrundsatz und insbesondere der Geheimwettbewerb verletzt sein kann. Dies kann zum Ausschluss der betroffenen Angebote führen. Zudem kann die Bildung einer Bietergemeinschaft eine wettbewerbsbeschränkende Abrede im Sinne von § 1GWB darstellen und unzulässig sein, insbesondere wenn sich Unternehmen zusammenschließen, die als Einzelunternehmen den Auftrag allein hätten ausführen können, weil sie über die geforderten Kapazitäten, technischen Ausrüstungen und fachlichen Kenntnisse selbst verfügen. Soweit das Angebot von einer Bietergemeinschaft eingereicht wird, muss die Bietergemeinschaft eine Erklärung abgeben (Anlage Erklärung Bietergemeinschaft), a) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist, b) in der bestätigt wird, dass das bevollmächtigte Mitglied alle Mitglieder der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, c) in der erklärt wird, dass das bevollmächtigte Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Erklärungen entgegen- und Zahlungen anzunehmen, d) in der erklärt wird, dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften, e)und in der angegeben wird, welches Mitglied welche Leistungsbereiche bzw. Teilbereiche ausführt. Ist beabsichtigt, ein Angebot als Bietergemeinschaft abzugeben, ist zusätzlich die Anlage Erklärung Bietergemeinschaft zu verwenden und vollständig auszufüllen. Neben der Erklärung der Bietergemeinschaft sind die dort geforderten Angaben zu allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu machen.
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Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Vertraulichkeitsvereinbarung erforderlich

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Nachweis Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung; Mindestjahresumsatz: 1. Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung: Der Bieter hat einen Nachweis über das Bestehen einer ungekündigten Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung in Form eines Scans bzw. einer Kopie des aktuellen Versicherungsscheins oder eine Erklärung des Versicherers über das Bestehen der entsprechenden Versicherung in Höhe der geforderten Mindestdeckung mit seinem Angebot einzureichen. Die Haftpflichtversicherung muss eine Mindestdeckung in folgender Höhe aufweisen: 1,5 Mio. EURO für Personenschäden pro Schadensfall, 1,5 Mio. EURO für Sachschäden pro Schadensfall. Sollte die bestehende Haftpflichtversicherung die Risiken für den ausgeschriebenen Auftrag inhaltlich nicht abdecken und/ oder die genannten Deckungssummen nicht aufweisen, genügt für die Angebotsabgabe zunächst eine zusätzliche Eigenerklärung darüber, dass der Versicherungsumfang im Zuschlagsfall im geforderten Haftungsumfang und -höhe zum Vertragsabschluss angepasst wird. Für den Fall, dass dieses Angebot den Zuschlag erhalten sollte, ist vor der Zuschlagserteilung auf Anforderung der Vergabestelle eine Bestätigung des Versicherers über die Erweiterung des Versicherungsschutzes auf den zu vergebenden Auftrag und/oder der Höhe der Deckungssummen auf das geforderte Maß, beginnend ab Vertragsschluss, vorzulegen. 2. Mindestjahresumsatz: Der Bieter muss Angaben zu seinen Jahresumsätzen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren machen. Der Mindestjahresumsatz des Unternehmensmuss in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (einschlägige Projekte) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils mindestens 350.000 € betragen haben. Sofern das sich bewerbende Unternehmen präqualifiziert ist, ist der Nachweis der Präqualifikation ausreichend, soweit damit die geforderten Eignungsnachweise erfüllt sind. Siehe auch Vergabeunterlagen unter: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/987c0121-2324-49aa-9932-0835a92cbcda/suitabilitycriteria
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Technische und berufliche Fähigkeiten
Darstellung Organisationsstruktur, Leistungsspektrum und Tätigkeitsschwerpunkte des Unternehmens inklusive des im Unternehmen vorhandenen Personals (Angabe der Beschäftigtenzahl inklusive Zahl der Führungskräfte in den letzten drei Geschäftsjahren); Angabe von geeigneten Referenzen fachlich vergleichbaren Inhalts: 1. Darstellung der Organisationsstruktur und des Leistungsspektrums sowie der Tätigkeitsschwerpunkte des Unternehmens, einschließlich des im Unternehmen vorhandenen Personals (Beschäftigtenzahl inklusive Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Geschäftsjahren) 2. Angabe von mindestens zwei Referenzen für Aufträge fachlich vergleichbaren Inhalts möglichst aus dem Bereich "Pflege" an, die das Unternehmen in den letzten fünf Jahren durchgeführt hat. (Zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs werden Referenzen über die sonst üblichen drei Jahre hinaus gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV berücksichtigt). Die Aufträge sollen abgeschlossen sein. Folgende Angaben sind erforderlich: - Name des Auftraggebers (Kunde/Behörde) - Projektbeginn und -ende (Erbringungszeitpunkt) -Inhalt (Kurzbeschreibung des Projekts) - Angabe des Werts (Auftragsvolumen in Euro) - Ansprechpartner des Auftraggebers (Name, Funktion, mit Telefon und E-Mail-Adresse, Postadresse). Sofern das sich bewerbende Unternehmen präqualifiziert ist, ist der Nachweis der Präqualifikation ausreichend, soweit damit die geforderten Eignungsnachweise erfüllt sind. Siehe auch Vergabeunterlagen unter: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/987c0121-2324-49aa-9932-0835a92cbcda/suitabilitycriteria
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
+ 4 weitere
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV; sollten für den Bieter bzw. sein Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, so hat er diese im Arbeitsschritt Eignungskriterien des Angebotsassistenten der eVergabe zu erklären, weshalb diese nicht zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen. Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss. Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Mit der Angebotsabgabe hat der Bieter zu erklären, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z.B. §§ 129 - 129b, 89c, 261, 263, 264, 299 - 299b, 108e, 333 - 335a,232 - 233a StGB, Art. 2 § 2 IntBestG) oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt und auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden ist.
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Mit der Angebotsabgabe hat der Bieter zu erklären, dass
sein Unternehmen seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende menschen-, umwelt-, sozial-oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Insbesondere dass: - gem. § 7 Abs. 1AGG, § 3 Abs. 1 EntgTranspG und § 2 Nr. 7 AEntG Frauen und Männern für gleiche odergleichwertige Arbeit gleiches Entgelt gewährt wird, - gem. § 3 Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten die in Abschnitt 2 dieses Gesetzesfestgelegten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in angemessener Weise beachtet werden, - den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die nachdem Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, oder einer nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder § 3a des AÜG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden. Mit der Angebotsabgabe hat der Bieter auch zu erklären, dass kein Ausschlussgrund nach § 21AEntG, § 19 MiloG, § 21 SchwarzArbG und § 98c AufenthG vorliegt. Insbesondere dass gegen das Unternehmen keine Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG oder § 21 MiloG verhängt wurde. Ebenso, dass gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen Verstoßes gegen eine in § 21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt wurde.
sein Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet ist oder mangels Masse abgelehnt worden ist, und es sich auch nicht in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
sein Unternehmen keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist.
sein Unternehmen keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen abgegeben hat, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Mit der Angebotsabgabe hat der Bieter eine Scientology-Schutzerklärung gemäß Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 29. Oktober 1996 Nr. 476-2-151 (AllMBl. S.701, StAnz. Nr. 44) abzugeben.
Mit der Angebotsabgabe hat der Bieter zu erklären, dass er nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23der Verordnung (EU) 2022 /576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmenangesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschriftaufweisen, gehört. Ebenso hat er dies für seine am Auftrag beteiligten Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen zu erklären, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, und dass auch während der Vertragslaufzeit keine derartigen Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen unter den vorgenannten Konditioneneingesetzt werden.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Freistaat Bayern vertr. durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
Nationale Registrierungsnummer: e0449a76-b06a-4860-ad2b-284ff235bfbe
Abteilung: Zentrale Vergabestelle - Referat Z4
Postanschrift: Haidenauplatz 1
Postleitzahl: 81667
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle - Referat Z4
E-Mail: vergabestelle@stmgp.bayern.de 📧
Telefon: +49 89954142940 📞
Fax: +49 89954149294 📠
URL: https://www.auftraege.bayern.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://www.stmgp.bayern.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Gesundheit
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/987c0121-2324-49aa-9932-0835a92cbcda 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/987c0121-2324-49aa-9932-0835a92cbcda 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Nach Ablauf der Angebotsfrist werden die im elektronischen Angebotstresor der Vergabeplattform eVergabe eingegangenen und bis zum Ablauf der Angebotsfrist dort verschlossenen Angebote durch mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers gemeinsam geöffnet. Es findet keine öffentliche Öffnung der Angebote statt. Bieter und deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).
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Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: d909629c-b7ea-4afa-acf6-a8b05556708c
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postleitzahl: 80539
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Fragen zu Rechtsbehelfen bitten wir an das E-Mail-Postfach vergabestelle@stmgp.bayern.de zu richten. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids des Auftraggebers auf eine Rüge) wird hingewiesen.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-05-24+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 101-311495 (2024-05-24)