Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Vom Bieter und deren Nachunternehmer - bei
Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der
Bietergemeinschaft - sind sämtliche Eignungsnachweise und
sonstige Erklärungen zu Eignung zur Berufsausübung (BT-747/
BT-750), Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(BT-747/BT-750) und Technische und berufliche
Leistungsfähigkeit (BT-747/BT-750) mit dem
Angebot einzureichen.
Der Nachweis der Eignung zur Eignung zur Berufsausübung
(BT-747/BT-750), Wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit (BT-747/BT-750) und Technische und
berufliche Leistungsfähigkeit (BT-747/BT-750) und
des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU
VOB/A kann ganz oder
teilweise erbracht werden mit der vom Auftraggeber direkt
abrufbaren Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) oder unter Verwendung des in
den Vergabeunterlagen enthaltenen Formblatts 124
(Eigenerklärung zur Eignung).
- Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der
Handwerksrolle.
- qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der
Berufsgenossenschaft
des zuständigen
Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen
zur gesetzlichen
Sozialversicherung (Unbedenklichkeitsbescheinigung der
tariflichen Sozialkasse -
soweit beitragspflichtig, Unbedenklichkeitsbescheinigung des
Finanzamtes bzw.
Bescheinigung in Steuersachen).
- Angabe ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
gesetzlich geregeltes
Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist
oder
der Antrag
mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan
rechtskräftig bestätigt
wurde.
- Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet.
- Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung
begangen wurde, die
die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
Gelangt das
Angebot eines nicht
präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im
Formblatt 124 benannten
Einzelnachweise innerhalb der gesetzten angemessenen First
nach Aufforderung
vorzulegen.
Gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen aus
anderen Mitgliedstaaten
sind zugelassen.
Hinweis: Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der
Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag
erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister
gem. § 6 Abs. 1 WRegG beim Bundeskartellamt anfordern