Lieferung von Strom und Gas für die Stadt Blumberg

Stadt Blumberg

Stromversorgung städtischer Einrichtungen und die Stromlieferung für Straßenbeleuchtung und Gasversorgung städtischer Einrichtungen

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-11-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-10-11.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-10-11 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-10-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Strom und Gas für die Stadt Blumberg
Referenznummer: BLU-2024-STROM_GAS
Kurze Beschreibung:
Stromversorgung städtischer Einrichtungen und die Stromlieferung für Straßenbeleuchtung und Gasversorgung städtischer Einrichtungen
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere Energiequellen 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt

1️⃣
Interne Kennung: Los 1
Titel: Stromlieferung
Beschreibung der Beschaffung:
Stromversorgung städtischer Einrichtungen und die Stromlieferung für Straßenbeleuchtung
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität 📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Stromversorgung 📦
Postleitzahl: 78176
Stadt: Blumberg (Baden)
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Schwarzwald-Baar-Kreis 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: Los 2
Titel: Gaslieferung
Beschreibung der Beschaffung: Gasversorgung städtischer Einrichtungen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Gasversorgung 📦
Dauer
Datum des Endes: 2027-01-01 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-11-12 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 49 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber wird bestimmte "fehlende Bieterunterlagen" nicht nachfordern, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erforderliche Angaben im Hinblick auf die Eignung der Bieter (s. Eigenerklärung zur Eignung): - Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen - Erklärung, dass Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, in den letzten drei Jahren ausgeführt wurden (sollte ein Angebot in die engere Wahl kommen, sind drei Referenzen aus den letzten drei Jahren mit mindestens Angaben zu Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum zu benennen) - Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen (sollte ein Angebot in die engere Wahl kommen, ist die Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten anzugeben und die für die Leitung vorgesehenen Personen zu benennen) - Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes - Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation - Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt - Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung - Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
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Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Rein nationale Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 - 126 GWB. Der Bieter hat daher als vorläufigen Nachweis das ausgefüllte Formblatt "Erklärung zur Eignung" (liegt den Vergabeunterlagen bei) mit dem Angebot vorzulegen. Hierbei sind erforderliche Angaben: - Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen - Erklärung, dass Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, in den letzten drei Jahren ausgeführt wurden (sollte ein Angebot in die engere Wahl kommen, sind drei Referenzen aus den letzten drei Jahren mit mindestens Angaben zu Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum zu benennen) - Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen (sollte ein Angebot in die engere Wahl kommen, ist die Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten anzugeben und die für die Leitung vorgesehenen Personen zu benennen) - Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes - Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation - Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt - Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung - Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Blumberg
Nationale Registrierungsnummer: t:0770251130
Abteilung: Kämmerei
Postanschrift: Hauptstr. 97
Postleitzahl: 78176
Postort: Blumberg (Baden)
Region: Schwarzwald-Baar-Kreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Hackspiel
E-Mail: vergaben@schuellermann.de 📧
Telefon: 07702-51130 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste/ausschreibungen/D455754272 🌏
Teilnahme-URL: https://bi-medien.de 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +497219268730 📞
Fax: +497219263985 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalender-tagen gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, so muss ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Stelle innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-10-11+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 201-621144 (2024-10-11)