Auftragsbekanntmachung (2024-10-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Strom und Gas für die Stadt Blumberg
Referenznummer: BLU-2024-STROM_GAS
Kurze Beschreibung:
“Stromversorgung städtischer Einrichtungen und die Stromlieferung für Straßenbeleuchtung und Gasversorgung städtischer Einrichtungen”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere Energiequellen📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Stromversorgung städtischer Einrichtungen und die Stromlieferung für Straßenbeleuchtung”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Stromversorgung📦
Ort der Leistung: Schwarzwald-Baar-Kreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Gasversorgung städtischer Einrichtungen”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Gasversorgung📦 Dauer
Datum des Endes: 2027-01-01 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-11-12 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 49
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erforderliche Angaben im Hinblick auf die Eignung der Bieter (s. Eigenerklärung zur Eignung):
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erforderliche Angaben im Hinblick auf die Eignung der Bieter (s. Eigenerklärung zur Eignung):
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
- Erklärung, dass Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, in den letzten drei Jahren ausgeführt wurden (sollte ein Angebot in die engere Wahl kommen, sind drei Referenzen aus den letzten drei Jahren mit mindestens Angaben zu Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum zu benennen)
- Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen (sollte ein Angebot in die engere Wahl kommen, ist die Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten anzugeben und die für die Leitung vorgesehenen Personen zu benennen)
- Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +497219268730📞
Fax: +497219263985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften gegenüber dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalender-tagen gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, so muss ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Stelle innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 201-621144 (2024-10-11)