Lizenzierung von ServiceNow(R) Produkten, der Betrieb der ServiceNow(R) Plattformen, der Support zu den ServiceNow(R) Plattformen und Migrationsdienstleistung.
Diese Ausschreibung umfasst vier Bereiche 1. Lizenzierung von ServiceNow(R) Produkten 2. Betrieb der ServiceNow(R) Plattform 3. Support zur ServiceNow(R) Plattform 4. Migration
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-04-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-03-06.
Auftragsbekanntmachung (2024-03-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lizenzierung von ServiceNow(R) Produkten, der Betrieb der ServiceNow(R) Plattformen, der Support zu den ServiceNow(R) Plattformen und Migrationsdienstleistung.
Referenznummer: AOK SAN 2024 - 0011 Lizenzierung, Betrieb, Support und Migration der ServiceNow(R) Plattform
Kurze Beschreibung:
“Diese Ausschreibung umfasst vier Bereiche 1. Lizenzierung von ServiceNow(R) Produkten 2. Betrieb der ServiceNow(R) Plattform 3. Support zur ServiceNow(R)...”
Kurze Beschreibung
Diese Ausschreibung umfasst vier Bereiche 1. Lizenzierung von ServiceNow(R) Produkten 2. Betrieb der ServiceNow(R) Plattform 3. Support zur ServiceNow(R) Plattform 4. Migration
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in Verbindung mit Software📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Auftraggeberin verwendet aktuell zwei Umgebungen (Entwicklungs-/Abnahmeinstanz und eine Produktionsinstanz) der ServiceNow(R) Plattform. Die...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Auftraggeberin verwendet aktuell zwei Umgebungen (Entwicklungs-/Abnahmeinstanz und eine Produktionsinstanz) der ServiceNow(R) Plattform. Die Produktionsumgebung wird derzeit jedoch noch nicht produktiv genutzt. Optional soll eine weitere Umgebung zur Qualitätssicherung und Abnahme angeboten werden. Durch den Bieter hat der Betrieb der ServiceNow(R)-Plattform für die Auftraggeberin in der ServiceNow(R)-Cloud und zugehörigen Rechenzentren in Deutschland zu erfolgen. Die Anbindung der ServiceNow(R)-Plattformen hat an das Rechenzentrum der Auftraggeberin via IPSec (Site to Site via VPN) zu erfolgen.
Der angegebene Lizenzumfang in Anlage 2 umfasst eine obligatorische initiale Abnahmemenge, die verpflichtend mit Vertragsbeginn abgenommen wird (Mindestabnahmemenge). Es ist eine Einführung mit kleinerem Volumen (vgl. initiale Abnahmemenge in Anlage 2) geplant. Zum Ende der Projektlaufzeit wird die Summe aus initialer Abnahmemenge und perspektivischer Mehrmenge erwartet. Mit dem Ende des Projekts wird im Q4-2024/Q1-2025 gerechnet. Die perspektivische Mehrmenge gibt eine mögliche Steigerung der abgenommen initialen Lizenzumfänge an, die nach Fortschritt interner Projekte abgerufen werden können. Hieraus ergibt sich keine Abnahmeverpflichtung. Die perspektivische Mehrmenge muss zum Preis der initialen Abnahmemenge oder nach Anwendung des zu Grunde liegenden Lizenzmodells (Staffelpreise) angeboten werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 1
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-04-05 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-04-05 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zertifizierungen und Listung: Mindestanforderungen: Nachweise der aktuell gültigen Zertifizierungen nach ISO 9001 und ISO 27001. Die technisch...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zertifizierungen und Listung: Mindestanforderungen: Nachweise der aktuell gültigen Zertifizierungen nach ISO 9001 und ISO 27001. Die technisch organisatorischen Maßnahmen müssen mindestens gemäß BSI-Grundschutz (C 5 Kriterienkatalog) umgesetzt sein. Außerdem ist eine Bestätigung darüber herzureichen, dass das Bieterunternehmen Handels- und Servicepartner von ServiceNow(R) ist.
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Referenzen: - Ausgefüllte Referenzliste Mindestanforderung: Es sind 2 Referenzen zu dem hier einschlägigen Ausschreibungsgegenstand nachzuweisen. Die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzen: - Ausgefüllte Referenzliste Mindestanforderung: Es sind 2 Referenzen zu dem hier einschlägigen Ausschreibungsgegenstand nachzuweisen. Die Referenzen müssen sich auf unterschiedliche Auftraggeber aus den Bereichen Versiche-rungswirtschaft (private und gesetzliche Versicherungen) und/oder Bankwesen beziehen und dürfen nicht älter als 3 Jahre, ausgehend vom Ende der Angebotsfrist, sein. Maßgeblich ist dabei, dass bereits Support- und Migrationsleistungen von ServiceNow(R) Plattformen im vergleichbaren Umfang durchgeführt wurden. Die Referenz ist vergleichbar, wenn über diese die Migration, den Betrieb und Support von ServiceNow(R) Produkten für einen Anwenderkreis von mindestens 2000 Usern je Referenz nachgewiesen wird. Es handelt sich hierbei um Mindestanforderungen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Handelsregisterauszug: Mindestanforderung: Angaben zur Unternehmensform - Rechtspersönlichkeit mit entsprechendem Nachweis: aktueller Handelsregisterauszug,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Handelsregisterauszug: Mindestanforderung: Angaben zur Unternehmensform - Rechtspersönlichkeit mit entsprechendem Nachweis: aktueller Handelsregisterauszug, wenn im Handelsregister eingetragen (Erstelldatum nicht vor dem 01.12.2023). Bei Nichtvorhandensein ist ein gleichwertiger Nachweis einzureichen aus dem die Bezeichnung und Rechtsform der Gesellschaft, die Tätigkeitsbereiche sowie die Anschrift des Firmenhauptsitzes und eventueller weiterer Betriebsstätten hervorgehen.
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Betriebshaftpflichtversicherung: Mindestanforderung: Die Auftraggeberin fordert im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung mit jeweils folgenden...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Betriebshaftpflichtversicherung: Mindestanforderung: Die Auftraggeberin fordert im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung mit jeweils folgenden Deckungssummen: Sachschäden je Schadensereignis mindestens 1,00 Mio. EUR Personenschäden je Schadensereignis mindestens 1,00 Mio. EUR daraus resultierende Vermögensschäden je Schadensereignis mindestens 2,50 Mio. EUR
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“- Erklärung zur Einhaltung der Vorgaben des MiLoG; - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Artikel 5k der EU-Verordnung 2022/576...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
- Erklärung zur Einhaltung der Vorgaben des MiLoG; - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Artikel 5k der EU-Verordnung 2022/576 (sogen. Russlandsanktionen)
“Bekanntmachungs-ID: CXP4YRAH043
1) Auftraggeberin ist die AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand, Lüneburger Str. 4,...”
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRAH043
1) Auftraggeberin ist die AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand, Lüneburger Str. 4, 39106 Magdeburg, Deutschland; 2) Die Vergabeunterlagen stehen über das Online-Portal www.dtvp.de/center unter der Bekanntmachungs-ID CXP4YRAH043 zum Download zur Verfügung. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Gegenstand des Auftrags sind von Rügen deutlich zu trennen. Fragen, Hinweise und Rügen sind auf elektronischem Wege mittels der Bieterkommunikation über das Vergabeportal dtvp.de an die unter I.1. genannte Kontaktstelle zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren. Die Antworten werden allen Unternehmern, welche sich auf www.dtvp.de für das Vergabeverfahren registriert haben, automatisch im Wege der Bieterkommunikation über das Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Unternehmen, welche die Vergabeunterlagen ohne Registrierung heruntergeladen haben, haben in eigener Verantwortung die weitere Kommunikation der Auftraggeberin zu verfolgen. Dazu werden im Kommunikationsbereich unter der jeweiligen Ausschreibung Frage-/Antwortlisten erstellt, die der Bieter ohne Registrierung einsehen kann und die er dort selbstständig herunterladen muss. Wir weisen darauf hin, dass der Bieter insoweit verpflichtet ist, sich regelmäßig zu informieren und die entsprechenden Informationen abzurufen. 3) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Ziffer III.2.1 bis III.2.3 aufgeführten Voraussetzungen und Nachweise sind für alle Mitglieder zu erbringen. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten; 4) Allgemeiner Hinweis Nachunternehmer: Die Einschaltung von Nachunternehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Nachunternehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin, § 4 Abs. 4, S. 2. VOL/B bleibt unberührt. Der Bieter muss mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Nachunternehmern sowie Art und Umfang der an den/die Nachunternehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung mitteilen und der Auftraggeberin nachweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Nachunternehmer(s) zur Zugriffs- und Leistungsfähigkeit vorlegt (§§ 36, 47 VgV). In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen im Sinne des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Nachunternehmer anzusehen sind.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +4922894990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2024/S 048-139127 (2024-03-06)