Die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn hat sich entschlossen den Standort: "Campus Poppelsdorf" weiter zu entwickeln und in diesem Zuge soll an der zentralen Stelle des Campus Poppelsdorf, dem Quartiersplatz, ein weiterer zentraler Forschungsort sowie ein Wissenschafts- und Kommunikationszentrum entstehen, das "Lehr- und Forschungsforum" der Rheinischen Fridrich-Wilhelms-Universität Bonn.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-08-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-07-26.
Auftragsbekanntmachung (2024-07-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: LuF Gebäudeautomation
Reference number: 066-24
Kurze Beschreibung:
“Die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn hat sich entschlossen den Standort: "Campus Poppelsdorf" weiter zu entwickeln und in diesem Zuge soll an...”
Kurze Beschreibung
Die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn hat sich entschlossen den Standort: "Campus Poppelsdorf" weiter zu entwickeln und in diesem Zuge soll an der zentralen Stelle des Campus Poppelsdorf, dem Quartiersplatz, ein weiterer zentraler Forschungsort sowie ein Wissenschafts- und Kommunikationszentrum entstehen, das "Lehr- und Forschungsforum" der Rheinischen Fridrich-Wilhelms-Universität Bonn.
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Produkte/Dienstleistungen: Sonstige Elektroinstallationsarbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Neubau eines Lehr- und Forschungsforums der Universität Bonn Ausführung mit Komponenten der SIEMENS AG Gebäudeautomation (DESIGO) von - Raumbediengeräte 44...”
Beschreibung der Beschaffung
Neubau eines Lehr- und Forschungsforums der Universität Bonn Ausführung mit Komponenten der SIEMENS AG Gebäudeautomation (DESIGO) von - Raumbediengeräte 44 Stück - Standschränke 800x1800x400 28 Stück - BACnet/ IP Touch Panel 7" mit integriertem Web Server 7 Stück - Automationsstationen BACnet/IP 9 Stück - Mantelleitung NYM 3x 1,5 mm² bis 5 x 2,5 mm² ca. 30.000 m - Installationsleitung J-Y(St)Y 2x2x0,8 mm² bis 10x2x0,8 mm² ca. 29.000 m - Elektroinstallationsrohr Kunstoff und Alu ca. 2.900m - Anschlüsse von Kabel an Feldgeräten, Aktoren, etc. ca. 3.750 Stück - ca. 1.700 Datenpunkte
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-08-27 10:25:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-08-27 10:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): rein elektronische Öffnung
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“-Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“EU Sanktionen: Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU)...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
EU Sanktionen: Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 Allgemeiner Hinweis: Gemäß Art. 3 g Abs. 1 lit. d der VO 833/2014 erstreckt sich das Einfuhrverbot für Eisen- und Stahlerzeugnisse ab dem 30. September 2023 auch für aufgeführte Erzeugnisse des Anhangs XVII, sofern diese in einem Drittland unter Verwendung von Gütern russischen Ursprungs verarbeitet wurden. Das bedeutet: ist der Ursprung Russland oder wurden die Güter unter Verwendung von Gütern russischen Ursprungs hergestellt, ist die Einfuhr verboten. Das Verbot beim Import betrifft nur Produkte aus Anhang XVII der Russland-Embargoverordnung jeden Ursprungs: - Eisen- und nicht legierter Stahl (KN-Code 7206 bis 7217), - Nicht-rostender Stahl (KN-Code 7218 bis 7229), - Waren aus Eisen oder Stahl (Kapitel 73), - für Waren des Codes 7207 11 gilt das Verbot ab 1. April 2024, - für Waren der Codes 7207 12 10 und 7224 90 ab 1. Oktober 2024. Transportbehältnisse aus Eisen oder Stahl, die ausschließlich zu Beförderungszwecken verwendet werden, sind nicht von den Einfuhrverboten umfasst. Nachweispflicht Zum Zeitpunkt der Einfuhr von Gütern des Anhangs XVII aus Drittländern sind zudem Nachweise über die Ursprungsländer der Produkte erforderlich. Die Nachweispflicht gilt nur für die letzte Verarbeitungsstufe. Das bedeutet, dass keine Nachweise für die gesamte Lieferkette erbracht werden müssen, sondern nur für die letzte Verarbeitungsstufe.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre, der Mindestumsatz Euro 3,0 Mio p.a. -rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre, der Mindestumsatz Euro 3,0 Mio p.a. -rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt - Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen -Berufshaftpflichtversicherung (Deckungssumme Euro 1,5 Mio - Personenschäden und Euro 1,0 Mio Sachschäden)
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- 3 vergleichbare Referenznachweise aus den letzten 5 Jahren - Anzahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten (gegliedert nach...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- 3 vergleichbare Referenznachweise aus den letzten 5 Jahren - Anzahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten (gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal)
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Ausreichende Anzahl zertifizierter Systemtechniker für SIEMENS AG Gebäudeautomation (DESIGO) innerhalb eines Umkreises von 50 km: Mindestens: 3...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Ausreichende Anzahl zertifizierter Systemtechniker für SIEMENS AG Gebäudeautomation (DESIGO) innerhalb eines Umkreises von 50 km: Mindestens: 3 zertifizierte Systemtechniker pro Bieter. Ein entsprechender Nachweis ist beizufügen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Gem. Vergabeunterlagen”
“Bekanntmachungs-ID: CXPNY5EDUKZ” Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: DE 81 39 06 983
Postanschrift: Völklinger Str. 49
Postleitzahl: 40221
Postort: Düsseldorf
Region: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@mkw.nrw.de📧
Telefon: +49 211-896-4423📞
Fax: +49 211-896-4213 📠 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer: DE 812110859
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 2211473055📞
Fax: +49 2211472889 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gem. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 "Einleitung, Antrag" Absatz 3: 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gem. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 "Einleitung, Antrag" Absatz 3: 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 GWB Absatz 1 Nummer 2. § 134 GWB Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 146-455031 (2024-07-26)