Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Sämtliche nachfolgend geforderten Angaben sind, soweit nicht anders angegeben, durch geeignete Nachweise und Erklärungen, auch Eigenerklärungen, zu belegen.
• Mindestens zwei bis maximal drei Referenzen für Projekte und Studienvorhaben über vergleichbare Leistun-gen in den letzten drei Jahren, jeweils Kurzdarstellung der Projekte (max. 2 Seiten) mit Umfang und Be-schreibung der erbrachten Leistungen, Angaben zum Auftraggeber und Nettoauftragsvolumen, Zeitraum der Auftragserfüllung); der Kontakt zum Auftraggeber wird auf Anforderung durch den Bieter hergestellt.
• Alle Leistungen müssen in deutscher Sprache erbracht werden. Der Nachweis entsprechender Sprachkennt-nisse ist mittels Eigenerklärung zu erbringen.
• Projektteam/Projektbearbeitende: Des Weiteren sind neben einer Projektleitung die zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen mit detaillierter Angabe von Qualifikation und Erfahrung in den Bereichen
o Berichterstellung,
o Datenbeschaffung (konkrete Darstellung der bisherigen Vorgehensweise, oder auch Beispiele)
o Monitoring und Evaluierung (konkrete Darstellung der bisherigen Tätigkeiten)
o Ableitung von Handlungsempfehlungen aus Evaluierungsergebnissen
o technische Kenntnisse im Bereich Wasserstoff und Folgeprodukte
anzugeben. Es sollen nur Team-Mitarbeitende angegeben werden, die fachlich am Projekt mitwirken und ver-handlungssichere Deutschkenntnisse besitzen. Bei Abwesenheit wird eine entsprechend qualifizierte Vertre-tung gewährleistet (Backstopping; pro Person mindestens eine Vertretung). Nachweise sind dem Angebot bei-zulegen (Qualifikationen; Referenzen zu Projekten und/oder sonstiger Tätigkeiten: Jeweils Kurzdarstellung der Projekte mit Umfang und Beschreibung der erbrachten Leistungen; Benennung, welche der geforderten Fach-kenntnisse und Erfahrungen mit der Referenz abgedeckt werden).
• Der Bieter hat keine Interessen, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten. Es wird vermutet, dass ein die Auftragsausführung nachteilig beeinflussender Interes-senkonflikt vorliegt, wenn der Bieter die Bundesregierung zu den in diesem Auftrag zu evaluierenden Zielen und Maßnahmen berät bzw. beraten hat oder zu evaluierende Ziele und Maßnahmen entwickelt bzw. entwi-ckelt hat.
Sofern der Bieter mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehende Interessen hat, muss von ihm sub-stantiiert und glaubhaft dargelegt werden, dass die konkrete Interessenkollision die Auftragsausführung auf-grund struktureller, personeller und/ oder organisatorischer Vorkehrungen nicht nachteilig beeinflussen wird. Hierzu legt der Bieter eine formfreie Eigenerklärung vor.