Auftragsbekanntmachung (2024-07-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Offenes Verfahren: Berufsförderungswerk München gemeinnützige Gesellschaft mbH Empfangsdienst Nachtschicht
Referenznummer: BFW_Empfang Nacht
Kurze Beschreibung:
“Empfangsdienstleistungen für die Nachtschicht am Empfang des AG im Hauptgebäude in der Moosacher Straße 31, 85614 Kirchseeon”
Produkte/Dienstleistungen: Empfangsdienste📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 560 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftraggeber beabsichtigt, sich mit diesem Vergabeverfahren Empfangsdienstleistungen für die Nachtschicht am Empfang im Hauptgebäude in der Moosacher...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftraggeber beabsichtigt, sich mit diesem Vergabeverfahren Empfangsdienstleistungen für die Nachtschicht am Empfang im Hauptgebäude in der Moosacher Straße 31, 85614 Kirchseeon zu beschaffen. Wegen der Einzelheiten der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen wird auf die als Anlage 1 den Vergabeunterlagen beigefügte Leistungsbeschreibung verwiesen. Die Nachtschicht des Empfangs ist nicht zu besetzen, wenn das Haus des AG wegen Betriebsferien gänzlich geschlossen oder nur tagsüber geöffnet ist. Der im Anlagenkonvolut 2 den Vergabeunterlagen beigefügte, vorläufige Schließplan des AG für 2025 enthält zur Veranschaulichung die derzeit geplanten Schließzeiten des AG im Jahre 2025 (rote Markierungen). Das Anlagenkonvolut 2 der Vergabeunterlagen (Objektunterlagen) enthält zudem ein Luftbild mit gelben Markierungen der zu überwachenden, in Sicht- und Hörweite zum Empfang befindlichen Außenbereiche (Vorplätze sind durch große Fensterfronten einzusehen) sowie die Hausordnung des Objekts.
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Ort der Leistung: Ebersberg🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-02 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Auftragsbezogenes Personalorganisationskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Auftragsbezogenes Schulungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25.0
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-08-02 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-08-02 09:05:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 67
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Ausschlussgründe: Mit dem Angebot sind vom Bieter (im Falle von Bietergemeinschaften von jedem Mitglied) vorzulegen: 1) Eigenerklärung gemäß § 123 Abs. 1-3...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Ausschlussgründe: Mit dem Angebot sind vom Bieter (im Falle von Bietergemeinschaften von jedem Mitglied) vorzulegen: 1) Eigenerklärung gemäß § 123 Abs. 1-3 GWB 2) Eigenerklärung gemäß § 123 Abs. 4 GWB 3) Eigenerklärung gemäß § 124 GWB 4) Eigenerklärung zu weiteren Ausschlussgründen 5) Eigenerklärung nach Art. 5 k) Abs. 1 EU-VO Nr. 833/2014 i. d. F. v. Art. 1 Ziff. 23 EU-VO 2022/576
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Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes nach § 34a Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung (GewO): Vorlage der Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes nach...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes nach § 34a Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung (GewO): Vorlage der Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes nach § 34a Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung (GewO) des Bieters. Bei Bietergemeinschaften ist die Erlaubnis von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Betriebshaftpflichtversicherung: Eigenerklärung des Bieters, dass er eine Betriebshaftpflichtversicherung 1. mit Deckungssummen von mindestens 1.000.000,00...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Betriebshaftpflichtversicherung: Eigenerklärung des Bieters, dass er eine Betriebshaftpflichtversicherung 1. mit Deckungssummen von mindestens 1.000.000,00 EUR für Personenschäden, mindestens 1.000.000,00 EUR für Sachschäden, mindestens 250.000,00 EUR für Vermögensschäden und mindestens 250.000,00 EUR für den Verlust von Schlüsseln, 2. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen muss, bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen unterhält. Im Falle von geringeren Deckungssummen und/oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter 1.-2. genannt, hat der Bieter zu erklären, dass er über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt und diese im Auftrags-fall an die vorstehenden Anforderungen unter 1.-2. anpassen wird. Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes. Bei Bietergemeinschaften ist eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Umsatz: Eigenerklärung des Bieters über den Gesamtumsatz und den Umsatz für Leis-tungen im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Empfangsdienst), jeweils der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Umsatz: Eigenerklärung des Bieters über den Gesamtumsatz und den Umsatz für Leis-tungen im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Empfangsdienst), jeweils der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021-2023), jeweils in EUR netto. Mindestanforderung ist ein durchschnittlicher Umsatz für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Empfangsdienst) des Bieters in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021-2023) von jeweils 500.000,00 EUR netto. Bei Bietergemeinschaften sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Empfangsdienst). Letztgenannter Wert ist maßgeblich für die Einhaltung der Mindestanforderung.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zahl der Beschäftigten: Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) des Bieters jeweils in den letzten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zahl der Beschäftigten: Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) des Bieters jeweils in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021-2023) ersichtlich ist. Der Bieter hat dabei jeweils gesondert anzugeben, welchen Anteil an der durchschnittlichen Zahl das Empfangspersonal mit den Leistungen vergleichbar wie in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) hat. Mindestanforderung ist eine durchschnittliche Zahl von mindestens 5 beschäftigten Personen Empfangspersonal mit den Leistungen vergleichbar wie in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021-2023). Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes. Bei einer Bietergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die durchschnittliche Zahl des Empfangspersonals mit den Leistungen vergleichbar wie in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft jeweils zu addieren. Letztgenannte Summen sind maßgeblich für die Einhaltung der Mindestanforderung.
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Referenzen des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft: Eigenerklärung über zwei (2) geeignete Referenzen (Mindestanforderung) des Bieters/des...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzen des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft: Eigenerklärung über zwei (2) geeignete Referenzen (Mindestanforderung) des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Angabe: - bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat, - der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt, - der Projektbezeichnung, - der beauftragten und erbrachten Leistungen des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft, - des Auftragswerts dieser beauftragten und erbrachten Leistungen, - des Zeitraums der Leistungserbringung dieser beauftragten und erbrachten Leistungen, - des Namens und der Anschrift des Auftraggebers des Referenzprojektes (nicht eines externen Dritten) und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Eine Referenz gilt als geeignet, wenn jeweils alle folgenden Anforderungen erfüllt sind: 1. Es handelt sich um ein Referenzprojekt über Leistungen des Empfangsdienstes; 2. Die referenzgegenständlichen Leistungen wurden nach Ansicht des Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht; 3. Projektstand des Referenzprojekts bei Ablauf der Angebotsfrist in diesem Verfahren: Der Bieter hat die Leistungen im Zeitraum 01.01.2021 bis zum Fristablauf zur Abgabe der Angebote ausgeführt bzw. bei laufenden Projekten für mindestens sechs (6) Monate am Stück erbracht (das Referenzprojekt kann insgesamt vor 2021 begonnen worden sein). Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Es werden nur die vom Bieter im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage 5 der Vergabeunterlagen) an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Je Referenz ist ein zusätzliches Projektblatt (max. 1 DIN-A-4-Seite) mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet, das ebenfalls berücksichtigt wird. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt. Auf die weiteren an die Referenzen gestellten Anforderungen und der geforderten Form der Referenzangaben wird auf die Angaben im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage 5 der Vergabeunterlagen) verwiesen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“siehe Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) und Vertrag (Anlage 3 der Vergabeunterlagen)”
“Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PH3BE
1) Es ist ausschließlich elektronische Angebotsabgabe zugelassen. 2) Das gesamte Vergabeverfahren wird elektronisch über...”
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PH3BE
1) Es ist ausschließlich elektronische Angebotsabgabe zugelassen. 2) Das gesamte Vergabeverfahren wird elektronisch über die in dieser Auftragsbekanntmachung genannte Vergabeplattform abgewickelt. Zur Teilnahme am Verfahren müssen sich alle interessierten Wirtschaftsteilnehmer auf der Vergabeplattform https://www.dtvp.de registrieren. Es ist zu beachten, dass an die bei der Registrierung hinterlegte E-Mail-Adresse die gesamte Kommunikation des Vergabeverfahrens gerichtet sein wird. Sollten interessierte Wirtschaftsteilnehmer über die folgenden Angaben hinaus weitere technische Hilfe benötigen, ist der Support der Plattform zu kontaktieren. web: https://support.cosinex.de/unternehmen/ E-Mail: support@cosinex.de Systemvoraussetzungen E-Vergabe: Hinsichtlich der Systemvoraussetzungen für die elektronische Abgabe von Angeboten sind die Informationen ebenfalls beim Support von Cosinex/DTVP erhältlich: https://support.cosinex.de/unternehmen/display/company/Systemvoraussetzungen+VMP 3) Die Vergabeunterlagen ändernde, ergänzende, berichtigende oder klarstellende Angaben behält sich der Auftraggeber in jeder Phase des Vergabeverfahrens vor. Solche werden allen Unternehmen auf dem gleichen Weg zur Verfügung gestellt wie die ursprünglichen Vergabeunterlagen. Alle interessierten Wirtschaftsteilnehmer sind daher verpflichtet, sich stetig unter der in der Auftragsbekanntmachung genannten Internet-Adresse zu informieren, ob Aktualisierungen oder Ergänzungen der Vergabeunterlagen verfügbar sind, und diese herunterzuladen. Registrierte Unternehmen werden automatisch über nach der Registrierung versandte Nachrichten der Vergabestelle per E-Mail informiert. Es wird daher empfohlen, sich für das Verfahren unverzüglich zu registrieren, s. oben 2). 4) Fragen/Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Alle interessierten Wirtschaftsteilnehmer haben die Vollständigkeit der Vergabeunterlagen zu überprüfen und fehlende Unterlagen bei dem Auftraggeber anzufordern. Enthalten die Vergabeunterlagen erkennbare Unvollständigkeiten, Unklarheiten oder Fehler, so hat ein Wirtschaftsteilnehmer, der als Bieter auftreten will, den Auftraggeber unverzüglich, noch vor der Abgabe des Angebots über die Vergabeplattform, Bereich "Kommunikation", darauf hinzuweisen. Hierfür ist die kostenlose Registrierung des Unternehmens erforderlich, s. oben Ziffer 2). Alle Fragen, die mit dem vorliegenden Verfahren im Zusammenhang stehen, sind unverzüglich, spätestens jedoch während der Angebotsfrist bis zu dem in der Auftragsbekanntmachung genannten Datum über das Kommunikationsmodul der Vergabeplattform (oben Ziffer 2) zu senden. Der AG behält sich vor, Fragen auch nach dem in der Auftragsbekanntmachung genannten Datum zu beantworten. Antworten auf Fragen werden allen Unternehmen auf dem gleichen Weg zur Verfügung gestellt wie die ursprünglichen Vergabeunterlagen. Alle interessierten Wirtschaftsteilnehmer sind daher verpflichtet, sich stetig unter der oben in Ziffer 2) genannten Internet-Adresse zu informieren, ob Fragenbeantwortungen verfügbar sind, und diese herunterzuladen (Holschuld).
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen An-gebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2024/S 128-394732 (2024-07-02)