Der Geschäftsbereich Konzerneinkauf des Universitätsklinikum Heidelberg (UKHD) ist als eigenständiger Dienstleistungsbereich verantwortlich für die Versorgung aller klinischen, administrativen und Forschungsbereiche des Universitätsklinikum Heidelberg und deren Tochtergesellschaften. Durch seine Dynamik und durch seinen Einsatz, seine Ideen und seine Dienstleistungsorientierung trägt er wesentlich zur Wirtschaftlichkeit und zur Fortentwicklung ganzheitlicher Beschaffungsprozesse am Universitätsklinikum Heidelberg bei. Neben den bestehenden Abteilungen "Einkauf" und "Vergabestelle" befindet sich die Abteilung "Strategisches Logistikmanagement" im Aufbau. Die Leitung dieser im Aufbau befindlichen Abteilung soll mithilfe einer Personalvermittlung besetzt werden. Bis zum Abschluss dieser Besetzung bzw. ggf. darüber hinaus möchte das UKHD seinen einschlägigen Bedarf durch externe Logistikunterstützung decken. Aus den vorgenannten Gründen ist der Aufbau eines Pools zum Bezug von Logistikdienstleistungen beabsichtigt. Hierfür erfolgt der Abschluss von nicht-exklusiven Beratungsverträgen über ein sogenanntes OPEN-HOUSE-VERFAHREN. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen und eines einheitlichen Entgelts sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Antragstellern der je-derzeitige Abschluss bzw. Beitritt zum Vertrag während der gesamten definierten Vertragslaufzeit angeboten. Das Open-House-Verfahren sieht die Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen für die am Verfahren Beteiligten vor. Die Vertragskonditionen und einheitlichen Entgelte sind deshalb nicht verhandelbar und für alle Vertragspartner identisch. Der Vertrag endet spätestens zum 31.12.2025, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses mit dem jeweiligen Vertragspartner. Nach der Rechtsprechung des EuGH handelt es sich nicht um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. der §§ 97 ff. GWB. Vielmehr unterliegen nach der Rechtsprechung des EuGH sogenannte Open-House-Verfahren nicht dem Vergaberecht, da aufgrund der fehlenden Auswahlentscheidung kein Wettbewerb stattfindet. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung der hier vertrags-gegenständlichen Leistung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Der Auftraggeber trifft keine Auswahlentscheidung und unterbreitet jedem interessierten Unternehmen, welches die Anforderungen an die Aufnahme in den Pool erfüllt, ein identisches Vertragsangebot. Sofern der Antragsteller die Anforderungen an die Aufnahme in den Pool erfüllt, ist der Anbieter in die Liste potentieller Berater des UKHD aufgenommen. Die letztendliche Auswahlentscheidung für einen Berater zur Erteilung eines konkreten Einzelauftrags trifft das UKHD. Von Seiten der beteiligten und unter Vertrag genommenen Unternehmen besteht kein Anspruch auf die Abnahme von Beratungsleistungen durch das UKHD.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-11-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-10-20.
Auftragsbekanntmachung (2024-10-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Open-House-Verfahren über den Bezug von Logistikdienstleistungen
Referenznummer: 2024-245
Kurze Beschreibung:
“Der Geschäftsbereich Konzerneinkauf des Universitätsklinikum Heidelberg (UKHD) ist als eigenständiger Dienstleistungsbereich verantwortlich für die...”
Kurze Beschreibung
Der Geschäftsbereich Konzerneinkauf des Universitätsklinikum Heidelberg (UKHD) ist als eigenständiger Dienstleistungsbereich verantwortlich für die Versorgung aller klinischen, administrativen und Forschungsbereiche des Universitätsklinikum Heidelberg und deren Tochtergesellschaften. Durch seine Dynamik und durch seinen Einsatz, seine Ideen und seine Dienstleistungsorientierung trägt er wesentlich zur Wirtschaftlichkeit und zur Fortentwicklung ganzheitlicher Beschaffungsprozesse am Universitätsklinikum Heidelberg bei. Neben den bestehenden Abteilungen "Einkauf" und "Vergabestelle" befindet sich die Abteilung "Strategisches Logistikmanagement" im Aufbau. Die Leitung dieser im Aufbau befindlichen Abteilung soll mithilfe einer Personalvermittlung besetzt werden. Bis zum Abschluss dieser Besetzung bzw. ggf. darüber hinaus möchte das UKHD seinen einschlägigen Bedarf durch externe Logistikunterstützung decken. Aus den vorgenannten Gründen ist der Aufbau eines Pools zum Bezug von Logistikdienstleistungen beabsichtigt. Hierfür erfolgt der Abschluss von nicht-exklusiven Beratungsverträgen über ein sogenanntes OPEN-HOUSE-VERFAHREN. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen und eines einheitlichen Entgelts sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Antragstellern der je-derzeitige Abschluss bzw. Beitritt zum Vertrag während der gesamten definierten Vertragslaufzeit angeboten. Das Open-House-Verfahren sieht die Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen für die am Verfahren Beteiligten vor. Die Vertragskonditionen und einheitlichen Entgelte sind deshalb nicht verhandelbar und für alle Vertragspartner identisch. Der Vertrag endet spätestens zum 31.12.2025, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses mit dem jeweiligen Vertragspartner. Nach der Rechtsprechung des EuGH handelt es sich nicht um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. der §§ 97 ff. GWB. Vielmehr unterliegen nach der Rechtsprechung des EuGH sogenannte Open-House-Verfahren nicht dem Vergaberecht, da aufgrund der fehlenden Auswahlentscheidung kein Wettbewerb stattfindet. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung der hier vertrags-gegenständlichen Leistung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Der Auftraggeber trifft keine Auswahlentscheidung und unterbreitet jedem interessierten Unternehmen, welches die Anforderungen an die Aufnahme in den Pool erfüllt, ein identisches Vertragsangebot. Sofern der Antragsteller die Anforderungen an die Aufnahme in den Pool erfüllt, ist der Anbieter in die Liste potentieller Berater des UKHD aufgenommen. Die letztendliche Auswahlentscheidung für einen Berater zur Erteilung eines konkreten Einzelauftrags trifft das UKHD. Von Seiten der beteiligten und unter Vertrag genommenen Unternehmen besteht kein Anspruch auf die Abnahme von Beratungsleistungen durch das UKHD.
Die grundsätzlich über den Pool zu bearbeitenden Themenfelder der Logistik innerhalb des UKHD sind: Medizinische Versorgung: - Medikamente - Blutprodukte - Laborproben - Medizinprodukte - Medizingeräte - Sterilgut - Medizinische Gase Versorgung und Logistik: - Lagerartikel - Speiseversorgung - Wäscheversorgung - Energieversorgung - Gefahrstoffe Patienten- und Personenlogistik: - Patientenlogistik - Mitarbeitermobilität - Besucherströme Infrastruktur und Unterstützung: - Reinigung - Entsorgung - Post - Logistiktechnik - Schnittstelle zu Bauprojekten Konzepte: - Bereichsspezifische Konzepte Bitte beachten Sie, dass diese Aufzählung an Themenfeldern nicht abschließend ist. Die grundsätzlichen über den Pool zu vergebenden Leistungen sind: Strategische Planung und Optimierung: - Entwicklung und Implementierung von Logistikstrategien zur Optimierung der Lieferketten und der Material-, Personen- und Informationsflüsse im Krankenhaus - Erheben und Analysieren von Daten zur Identifizierung von möglichen Effizienzsteigerungen und Kosteneinsparungen durch eine Logistikoptimierung - Durchführung von Marktanalysen und Identifikation globaler Logistiktrends zur Verbesserung der Krankenhauslogistik - Präsentation von Berichten zur Darstellung der Leistungskennzahlen gegenüber der Geschäftsbereichsleitung/Geschäftsführung - Koordination und Beratung anstehender Projekte (bspw. Bauprojekte) - Planung und Integration von Automatisierungslösungen zur Verbesserung der Effizienz und Reduzierung von Betriebskosten Beschaffungs- und Distributionsprozesse: - Überwachung der Beschaffungsprozesse und Sicherstellung der termingerechten Lieferung von medizinischen und nicht-medizinischen Materialien (Logistikplanung im OP sowie Arzneimittellogistik - Transportmittellogistik, Koordination/Analyse des Warenflusses mittels AWT, Gitterwagen und Paletten - Retourenmanagement Qualitäts- und Sicherheitsmanagement: - Sicherstellung der Einhaltung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards in allen logistischen Prozessen - Durchführung von regelmäßigen Audits und Risikobewertungen zur Verbesserung der Logistikprozesse - Nachhaltigkeitsplanung Prozessanalyse und -verbesserung: - Analyse der bestehenden Logistikprozesse und Identifikation von Verbesserungspotenzialen in enger Abstimmung mit der Lagerleitung - Implementierung von Lean-Management-Prinzipien und kontinuierlichen Verbesserungsprogrammen IT- und Datenmanagement: - Nutzung von Logistiksoftware und Datenanalysen zur Optimierung der Materialwirtschaft - Überwachung und Steuerung der Optimierung des Warenmanagementsystems im Rahmen einer möglichen Automatisierung und Digitalisierung - Integration neuer Technologien und Systeme zur Verbesserung der Effizienz und Transparenz der Logistikprozesse
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
“Im vorliegenden Verfahren handelt es sich NICHT um ein Offenes Verfahren! Es erfolgt der Abschluss von nicht-exklusiven Beratungsverträgen über ein...”
Zentrale Elemente des Verfahrens
Im vorliegenden Verfahren handelt es sich NICHT um ein Offenes Verfahren! Es erfolgt der Abschluss von nicht-exklusiven Beratungsverträgen über ein sogenanntes OPEN-HOUSE-VERFAHREN! Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen und eines einheitlichen Entgelts sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Antragstellern der jederzeitige Abschluss bzw. Beitritt zum Vertrag während der gesamten definierten Vertragslaufzeit angeboten. Das Open-House-Verfahren sieht die Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen für die am Verfahren Beteiligten vor. Die Vertragskonditionen und einheitlichen Entgelte sind deshalb nicht verhandelbar und für alle Vertragspartner identisch. Der Vertrag endet spätestens zum 31.12.2025, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses mit dem jeweiligen Vertragspartner. Für die Erbringung der Beratungsleistung wird ein einheitlicher Stundensatz von 180,00 EUR zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zugrunde gelegt. Im vorgenannten Stundensatz sind alle zur Leistungserfüllung erforderlichen Nebenkosten (wie Kosten für Telefonie, Druck, Reisekosten/ Fahrtkosten, Anfahrt, etc.) zu berücksichtigen. Eine Berechnung separater Preispositionen ist folglich nicht zulässig. Der Umfang der Unterstützung ist im Viertelstundentakt abzurechnen. Während der laufenden Antragsphase ist der Antrag bis spätestens 08.11.2024, 10:00 Uhr, auf dem o. g. Vergabeportal über den dortigen Angebotssafe einzustellen. Die Einreichung des Antrags erfolgt in Textform nach § 126b BGB. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist nicht notwendig. Da allen geeigneten und interessierten Antragstellern der jederzeitige Abschluss bzw. Beitritt zum Vertrag während der gesamten definierten Vertragslaufzeit angeboten wird, ist die Stellung eines Antrags auch nach der o. g. Frist möglich. In diesem Falle (nach Ablauf der o. g. Frist) sind die Anträge nicht über den Angebotssafe, sondern über die Nachrichtenfunktion (Rei
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-11-08 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-11-08 10:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Universitätsklinikum Heidelberg, Berliner Straße 10, 69120 Heidelberg
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“mind. 2 Vertreter des Auftraggebers, Bieter sind nicht zugelassen”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-11-08 10:01:00 📅
Ort des Eröffnungstermins:
“Universitätsklinikum Heidelberg, Berliner Straße 10, 69120 Heidelberg”
Zusätzliche Informationen:
“mind. 2 Vertreter des Auftraggebers, Bieter sind nicht zugelassen”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-10-29 00:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
“Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.”
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung bzgl. Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576: Eigenerklärung (von allen Bewerbern / Bietern / allen Mitgliedern von Bewerber- bzw....”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung bzgl. Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576: Eigenerklärung (von allen Bewerbern / Bietern / allen Mitgliedern von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften) Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag / Angebot Vertretenen auch für diese): 1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. 2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. 3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Bei Bietergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben.
“Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt: Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt: Ich erkläre/Wir erklären, dass meinen/unseren Beschäftigten (mit...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt: Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt: Ich erkläre/Wir erklären, dass meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Abs. 2 S. 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht oder mein/unser Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat der EU ansässig ist und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland mit dort tätigen Beschäftigten ausgeführt wird. - ich mir/wir uns von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse/lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n); oder von einem von mir/uns beauftragen Nachunternehmen eine schriftliche Versicherung geben lasse/lassen, dass dieses den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführt und diese Versicherung dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n); - ich mich verpflichte/wir uns verpflichten sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen, wenn sie nicht in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind und den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführen. Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass - mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen, - mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben, - zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und meinem/ unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird, - bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines/unseres Unternehmens sowie der von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen aus dieser Erklärung den Ausschluss meines/unseres Unternehmens und die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat, mein/unser Unternehmen oder die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können, der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auftraggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben. Bei Bietergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Berufsgenossenschaft: Angabe über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft oder alternativ gleichwertiger Einrichtung innerhalb der EU-Mitgliedstaaten” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Umsatz: Folgende Eigenerklärung: Angabe Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre” Technische und berufliche Fähigkeiten
“Anzahl Mitarbeitende: Folgende Eigenerklärung: Angabe der Anzahl der Mitarbeitenden in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren” Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB: Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir keine der zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB erfülle(n): ja / nein; Falls "nein" ausgewählt wurde: Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB erforderlich. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir keine der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB erfülle(n): ja / nein; Falls "nein" ausgewählt wurde: Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB erforderlich. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem noch bestehenden, nicht tilgungsreifen Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat (z.B. Verstoß nach § 21 Mindestlohngesetz oder § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz), mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden bin/sind: ja / nein; Falls "nein" ausgewählt wurde: Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB erforderlich. Ich /wir führen folgende Nachweise der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB an: Tatbestand nach GWB / Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB (Erläuterungen ggf. auf separater Anlage) Bei Bietergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Referenzen: 3 Referenzprojekte über Strategische Logistikberatung bei Neubauprojekten innerhalb der vergangenen 5 Jahre (2020-2024), die eine...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzen: 3 Referenzprojekte über Strategische Logistikberatung bei Neubauprojekten innerhalb der vergangenen 5 Jahre (2020-2024), die eine Logistikleistung bei einem Krankenhaus der Maximalversorgung mit mind. 1.500 Planbetten nachweisen (Volumen jedes Neubauprojekts, das als Referenzprojekt angegeben wird: mind. 50 Mio. EUR; noch laufende Projekte werden berücksichtigt). Erfahrung in der Optimierung von Warenmanagementsystemen und Kenntnisse in Automatisierungs- und Digitalisierungslösungen sind von Vorteil, aber nicht Voraussetzung.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Alle im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erlangten Informationen sind vom Bieter vertraulich zu behandeln. Als vertraulich gelten insbesondere alle...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Alle im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erlangten Informationen sind vom Bieter vertraulich zu behandeln. Als vertraulich gelten insbesondere alle Unterlagen, die der Bieter über die Vergabeplattform erhält. Die vertraulichen Informationen dürfen ausschließlich für die Zusammenarbeit mit dem Universitätsklinikum Heidelberg im Zuge des Vergabeverfahrens sowie des ggf. erteilten Auftrags verwendet werden.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: bankr-nat
corruption
crime-org
distorsion
envir-law
finan-laund
fraud
human-traffic
insolvency
labour-law
liq-admin
misrepresent
partic-confl
prep-confl
prof-misconduct
sanction
socsec-law
socsec-pay
tax-pay
terr-offence
“Bekanntmachungs-ID: CXRAYY6Y657
Der Auftraggeber behält sich eine Aufhebung des Open-House-Verfahrens vor. Für den Fall, dass das Open-House-Verfahren...”
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXRAYY6Y657
Der Auftraggeber behält sich eine Aufhebung des Open-House-Verfahrens vor. Für den Fall, dass das Open-House-Verfahren aufgehoben wird, ist der Auftraggeber weder zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung, noch zur Zahlung von Schadensersatz - soweit rechtlich zulässig - verpflichtet.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 721926-8730📞
Fax: +49 721926-3985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-10-20+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 206-639004 (2024-10-20)
Auftragsbekanntmachung (2024-11-07) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-11-18 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-11-18 10:01:00 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2024-11-18 10:01:00 📅
Ergänzende Informationen Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-11-07+01:00 📅
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Änderung der Angebotsfrist von ursprünglich 08.11.2024, 10:00 Uhr, auf 18.11.2024, 10:00 Uhr. Änderung der Datums der Angebotsöffnung von ursprünglich...”
Text
Änderung der Angebotsfrist von ursprünglich 08.11.2024, 10:00 Uhr, auf 18.11.2024, 10:00 Uhr. Änderung der Datums der Angebotsöffnung von ursprünglich 08.11.2024, 10:01 Uhr, auf 18.11.2024, 10:01 Uhr.
“Änderung der Angebotsfrist sowie des Datum der Angebotsöffnung.”
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Information about modifications
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 5083ea87-c906-4443-9ba0-168f9e6f6b57-01
Quelle: OJS 2024/S 219-684606 (2024-11-07)