Prozess- und inhaltliche Begleitung zur Erarbeitung einer koordinierten Agenda zur Hebung von nachfrageseitigen Flexibilitätspotentialen für das klimaneutrale Stromsystem
Ziel des Vorhabens ist es, die AG’in dabei zu unterstützen, ein Projekt zu planen und umzusetzen, dessen Ziel es ist, in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen, Stakeholdern und Fachexperten konkrete und umsetzungsreife Konzepte zum Abbau von Flexibilitätshemmnissen und zur Beanreizung von Flexibilitätseinsätzen in Form einer Roadmap zu erarbeiten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-10-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-09-20.
Auftragsbekanntmachung (2024-09-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Prozess- und inhaltliche Begleitung zur Erarbeitung einer koordinierten Agenda zur Hebung von nachfrageseitigen Flexibilitätspotentialen für das klimaneutrale Stromsystem
Referenznummer: IC4-23305/008#011
Kurze Beschreibung:
“Ziel des Vorhabens ist es, die AG’in dabei zu unterstützen, ein Projekt zu planen und umzusetzen, dessen Ziel es ist, in enger Zusammenarbeit mit den...”
Kurze Beschreibung
Ziel des Vorhabens ist es, die AG’in dabei zu unterstützen, ein Projekt zu planen und umzusetzen, dessen Ziel es ist, in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen, Stakeholdern und Fachexperten konkrete und umsetzungsreife Konzepte zum Abbau von Flexibilitätshemmnissen und zur Beanreizung von Flexibilitätseinsätzen in Form einer Roadmap zu erarbeiten.
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Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Ziel des Vorhabens ist es, die AG’in dabei zu unterstützen, ein Projekt zu planen und umzusetzen, dessen Ziel es ist, in enger Zusammenarbeit mit den...”
Beschreibung der Beschaffung
Ziel des Vorhabens ist es, die AG’in dabei zu unterstützen, ein Projekt zu planen und umzusetzen, dessen Ziel es ist, in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen, Stakeholdern und Fachexperten konkrete und umsetzungsreife Konzepte zum Abbau von Flexibilitätshemmnissen und zur Beanreizung von Flexibilitätseinsätzen in Form einer Roadmap zu erarbeiten.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 24 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Konzepts der Leistungserbringung (siehe Ausschreibungsunterlage "Zuschlagskriterien")
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-10-23 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-10-23 09:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieterfragen richten Sie bitte bis zum 09.10.2024 auch an die folgende E-Mailadresse: buero-ic4@bmwk.bund.de”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“I. Ausschlussgründe
Der öffentliche Auftrag wird nur an Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen sind. Hierzu sind...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
I. Ausschlussgründe
Der öffentliche Auftrag wird nur an Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen sind. Hierzu sind folgende Unterlagen mit dem Angebot einzu-reichen:
• Eine unterschriebene Eigenerklärung - bei geplanten Bietergemeinschaften (Konsorti-en) von jedem Mitglied -, dass keiner der zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegt. Das Fehlen dieser Erklärung kann zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen! Nur auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle ist dies durch Vorlage eines entsprechenden Beleges nach § 48 Abs. 4 bis 6 VgV nach-zuweisen. Die Vergabestelle behält sich in diesem Zusammenhang vor, die erforderli-chen Informationen über die persönliche Lage der Person, deren Verhalten dem Un-ternehmen zugerechnet wird, bei den zuständigen Behörden einzuholen, wenn sie Be-denken in Bezug auf dessen persönliche Eignung hat. Sofern Ausschlussgründe gem. § 123 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
• Eine unterschriebene Eigenerklärung - bei geplanten Bietergemeinschaften (Konsorti-en) von jedem Mitglied -, dass keiner der fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegt. Das Fehlen dieser Erklärung kann zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen! Nur auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle ist dies durch Vorlage eines entsprechenden Beleges nach § 48 Abs. 4 bis 6 VgV nach-zuweisen. Die Vergabestelle behält sich vor, die erforderlichen Informationen über die persönliche Lage des Bewerbers bei den zuständigen Behörden einzuholen, wenn sie Bedenken in Bezug auf dessen persönliche Eignung hat. Sofern Ausschlussgründe gem. § 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben wer-den kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
Zudem sind die folgenden weiteren Unterlagen einzureichen:
• Eigenklärung - bei geplanten Bietergemeinschaften (Konsortien) von jedem Mitglied -, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG sowie nach § 21 Abs. 3 AEntG nicht vorliegen. Das Fehlen dieser Erklärung kann zum Aus-schluss aus dem Vergabeverfahren führen!
• Vorlage einer rechtsverbindlich unterzeichneten Verpflichtungserklärung des Subun-ternehmers, in der dieser sich verpflichtet die bezeichneten Leistungsteile im Falle der Auftragserteilung als Subunternehmer zu übernehmen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“siehe Ausschreibungsunterlage "Eignungskriterien"”
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Nationale Registrierungsnummer: BMWK-IC4
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: buero-ic4@bmwk.bund.de📧
Telefon: 000📞
URL: https://www.bmwk.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Wirtschaft und Finanzen
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben ✅ Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=716224🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=716224🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 00000
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: 000📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Informationen über die Überprüfungsfristen:Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Informationen über die Überprüfungsfristen:Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, d. h. dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Sieht sich ein Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß binnen 10 Tagen beim BMWK zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem BMWK geltend gemacht werden. Teilt das BMWK dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei einer Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 (1) GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWK geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWK. Der Verzicht auf die Auftragsvergabe bleibt vorbehalten.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 185-569365 (2024-09-20)