Schulungsleistungen für die Software RIB iTWO

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Auftragsgegenstand sind Individualtrainings der Software RIB iTWO für die Beschäftigten der BImA, die bei der Sparte Facility Management (FM) für den Bauunterhalt zuständig sind. Geschult wird in einzelnen Funktionen und der Anwendung der Software RIB iTWO, die den Anwender bei der Erstellung von Leistungsverzeichnissen unterstützt. In einem ersten Schritt sind zirka 330 Beschäftige (Anzahl der Beschäftigten ist nicht abschließend) zu schulen. Im zweiten Schritt werden alle neu in ein Arbeitsverhältnis mit der BImA eintretende Beschäftigte der Sparte FM der Bereiche ELM Bw, ELM Klassik und Gewerbe diese Schulungen durchlaufen, die für die Aufgabenerledigung im Bereich Bauunterhalt vorgesehen sind. Genaue Angaben zur Leistung und Umfang sind dem Vertrag und dessen Anlagen zu entnehmen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-03-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-01-31.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-01-31 Auftragsbekanntmachung
2024-04-22 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-01-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schulungsleistungen für die Software RIB iTWO
Referenznummer: VOEK 484-23
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand sind Individualtrainings der Software RIB iTWO für die Beschäftigten der BImA, die bei der Sparte Facility Management (FM) für den Bauunterhalt zuständig sind. Geschult wird in einzelnen Funktionen und der Anwendung der Software RIB iTWO, die den Anwender bei der Erstellung von Leistungsverzeichnissen unterstützt. In einem ersten Schritt sind zirka 330 Beschäftige (Anzahl der Beschäftigten ist nicht abschließend) zu schulen. Im zweiten Schritt werden alle neu in ein Arbeitsverhältnis mit der BImA eintretende Beschäftigte der Sparte FM der Bereiche ELM Bw, ELM Klassik und Gewerbe diese Schulungen durchlaufen, die für die Aufgabenerledigung im Bereich Bauunterhalt vorgesehen sind. Genaue Angaben zur Leistung und Umfang sind dem Vertrag und dessen Anlagen zu entnehmen.
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Produkte/Dienstleistungen: Software-Unterstützung 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 240 570 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: Schulungsleistungen für die Software RIB iTWO
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen:
#Besonders geeignet für:freelance#, #Besonders geeignet für:selbst#, #Besonders geeignet für:startup#
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Personalschulung 📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Erbringung als Online-Schulungen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2024-06-01 📅
Datum des Endes: 2026-06-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
2.4. Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 30.06.2028 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
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Vergabekriterien
Preis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-03-27 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-03-27 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 66 Tage
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-03-27 13:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
a) Kopie der Haftpflichtversicherung b) Nachweis des Eintrages in ein Register c) Verpflichtungserklärungen zu Unterauftragnehmern, Eignungsleihenden d) Bieterauskünfte von Unterauftragnehmern, Eignungsleihenden e) Nachweise zur Qualifikation

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB - Eigenerklärung zum etwaigen Bezug des Bieters zu Russland - Eigenerklärung zu § 2 Abs. 1 Nr. 4 Wettbewerbsregister (WRegG): Nicht abgegebene Eigenerklärungen gem. § 123 und § 124 GWB in der Bieterauskunft stellen gem. Ziffer 2.1.6 Ausschlussgründe dar. Von einem Ausschluss kann abgesehen werden, wenn das Unternehmen erklärt und nachweist, dass es: -seinen Verpflichtungen nach § 123 Abs. 4 S. 1 GWB zwischenzeitlich dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen hat oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat (§ 123 Abs. 4 S. 2 GWB) -Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 Abs. 1 GWB ergriffen hat Gemäß Verordnung (EU) 2022/576 dürfen ab dem 9. April 2022 keine öffentlichen Aufträge oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne dieser Vorschrift aufweisen. Dies betrifft nicht nur Bieter und Teilnehmer, sondern auch Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten, die mit mehr als 10% am Auftragswert beteiligt sind. Folgende Erklärungen sind abzugeben: – das Unternehmen ist nicht in Russland niedergelassen ist und der Unternehmer – im Fall der Bewerbung als Einzelkaufmann - nicht die russische Staatsangehörigkeit besitzt – dass an dem Unternehmen kein in Russland niedergelassenes Unternehmen und keine natürliche Person mit russischer Staatsangehörigkeit zu mehr als 50% beteiligt ist – das Unternehmen handelt nicht im Namen oder auf Anweisung eines in Russland niedergelassenen Unternehmens oder einer natürlichen Person mit russischer Staatsangehörigkeit – für die Ausführung des Auftrags werden nicht die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers, Eignungsverleihers oder Lieferanten in Anspruch genommen, der in Russland niedergelassen ist oder die russische Staatsangehörigkeit besitzt – das Unternehmen nimmt nicht die Kapazitäten eines Unternehmens in Anspruch, an dem zu mehr als 50% ein in Russland niedergelassenes Unternehmen oder ein russischer Staatsangehöriger beteiligt sind oder das im Namen und auf Anweisung eines in Russland niedergelassenen Unternehmens oder russischen Staatsangehörigen handelt. Der Bieter / das Mitglied einer Bietergemeinschaft / der Unterauftragnehmer, die vorstehende Erklärung nicht abgeben, aber einen Einsatz dennoch für gerechtfertigt halten, können dieses mit einer eigenen Erklärung begründen. Bieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft erklärt, dass im Wettbewerbsregister entsprechend § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG keine rechtskräftigen Bußgeldentscheidungen mit einem Bußgeldwert von wenigstens 175.0000€ wegen eines Verstoßes gegen § 24 Absatz 1 LkSG eingetragen sind und demnach die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 22 Abs. 1 LkSG nicht vorliegen. Und dass zur Kenntnis genommen wird, dass bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro der öffentliche Auftraggeber für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 WRegG einholen muss.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung Angaben zu Umsätzen: Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung - Geforderte Deckungssummen (pro Schadensfall und pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 1 Mio. €, Sachschäden: mindestens 1 Mio. €, Vermögensschäden: mindestens 500.000 €. Erklärung, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird oder dass, sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, die Anpassung unmittelbar nach Zuschlagserteilung entsprechend der geforderten Versicherungsdeckungssummen der Betriebs- /Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vorgenommen wird. Die Gesamtumsätze und separat die Umsätze für die ausgeschriebene Leistung sind für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zu benennen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten
Eigenerklärung über die Leistungserbringung Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen Angaben zu Referenzen: Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. Angaben zum Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit in der ausgeschriebenen Leistungsart, zur Beschäftigungsanzahl des gesamten Unternehmens, zur Anzahl der Beschäftigten und geringfügig Beschäftigten in der ausgeschriebenen Leistungsart Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt und müssen einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen, eine weitere mindestens 50 %. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern. Angaben in den Referenzen: - Zielgruppe (Beschäftigte von Wirtschaftsunternehmen oder Behörden u.a.) - Teilnehmeranzahl - Dauer der Schulung (Tage) - Leistungsinhalt/Umfang - Leistungszeitraum - Online-Schulung (Ja/Nein)
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
+ 12 weitere
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Bieterauskunft mit Eigenerklärungen Pkt. 3 Eigenerklärung über
zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB
zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB
zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB --- Es gelten die Ausschlussgründe gemäß § 123 und 124 GWB, § 57 Abs. 1 und 2 VgV

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Nationale Registrierungsnummer: 0204: 991-80032-33
Abteilung: Einkauf
Postanschrift: Ellerstraße 56
Postleitzahl: 53119
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Verdingungsstelle
E-Mail: verdingung@bundesimmobilien.de 📧
Telefon: 000 📞
URL: https://www.bundesimmobilien.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=587768 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Mit Angebot sind folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen einzureichen: Anlage B-01: Angebotsschreiben Anlage B-02: Preisblatt Anlage B-03: Bieterauskunft und Eignungskriterien ggf. Anlage B-04: Bietergemeinschaftserklärung ggf. Anlage B-05: Unterauftragnehmer Eignungsleihe - Auf Anforderung der Vergabestelle sind einzureichen: Anlage B-05 - Seite 1 - Erklärung zu Unterauftragnehmern Anlage B-05 - Seite 2 - Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer Anlage B-05 - Seite 3 - Erklärung zur Eignungsleihe Anlage B-05 - Seite 4 - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe Anlage B-03 - Eignungskriterien, Bieterauskunft (für alle weiteren Unternehmen bei Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmern und Eignungsleihe) Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Der Nachweis der Eignung/des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch Präqualifikation erbracht werden. In den Preisblättern müssen alle Preise und sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sein. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots. Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Bei Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe) sind diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www.bundesimmobilien.de/datenschutz“ vor Angebotsabgabe durch den Bieter zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden. Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 26.02.2024 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen. Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Name und Adressen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: t: 0228 9499-0
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: 000 📞
URL: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-01-31+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 023-066214 (2024-01-31)
Auftragsbekanntmachung (2024-04-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 240 570 EUR 💰
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
#Besonders geeignet für:selbst# #Besonders geeignet für:freelance#, #Besonders geeignet für:selbst#, #Besonders geeignet für:startup#
Dauer
Datum des Beginns: 2024-07-01 📅

Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-05-22 09:00:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 34 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-05-13 📅

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Mit Angebot sind folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen einzureichen: Anlage B-01: Angebotsschreiben Anlage B-02: Preisblatt Anlage B-03: Bieterauskunft und Eignungskriterien ggf. Anlage B-04: Bietergemeinschaftserklärung ggf. Anlage B-05: Unterauftragnehmer Eignungsleihe - Auf Anforderung der Vergabestelle sind einzureichen: Anlage B-05 - Seite 1 - Erklärung zu Unterauftragnehmern Anlage B-05 - Seite 2 - Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer Anlage B-05 - Seite 3 - Erklärung zur Eignungsleihe Anlage B-05 - Seite 4 - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe Anlage B-03 - Eignungskriterien, Bieterauskunft (für alle weiteren Unternehmen bei Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmern und Eignungsleihe) Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Der Nachweis der Eignung/des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch Präqualifikation erbracht werden. In den Preisblättern müssen alle Preise und sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sein. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots. Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Bei Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe) sind diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www.bundesimmobilien.de/datenschutz“ vor Angebotsabgabe durch den Bieter zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden. Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 13.05.2024 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen. Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-04-22+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: cb99a1ee-96df-4aa7-8f72-b0d263b67bb3-02
Quelle: OJS 2024/S 080-238604 (2024-04-22)