Sicherheitsdienst für das Dienstgebäude der Zentrale des Goethe-Instituts

Goethe-Institut e.V. - Zentrale

Das Goethe-Institut e.V. benötigt für das Objekt: Goethe-Institut e.V. - Zentrale Oskar-von-Miller-Ring 18 80333 München einen Dienstleister für den Sicherheitsdienst. Die Vertragsdauer beginnt am 01.08.2024 und endet zum 30.04.2027. Es besteht die Möglichkeit zur Verlängerung um maximal 2-mal 1 Jahr bis spätestens zum 30.04.2029. Bei dem Objekt handelt es sich um ein denkmalgeschütztes Verwaltungsgebäude mit 7 Stockwerken. Eine detaillierte Beschreibung der geforderten Leistung ist der Anlage A.1 Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-02-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-01-24.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-01-24 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-01-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Sicherheitsdienst für das Dienstgebäude der Zentrale des Goethe-Instituts
Referenznummer: 73/202401
Kurze Beschreibung:
Das Goethe-Institut e.V. benötigt für das Objekt: Goethe-Institut e.V. - Zentrale Oskar-von-Miller-Ring 18 80333 München einen Dienstleister für den Sicherheitsdienst. Die Vertragsdauer beginnt am 01.08.2024 und endet zum 30.04.2027. Es besteht die Möglichkeit zur Verlängerung um maximal 2-mal 1 Jahr bis spätestens zum 30.04.2029. Bei dem Objekt handelt es sich um ein denkmalgeschütztes Verwaltungsgebäude mit 7 Stockwerken. Eine detaillierte Beschreibung der geforderten Leistung ist der Anlage A.1 Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit 📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung
Interne Kennung: 73/202401
Beschreibung der Beschaffung:
Das Goethe-Institut e.V. vergibt die Dienstleistung des Sicherheitsdienstes im Dienstgebäude im Oskar-von-Miller-Ring 18 in 80333 München. Die Leistungszeit beginnt ab 01.08.2024 und endet zum 30.04.2027. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit zur Verlängerung um maximal 2-mal 1 Jahr bis längstens zum 30.04.2029. Bei dem Objekt (Goethe-Institut e.V., Oskar-von-Miller-Ring 18 in 80333 München) handelt es sich um das ehemalige Verwaltungsgebäude der Siemens AG. Das Gebäude wurde in den Jahren 1954-56 von den Architekten Eduard von der Lippe und Hans Maurer erbaut und besteht aus 7 Stockwerken. Der Stahlbetonskelettbau bestehend aus: Untergeschoss, Erdgeschoss mit teilweise Arkadengängen, vier Obergeschossen, Dachgeschoss als Staffelgeschoss und ein konkav geschwungenes Dach. Das Gebäude hat einen quadratischen Grundriss um einen Innenhof. Der Innenhof ist eine Verkehrsfläche und kein Aufenthaltsraum. Der Boden ist mit Granitplatten bekleidet. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz und der Denkmalschutz erstreckt sich auf das gesamte Gebäude, inklusive der Innenräume.
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Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Postanschrift: Goethe-Institut e.V. - Zentrale
Oskar-von-Miller-Ring 18
Postleitzahl: 80333
Stadt: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Es besteht die Möglichkeit zur Verlängerung um maximal 2-mal 1 Jahr bis spätestens zum 30.04.2029.
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 40.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personalkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ausführungskonzept Kundenservice und Besucherfreundlichkeit
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-02-26 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-02-26 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Die Öffnung der Angebote erfolgt nach § 55 Abs. 2 S. 1 VgV. Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-02-26 13:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote erfolgt nach § 55 Abs. 2 S. 1 VgV. Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen:
Bieterunterlagen werden nachgefordert, soweit dies vergaberechtlich zulässig ist.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1) Anschreiben Angebot des Bieters: Erklärung zur Einreichen eines Angebots (Anlage B.1.); 2) Basisinformation zum Unternehmen des Bieters (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zutreffend) (Anlage B.2.); 3) Eigenerklärung des Bieters, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Anlage B.3.); 4) Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bietergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bietergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Anlage B.4.). 5) Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerklärung zur Eignungsleihe, einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten. Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bieter eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 47 Abs. 1 VgV) sowie eine Erklärung der gemeinsamen Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe (Anlage B.5.). Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen: a) Erklärungen, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Anlage B.3.); b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bieter oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. (Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) je nachdem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird ausdrücklich hingewiesen. Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
6) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung, mit den Mindestversicherungssummen/Deckungssummen je Schadensereignis a. für Personenschäden 1.000.000,- EUR b. für Sach- und Umweltschäden 250.000,--EUR c. für reine Vermögensschäden 12.500,- EUR d. für Schlüsselverlustschäden 100.000,- EUR e. für das Abhandenkommen bewachter Sachen 15.000,- EUR f. für Vermögensschäden durch Verletzung DS-GVO 100.000,- EUR Die Deckungssummen sind Mindestanforderungen. 7) Erklärung über Umsätze vergleichbarer Leistungen: Von dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft (ggf. einschl. der Unterauftragnehmer) ist der durch das/die Unternehmen erzielte Umsatz mit vergleichbaren Dienstleistungen (netto), jeweils für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben (Anlage B.6)
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Technische und berufliche Fähigkeiten
8) Darstellung von vergleichbaren Referenzaufträgen (vergleichbare Größenordnung und ähnliche Inhalte). Damit eine Referenz berücksichtigt werden kann, muss die Laufzeit insgesamt oder zu mindestens 12 Monaten im Zeitraum der letzten 3 Jahre gerechnet bis zum Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung liegen. (Anlage B.7) Mindestanforderung: Mindestens gefordert ist die Vorlage von mindestens 3 vergleichbaren Referenzaufträgen für Sicherheitsdienstleistungen für Bürogebäude mit mindestens 400 Arbeitsplätzen im genannten Referenzzeitraum.
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Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Öffentliche Aufträge und Konzessionen dürfen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufweisen. Jeder Bieter muss daher die Erklärung zum Nichtvorliegen eines entsprechenden Russlandbezugs abgeben (Anlage B.8).Sollte es sich bei dem Bieter um eine Bietergemeinschaft handeln, so muss die Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert abgegeben werden.
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 20 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Goethe-Institut e.V. - Zentrale
Nationale Registrierungsnummer: DE129 516 430
Postanschrift: Oskar-von-Miller-Ring 18
Postleitzahl: 80333
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: einkauf@goethe.de 📧
Telefon: +49 8915921-111 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Bildung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHXH5UL/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHXH5UL 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHXH5UL 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHXH5UL
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: 53133
Postanschrift: Villemombler Str 76
Postleitzahl: 53133
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 2889499-562 📞
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Bitte beachten Sie: Das Goethe-Institut e.V. schreibt aus eigener Entscheidung aufgrund der Entscheidung der Vergabekammer Westfalen (Beschluss v. 29.11.2021 - VK 1-43/21) zu einem Sicherheitsdienst europaweit auf Grundlage der VgV aus. Ob die Vergabekammer Bund im Fall eines Nachprüfungsantrags in einer vergleichbaren Situation zuständig ist, hat diese noch nicht entschieden. Sollte der Nachprüfungsantrag eines Bieters von der Vergabekammer wegen Unzuständigkeit abgelehnt werden, übernimmt die Auftraggeberin hierfür keine Haftung. Die Vergabe öffentlicher Aufträge unterliegt unter dem genannten Vorbehalt der Nachprüfung durch die Vergabekammern. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB wäre schriftlich zu stellen. Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mindestens 15 Kalendertage vergangen sind. Vergabeverstöße sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB grundsätzlich innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-01-24+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 018-051467 (2024-01-24)