Im Zuge der Fortführung des Stadtbahnprogrammes wird die Dessauer Straße anschließend an den Südteil (BA1) mit dem Vorhaben 8.1/8.2 (Dessauer Straße / Verknüpfungspunkt Frohe Zukunft) BA2 weitergebaut. Auftragsteil 85.09.03, BTG 003 Bahnstromanlage und BTG 005 Kommunikationsanlage BTG 003: Elektrotechnische Versorgung der Fahrleitung der HAVAG (Bahnstrom) BTG 005: HAVAG-Kommunikationsanlage/Spannungsversorgung 400/230 V mit den zugeordneten Kabelverteilern, der technischen Haltestellenausrüstung und der Anbindung der Kommunikations- und Elektroanlage an den vorhandenen Leitungsbestand BTG 003 Bahnstromanlagen: * ca. 4.500 m Kabel verlegen * 6 St Kabelverteilerschränke herstellen * ca. 2.500 m Fahrdraht DIN EN 50149 herstellen * ca. 2.300 m Kupfer-/Bronzeseil (DIN 48201) BTG 005 Kommunikationsanlage/Spannungsversorgung: * ca. 12.500 m Kabelverlegung mit Kabelschächten * 3 St. Kabelverteilerschränke (Außenverteiler) für Fm und Elektro * technische Ausrüstung für Kommunikation und Elektro im BUW 2 * technische Ausrüstung für Kommunikation und Elektro im HAVAG- Endstellencontainer * DFÜ-Anlage (Datenübertragungs- und Fernwirkanlage) * Fm-Anlage (Fernmelde- und Telekommunikationsanlage) * AFI-Anlage (Akustische Fahrgastinformationsanlage für 5 Haltestellen/Bahnsteige) * GF-Anlage (Glasfaserkabelanlage) * OFI-Anlage (Optische Fahrgastinformationsanlage) * BÜ-Anlage (Bahnübergangsanlage) * Errichtung und Anschlüsse stationärer Fahrkartenverkaufsautomaten (sFAA) * Errichtung und Anschlüsse für Haltestellenstelen/-fahnen * Spannungsversorgung 400/230 V inkl. Erdung * Haltestellenbeleuchtung, Beleuchtung für Fahrgastunterstände und Informationsvitrinen * die Einmessung, Kabelkennzeichnung und Dokumentation
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-03-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-02-13.
Auftragsbekanntmachung (2024-02-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stadtbahnprogramm Halle, Vorhaben 8.1/8.2 Dessauer Straße, Abschnitt 2, Bahnstrom und Kommunikation
Referenznummer: A 2024/14
Kurze Beschreibung:
Im Zuge der Fortführung des Stadtbahnprogrammes wird die Dessauer Straße anschließend an den Südteil (BA1) mit dem Vorhaben 8.1/8.2 (Dessauer Straße / Verknüpfungspunkt Frohe Zukunft) BA2 weitergebaut.
Auftragsteil 85.09.03, BTG 003 Bahnstromanlage und BTG 005 Kommunikationsanlage
BTG 003: Elektrotechnische Versorgung der Fahrleitung der HAVAG (Bahnstrom)
BTG 005: HAVAG-Kommunikationsanlage/Spannungsversorgung 400/230 V mit den zugeordneten Kabelverteilern, der technischen Haltestellenausrüstung und der Anbindung der Kommunikations- und Elektroanlage an den vorhandenen Leitungsbestand
BTG 003 Bahnstromanlagen:
* ca. 4.500 m Kabel verlegen
* 6 St Kabelverteilerschränke herstellen
* ca. 2.500 m Fahrdraht DIN EN 50149 herstellen
* ca. 2.300 m Kupfer-/Bronzeseil (DIN 48201)
BTG 005 Kommunikationsanlage/Spannungsversorgung:
* ca. 12.500 m Kabelverlegung mit Kabelschächten
* 3 St. Kabelverteilerschränke (Außenverteiler) für Fm und Elektro
* technische Ausrüstung für Kommunikation und Elektro im BUW 2
* technische Ausrüstung für Kommunikation und Elektro im HAVAG- Endstellencontainer
* DFÜ-Anlage (Datenübertragungs- und Fernwirkanlage)
* Fm-Anlage (Fernmelde- und Telekommunikationsanlage)
* AFI-Anlage (Akustische Fahrgastinformationsanlage für 5 Haltestellen/Bahnsteige)
* GF-Anlage (Glasfaserkabelanlage)
* OFI-Anlage (Optische Fahrgastinformationsanlage)
* BÜ-Anlage (Bahnübergangsanlage)
* Errichtung und Anschlüsse stationärer Fahrkartenverkaufsautomaten (sFAA)
* Errichtung und Anschlüsse für Haltestellenstelen/-fahnen
* Spannungsversorgung 400/230 V inkl. Erdung
* Haltestellenbeleuchtung, Beleuchtung für Fahrgastunterstände und Informationsvitrinen
* die Einmessung, Kabelkennzeichnung und Dokumentation
Im Zuge der Fortführung des Stadtbahnprogrammes wird die Dessauer Straße anschließend an den Südteil (BA1) mit dem Vorhaben 8.1/8.2 (Dessauer Straße / Verknüpfungspunkt Frohe Zukunft) BA2 weitergebaut.
Auftragsteil 85.09.03, BTG 003 Bahnstromanlage und BTG 005 Kommunikationsanlage
BTG 003: Elektrotechnische Versorgung der Fahrleitung der HAVAG (Bahnstrom)
BTG 005: HAVAG-Kommunikationsanlage/Spannungsversorgung 400/230 V mit den zugeordneten Kabelverteilern, der technischen Haltestellenausrüstung und der Anbindung der Kommunikations- und Elektroanlage an den vorhandenen Leitungsbestand
BTG 003 Bahnstromanlagen:
* ca. 4.500 m Kabel verlegen
* 6 St Kabelverteilerschränke herstellen
* ca. 2.500 m Fahrdraht DIN EN 50149 herstellen
* ca. 2.300 m Kupfer-/Bronzeseil (DIN 48201)
BTG 005 Kommunikationsanlage/Spannungsversorgung:
* ca. 12.500 m Kabelverlegung mit Kabelschächten
* 3 St. Kabelverteilerschränke (Außenverteiler) für Fm und Elektro
* technische Ausrüstung für Kommunikation und Elektro im BUW 2
* technische Ausrüstung für Kommunikation und Elektro im HAVAG- Endstellencontainer
* DFÜ-Anlage (Datenübertragungs- und Fernwirkanlage)
* Fm-Anlage (Fernmelde- und Telekommunikationsanlage)
* AFI-Anlage (Akustische Fahrgastinformationsanlage für 5 Haltestellen/Bahnsteige)
* GF-Anlage (Glasfaserkabelanlage)
* OFI-Anlage (Optische Fahrgastinformationsanlage)
* BÜ-Anlage (Bahnübergangsanlage)
* Errichtung und Anschlüsse stationärer Fahrkartenverkaufsautomaten (sFAA)
* Errichtung und Anschlüsse für Haltestellenstelen/-fahnen
* Spannungsversorgung 400/230 V inkl. Erdung
* Haltestellenbeleuchtung, Beleuchtung für Fahrgastunterstände und Informationsvitrinen
* die Einmessung, Kabelkennzeichnung und Dokumentation
Produkte/Dienstleistungen: Stromversorgungsanlagen📦 Beschreibung
Interne Kennung: A 2024/14
Art des Vertrags: Bauleistung
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-05-27 📅
Datum des Endes: 2025-07-22 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 0
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-03-27 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-03-27 13:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 58 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Eröffnungstermin: 2024-03-27 13:01:00 📅
Zusätzliche Informationen: Bieter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-03-20 13:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Die Auftraggeberin behält sich die Nachforderung von Unterlagen vor
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre unter Verwendung Formblatt 124 (A9)
Technische und berufliche Fähigkeiten
a) Angabe in Anlage A9 (Formblatt 124) oder Nachweis über Präqualifzierungsverzeichnisse (siehe unten)
Ergänzende Hinweise sind der Datei A1 als auch den Unterlagen des A Ordners zu entnehmen.
Die Auftraggeberin behält sich Nachforderungen vor.
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
a) Der Bieter hat seine Eignung anhand der unter Ziffer 5.1.9 aufgeführten Nachweise zu führen.
b) Die persönliche Lage des Bieters ist mit Abgabe des Angebotes wie folgt nachzuweisen:
- aktueller Auszug aus dem Handelsregisterauszug oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines
Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bieters eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate), maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Angebote), (Anlage A7)
- Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 VHB Bund (Anlage A9)
- Eigenerklärung zum Mindestlohn (Anlage A10)
- Eignungsnachweise, welche über entsprechende Präqualifizierungsverfahren erworben wurden, werden zugelassen, der Bieter hat insofern die entsprechenden Zugangsnummern mitzuteilen.
c) Der Bieter hat mit Angebotsabgabe unter Verwendung der Anlage A13 Nachunternehmer die Leistungen anzugeben, die mittels Nachunternehmereinsatz erbracht werden sollen.
d) Soweit bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe entsprechende Verpflichtungen in Bezug auf Nachunternehmer vorliegen, die zum Einsatz kommen sollen, können die Nachweise nach Ziffer 5.1.9 für die Nachunternehmer einschließlich entsprechender Verpflichtungserklärungen nach Anlage A14 mit dem Angebot vorgelegt werden.
e) Soweit nicht bereits mit dem Angebot vorgelegt, wird der Auftraggeber für notwendig erachtete Nachweise nach Ziffer 5.1.9.einschließlich der Verpflichtungserklärung nach Anlage A14 in Bezug auf Nachunternehmer von Bietern nachfordern, die in die engere Auswahl kommen.
a) Der Bieter hat seine Eignung anhand der unter Ziffer 5.1.9 aufgeführten Nachweise zu führen.
b) Die persönliche Lage des Bieters ist mit Abgabe des Angebotes wie folgt nachzuweisen:
- aktueller Auszug aus dem Handelsregisterauszug oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines
Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bieters eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate), maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Angebote), (Anlage A7)
- Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 VHB Bund (Anlage A9)
- Eigenerklärung zum Mindestlohn (Anlage A10)
- Eignungsnachweise, welche über entsprechende Präqualifizierungsverfahren erworben wurden, werden zugelassen, der Bieter hat insofern die entsprechenden Zugangsnummern mitzuteilen.
c) Der Bieter hat mit Angebotsabgabe unter Verwendung der Anlage A13 Nachunternehmer die Leistungen anzugeben, die mittels Nachunternehmereinsatz erbracht werden sollen.
d) Soweit bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe entsprechende Verpflichtungen in Bezug auf Nachunternehmer vorliegen, die zum Einsatz kommen sollen, können die Nachweise nach Ziffer 5.1.9 für die Nachunternehmer einschließlich entsprechender Verpflichtungserklärungen nach Anlage A14 mit dem Angebot vorgelegt werden.
e) Soweit nicht bereits mit dem Angebot vorgelegt, wird der Auftraggeber für notwendig erachtete Nachweise nach Ziffer 5.1.9.einschließlich der Verpflichtungserklärung nach Anlage A14 in Bezug auf Nachunternehmer von Bietern nachfordern, die in die engere Auswahl kommen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
- gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter,
- zum Nachweis des Vorliegens einer Bietergemeinschaft muss eine ausdrückliche schriftliche Erklärung der Bietergemeinschaft unter Angabe der Rechtsform im Original unter Verwendung der Anlage A6 eingereicht werden, in dem die Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bietergemeinschaft, welches die Bietergemeinschaft im vorliegenden Verfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
Diese Bietergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen ihrer Mitglieder rechtsverbindlich im Original unterzeichnet werden und im Original vorliegen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
- gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter,
- zum Nachweis des Vorliegens einer Bietergemeinschaft muss eine ausdrückliche schriftliche Erklärung der Bietergemeinschaft unter Angabe der Rechtsform im Original unter Verwendung der Anlage A6 eingereicht werden, in dem die Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bietergemeinschaft, welches die Bietergemeinschaft im vorliegenden Verfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
Diese Bietergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen ihrer Mitglieder rechtsverbindlich im Original unterzeichnet werden und im Original vorliegen.
Geforderte Kautionen und Garantien:
a) Nachweis bestehender Haftpflichtversicherung (Anlage A12) Mindestdeckungssumme über je mindestens 2 000 000 EUR für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen jeweils zweifach maximiert im Versicherungsjahr für die gesamte Vertragsdauer, Erklärung zur Erhöhung bei Bedarf im Auftragsfall ist ausreichend.
b) Vertragserfüllungs-und Gewährleistungsbürgschaft gemäß Formblättern 421 (Anlage A18), 422 (Anlage A19) , soweit zutreffend: Abzahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft gemäß Formblatt 423 (Anlage A20)
a) Nachweis bestehender Haftpflichtversicherung (Anlage A12) Mindestdeckungssumme über je mindestens 2 000 000 EUR für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen jeweils zweifach maximiert im Versicherungsjahr für die gesamte Vertragsdauer, Erklärung zur Erhöhung bei Bedarf im Auftragsfall ist ausreichend.
b) Vertragserfüllungs-und Gewährleistungsbürgschaft gemäß Formblättern 421 (Anlage A18), 422 (Anlage A19) , soweit zutreffend: Abzahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft gemäß Formblatt 423 (Anlage A20)
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungen werden elektronisch geleistet
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Vergabeunterlagen (insbesondere Ordner A), VOB
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Beschreibung der Ausschlussgründe:
daneben weitere Ausschlussgründe, welche sich aus den Vergabeunterlagen ergeben, Anlage A 11 Eigenerklärung zur Eignung (§§123,124 GWB); Anlage A11.1 Eigenerklärung Sanktionen
z. B. Mindestlohngesetz, Arbeitnehmer-Entsendegesetz
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Hallesche Verkehrs-AG
Nationale Registrierungsnummer: DE 139 601 469
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: V//vs
E-Mail: vergabe@havag.com📧
Telefon: +49 345-5815115📞
Fax: +49 345-5815129 📠
URL: http://www.havag.com🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
S-Bahn-, U-Bahn-, Straßenbahn-, O-Bus- oder Busdienste
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=587899🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Bauleistung
a) Der kostenlose frei zugängliche Download der Unterlagen ist zur ersten Ansicht.
b) Unter Verweis auf § 10 SektVO weist die Auftraggeberin explizit darauf hin, dass die Einreichung des Angebots ausschließlich über das Portal evergabe-online.de zu erfolgen hat. Hierfür ist eine Registrierung auf dem Portal notwendig.
Angebote in Papier (per Post), per E-Mail, per FAX sind nicht zulässig und können nicht berücksichtigt werden.
c) Noch nicht bei www.evergabe-online.de registrierte Teilnehmer haben eigenverantwortlich während des Verfahrens dafür Sorge zu tragen, dass sie sich über etwaige Änderungen der Unterlagen bzw. sonstige Informationen über das Portal informieren.
d) Anfragen sind über das Portal: evergabe-online.de an die Auftraggeberin zu richten. Es erfolgt keine mündliche Beantwortung von Fragen.
e) Die von der Auftraggeberin ausgereichten Unterlagen sind zu verwenden und an jeweils vorgesehener Stelle rechtsverbindlich zu unterschreiben.
f) Unterlagen sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
g) Kosten für die Erstellung der Unterlagen werden nicht erstattet.
h) Nebenangebote sind nicht zugelassen.
i) Die Teilnahme von Bietern an der Öffnung der Angebote ist ausgeschlossen.
j) Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bietern nachzufordern. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
k) Gegenständliche Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der noch austehenden Bewilligung von Fördermitteln. Im Falle der fehlenden Bewilligung von Fördermitteln ist der Auftraggeber berechtigt, die Ausschreibung aufzuheben. Bietern steht insoweit kein Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen bzw. Schadensersatzansprüche zu.
l) Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind von jedem Mitglied folgende Unterlagen einzureichen:
A7 Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate)
A8 Vertraulichkeitserklärung
A9 Eigenerklärung Formblatt 124
A10 Erklärung Mindestlohn
A11 Eigenerklärung §§ 123, 124 GWB
A12 Versicherungsnachweis
Die Auftraggeberin behält sich die weitere Nachforderung von Unterlagen vor.
m) Bieter, die in die engere Auswahl kommen, haben auf Anforderung (innerhalb der dann gesetzten Frist),
- die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen
- die Urkalkulation, Urkalkulation von Nachunternehmern einzureichen
n) Bei ausländischen Bietern sind gleichwertige Urkunden und Bescheinigungen einer zuständigen Verwaltungsbehörde und/oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bieters vorzulegen. Die Unterlagen sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
o) Weitergehende Angaben ergeben sich aus der Datei A1 Allgemeine Informationen, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
a) Der kostenlose frei zugängliche Download der Unterlagen ist zur ersten Ansicht.
b) Unter Verweis auf § 10 SektVO weist die Auftraggeberin explizit darauf hin, dass die Einreichung des Angebots ausschließlich über das Portal evergabe-online.de zu erfolgen hat. Hierfür ist eine Registrierung auf dem Portal notwendig.
Angebote in Papier (per Post), per E-Mail, per FAX sind nicht zulässig und können nicht berücksichtigt werden.
c) Noch nicht bei www.evergabe-online.de registrierte Teilnehmer haben eigenverantwortlich während des Verfahrens dafür Sorge zu tragen, dass sie sich über etwaige Änderungen der Unterlagen bzw. sonstige Informationen über das Portal informieren.
d) Anfragen sind über das Portal: evergabe-online.de an die Auftraggeberin zu richten. Es erfolgt keine mündliche Beantwortung von Fragen.
e) Die von der Auftraggeberin ausgereichten Unterlagen sind zu verwenden und an jeweils vorgesehener Stelle rechtsverbindlich zu unterschreiben.
f) Unterlagen sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
g) Kosten für die Erstellung der Unterlagen werden nicht erstattet.
h) Nebenangebote sind nicht zugelassen.
i) Die Teilnahme von Bietern an der Öffnung der Angebote ist ausgeschlossen.
j) Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bietern nachzufordern. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
k) Gegenständliche Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der noch austehenden Bewilligung von Fördermitteln. Im Falle der fehlenden Bewilligung von Fördermitteln ist der Auftraggeber berechtigt, die Ausschreibung aufzuheben. Bietern steht insoweit kein Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen bzw. Schadensersatzansprüche zu.
l) Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind von jedem Mitglied folgende Unterlagen einzureichen:
A7 Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate)
A8 Vertraulichkeitserklärung
A9 Eigenerklärung Formblatt 124
A10 Erklärung Mindestlohn
A11 Eigenerklärung §§ 123, 124 GWB
A12 Versicherungsnachweis
Die Auftraggeberin behält sich die weitere Nachforderung von Unterlagen vor.
m) Bieter, die in die engere Auswahl kommen, haben auf Anforderung (innerhalb der dann gesetzten Frist),
- die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen
- die Urkalkulation, Urkalkulation von Nachunternehmern einzureichen
n) Bei ausländischen Bietern sind gleichwertige Urkunden und Bescheinigungen einer zuständigen Verwaltungsbehörde und/oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bieters vorzulegen. Die Unterlagen sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
o) Weitergehende Angaben ergeben sich aus der Datei A1 Allgemeine Informationen, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Sachsen-Anhalt beim Landesverwaltungsamt Halle
Postleitzahl: 06130
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Telefon: 000📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Hinweis auf § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb
einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinweis auf § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb
einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-02-13+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 033-095590 (2024-02-13)