Der demografische Wandel führt zu einer neuen Zusammensetzung der Bevölkerung: die Bevölkerung altert weiterhin, es gibt mehr ältere als jüngere Menschen in Deutschland. Jede zweite Person in Deutschland ist heute älter als 45 und jede fünfte Person älter als 66 Jahre. Umso mehr gilt es attraktive Städte auch für junge Menschen zu gestalten und zu schaffen und ihnen Raum für Meinungen und eigene Ideen zu geben, aber auch Möglichkeiten der Mitgestaltung des eigenen Lebensumfeldes. Ein Ergebnis der Stadtforschung des BBSR ist, dass Städte, Länder und der Bund geeignete Formate der Mitbestimmung und auch der Selbstorganisation zur Verfügung stellen sollten. In der Stadtentwicklungspolitik sind viele Entscheidungen zu treffen, die unterschiedlichste Interessen berühren und sich oft erheblich auf die Lebensverhältnisse von Bürgerinnen und Bürgern auswirken. Viel zu wenig findet jedoch ein Austausch zwischen jungen Menschen, politischen Akteuren und ausführender Verwaltung statt. Um die Sichtweise und Bedarfe junger Menschen in politische Entscheidungsprozesse und Weichenstellungen einzubeziehen, ist hier ein persönlicher Austausch wichtig. Für die Mitwirkung von Jugendlichen in der Städtebauförderung liegen bereits Erfahrungen vor, die in den Statusberichten der Programme beschrieben werden und in Praxisbeispielen aufgeführt sind. Die bisherigen Ergebnisse zeigen, dass eine grundsätzliche Beteiligung von Jugendlichen im Rahmen der Städtebauförderung noch selten und damit verbesserungswürdig ist. Ziel ist es, die Mitwirkung von Jugendlichen in allen Programmen der Städtebauförderung zu verbessern. Seit 2018 existiert die Urbane Liga, die sich aus dem Jugendforum Stadtentwicklung des Bundesbauministeriums entwickelt hat Die Urbane Liga ist eine wichtige Maßnahme des BMWSB zu dem im Koalitionsvertrag vorgesehenen Nationalen Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung, mit dem die Jugendstrategie der Bundesregierung weiterentwickelt wird.. Die Urbane Liga besteht aus einem aktuellen Jahrgang junger Stadtmacherinnen und Stadtmacher zwischen 17 und 27 Jahren, der nach einem neuen Aufruf ausgewählt wird und einem Alumni-Netzwerk, dem Urbane Liga e.V., der sich 2021 aus älteren Mitgliedern der Liga gebildet hat. Alle zeichnen sich durch ihr starkes Engagement für ihre Städte und ihre Ideen für eine bessere Zukunft aus. BMWSB und BBSR organisieren für den aktuellen Jahrgang der Urbanen Liga halbjährliche Treffen mit einem verantwortlichen Staatssekretär des Bundesbauministeriums(Denklabore mit Jugendforen) , um über aktuelle Fragen der Stadtentwicklung, neue Themen und Handlungsfelder in der Stadtentwicklung oder die Mitwirkung von Jugendlichen in den Bund-Länder-Programmen der Städtebauförderung zu diskutieren. Engagierte junge Stadtmacherinnen und Stadtmacher können so ihre Ideen zur zukünftigen Entwicklung von Städten und die Bedürfnisse der jungen Generation v.a. zu den Themen Mitbestimmung und Koproduktion mit Vertretern des Ministeriums diskutieren. Die Mitglieder der Urbanen Liga treten somit als junge Expertinnen und Experten auf und beraten das Ministerium in Bezug auf eine gemeinwohlorientierte und jugendgerechte Stadtentwicklung. Im Fokus der Urbanen Liga stehen Ansätze einer nutzergetragenen Stadtentwicklung, eines informellen Urbanismus und neue Governanceansätze in der Stadt. Mit der Ausschreibung des Projekts „Mitwirkung von Jugendlichen in der Städtebauförderung – Urbane Liga 2024-2026“ soll ein neuer Jahrgang der Urbanen Liga gewonnen werden (Teilnehmerakquise), drei Denklabore mit Jugendforen organisiert und durchgeführt werden und die Teilnahme und Präsentation der Urbanen Liga auf den Kongressen der Nationalen Stadtentwicklungspolitik ermöglicht werden. Darüber hinaus soll ein Projektfonds eingerichtet werden, über den die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eigene kleine Projekte und Veranstaltungen durchführen können.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-09-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-07-24.
Auftragsbekanntmachung (2024-07-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Städtebauliche Begleitforschung - Mitwirkung von Jugendlichen in der Städtebauförderung – Urbane Liga 2024-2026
Referenznummer: 10.08.32-24.4
Kurze Beschreibung:
“Der demografische Wandel führt zu einer neuen Zusammensetzung der Bevölkerung: die Bevölkerung altert weiterhin, es gibt mehr ältere als jüngere Menschen in...”
Kurze Beschreibung
Der demografische Wandel führt zu einer neuen Zusammensetzung der Bevölkerung: die Bevölkerung altert weiterhin, es gibt mehr ältere als jüngere Menschen in Deutschland. Jede zweite Person in Deutschland ist heute älter als 45 und jede fünfte Person älter als 66 Jahre. Umso mehr gilt es attraktive Städte auch für junge Menschen zu gestalten und zu schaffen und ihnen Raum für Meinungen und eigene Ideen zu geben, aber auch Möglichkeiten der Mitgestaltung des eigenen Lebensumfeldes.
Ein Ergebnis der Stadtforschung des BBSR ist, dass Städte, Länder und der Bund geeignete Formate der Mitbestimmung und auch der Selbstorganisation zur Verfügung stellen sollten. In der Stadtentwicklungspolitik sind viele Entscheidungen zu treffen, die unterschiedlichste Interessen berühren und sich oft erheblich auf die Lebensverhältnisse von Bürgerinnen und Bürgern auswirken. Viel zu wenig findet jedoch ein Austausch zwischen jungen Menschen, politischen Akteuren und ausführender Verwaltung statt. Um die Sichtweise und Bedarfe junger Menschen in politische Entscheidungsprozesse und Weichenstellungen einzubeziehen, ist hier ein persönlicher Austausch wichtig.
Für die Mitwirkung von Jugendlichen in der Städtebauförderung liegen bereits Erfahrungen vor, die in den Statusberichten der Programme beschrieben werden und in Praxisbeispielen aufgeführt sind. Die bisherigen Ergebnisse zeigen, dass eine grundsätzliche Beteiligung von Jugendlichen im Rahmen der Städtebauförderung noch selten und damit verbesserungswürdig ist. Ziel ist es, die Mitwirkung von Jugendlichen in allen Programmen der Städtebauförderung zu verbessern.
Seit 2018 existiert die Urbane Liga, die sich aus dem Jugendforum Stadtentwicklung des Bundesbauministeriums entwickelt hat Die Urbane Liga ist eine wichtige Maßnahme des BMWSB zu dem im Koalitionsvertrag vorgesehenen Nationalen Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung, mit dem die Jugendstrategie der Bundesregierung weiterentwickelt wird.. Die Urbane Liga besteht aus einem aktuellen Jahrgang junger Stadtmacherinnen und Stadtmacher zwischen 17 und 27 Jahren, der nach einem neuen Aufruf ausgewählt wird und einem Alumni-Netzwerk, dem Urbane Liga e.V., der sich 2021 aus älteren Mitgliedern der Liga gebildet hat. Alle zeichnen sich durch ihr starkes Engagement für ihre Städte und ihre Ideen für eine bessere Zukunft aus.
BMWSB und BBSR organisieren für den aktuellen Jahrgang der Urbanen Liga halbjährliche Treffen mit einem verantwortlichen Staatssekretär des Bundesbauministeriums(Denklabore mit Jugendforen) , um über aktuelle Fragen der Stadtentwicklung, neue Themen und Handlungsfelder in der Stadtentwicklung oder die Mitwirkung von Jugendlichen in den Bund-Länder-Programmen der Städtebauförderung zu diskutieren. Engagierte junge Stadtmacherinnen und Stadtmacher können so ihre Ideen zur zukünftigen Entwicklung von Städten und die Bedürfnisse der jungen Generation v.a. zu den Themen Mitbestimmung und Koproduktion mit Vertretern des Ministeriums diskutieren. Die Mitglieder der Urbanen Liga treten somit als junge Expertinnen und Experten auf und beraten das Ministerium in Bezug auf eine gemeinwohlorientierte und jugendgerechte Stadtentwicklung.
Im Fokus der Urbanen Liga stehen Ansätze einer nutzergetragenen Stadtentwicklung, eines informellen Urbanismus und neue Governanceansätze in der Stadt.
Mit der Ausschreibung des Projekts „Mitwirkung von Jugendlichen in der Städtebauförderung – Urbane Liga 2024-2026“ soll ein neuer Jahrgang der Urbanen Liga gewonnen werden (Teilnehmerakquise), drei Denklabore mit Jugendforen organisiert und durchgeführt werden und die Teilnahme und Präsentation der Urbanen Liga auf den Kongressen der Nationalen Stadtentwicklungspolitik ermöglicht werden. Darüber hinaus soll ein Projektfonds eingerichtet werden, über den die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eigene kleine Projekte und Veranstaltungen durchführen können.
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Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 226890.75 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“siehe Leistungsbeschreibung”
Zusätzliche Informationen:
“weitere verbindliche Regelungen siehe Informationen zur Vergabe”
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-10-01 📅
Datum des Endes: 2026-10-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“siehe Leistungsbeschreibung” Vergabekriterien
Kriterium:
“siehe Informationen zur Vergabe” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-09-04 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-09-04 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“siehe Informationen zur Vergabe”
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesinsitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)
Nationale Registrierungsnummer: 9911064823
Postleitzahl: 53179
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ip2@bbr.bund.de📧
Telefon: 000📞 Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=703800🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 11111
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: 0228 9499-0📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2024/S 144-448048 (2024-07-24)