Im Rahmen der Beihilfegenehmigung durch die Europäische Kommission hat diese Vorgaben zur Evaluation gemacht. Diese beinhalten die Erstellung eines zweiten Interim-Reports einschließlich einer Zwischenevaluation für die Strompreiskompensation im Zeitraum 2021 – 2024/2025 (SPK; Richtlinie für Beihilfen für Unternehmen in Sektoren bzw. Teilsektoren, bei denen angenommen wird, dass angesichts der mit den EU-ETS-Zertifikaten verbundenen Kosten, die auf den Strompreis abgewälzt werden, ein erhebliches Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen besteht in den Fassungen vom 24.08.2022 und 13.03.2024). Ein erster Interim-Report wurde bereits im ersten Halbjahr 2024 bei der Europäischen Kommission eingereicht und von dieser genehmigt. Der Auftrag beinhaltet auch einen umfassenden Beitrag zur Erfolgskontrolle gemäß der VV zu § 7 der Bundeshaushaltsordnung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-01-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-11-26.
Auftragsbekanntmachung (2024-11-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Strompreiskompensation (SPK) – Ausschreibung 2. Interim-Report einschließlich Evaluation
Reference number: IC4-23305/008#012
Kurze Beschreibung:
“Im Rahmen der Beihilfegenehmigung durch die Europäische Kommission hat diese Vorgaben zur Evaluation gemacht. Diese beinhalten die Erstellung eines zweiten...”
Kurze Beschreibung
Im Rahmen der Beihilfegenehmigung durch die Europäische Kommission hat diese Vorgaben zur Evaluation gemacht. Diese beinhalten die Erstellung eines zweiten Interim-Reports einschließlich einer Zwischenevaluation für die Strompreiskompensation im Zeitraum 2021 – 2024/2025 (SPK; Richtlinie für Beihilfen für Unternehmen in Sektoren bzw. Teilsektoren, bei denen angenommen wird, dass angesichts der mit den EU-ETS-Zertifikaten verbundenen Kosten, die auf den Strompreis abgewälzt werden, ein erhebliches Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen besteht in den Fassungen vom 24.08.2022 und 13.03.2024).
Ein erster Interim-Report wurde bereits im ersten Halbjahr 2024 bei der Europäischen Kommission eingereicht und von dieser genehmigt.
Der Auftrag beinhaltet auch einen umfassenden Beitrag zur Erfolgskontrolle gemäß der VV zu § 7 der Bundeshaushaltsordnung.
Mehr anzeigen
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Rahmen der Beihilfegenehmigung durch die Europäische Kommission hat diese Vorgaben zur Evaluation gemacht. Diese beinhalten die Erstellung eines zweiten...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen der Beihilfegenehmigung durch die Europäische Kommission hat diese Vorgaben zur Evaluation gemacht. Diese beinhalten die Erstellung eines zweiten Interim-Reports einschließlich einer Zwischenevaluation für die Strompreiskompensation im Zeitraum 2021 – 2024/2025 (SPK; Richtlinie für Beihilfen für Unternehmen in Sektoren bzw. Teilsektoren, bei denen angenommen wird, dass angesichts der mit den EU-ETS-Zertifikaten verbundenen Kosten, die auf den Strompreis abgewälzt werden, ein erhebliches Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen besteht in den Fassungen vom 24.08.2022 und 13.03.2024).
Ein erster Interim-Report wurde bereits im ersten Halbjahr 2024 bei der Europäischen Kommission eingereicht und von dieser genehmigt.
Der Auftrag beinhaltet auch einen umfassenden Beitrag zur Erfolgskontrolle gemäß der VV zu § 7 der Bundeshaushaltsordnung.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 10 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Inhaltliche und technische Qualität des Angebots
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisatorische Umsetzung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-01-07 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-01-07 10:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieterfragen richten Sie bitte bis zum 27.12.2024 auch an die folgende E-Mailadresse: buero-ic4@bmwk.bund.de”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
a) Genauer...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
a) Genauer Name, eindeutige Adresse und die Rechtsform (GmbH, GbR etc.) des Bieters;
b)Angabe einer für das Projekt zuständigen Kontaktperson einschließlich Telefonnummer(n) und sonstiger Kommunikationsanschlüsse und -adressen.
Die genaue Beschreibung der Eignungskriterien entnehmen Sie bitte der Anlage "Eignungskriterien".
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Eine formfreie Eigenerklärung - bei geplanten Bietergemeinschaften (Konsortien) von jedem Mitglied -, dass die in §§ 123 und 124 GWB aufgeführten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Eine formfreie Eigenerklärung - bei geplanten Bietergemeinschaften (Konsortien) von jedem Mitglied -, dass die in §§ 123 und 124 GWB aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen. Das Fehlen dieser Erklärung kann (§ 124 GWB) bzw. muss (§ 123 GWB) regelmäßig zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen.
2) Eigenerklärung ge. Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der handlungen Russlands.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Nationale Registrierungsnummer: BMWK-IC4
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: buero-ic4@bmwk.bund.de📧
Telefon: 000📞
URL: https://www.bmwk.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministry or any other national or federal authority
Haupttätigkeit
Economic and financial affairs
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben ✅ Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=732369🌏
Teilnahme-URL: https://www.bmwk.bund.de🌏
“Die Bieterfragen sind bis zum 27.12.2024 einzureichen.” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 00000
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: 000📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Informationen über die Überprüfungsfristen:Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Informationen über die Überprüfungsfristen:Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, d. h. dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Sieht sich ein Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß binnen 10 Tagen beim BMWK zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem BMWK geltend gemacht werden. Teilt das BMWK dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei einer Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 (1) GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWK geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWK. Der Verzicht auf die Auftragsvergabe bleibt vorbehalten.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 231-723658 (2024-11-26)