Umrüstung von 2 Solo Niederflurbussen von Diesel auf Elektroantrieb

Hanauer Straßenbahn GmbH

Die Hanauer Straßenbahn Gmbh schreibt die Umrüstung von zwei mit Diesel angeriebenen Fahrzeugen auf elektrischen Antrieb aus. Als Basis stellen wir zwei Solaris 12m New Urbino (Solo-Niederflurwagen), aus dem Baujahr 2019 zur Verfügung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-12-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-11-12.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-11-12 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-11-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Umrüstung von 2 Solo Niederflurbussen von Diesel auf Elektroantrieb
Referenznummer: 145-2024
Kurze Beschreibung:
Die Hanauer Straßenbahn Gmbh schreibt die Umrüstung von zwei mit Diesel angeriebenen Fahrzeugen auf elektrischen Antrieb aus. Als Basis stellen wir zwei Solaris 12m New Urbino (Solo-Niederflurwagen), aus dem Baujahr 2019 zur Verfügung.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Elektrobusse 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 145-2024
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Main-Kinzig-Kreis 🏙️
Vergabekriterien
Preis
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Restkapazität der Traktionsbatterie nach 8 Jahren 25% Reichweite mindestens 250 Kilometer 20% Bauzeit für den Umbau max. 12 Monate 10%
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-12-16 10:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-12-16 10:00:00.000 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-12-16 10:00:00.000 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderungsfrist beträgt 6 Kalendertage

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachfolgende Erklärungen sind mit dem Angebot einzureichen.: Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt Eigenerklärung zu Russlandsanktionen Eigenerklärung zu Ausschlussgründen
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe belegt worden ist.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Hanauer Straßenbahn GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE205739120
Postanschrift: Daimler Str. 5
Postleitzahl: 63450
Postort: Hanau
Region: Main-Kinzig-Kreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: einkauf@bhg-hanau.de.de 📧
Telefon: +49 6181 18000717 📞
URL: http://www.hsb.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E92177148 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E92177148 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen
Nationale Registrierungsnummer: DE812056745
Postanschrift: Luisenplatz 2
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de 📧
Telefon: +49 6151126603 📞
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Name und Adressen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. In diesem Zusammenhang sei auf die §§ 160 Abs. 3 GWB, 134 hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt ist: § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 Abs. 1, Abs. 2 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-11-14+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 222-692821 (2024-11-12)
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