Der Rhein-Pfalz-Kreis, der Landkreis Bad Dürkheim, der Landkreis Germersheim, die Stadt Speyer, die Stadt Neustadt sowie die Stadt Ludwigshafen beabsichtigen als zuständige Behörden im Sinne der Verordnung 1370/2007 gem. Art. 5 Abs. 1 VO 1370/07 i. V. m. dem 4. Teil des GWB zum 15.06.2025 für das VRN Linienbündel Rheinpfalz einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne der Verordnung 1370/2007 mit einer voraussichtlichen Laufzeit bis zum Fahrplanwechsel im Juni 2040 zu vergeben. Der Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar KöR, vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH — beide B1 3-5, 68159 Mannheim — führt gem. § 7 Abs. 6 i.V.m. § 10 Abs. 4 NVG als Vergabestelle die Vergabe im Namen seiner Verbandsmitglieder durch. Folgende Regelungen zur Tariftreue und Sozialstandards sind zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Aufgrund der Arbeitsmarktsituation in der Metropolregion Rhein-Neckar und der Wirtschaftsregionen Vorderpfalz und Rheinhessen wird der künftige Betreiber verpflichtet, seinen Beschäftigten zur Sicherung einer aus-reichenden Qualifikation des Fahrpersonals bei der Ausführung der Leistung mindestens gemäß LTTG entsprechend der repräsentativ erklärten Tarifverträgen festgelegte Entgelt zu zahlen sowie die in diesen Tarifverträgen festgelegten Arbeitsbedingungen zu garantieren. Weitere Vorgaben finden Sie unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/. Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen Vertragszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft. Erfolgt der Einsatz von Subunternehmern, haben diese ebenfalls die Einhaltung dieser Verpflichtungen zu garantieren. Zusätzlich zu den tarifvertraglich zu garantierenden Sozialstandards gelten für alle eingesetzten Fahrerinnen und Fahrer folgende Bedingungen zu Lenkzeitunterbrechungen und Pausen: Tarifvertraglich nicht als Arbeitszeit geltende Lenkzeitunterbrechungen und Pausen dürfen je Schichtmaximal 60 Minuten betragen. Überschreiten die Lenkzeitunterbrechungen und Pausen diese Grenze, sind die 60-Minuten-Grenze überschreitenden Zeiten der Arbeitsunterbrechungen der Arbeitszeit zuzurechnen. Als echte, nicht zu vergütende Freizeit im Sinne eines geteilten Dienstes zählt eine einmalige Arbeitsunterbrechung je Schicht von mind. 2 Std, die am Wohnort (Stadtteil) des Mitarbeiters oder an einem Betriebsstandort mit adäquaten Sozialräumen beginnen und enden. Die Vorhaltung von Sozialräumen ist in diesem Zusammenhang nicht relevant, sofern die Arbeitsunterbrechung länger als 4 Std dauert. Folgende Regelungen zur Personalübernahme sind ebenfalls zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Die Bieter verpflichten sich im Rahmen ihres Angebotes, denjenigen Fahrer/innen einen Arbeitsvertrag anzubieten, die während der Vergabe im Betrieb des Altbetreibers des Linienbündels mindestens mit 70 % der regulären Arbeitszeit eingesetzt sind und die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme einen gültigen Arbeitsvertrag mit dem Altbetreiber vorweisen können. Der neue Arbeitsvertrag ist unbefristet und ohne Probezeit abzuschließen. Grundlage des Einstellungsangebotes müssen die im Unternehmen des Konzessionsnehmers für die übrige Belegschaft geltenden tarifvertraglichen und in Betriebsvereinbarungen geregelten Konditionen sein. Sofern der im übernehmenden Unternehmen praktizierte Tarifvertrag die Höhe des Entgeltes sowie die Zahl der Urlaubstage von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängig gestaltet, muss der neue Anstellungsvertrag vorsehen, dass die Betriebszugehörigkeit beim Altbetreiber im Rahmen der entgeltlichen Eingruppierung und Urlaubsgewährung wie eine Betriebszugehörigkeit im übernehmenden Unternehmen gewertet wird.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-06-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-04-26.
Auftragsbekanntmachung (2024-04-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabe Linienbündel Rheinpfalz
Referenznummer: E88832556
Kurze Beschreibung:
“Der Rhein-Pfalz-Kreis, der Landkreis Bad Dürkheim, der Landkreis Germersheim, die Stadt Speyer, die Stadt Neustadt sowie die Stadt Ludwigshafen...”
Kurze Beschreibung
Der Rhein-Pfalz-Kreis, der Landkreis Bad Dürkheim, der Landkreis Germersheim, die Stadt Speyer, die Stadt Neustadt sowie die Stadt Ludwigshafen beabsichtigen als zuständige Behörden im Sinne der Verordnung 1370/2007 gem. Art. 5 Abs. 1 VO 1370/07 i. V. m. dem 4. Teil des GWB zum 15.06.2025 für das VRN Linienbündel Rheinpfalz einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne der Verordnung 1370/2007 mit einer voraussichtlichen Laufzeit bis zum Fahrplanwechsel im Juni 2040 zu vergeben. Der Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar KöR, vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH — beide B1 3-5, 68159 Mannheim — führt gem. § 7 Abs. 6 i.V.m. § 10 Abs. 4 NVG als Vergabestelle die Vergabe im Namen seiner Verbandsmitglieder durch.
Folgende Regelungen zur Tariftreue und Sozialstandards sind zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Aufgrund der Arbeitsmarktsituation in der Metropolregion Rhein-Neckar und der Wirtschaftsregionen Vorderpfalz und Rheinhessen wird der künftige Betreiber verpflichtet, seinen Beschäftigten zur Sicherung einer aus-reichenden Qualifikation des Fahrpersonals bei der Ausführung der Leistung mindestens gemäß LTTG entsprechend der repräsentativ erklärten Tarifverträgen festgelegte Entgelt zu zahlen sowie die in diesen Tarifverträgen festgelegten Arbeitsbedingungen zu garantieren. Weitere Vorgaben finden Sie unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/. Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen Vertragszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft. Erfolgt der Einsatz von Subunternehmern, haben diese ebenfalls die Einhaltung dieser Verpflichtungen zu garantieren. Zusätzlich zu den tarifvertraglich zu garantierenden Sozialstandards gelten für alle eingesetzten Fahrerinnen und Fahrer folgende Bedingungen zu Lenkzeitunterbrechungen und Pausen: Tarifvertraglich nicht als Arbeitszeit geltende Lenkzeitunterbrechungen und Pausen dürfen je Schichtmaximal 60 Minuten betragen. Überschreiten die Lenkzeitunterbrechungen und Pausen diese Grenze, sind die 60-Minuten-Grenze überschreitenden Zeiten der Arbeitsunterbrechungen der Arbeitszeit zuzurechnen. Als echte, nicht zu vergütende Freizeit im Sinne eines geteilten Dienstes zählt eine einmalige Arbeitsunterbrechung je Schicht von mind. 2 Std, die am Wohnort (Stadtteil) des Mitarbeiters oder an einem Betriebsstandort mit adäquaten Sozialräumen beginnen und enden. Die Vorhaltung von Sozialräumen ist in diesem Zusammenhang nicht relevant, sofern die Arbeitsunterbrechung länger als 4 Std dauert.
Folgende Regelungen zur Personalübernahme sind ebenfalls zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung:
Die Bieter verpflichten sich im Rahmen ihres Angebotes, denjenigen Fahrer/innen einen Arbeitsvertrag anzubieten, die während der Vergabe im Betrieb des Altbetreibers des Linienbündels mindestens mit 70 % der regulären Arbeitszeit eingesetzt sind und die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme einen gültigen Arbeitsvertrag mit dem Altbetreiber vorweisen können. Der neue Arbeitsvertrag ist unbefristet und ohne Probezeit abzuschließen. Grundlage des Einstellungsangebotes müssen die im Unternehmen des Konzessionsnehmers für die übrige Belegschaft geltenden tarifvertraglichen und in Betriebsvereinbarungen geregelten Konditionen sein. Sofern der im übernehmenden Unternehmen praktizierte Tarifvertrag die Höhe des Entgeltes sowie
die Zahl der Urlaubstage von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängig gestaltet, muss der neue Anstellungsvertrag vorsehen, dass die Betriebszugehörigkeit beim Altbetreiber im Rahmen der entgeltlichen Eingruppierung und Urlaubsgewährung wie eine Betriebszugehörigkeit im übernehmenden Unternehmen gewertet wird.
Mehr anzeigen
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieser Vergabe sind zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung erforderliche Verkehrsdienstleistungen im Buspersonennahverkehr (BPNV)...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieser Vergabe sind zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung erforderliche Verkehrsdienstleistungen im Buspersonennahverkehr (BPNV) im Zuständigkeitsbereich der Konzessionsgeber. Die zu vergebenden Leistungen sind auf folgenden Linien zu erbringen.
Leistungsbaustein D1 (vollständige Umstellung auf batteriebetriebene Elektrofahrzeuge ab Betriebsbeginn zum Sommerfahrplanwechsel 2025):
Linie 484 Maxdorf – Birkenheide
Linie 575 Gönnheim – Rödersheim – Gronau – Assenheim – Hochdorf – Böhl
Linie 584 Schifferstadt – Dannstadt – Schauernheim – Maxdorf
Linie 587 Limburgerhof – Mutterstadt – Oggersheim
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
“Die Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift)finden Sie...”
Zusätzliche Informationen
Die Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift)finden Sie unter:
https://www.vrn.de/mam/verbund/dokumente/satzungen/2023-satzung_verbundtarif_konsolidierte_fassung_gueltig_ab_1.1.2023.pdf
Auf die Fristsetzung des § 12 Abs. 6 PBefG wird insoweit hingewiesen, als dass Anträge bei der zuständigen Genehmigungsbehörde bis spätestens 3 Monate nach dieser Veröffentlichung gestellt werden. Die Frist beginnt mit Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung. Nach Ablauf der Frist sind eigenwirtschaftliche Anträge unzulässig.
Der Konzessionsnehmer ist verpflichtet, die Bestimmungen des Tariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz sowohl im Hinblick auf die Einhaltung des ortsüblichen Tarifes als auch im Hinblick auf die Einhaltung des Mindestlohnes zu erfüllen und dies durch Einreichen der Anlage D separat zu bestätigen. Dies umfasst auch das Personal von Unterauftragnehmern. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landes Rheinland-Pfalz unter https://lsjv.rlp.de/themen/arbeit/landestariftreue-nach-dem-lttg
Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen Konzessionszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft. Die Einhaltung der Bestimmungen des Tariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG) umfasst auch das Personal von Subunternehmern.
Detaillierte Vorgaben sind dem Kapitel 7.2 und 7.3 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Kommunikation:
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.vrn.de/vergabestelle
Die Vergabestelle stellt die (ggf. fortgeschriebenen) Vergabeunterlagen sowie die Bieterinformationen über seine Vergabeplattform im Internet (vgl. Internetadresse in der Auftragsbekanntmachung) gemäß § 41 Absatz 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung, ohne dass eine vorherige
Registrierung erforderlich ist. Aus der Möglichkeit des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht zur selbständigen, eigenverantwortlichen Information über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Bereitstellung zusätzlicher Informationen. Eine automatische Benachrichtigung über Änderungen erfolgt nur an registrierte Bieter. Fragen, Hinweise und Rügen zu den Vergabeunterlagen können nur von Bietern gestellt werden, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen sind, zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung berechtigt sind. (vgl. § 9 Absatz 3 VgV i. V. m. Artikel 19 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.2.2014)
Der Bieter hat sich deshalb auf der Vergabeplattform unter der Internetadresse https://vergaben.vrn.de/anmeldung.html
mit einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung, Anschrift und aktiver E-Mail-Adresse zu registrieren. Im Anschluss informiert die Vergabestelle den registrierten Bieter automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen und Veröffentlichung von Bieterinformationen über das interne Bieterkommunikationssystem der Vergabeplattform, das eine Benachrichtigungsfunktion per E-Mail beinhaltet.
Die Fragen zu den Vergabeunterlagen sind in diesem Fall ausschließlich per E-Mail unter Benennung des Linienbündels an folgende Adresse zu richten: vergabestelle@vrn.de.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Elektrobusse📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Durchführung von ÖPNV im Rahmen des Linienbündels Rheinpfalz.”
Ort der Leistung: Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Neustadt an der Weinstraße, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Speyer, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Bad Dürkheim🏙️
Ort der Leistung: Germersheim🏙️
Ort der Leistung: Rhein-Pfalz-Kreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-06-15 📅
Datum des Endes: 2040-06-09 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Folgeausschreibung des Linienbündels Rheinpfalz in 15 Jahre geplant.” Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Den Bietern steht es frei, Mehrqualitäten anzubieten, die über die Anforderungen der Leistungsbeschreibung hinausgehen.
Beispiel für solche vom Bieter über die Anforderungen der Leistungsbeschreibung hinausgehende Mehrqualitäten können z.B. bessere Qualitätsmaßstäbe bei Fahrzeugen oder qualitativ bessere Vertriebsstrukturen sein (s. Angebotsbedingungen Ziff. 22.2).
Zu den Punkten aus der Preiswertung werden die Punkte aus der Qualitätswertung hinzuaddiert.
Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag.
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-06-12 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-06-12 10:15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 110
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweise zur Befähigung zur Berufsausübung: a.) Angaben zur Person des Bieters, bzw. bei einer Bietergemeinschaft Bietergemeinschaftserklärung.
b.)Vorlage...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nachweise zur Befähigung zur Berufsausübung: a.) Angaben zur Person des Bieters, bzw. bei einer Bietergemeinschaft Bietergemeinschaftserklärung.
b.)Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges, nicht älter als 6 Monate (Stichtag: Schlusstermin für die Einreichung der Angebote).
c.)Eigenerklärung gemäß „Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ als Beleg, dass die nachfolgend genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen:
1. Erklärung des Bieters, dass keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, die zu einem Ausschluss seiner Teilnahme an diesem Vergabeverfahren führen. Bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes gemäß § 123 oder § 124 GWB hat der Bieter ggf. ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 Absatz 1 GWB darzulegen.
2 .Erklärung des Bieters, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Absatz 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht vorliegen.
3. Erklärung des Bieters, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Absatz 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht vorliegen.
4. Erklärung des Bieters, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 98 c Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) nicht vorliegen.
d.) Eigenerklärung des Bieters zur Verordnung EU 2022/576 Russland.
e.) Im Falle einer Eignungsleihe: Verfügbarkeitsnachweis des Dritten.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachweise zur Wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit: 1. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit i.S.d. § 45 Absatz 1 Satz 1...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachweise zur Wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit: 1. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit i.S.d. § 45 Absatz 1 Satz 1 VgV ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des hiesigen Auftrags verfügt und in der Lage ist, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.
2. Der Bieter weist seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch die Vorlage der hier aufgeführten folgenden Nachweise / Bescheinigungen / Erklärungen gem. § 45 Abs. 4 VgV nach:
a) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz Page 6/11 und zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
b) Vorlage des geprüften Jahresabschlusses der letzten beiden abgeschlossenen Geschäftsjahre (falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist).
c) Bescheinigung über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Angaben zur Deckungssumme. Alternativ kann eine Eigenerklärung abgegeben werden, dass eine
den benannten Mindeststandards entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für das Projekt abgeschlossen wird, Mindestanforderung: Mindest-Deckungssumme für Personen- und Sachschäden 7,5 Millionen Euro.
d) Vorlage einer Bankauskunft, mit der seine finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in Bezug auf ausreichend verfügbare Finanzmittel bestätigt werden,
um die gegebenenfalls mit diesem Auftrag verbundenen Anschaffungen für Fahrzeuge, Grundstücke, Gebäude, Anlagen und Ausrüstungen fristgerecht zu tätigen und die geforderten Sicherheiten zu leisten sowie den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten.
3. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so hat der Bieter die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der verlangten Nachweise und Erklärungen darzulegen. Zusätzlich hat der Bieter nachzuweisen, dass ihm die für
den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er mit dem Teilnahmeantrag einen Verfügbarkeitsnachweis einreicht, z.B. über eine Verpflichtungserklärung des Dritten. Zusätzlich hat sich der Dritte zu Gunsten des Auftraggebers zu verpflichten, für sämtliche finanziellen Verpflichtungen des Bieters aus dem Auftrag gesamtschuldnerisch mit dem Bieter einzustehen (vgl. § 47 Absatz 3 VgV); diese Verpflichtungserklärung ist ebenfalls mit dem Angebot
vorzulegen. Die vorgenannten Verpflichtungen der Dritten darf für die Dauer des ausgeschriebenen Verkehrsvertrages ohne Einverständnis des Auftraggebers nicht aufgelöst / widerrufen werden können.
4. Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn sie in der Summe der
Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt wird.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn er über die Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen im BPNV in...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn er über die Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen im BPNV in angemessener Qualität erforderlich sind.
2. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten (Eignungsleihe), so hat der Bieter die technische und berufliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der in verlangten Nachweisen und Erklärungen darzulegen.
Zusätzlich hat der Bieter mit Abgabe des Angebots etwa durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Dritten gem. Formblatt 4 nachzuweisen, dass er über die für den Auftrag erforderlichen Erfahrungen des Dritten tatsächlich verfügen kann und dass das Personal des Dritten, welches über die mit den Referenzen erlangten Erfahrungen verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird, vgl. § 47 Absatz 1 Satz 3 VgV. Die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen Verkehrsvertrages nicht ohne Zustimmung des Auftraggebers aufgelöst / widerrufen werden können.
3. Bei der Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds / einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht / reichen zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied / diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bietergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen. Dies ist mit dem Angebot darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied / einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
4. Folgende Erklärungen und Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen:
a.) Bescheinigung der Genehmigungsbehörde über die Bestellung eines Betriebsleiters nach BOKraft oder vergleichbar.
b.) Kopie einer zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Bescheinigung über die fachliche Eignung oder Kopie einer Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (§§ 42, 43 PBefG) bzw. – bei ausländischen Bietern – eine Kopie einer EU-Lizenz (vgl. Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1073/2009).
c.) Referenzen über durchgeführte Verkehrsdienstleistungen im ÖPNV zwischen dem 01.01.2018 und dem Schluss der Frist zur Einreichung der Angebote.
Mindestanforderung: Mindestens eine Referenz über die Erbringung von ÖPNV-Verkehrsdienstleistungen im Linienverkehr im Zeitraum von mind. 5 Jahren entweder als Konzessionsnehmer oder als Subunternehmer im Linienverkehr.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis
Nationale Registrierungsnummer: USt-IdNr:DE149137931
Postanschrift: Europaplatz 5
Postleitzahl: 67063
Postort: Ludwigshafen am Rhein
Region: Rhein-Pfalz-Kreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@vrn.de📧
Telefon: 000📞
URL: http://www.vrn.de/vergabestelle🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag umfasst die gemeinsame Beschaffung ✅ Kommunikation
Dokumente URL: https://vergaben.vrn.de/E88832556🌏
Teilnahme-URL: https://vergaben.vrn.de/E88832556🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://vergaben.vrn.de/E88832556🌏
“Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: TED-Veröffentlichungsnummer: 2023/S 080-242173
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen...”
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: TED-Veröffentlichungsnummer: 2023/S 080-242173
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen Beschreibung
Berichtigung der ursprünglichen Bekanntmachung: Ziffer 3.1.3 Dauer: Verlängerung der ursprünglich bekanntgemachten Laufzeit von 10 Jahren auf 15 Jahre; Datum des Beginns: 15.06.2025 Enddatum: 09.06.2040.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Nationale Registrierungsnummer: USt-IdNr:DE355604198
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Telefon: 06131162234📞
URL: https://mwvlw.rlp.de/ministerium/zugeordnete-institutionen-1/vergabekammer🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2024/S 084-253614 (2024-04-26)
Auftragsbekanntmachung (2024-05-07) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-06-18 15:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-06-18 15:15:00 📅
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Änderung der Frist für Bieterfragen bis zum 07. Juni 2024, der Angebotsfrist bis zum 18. Juni 2024 um 15:00 Uhr sowie des Datums der Angebotsöffnung auf...”
Text
Änderung der Frist für Bieterfragen bis zum 07. Juni 2024, der Angebotsfrist bis zum 18. Juni 2024 um 15:00 Uhr sowie des Datums der Angebotsöffnung auf den 18. Juni 2024 um 15:15 Uhr.
“Änderung der Frist für Bieterfragen bis zum 07. Juni 2024, der Angebotsfrist bis zum 18. Juni 2024 um 15:00 Uhr sowie des Datums der Angebotsöffnung auf...”
Änderung der Frist für Bieterfragen bis zum 07. Juni 2024, der Angebotsfrist bis zum 18. Juni 2024 um 15:00 Uhr sowie des Datums der Angebotsöffnung auf den 18. Juni 2024 um 15:15 Uhr.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2024/S 090-272922 (2024-05-07)
Auftragsbekanntmachung (2024-05-24) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-07-03 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-07-03 10:15:00 📅
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Änderung der Frist für Bieterfragen bis zum 17. Juni 2024, der Angebotsfrist bis zum 03. Juli 2024 um 10:00 Uhr sowie des Datums der Angebotsöffnung auf den...”
Text
Änderung der Frist für Bieterfragen bis zum 17. Juni 2024, der Angebotsfrist bis zum 03. Juli 2024 um 10:00 Uhr sowie des Datums der Angebotsöffnung auf den 03. Juli
2024 um 10:15 Uhr.
“Änderung der Frist für Bieterfragen bis zum 17. Juni 2024, der Angebotsfrist bis zum 03. Juli 2024 um 10:00 Uhr sowie des Datums der Angebotsöffnung auf den...”
Änderung der Frist für Bieterfragen bis zum 17. Juni 2024, der Angebotsfrist bis zum 03. Juli 2024 um 10:00 Uhr sowie des Datums der Angebotsöffnung auf den 03. Juli
2024 um 10:15 Uhr.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2024/S 101-309825 (2024-05-24)