Vergabe von Lieferleistungen zur Verpflegung der Schüler der Marie-Pettenbeck-Schule

Mittelschulverband Wartenberg

Gegenstand der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistung ist die Lieferung von Mittagsmahlzeiten für die Grund- und Mittelschüler der "Marie-Pettenbeck-Schule" an den Verpflegungstagen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-05-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-04-19.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-04-19 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-04-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabe von Lieferleistungen zur Verpflegung der Schüler der Marie-Pettenbeck-Schule
Referenznummer: 244022
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistung ist die Lieferung von Mittagsmahlzeiten für die Grund- und Mittelschüler der "Marie-Pettenbeck-Schule" an den Verpflegungstagen.
Produkte/Dienstleistungen: Schulmahlzeiten 📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung
Interne Kennung: 244022
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistung ist die Lieferung von Mittagsmahlzeiten für die Grund- und Mittelschüler der "Marie-Pettenbeck-Schule" an den Verpflegungstagen. Aufgrund der technischen und räumlichen Gegebenheiten in der Schule sowie dem langen Verpflegungszeitraum von über 2 Stunden ist ausschließlich eine Verpflegung im Rahmen des "Cook & Chill"-Verfahrens möglich. Der Auftragnehmer hat daher Mahlzeiten in einer schulexternen Küche zuzubereiten, auf unter drei Grad Celsius abzukühlen und in diesem gekühlten Zustand die Mahlzeiten an die Schule zu liefern. Die Mitarbeiter der Schule werden die Gerichte mithilfe von Kon-vektomaten zur Ausgabe aufbereiten. Der Leistungsumfang, die Rahmenbedingungen und Anforderungen an die Mittagsmahlzeiten ergeben sich aus dieser Leistungsbeschreibung sowie den übrigen Vertragsunterlagen.
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Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:startup#
Art des Vertrags: Lieferungen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Ein Zuschlagskriterium ist das "Konzept zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen".
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
Postanschrift: Marie-Pettenbeck-Schule
Zustorfer Str. 1
Postleitzahl: 85456
Stadt: Wartenberg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Erding 🏙️
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Der Vertrag tritt mit Erteilung des Zuschlags in Kraft. Der Auftragnehmer hat mit seinen Leistungen ab Beginn des Schuljahres 2024/2025 zu beginnen ("Leistungsbeginn"). Die Vertragslaufzeit endet mit Ablauf des Schuljahres 2025/2026 ("Erstvertragslaufzeit"). Für den Beginn und das Ende eines Schuljahres gelten die Regelungen im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der jeweils aktuellen Fassung. Die Vertragslaufzeit verlängert sich über die Erstvertragslaufzeit hinaus automatisch um jeweils ein (1) Schuljahr, wenn keine der Parteien den Vertrag bis spätestens zum 30.04. des jeweiligen Kalenderjahres des Ablaufs der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt. Die Gesamtvertragslaufzeit beträgt maximal vier Jahre, d.h., dass der Vertrag auch dann nach Ablauf des vier Vertragsjahres endet, wenn keine der Parteien eine Kündigung erklärt hat. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (z. B. Brief oder Telefax).
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Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 60.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Biologische/Ökologische Produkte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zum Qualitäts- und Beschwerdemanagement
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Der Auftraggeber verfährt nach Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie nach den Regelungen der Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsverordnung - VergRModVO), insbesondere nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV). Die Auswahl des Wirtschaftsteilnehmers und dessen Beauftragung mit der hier ausgeschriebenen Leistung erfolgt im offenen Verfahren (vgl. § 119 Abs. 3 GWB; § 14 Abs. 2 S. 1 Alt. 1, § 15 VgV). Bei einem offenen Verfahren fordert der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auf. Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot abgeben.
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Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-05-21 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-05-21 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 91
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-05-21 10:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-05-10 00:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen seines Ermessens gemäß § 56 VgV, ob Unterlagen nachgefordert werden.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §
123 Abs. 1-3 GWB: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1-3 GWB
123 Abs. 4 GWB: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 4 GWB
124 Abs. 1 Nrn. 1-4, 7 und 8 GWB: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 Nrn. 1-4, 7 und 8 GWB
21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister: Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bietern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, vorgesehen ist. Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben. Bei einer Bietergemeinschaft ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Gesamtumsatz und Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Verpflegungsleistungen): Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über den jeweiligen Gesamtumsatz der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (jeweils in EUR netto) und den jeweiligen Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Verpflegungsleistungen) der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (jeweils in EUR netto). Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Verpflegungsleistungen).
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Technische und berufliche Fähigkeiten
Durchschnittliche Zahl der Beschäftigen und die Zahl der Führungskräfte des Bieters in den jeweils letzten drei (3) Jahren (2021 bis 2023): Eigenerklärung des Bieters über die durchschnittliche Zahl der Beschäftigen und die Zahl der Führungskräfte des Bieters in den jeweils letzten drei (3) Jahren (2021 bis 2023). Bei einer Bietergemeinschaft sind je Jahr die Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft zu addieren.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Betriebshaftpflichtversicherung: Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft, dass er/sie eine Betriebshaftpflichtversicherung 1. bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen 2. mit einer Deckungssumme je Schadensfall - von mindestens 10.000.000,00 EUR für Personenschäden, - von mindestens 1.000,00 EUR für Sachschäden 3. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der jeweiligen De-ckungssummen pro Kalenderjahr betragen muss, unterhält oder, falls die vorstehend unter 1.-3. genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind, eine Versicherung im Auftragsfall abschließen wird, welche die vorstehend unter 1.-3. genannten Voraussetzungen erfüllt. Im Auftragsfall muss dem Auftraggeber ein Nachweis über o.g. Versicherung innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
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Technische und berufliche Fähigkeiten
Referenzen: Eigenerklärung des Unternehmens über mindestens zwei (2) und höchstens fünf (5) geeignete Referenzen des Unternehmens über früher ausgeführte Verpflegungsleistungen der in den letzten höchstens drei (3) Jahren erbrachten wesentlichen Verpflegungsleistungen, jeweils mit - bei Bietergemeinschaften: dem Namen des Mitglieds der Bietergemeinschaft, das die Referenz durchgeführt hat, - der Rolle des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/das/die die Referenz durchgeführt hat/haben (nachfolgend als "Referenznehmer" bezeichnet), in der Referenz, - der Bezeichnung der Referenz und einer Beschreibung der referenzgegenständlichen Leistungen, - der Angabe des Auftragswertes, - der Angabe des Erbringungszeitraums (Zeitraum der Leistungserbringung), - der Angabe des öffentlichen oder privaten Auftraggebers: Name/Anschrift des öffentlichen oder privaten Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim öffentlichen oder privaten Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse (der öffentliche oder private Auftraggeber wird nachfolgend als "Referenzauftraggeber" bezeichnet), - des angewendeten Verpflegungssystems (Cook & Hold, Cook & Chill, Cook & Freeze) - der Anzahl der täglich ausgelieferten Essen - der Angabe, ob die referenzgegenständliche Leistung nach Ansicht des Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht wurde. Damit eine Referenz innerhalb des vorgegebenen drei (3) Jahreszeitraums als erbracht gilt, darf die Referenz nicht vor Ablauf eines Zeitraums von drei (3) Jahren vor der Frist zur Abgabe der Angebote beendet worden sein. Eine Referenz gilt als geeignet, wenn die folgenden Anforderungen erfüllt sind: - Das Verpflegungssystem war Cook & Hold, Cook & Chill und/oder Cook & Freeze. - Die referenzgegenständliche Leistung wurde nach Ansicht des Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht. Referenzauftraggeber kann ausschließlich der Vertragspartner des Bieters, des Mitglieds der Bietergemeinschaft, das die Referenz für die Bietergemeinschaft einreicht, oder der Vertragspartner des eignungsverleihenden Unternehmens, das die Referenz für den Bieter/die Bietergemeinschaft einreicht, sein. Die vom Bieter/von der Bietergemeinschaft in der Referenz angegebenen personenbezogenen Daten des Referenzauftraggebers werden nur zur Überprüfung der Referenzen verarbeitet. Die entsprechenden Voraussetzungen für die Einholung und Nennung der personenbezogenen Daten des Referenzauftraggebers zu schaffen, liegt allein in der Verantwortung des Bieters. Es werden nur die vom Bieter an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzen berücksichtigt. Je Referenz ist zusätzlich max. eine (1) DIN-A-4-Seiten mit Darstellung der Referenz ("zusätzliche Referenzdarstellung") gestattet, die ebenfalls berücksichtigt wird. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzen benannt werden (z. B. in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat alle in der Anlage 5 (b) jeweils geforderten Erklärungen abzugeben. Die Geeignetheit der Referenz muss sich aus der "Bezeichnung und Beschreibung der Referenz" und/oder der zusätzlichen Referenzdarstellung ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben des Bieters beim Referenzauftraggeber zu überprüfen. Sollte der Bieter mehr als fünf Referenzen einreichen, werden nur die ersten fünf Referenzen berücksichtigt. Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Referenz welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die die Mindestanforderungen erfüllende Referenzen der Mitglieder wer-den der Bietergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bietergemeinschaft dürfen ins-gesamt nur maximal fünf Referenzen benannt werden. Die Referenz(en) des Bieters/der Bietergemeinschaft und alle hierzu geforderten Angaben sind in Anlage 5 (b) zu diesem Formblatt genannt.
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Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
(1) Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Zu den Vertragsleistungen gehören auch solche Leistungen (z. B. erforderliche Vorbereitungs- und Nebenarbeiten), die nicht, nicht vollständig oder nicht ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung beschrieben sind, jedoch zur vollumfänglichen und den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechenden gastronomischen und hygienischen Erreichung des Vertragszwecks erforderlich sind. Der Auftragnehmer ist zu einer termingerechten, ordnungsgemäßen und mangelfreien Leistung verpflichtet. Bei der Durchführung seiner Leistungen nimmt der Auftragnehmer Rücksicht auf die Belange des Auftraggebers.
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 20 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Mittelschulverband Wartenberg
Nationale Registrierungsnummer: 09177720-MSV-05
Postanschrift: Marktplatz 8
Postleitzahl: 85456
Postort: Wartenberg
Region: Erding 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@vg-wartenberg.de 📧
Telefon: 0876273090 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Bildung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PHA3Z/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PHA3Z 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PHA3Z 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Gültigkeitsdauer des Angebots: 91
Maximale Verlängerungen: 2
Objekt
Art des Vertrags: Lieferungen

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PHA3Z
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-04-19+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 080-239547 (2024-04-19)