Auftragsbekanntmachung (2024-03-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verpflegung in verschiedenen Schulen und Betreuungseinrichtungen der Stadt Weil der Stadt
Referenznummer: 21-24
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Weil der Stadt schreibt die Mittagsverpflegung für verschiedene Einrichtungen aus.”
Produkte/Dienstleistungen: Verpflegungsdienste für Schulen📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftragnehmer übernimmt für verschiedene Kinderbetreuungseinrichtungen sowie Schulen in Weil der Stadt, unter Berücksichtigung der aktuellen...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer übernimmt für verschiedene Kinderbetreuungseinrichtungen sowie Schulen in Weil der Stadt, unter Berücksichtigung der aktuellen Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE) für die Verpflegung in Schulen die Herstellung, Anlieferung und Ausgabe eines altersgerechten, abwechslungsreichen, ausgewogenen und schmackhaften Mittagessens.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schulmahlzeiten📦
Ort der Leistung: Böblingen🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Maximale Warmhaltezeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fachkräfteanteil
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Anteil saisonaler Produkte
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Anteil Convenience-Produkte
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
3️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
4️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005
5️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0006
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-05-27 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-05-27 11:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eignung zur Berufsausübung: Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB unter Verwendung des Formblatts 124 LD...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eignung zur Berufsausübung: Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB unter Verwendung des Formblatts 124 LD Bestätigung der sonstigen Bewerbungsbedingungen des Formblatts 124 LD (Arbeitskräfte, Zahlung von Steuern etc., Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaft) Verpflichtungserklärung nach dem LTMG Baden-Württemberg für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer- Entsendegesetz erfasst werden, unter Verwendung des Formblatts LTMG AEntG
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation unter Verwendung des Formblatts 124 LD” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG)...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen bei der Auftragsausführung, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten. Bei Angebotsabgabe hat jeder Bieter eine entsprechende Verpflichtungserklärung abzugeben.
“Bekanntmachungs-ID: CXRAYDYYRK0” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 721926-8730📞
Fax: +49 721926-3985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 056-165764 (2024-03-18)