Der Freistaat Bayern, vertreten durch die (Bezirks-)Regierung von Schwaben, betreibt seit dem 23.04.2020 die Unterkunfts-Dependance Steinerne Furt 75/77 in 86167 Augsburg mit ca. 451 Plätzen. Die Einrichtung dient der Unterbringung und Versorgung von Asylbegehrenden. Gegenstand der vorliegenden Beschaffung ist bzw. sind die Dienstleistung/-en der (Gemeinschafts-)Verpflegung der in der Unterkunfts-Dependance untergebrachten Asylsuchenden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-07-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-06-18.
Auftragsbekanntmachung (2024-06-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verpflegungsleistungen Unterkunfts-Dependance Augsburg, Steinerne Furt 75/77
Referenznummer: 0270.ZV-18-24-11
Kurze Beschreibung:
“Der Freistaat Bayern, vertreten durch die (Bezirks-)Regierung von Schwaben, betreibt seit dem 23.04.2020 die Unterkunfts-Dependance Steinerne Furt 75/77 in...”
Kurze Beschreibung
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die (Bezirks-)Regierung von Schwaben, betreibt seit dem 23.04.2020 die Unterkunfts-Dependance Steinerne Furt 75/77 in 86167 Augsburg mit ca. 451 Plätzen. Die Einrichtung dient der Unterbringung und Versorgung von Asylbegehrenden. Gegenstand der vorliegenden Beschaffung ist bzw. sind die Dienstleistung/-en der (Gemeinschafts-)Verpflegung der in der Unterkunfts-Dependance untergebrachten Asylsuchenden.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Verarbeitete Lebensmittel📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Freistaat Bayern, vertreten durch die (Bezirks-)Regierung von Schwaben, betreibt seit dem 23.04.2020 die Unterkunfts-Dependance Steinerne Furt 75/77 in...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die (Bezirks-)Regierung von Schwaben, betreibt seit dem 23.04.2020 die Unterkunfts-Dependance Steinerne Furt 75/77 in 86167 Augsburg mit ca. 451 Plätzen. Die Einrichtung dient der Unterbringung und Versorgung von Asylbegehrenden. Gegenstand der vorliegenden Beschaffung ist bzw. sind die Dienstleistung/-en der (Gemeinschafts-)Verpflegung der in der Unterkunfts-Dependance untergebrachten Asylsuchenden.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-07-25 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-07-25 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 31
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis der Erlaubnis der Berufsausübung: Führen Sie im Rahmen der Angebotsabgabe mittels der Befüllung des Dokuments "Eigenerklärung Befähigung und...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nachweis der Erlaubnis der Berufsausübung: Führen Sie im Rahmen der Angebotsabgabe mittels der Befüllung des Dokuments "Eigenerklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung" bitte den Nachweis darüber, dass Sie in ein Berufs- oder Handelsregister oder in ein vergleichbares Register eines anderen EU-Mitgliedsstaates eingetragen sind. Bitte übersenden Sie im Falle einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied eine entsprechend eindeutig zuweisbare Eigenerklärung.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (1.) u. Betriebshaftpflichtversicherung (2.): (1.) Mit der Einreichung des Angebots ist der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (1.) u. Betriebshaftpflichtversicherung (2.): (1.) Mit der Einreichung des Angebots ist der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die Geschäftsjahre 2021, 2022 und 2023 anzugeben, vergleiche hierzu das Dokument "Eigenerklärung Mindestjahresumsatz/Mindestjahresumsätze". Der durchschnittliche jährliche Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags muss mindestens 3.600.000,00 EUR (netto) betragen. Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, werden die Umsätze der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Übersenden Sie hierzu bitte für jedes Mitglied der Bieterkonstellation eine entsprechend eindeutig zuweisbare Eigenerklärung. Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe der Zentralen Vergabestelle mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Die Zentrale Vergabestelle entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie die Zentrale Vergabestelle unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. (2.) Zudem ist mit der Einreichung des Angebots der Beleg einer Betriebshaftpflichtversicherung anzutreten, wobei die nachfolgenden Maßgaben, vergleiche hierzu auch die Leistungsbeschreibung, Ziffer 7. ("Betriebshaftpflichtversicherung"), zu beachten sind; auf das Dokument "Eigenerklärung Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung" wird hingewiesen: Nachweis einer (Betriebs-)Haftpflichtversicherung mit einer Mindesthöhe der Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden (pauschal) von 2.500.000 EUR je Schadensfall. Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der in der Leistungsbeschreibung jeweils genannten Versicherungssumme pro Versicherungsjahr umfassen. Die (weiteren) Einzelheiten der Mindestanforderung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Die Versicherung ist bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Betriebshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragslaufzeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Übersenden Sie hierzu bitte gleichsam für jedes Mitglied einer möglichen Bieterkonstellation eine entsprechend eindeutig zuweisbare Eigenerklärung, sofern eine Erfüllung dieses Eignungskriteriums dahingehend einhergeht.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Geeignete Referenzen (1.) und Beleg der Einhaltung von Normen der Qualitätssicherung (2.): (1.) Reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei (3)...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Geeignete Referenzen (1.) und Beleg der Einhaltung von Normen der Qualitätssicherung (2.): (1.) Reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei (3) geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. Für die Referenzen ist das Dokument "Vordruck für die Angaben zu Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte ggfs. mehrfach. Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen: * Beschreibung der ausgeführten Leistungen, * Wert des Auftrags, * Zeitraum der Leistungserbringung, * Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei dem Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten. Darüber hinaus gelten die folgenden Mindestanforderungen an die benannten Referenzen: * die Referenzen dürfen nicht älter als fünf (5) Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist), * die Referenzen müssen jeweils eine Laufzeit von mindestens zwölf (12) Monaten aufweisen und * die Referenzen müssen jeweils Catering-/Verpflegungsleistungen für eine Erstaufnahmeeinrichtung, eine Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber, ein ANKER-Zentrum, ein Behördenankunftszentrum oder eine vergleichbare Einrichtung, z.B. Alten- und Pflegeheime, Krankenhäuser, Betriebs- oder Behördenkantinen, mit einer Verpflegungskapazität von mindestens 200 Personen pro Tag umfassen. Es sind nur drei (3) Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die Zentrale Vergabestelle, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Die Zentrale Vergabestelle behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe der Zentralen Vergabestelle mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Die Zentrale Vergabestelle entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie die Zentrale Vergabestelle unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. (2.) (a.) Ferner ist mit dem Angebot ein gültiges Zertifikat nach DIN EN ISO 9001:2015-11 oder eines vergleichbaren Qualitätsmanagementsystems einzureichen, vergleiche hierzu auch das Dokument "Weitere Eigenerklärung(en) zu Eignungskriterien". Die Bescheinigung über das bestehende Qualitätsmanagementsystem muss von einer unabhängigen und akkreditierten europäischen Stelle ausgestellt worden und zum Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist gültig sein. Gleichwertige Qualitätsmanagementsysteme sind zugelassen, wenn der Bieter die Gleichwertigkeit nachweist. (b.) Der Bieter muss zudem mindestens nach dem BRCGS Food (BRC Global Standard for Food Safety), dem IFS (International Featured Standard Food) oder gleichwertig zertifiziert sein. - Bitte weisen Sie dergleichen durch Zertifikat nach. Sofern Sie sich einem anderen Standard unterstellen, stellen Sie dessen Gleichwertigkeit zu dem BRCGS Food oder dem IFS dar, vergleiche auch hierzu das Dokument "Weitere Eigenerklärung(en) zu Eignungskriterien". (c.) Weiter ist ggfs. bzw. soweit angezeigt, der Nachweis einer Zulassung nach der VO (EG) Nr. 853/2004 zu erbringen, auch dahingehend darf auf das Dokument "Weitere Eigenerklärung(en) zu Eignungskriterien" verwiesen werden.
“(1.) Mit dem Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen folgende Erklärungen einzureichen: * "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von...”
(1.) Mit dem Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen folgende Erklärungen einzureichen: * "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach (§§ 31, 35 UVgO; §§ 42, 48 VgV i.V.m.) §§ 123, 124 GWB"; * "Abfrage des Wettbewerbsregisters/(ggfs.) Gewerbezentralregisters"; * "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 des Rates". (2.) Daneben sind mit der Angebotsabgabe die folgenden weiteren Unterlagen einzureichen: * "Eigenerklärung zum Masernschutz"; * "Weitere Eigenerklärung(en) [AEntG und MiLoG]"; * "Formblatt Lohnkostenanteil Verpflegung"; * "Eigenerklärung Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz"; * "Schutzerklärung Scientology". Den "Statistische Angaben" innerhalb der e-Vergabe-Plattform ("Eignungskritierien") ist gleichsam im Rahmen der Angebotsabgabe Aufmerksamkeit zuteil werden zu lassen. Allgemein: Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf die Ziffer 3 des Dokuments „Allgemeine Bewerbungsbedingungen“ verwiesen; die den Vergabeunterlagen dahingehenden angefügten Dokumente sollten den entsprechenden Angebotsabgabe zugrunde gelegt werden.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als fünfzehn (15) Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrages verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 119-364384 (2024-06-18)
Auftragsbekanntmachung (2024-07-17) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-08-01 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-08-01 10:00:00 📅
“Vergleiche hierzu - überblicksartig - das Dokument "Dokumentenverzeichnis [Ohne Lose] - VgV (2024-07-17)(.pdf)"; die geänderten Vergabeunterlagen sind darin...”
Vergleiche hierzu - überblicksartig - das Dokument "Dokumentenverzeichnis [Ohne Lose] - VgV (2024-07-17)(.pdf)"; die geänderten Vergabeunterlagen sind darin farblich (Schriftfarbe Rot) hervorgehoben.
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Quelle: OJS 2024/S 139-433254 (2024-07-17)
Auftragsbekanntmachung (2024-07-25) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-08-08 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-08-08 10:00:00 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Geeignete Referenzen (1.) und Beleg der Einhaltung von Normen der Qualitätssicherung (2.): (1.) Reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei (3)...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Geeignete Referenzen (1.) und Beleg der Einhaltung von Normen der Qualitätssicherung (2.): (1.) Reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei (3) geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. Für die Referenzen ist das Dokument "Vordruck für die Angaben zu Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte ggfs. mehrfach. Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen: * Beschreibung der ausgeführten Leistungen, * Wert des Auftrags, * Zeitraum der Leistungserbringung, * Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei dem Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten. Darüber hinaus gelten die folgenden Mindestanforderungen an die benannten Referenzen: * die Referenzen dürfen nicht älter als fünf (5) Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist), * die Referenzen müssen jeweils eine Laufzeit von mindestens zwölf (12) Monaten aufweisen und * die Referenzen müssen jeweils Catering-/Verpflegungsleistungen für eine Erstaufnahmeeinrichtung, eine Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber, ein ANKER-Zentrum, ein Behördenankunftszentrum oder eine vergleichbare Einrichtung, z.B. Alten- und Pflegeheime, Krankenhäuser, Betriebs- oder Behördenkantinen, mit einer Verpflegungskapazität von mindestens 200 Personen pro Tag umfassen. Es sind nur drei (3) Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die Zentrale Vergabestelle, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Die Zentrale Vergabestelle behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe der Zentralen Vergabestelle mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Die Zentrale Vergabestelle entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie die Zentrale Vergabestelle unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. (2.) (a.) Ferner ist mit dem Angebot ein gültiges Zertifikat nach DIN EN ISO 9001:2015-11 oder eines vergleichbaren Qualitätsmanagementsystems einzureichen, vergleiche hierzu auch das Dokument "Weitere Eigenerklärung(en) zu Eignungskriterien". Die Bescheinigung über das bestehende Qualitätsmanagementsystem muss von einer unabhängigen und akkreditierten europäischen Stelle ausgestellt worden und zum Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist gültig sein. Gleichwertige Qualitätsmanagementsysteme sind zugelassen, wenn der Bieter die Gleichwertigkeit nachweist. (b.) ENTFALLEN, vergleiche die Änderung der Vergabeunterlagen zum Donnerstag, den 25. Juli 2024 - auf die weitergehenden Hinweise hierzu darf verwiesen werden. (c.) Weiter ist ggfs. bzw. soweit angezeigt, der Nachweis einer Zulassung nach der VO (EG) Nr. 853/2004 zu erbringen, auch dahingehend darf auf das Dokument "Weitere Eigenerklärung(en) zu Eignungskriterien" verwiesen werden.
“Vergleiche hierzu - überblicksartig - das Dokument "Dokumentenverzeichnis [Ohne Lose] - VgV (2024-07-25)(.pdf)"; die geänderten Vergabeunterlagen sind darin...”
Vergleiche hierzu - überblicksartig - das Dokument "Dokumentenverzeichnis [Ohne Lose] - VgV (2024-07-25)(.pdf)"; die geänderten Vergabeunterlagen sind darin farblich (Schriftfarbe Rot) hervorgehoben. Im Übrigen ist die Nr. 5.1.9 ("Eignungskriterien"), "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit", (2.), (b.) Änderungen bzw. einem Entfall unterworfen.
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Quelle: OJS 2024/S 145-449599 (2024-07-25)