Vorbereitung und Begleitung bei der Erstellung eines Erfahrungsberichtes gemäß § 99 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) zum spartenspezifischen Vorhaben „solare Strahlungsenergie“
Die Bundesregierung ist nach § 99 EEG 2023 verpflichtet, den nächsten EEG-Erfahrungsbericht zum 31.12.2027 vorzulegen. Die Evaluation von Gesetzesvorhaben ist außerdem ein wichtiger Teil des Arbeitsprogramms „Bessere Rechtsetzung“ der Bundesregierung. Der Staatssekretärsausschuss Bürokratieabbau hat mit Beschluss vom 23.01.2013 ein Konzept zur Evaluierung neuer Regelungsvorhaben vorgelegt. Der EEG-Erfahrungsbericht über die Auswirkungen der gesetzlichen Regelungen dient der Selbstkontrolle des Gesetzgebers. Zu diesem Zweck benötigen die Bundesregierung sowie der Gesetzgeber fundierte und umfassende wissenschaftliche Informationen, die als Ausgangspunkt für den Entwurf des Erfahrungsberichts verwendet werden können. Vor diesem Hintergrund vergibt das BMWK ein Vorhaben, das der Erstellung des Erfahrungsberichtes im Jahr 2027 im Bereich der solaren Strahlungsenergie dient und den europäischen Umsetzungsbedarf bei der Weiterentwicklung des PV-Investitionsrahmens unterstützt. Nähere Informationen sind in der Leistungsbeschreibung enthalten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-11-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-10-17.
Auftragsbekanntmachung (2024-10-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vorbereitung und Begleitung bei der Erstellung eines Erfahrungsberichtes gemäß § 99 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) zum spartenspezifischen Vorhaben „solare Strahlungsenergie“
Referenznummer: IC4-23305/008#026
Kurze Beschreibung:
“Die Bundesregierung ist nach § 99 EEG 2023 verpflichtet, den nächsten EEG-Erfahrungsbericht zum 31.12.2027 vorzulegen. Die Evaluation von Gesetzesvorhaben...”
Kurze Beschreibung
Die Bundesregierung ist nach § 99 EEG 2023 verpflichtet, den nächsten EEG-Erfahrungsbericht zum 31.12.2027 vorzulegen. Die Evaluation von Gesetzesvorhaben ist außerdem ein wichtiger Teil des Arbeitsprogramms „Bessere Rechtsetzung“ der Bundesregierung. Der Staatssekretärsausschuss Bürokratieabbau hat mit Beschluss vom 23.01.2013 ein Konzept zur Evaluierung neuer Regelungsvorhaben vorgelegt. Der EEG-Erfahrungsbericht über die Auswirkungen der gesetzlichen Regelungen dient der Selbstkontrolle des Gesetzgebers. Zu diesem Zweck benötigen die Bundesregierung sowie der Gesetzgeber fundierte und umfassende wissenschaftliche Informationen, die als Ausgangspunkt für den Entwurf des Erfahrungsberichts verwendet werden können.
Vor diesem Hintergrund vergibt das BMWK ein Vorhaben, das der Erstellung des Erfahrungsberichtes im Jahr 2027 im Bereich der solaren Strahlungsenergie dient und den europäischen Umsetzungsbedarf bei der Weiterentwicklung des PV-Investitionsrahmens unterstützt.
Nähere Informationen sind in der Leistungsbeschreibung enthalten.
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Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Bundesregierung ist nach § 99 EEG 2023 verpflichtet, den nächsten EEG-Erfahrungsbericht zum 31.12.2027 vorzulegen. Die Evaluation von Gesetzesvorhaben...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Bundesregierung ist nach § 99 EEG 2023 verpflichtet, den nächsten EEG-Erfahrungsbericht zum 31.12.2027 vorzulegen. Die Evaluation von Gesetzesvorhaben ist außerdem ein wichtiger Teil des Arbeitsprogramms „Bessere Rechtsetzung“ der Bundesregierung. Der Staatssekretärsausschuss Bürokratieabbau hat mit Beschluss vom 23.01.2013 ein Konzept zur Evaluierung neuer Regelungsvorhaben vorgelegt. Der EEG-Erfahrungsbericht über die Auswirkungen der gesetzlichen Regelungen dient der Selbstkontrolle des Gesetzgebers. Zu diesem Zweck benötigen die Bundesregierung sowie der Gesetzgeber fundierte und umfassende wissenschaftliche Informationen, die als Ausgangspunkt für den Entwurf des Erfahrungsberichts verwendet werden können.
Vor diesem Hintergrund vergibt das BMWK ein Vorhaben, das der Erstellung des Erfahrungsberichtes im Jahr 2027 im Bereich der solaren Strahlungsenergie dient und den europäischen Umsetzungsbedarf bei der Weiterentwicklung des PV-Investitionsrahmens unterstützt.
Nähere Informationen sind in der Leistungsbeschreibung enthalten.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 36 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Inhaltliche und technische Qualität des Angebots
Preis ✅
Qualitätskriterium (Bezeichnung): (siehe auch Vergabeunterlage "Zuschlagskriterien")
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-11-14 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-11-14 10:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieterfragen richten Sie bitte bis zum 07.11.2024 auch an die folgende E-Mailadresse: buero-ic4@bmwk.bund.de”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
a) Genauer Name, eindeutige Adresse und die Rechtsform...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
a) Genauer Name, eindeutige Adresse und die Rechtsform (GmbH, GbR etc.) des Antragstellers;
b)Angabe einer für das Projekt zuständigen Kontaktperson einschließlich Telefonnummer(n) und sonstiger Kommunikationsanschlüsse und -adressen.
Die genaue Beschreibung der Eignungskriterien entnehmen Sie bitte der Anlage "Eignungskriterien".
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Eine formfreie Eigenerklärung - bei geplanten Bietergemeinschaften (Konsortien) von jedem Mitglied -, dass die in §§ 123 und 124 GWB aufgeführten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Eine formfreie Eigenerklärung - bei geplanten Bietergemeinschaften (Konsortien) von jedem Mitglied -, dass die in §§ 123 und 124 GWB aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen. Das Fehlen dieser Erklärung kann (§ 124 GWB) bzw. muss (§ 123 GWB) regelmäßig zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen.
2) Eigenerklärung ge. Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der handlungen Russlands.
Bitte beachten Sie, dass die Eigenerklärungen von dem Hauptauftragnehmer und von den Unterauftragnehmern einzureichen ist.
- Aussagekräftiges Profil des Bewerbers inklusive Unternehmensdarstellung, insbesondere Geschäftstätigkeit, Mitarbeiterzahl und -struktur, Gesellschafterstruktur und ggf. Konzernzugehörigkeiten (gesellschaftsrechtliche Verflechtungen, auch sonstige finanzielle Beteiligungen bzw. wirtschaftliche Verknüpfungen), Hauptsitz und ggf. Standorte sowie Darstellung der Kompetenz- und Tätigkeitsschwerpunkte.
- Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bewerber ansässig ist, vorzulegen. Maßgeblich für Deutschland ist das Handelsregister.
- Sofern Unterauftragnehmer eingesetzt werden sollen, Erklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Darstellung des Unternehmens und Nennung des Aufgabengebiets. Falls kein Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt wird, ist dies entsprechend zu erklären.
- Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt wird, Erklärung zur Bietergemeinschaft. Falls keine Bietergemeinschaft gebildet werden soll, ist dies entsprechend zu erklären.
- Fachlich-wissenschaftliche Unabhängigkeit und organisatorische Eigenständigkeit: Der Bewerber darf im Zusammenhang mit der zu vergebenden Leistung keine eigenen wirtschaftlichen Interessen verfolgen. Potenzielle Interessenskollisionen mit anderen Aufgabenfeldern sind durch strukturelle Separierungen auch künftig auszuschließen (fachlich-wissenschaftliche Unabhängigkeit und organisatorische Eigenständigkeit), Gewähr für die Einhaltung des Datenschutzes, Verschwiegenheit/Geheimhaltung.
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens der Geschäftsjahre 2020, 2021 und 2022 (ggf. vorläufig)
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Nachweis über Erfahrungen und Kompetenzen in den für das Vorhaben relevanten Bereichen,
- Der/Die Auftragnehmer soll/en wissenschaftliche, technische,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Nachweis über Erfahrungen und Kompetenzen in den für das Vorhaben relevanten Bereichen,
- Der/Die Auftragnehmer soll/en wissenschaftliche, technische, betriebswirtschaftliche und weitere spartenspezifische Fachkenntnisse im Bereich der solaren Strahlungsenergie mitbringen,
- Detaillierte Kenntnisse des Photovoltaikanlagenbestandes in Deutschland und Europa sowie deren Kostenstruktur sind erforderlich,
- Bei der vorliegenden Ausschreibung sind vor diesem Hintergrund technische, ökonomische und energiewirtschaftliche Kenntnisse sowie Fachwissen und rechtliches Wissen zur Planung, Genehmigung, der Errichtung sowie dem Betrieb von Photovoltaikanlagen erforderlich,
- Verständnis des regulatorischen Rahmens der solaren Strahlungsenergie zur Stromerzeugung,
- Sehr gutes technisch-naturwissenschaftliches Verständnis und Erfahrungen im Bereich der erneuerbaren Energien,
- Der/Die Aufragnehmer soll/en Erfahrungen bei der Unterstützung von Ministerien vorweisen können.
Die genaue Beschreibung der Eignungskriterien entnehmen Sie bitte der Anlage "Eignungskriterien".
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Nationale Registrierungsnummer: BMWK-IC4
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: buero-ic4@bmwk.bund.de📧
Telefon: 000📞
URL: https://www.bmwk.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Wirtschaft und Finanzen
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben ✅ Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=722982🌏
Teilnahme-URL: https://www.bmwk.bund.de🌏
“Der geschätzte Auftragswert beträgt 481.400 EUR bis 671.400 EUR zzgl. des jeweils geltenden Mehrwertsteuersatzes.” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 00000
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: 000📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Informationen über die Überprüfungsfristen:Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Informationen über die Überprüfungsfristen:Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, d. h. dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Sieht sich ein Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß binnen 10 Tagen beim BMWK zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem BMWK geltend gemacht werden. Teilt das BMWK dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei einer Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 (1) GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWK geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWK.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 205-633995 (2024-10-17)