Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen der Weiterentwicklung des Beruflichen Bildungszentrums Ettlingen Beethovenstraße 1 in 76275 Ettlingen wird in einem zweiten Bauabschnitt ein Ersatzbau für die bestehende Albert-Einstein-Schule als Neubau erstellt. Auf dem Grundstück befinden sich mehrere Schul- und Sportgebäude.
Das Baugrundstück wird im Westen von der Haydenstraße, im Süden durch die alte und die neue Wilhelm-Röpke-Schule (1. Bauabschnitt), im Osten von der Beethovenstraße und im Norden durch die Sporthalle, die Quartiersheizzentrale und von der Karl-Friedrich-Straße begrenzt.
Der Neubau wird an drei Stellen an die Bestandsbauten aus den 60-er Jahren anbinden.
Der Neubau besteht aus drei dreigeschossigen (1.OG - 3.OG) Baukörpern (Türmen), die auf einer durchgehenden Basis (UG + EG) stehen.
Die drei Türme sind im 1.OG, 2.OG und 3.OG jeweils durch 2 Brückenbauwerke miteinander verbunden.
Neben Klassenräumen und Werkstätten sind Nutzungen, wie Cafeteria, Verwaltung, Bibliothek, Technik, Lager geplant.
Das Gebäude ist als Stahlbetonskelettkonstruktion in Massivbauweise geplant. Der vertikale Lastabtrag erfolgt über Stützen und tragende Wände. Die tragenden Wände und Stützen werden in Stahlbeton hergestellt.
Der Auftragsumfang beinhaltet für das Gewerk "Starkstromanlagen" folgenden wesentlichen Leistungsumfang:
-Photovoltaikanlage mit ca. 99 kWp
-Niederspannungshauptverteilung mit 1000 A 16St.
-ca. 1.750m Kabeltrassen E0/E30 in versch. Montagearten
-ca. 70.000m Stark- Schwachstrom Kabel und Leitungen
-Unterflurinstallation Kanäle 176m, 120 Bodendosen
-Beleuchtungssystem: LED-Leuchten als Ein- und Aufbau 600 St
-LED-Sicherheitsbeleuchtungsanlage mit 250 DS und 370 BS-Leuchten
-8 RWA-Anlagen
-EDV-Verkabelung: 35.000m inkl. 17 St EDV-Verteilerschränke
Es ist hierbei von folgenden Terminen auszugehen:
Gesamt: 19.08.2024 - 17.04.2026
Roh- und Feininstallation (UV´s, Leitungsnetz etc.) 19.08.2024 - 28.11.2025
Endinstallation, Inbetriebnahmen inkl. Abnahmen 30.11.2025 -17.04.2026
Anforderungen für die Anwendung des NBBW-Systems
Bei diesem Bauvorhaben sind die Nachhaltigkeitskriterien des NBBW-Systems (Nachhaltiges Bauen Baden-Württemberg,
www.nbbw.de) anzuwenden. Dazu müssen alle eingesetzten Bauprodukte und insbesondere Holzwerkstoffe sehr schadstoff-, geruchs- und emissionsarm sein. Die genauen Anforderungen
werden in den folgenden Abschnitten beschrieben.
Die nachfolgenden ökologischen Materialanforderungen an die Materialwahl stellen zusätzliche technische Vertragsbedingungen dar.
Diese hat der AN bei der Angebotserstellung und -kalkulation und Ausführung seiner Leistungen zu berücksichtigen. Im Rahmen der Ausführung des NBBW-Systems hat der Auftraggeber eine Fachplanung in Form einer NBBW-Koordination beauftragt, die im Zuge der Ausführung die Einhaltung der Materialwahl überwachen wird.
1. Materialanforderungen an Bauprodukte
Die Vorgaben der im LV enthaltenen Tabelle in Abhängigkeit der Anwendung angegebenen Materialanforderungen müssen bei der Auswahl der Bauprodukte beachtet werden. Produkte von bauaufsichtlicher Bedeutung dürfen zudem nur mit gültigem Ü-Zeichen bzw. CE-Zeichen verwendet werden. Die Kategorisierung, die Anwendung und die Anforderungen an Bauprodukte sind dem LV zu entnehmen.
2. Spezielle Materialanforderungen an Bauprodukte mit Einfluss auf die Innenraumluftqualität
Nach Fertigstellung des Gebäudes wird zur Beurteilung der Innenraumluftqualität der TVOC- und der Formaldehydgehalt der Innenraumluft durch den AG gemessen. Die vorgegebenen und einzuhaltenden Grenzwerte betragen:
TVOC-Gehalt: 3000 µg/m³
Formaldehydgehalt: 100 µg/m³
Zur Sicherstellung der Einhaltung der Grenzwerte müssen alle Bauprodukte mit Einfluss auf die Innenraumluftqualität zusätzlich zu den in Abschnitt 1 beschriebenen
Materialanforderungen sehr schadstoff- und emissionsarm sein. Einzelheiten sind dem LV zu entnehmen.
3. Nachhaltige Holzverwendung durch Herkunftsnachweise
Alle verbauten Hölzer, Holzprodukte und/oder Holzwerkstoffe müssen aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen. Dies ist entweder durch Bestätigungen nachzuweisen, dass die EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) angewendet wurde, oder durch CoC-Zertifikate nach den Standards des FSC, PEFC oder nach gleichartigen Standards anderer Organisationen (evtl. FLEGT- Genehmigungen oder CITES-Genehmigungen). Einzelheiten sind dem LV zu entnehmen.
4. Organisation und Durchführung der Materialbewertung
Um die Konformität aller verwendeten Produkte sicherzustellen, wird der AN dazu verpflichtet, eine verbindliche Material- und Produktdeklaration durchzuführen und vorzulegen. Mit den eingereichten Unterlagen ist die Einhaltung der in den
Abschnitten 1., 2. und 3. beschriebenen Anforderungen nachzuweisen. Die Vorlage der Unterlagen bzw. Nachweise hat mind. 10 Arbeitstage vor der Bestellung der Produkte bzw. bevor das Material auf die Baustelle gebracht werden soll, zu erfolgen.
Der Nachweis erfolgt durch eine materialbezogene Dokumentation, Einzelheiten sind dem LV zu entnehmen. Auf dieser Grundlage wird die Unbedenklichkeit der Materialien durch die NBBW-Koordinatorin bewertet. Erst bei positiver Bewertung und erfolgter Freigabe darf das Material verwendet und auf die Baustelle gebracht werden.
Einzelheiten sind dem LV zu entnehmen. Bei der Vergabe von Leistungen an Nachunternehmer hat der AN sicherzustellen, dass auch die von ihm beauftragten Nachunternehmer dieser Verpflichtung unterliegen. Diese sind auf die bestehenden
Anforderungen hinzuweisen. Der Prozess der Materialbewertung wird auch bei Nachunternehmern entsprechend diesem Abschnitt durchgeführt.
5. Abweichungsmöglichkeiten
Ist aus vom AN nachzuweisenden technischen oder funktionalen Gründen (d.h. in Ermangelung eines funktional gleichwertigen Produktes oder einer Konstruktionsalternative, welche die Anforderungen erfüllen oder aus Gründen (höherer Gewalt), eine der genannten Anforderungen nicht umsetzbar, werden Ausnahmen zugelassen. Einzelheiten sind dem LV zu entnehmen.