Wirtschaftliche Bedeutung regionaler Automobilnetzwerke in Deutschland

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Um zu identifizieren, welche Regionen von der Transformation besonders betroffen sind und wie sich diese Betroffenheit anhand von objektiven Kriterien differenziert darstellen und analysieren lässt, hatte das BMWK im Jahr 2020 das Forschungsvorhaben „Wirtschaftliche Bedeutung regionaler Automobilnetzwerke in Deutschland“ beauftragt. Zur Beobachtung der Entwicklung der Transformation der Automobilwirtschaft und der regionalen Auswirkungen, soll ein Update bzw. eine Fortschreibung der Untersuchung beauftragt werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-07-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-06-05.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-06-05 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-06-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Wirtschaftliche Bedeutung regionaler Automobilnetzwerke in Deutschland
Referenznummer: IC4-23305/008#004 FA 04/24
Kurze Beschreibung:
Um zu identifizieren, welche Regionen von der Transformation besonders betroffen sind und wie sich diese Betroffenheit anhand von objektiven Kriterien differenziert darstellen und analysieren lässt, hatte das BMWK im Jahr 2020 das Forschungsvorhaben „Wirtschaftliche Bedeutung regionaler Automobilnetzwerke in Deutschland“ beauftragt. Zur Beobachtung der Entwicklung der Transformation der Automobilwirtschaft und der regionalen Auswirkungen, soll ein Update bzw. eine Fortschreibung der Untersuchung beauftragt werden.
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Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung 📦
Beschreibung
Interne Kennung: IC4-23305/008#004 FA 04/24
Menge: 1
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung 📦
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Innovative Beschaffung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
Innovationsfördernde Auftragsvergabe: Die in Auftrag gegebenen Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen umfassen Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten.
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer: 8 Monate
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kompetenz und Dokumentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Preis
Preis (Gewichtung): 30
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-07-02 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-07-02 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Bieterfragen richten Sie bitte bis zum 25.06.2024 auch an die folgende E-Mailadresse: buero-ic4@bmwk.bund.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2024-07-02 11:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Bieterfragen richten Sie bitte bis zum 25.06.2024 auch an die folgende E-Mailadresse: buero-ic4@bmwk.bund.de
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen: Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 VgV
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Beleg: Sofern für die berufliche bzw. gewerbliche Tätigkeit eine Pflicht zur Eintragung in einem der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU (Seite 160) über die öffentliche Auftragsvergabe genannten Register besteht, einen Ausdruck der Eintragung, der nicht älter als sechs Monate zum Ende der Angebotsfrist ist. Für Bieter aus Deutschland sind die betreffenden Register das Handelsregister, die Handwerksrolle, das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister oder die Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder. Der Beleg ist im Falle einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern getrennt vorzulegen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
a. Formlose Eigenerklärung, dass die in §§ 123 und 124 GWB aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen. b. Umsatz: - Formfreie Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre sowie über die Umsatzentwicklung im laufenden Geschäftsjahr, im für den zu vergebenden Auftrag relevanten Geschäftsfeld. Dieser ist im Falle einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt vorzulegen, deren Umsatz berücksichtigt werden soll. c. Ausreichendes Personal: - Mindestanforderung: Mindestens zehn fest angestellte Mitarbeitende (Voll-zeitäquivalente; Teilzeitstellen können summiert werden), ermittelt als Durchschnitt der – sofern verfügbar – letzten drei Jahre. Mitarbeitende in befristeten und geringfügig beschäftigten Arbeitsverhältnissen sowie freie Mitarbeitende sind nicht einzurechnen. - Beleg: Formfreie Erklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl in Vollzeitäquivalenten in den – sofern verfügbar – letzten drei Jahren. Im Falle einer Bietergemeinschaft muss deutlich werden, welche Teile des beschriebenen Personals zu welchen Mitgliedern der Bietergemeinschaft gehören.
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Technische und berufliche Fähigkeiten
Der AN muss seine berufliche Leistungsfähigkeit im folgenden Bereich durch die Vorlage geeigneter Referenzen belegen: Studien im Bereich der Automobilwirtschaft Beleg: Referenzen von mindestens zwei, maximal vier Aufträgen im Bereich 1. Bewerber können auch Referenzen von Unterauftragnehmern einreichen, sofern diese sich für den Fall der Auftragserteilung bereits zur Auftragsausführung verpflichtet haben. Referenzaufträge müssen mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sein, d. h., tragfähige Rückschlüsse auf die für den zu vergebenden Auftrag notwendige Fachkunde des Bewerbers zulassen. Die relevante (Teil)Leistung muss nach dem 01.01.2018 erbracht worden sein. Eine Referenz soll insgesamt nicht mehr als eine halbe Seite umfassen. Zu jedem Referenzauftrag sind folgende Angaben zu machen: •Leistungsgegenstand, Leistungszeitraum und Leistungsumfang mit grober Einordnung des Nettoauftragswertes, •Auftraggeber/Leistungsempfänger mit Angaben von Kontaktdaten; •kurze sachgerechte Angaben zu Arbeitsergebnissen, •eindeutige inhaltliche Zuordnung des Referenzauftrags zu einem oder mehreren der entsprechenden oben genannten Bereichen. Der Auftraggeber ist berechtigt, Referenzen inhaltlich zu prüfen, ggf. durch Kontaktierung der Ansprechpartner. Die Referenzangaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich zur Beurteilung der Eignung.
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Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nichtvorliegen von Interessenkollisionen: Der Bieter hat keine Interessen, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten. Sofern der Bieter mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehende Interessen hat, muss glaubhaft dargelegt werden, dass die konkrete Interessenkollision die Auftragsaus-führung aufgrund struktureller, personeller und/ oder organisatorischer Vorkehrungen nicht nachteilig beeinflussen wird. Beleg: Formfreie Eigenerklärung mit obenstehendem Inhalt. Vor Zuschlagserteilung ist die Vergabestelle gem. § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vom zu Beauftragenden eine Registerabfrage zu starten. Bei Bietergemeinschaften betrifft die Abfragepflicht alle an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen. Dazu werden nachfolgende Angaben benötigt: 1)Registerangaben: inländisches oder ausländisches Register, Registergericht, Registertyp, Registernummer und Rechtsform a. Sofern für die berufliche bzw. gewerbliche Tätigkeit eine Pflicht zur Eintragung in einem der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe genannten Register besteht, einen Ausdruck der Eintragung, der nicht älter als sechs Monate zum Ende der Angebotsfrist ist. 2)Umsatzsteuer-ID Im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs behält sich die Vergabestelle vor, nach § 6 Absatz 1 WRegG abzufragen, ob Eintragungen im Wettbewerbsregister in Bezug auf diejenigen Bewerber vorliegen, die der Auftraggeber zur Abgabe eines Angebots auffordern will.
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Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: § 123 f.GWB, Eigenerklärung (Vordruck)

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Nationale Registrierungsnummer: BMWK-IC4
Abteilung: Referat IC4
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: buero-ic4@bmwk.bund.de 📧
Telefon: 000 📞
URL: https://www.bmwk.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Wirtschaft und Finanzen
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=688833 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 00000
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: 000 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über die Überprüfungsfristen:Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, d. h. dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Sieht sich ein Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß binnen 10 Tagen beim BMWK zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem BMWK geltend gemacht werden. Teilt das BMWK dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei einer Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 (1) GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWK geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWK.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-06-07+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 110-338758 (2024-06-05)