Am 25.02.2024 hat sich die Bundesregierung auf die Grundzüge einer Kraftwerksstrategie und in dem Rahmen auch auf eine Entscheidung im Sommer 2024 zur Einführung eines technologieneutralen Kapazitätsmechanismus verständigt. Der auf Basis dieser geplanten Entscheidung einzuführende Mechanismus soll bis 2028 einsatzfähig sein. Bereits im Vorfeld wurden in der Plattform Klimaneutrales Stromsystem die grundsätzlichen Prototypen einer Hedgingpflicht (ggf. ergänzt um einen Mindestpreis), eines dezentralen und eines zentralen Kapazitätsmarkts andiskutiert. Diese Protoypen sollen im Rahmen dieses Projekts weiter konkretisiert und ausdifferenziert werden, mittels eines Strommarkt- und -netzmodells und im Austausch mit externen Experten überprüft werden sowie mit Stakeholdern diskutiert werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-05-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-04-18.
Auftragsbekanntmachung (2024-04-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wissenschaftliche Begleitung der Weiterentwicklung des nationalen Strommarktdesigns zur Finanzierung steuerbarer Kapazitäten
Reference number: IC4-23305/008#006
Kurze Beschreibung:
“Am 25.02.2024 hat sich die Bundesregierung auf die Grundzüge einer Kraftwerksstrategie und in dem Rahmen auch auf eine Entscheidung im Sommer 2024 zur...”
Kurze Beschreibung
Am 25.02.2024 hat sich die Bundesregierung auf die Grundzüge einer Kraftwerksstrategie und in dem Rahmen auch auf eine Entscheidung im Sommer 2024 zur Einführung eines technologieneutralen Kapazitätsmechanismus verständigt. Der auf Basis dieser geplanten Entscheidung einzuführende Mechanismus soll bis 2028 einsatzfähig sein. Bereits im Vorfeld wurden in der Plattform Klimaneutrales Stromsystem die grundsätzlichen Prototypen einer Hedgingpflicht (ggf. ergänzt um einen Mindestpreis), eines dezentralen und eines zentralen Kapazitätsmarkts andiskutiert. Diese Protoypen sollen im Rahmen dieses Projekts weiter konkretisiert und ausdifferenziert werden, mittels eines Strommarkt- und -netzmodells und im Austausch mit externen Experten überprüft werden sowie mit Stakeholdern diskutiert werden.
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Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Am 25.02.2024 hat sich die Bundesregierung auf die Grundzüge einer Kraftwerksstrategie und in dem Rahmen auch auf eine Entscheidung im Sommer 2024 zur...”
Beschreibung der Beschaffung
Am 25.02.2024 hat sich die Bundesregierung auf die Grundzüge einer Kraftwerksstrategie und in dem Rahmen auch auf eine Entscheidung im Sommer 2024 zur Einführung eines technologieneutralen Kapazitätsmechanismus verständigt. Der auf Basis dieser geplanten Entscheidung einzuführende Mechanismus soll bis 2028 einsatzfähig sein. Bereits im Vorfeld wurden in der Plattform Klimaneutrales Stromsystem die grundsätzlichen Prototypen einer Hedgingpflicht (ggf. ergänzt um einen Mindestpreis), eines dezentralen und eines zentralen Kapazitätsmarkts andiskutiert. Diese Protoypen sollen im Rahmen dieses Projekts weiter konkretisiert und ausdifferenziert werden, mittels eines Strommarkt- und -netzmodells und im Austausch mit externen Experten überprüft werden sowie mit Stakeholdern diskutiert werden.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 29 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Konzepts der Leistungserbringung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-05-22 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-05-22 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieterfragen richten Sie bitte bis zum 16.05.2024 auch an die folgende E-Mailadresse: buero-ic4@bmwk.bund.de”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Anforderungen an die Unabhängigkeit
Die berufliche Leistungsfähigkeit eines Bieters ist zu verneinen, wenn dieser Interessen hat, die mit der Ausführung des...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Anforderungen an die Unabhängigkeit
Die berufliche Leistungsfähigkeit eines Bieters ist zu verneinen, wenn dieser Interessen hat, die mit der Ausführung des öffentlichen Auftrags im Widerspruch stehen und diese nachteilig beeinflussen könnten
Für die Ausführung des Auftrags ist zentral, dass diese unbeeinflusst von Interessen Dritter erbracht wird. Deshalb bestehen hohe Anforderungen an die Unabhängigkeit des zu beauf-tragenden Unternehmens und der Mitarbeiter bei Auftragserteilung und für die Dauer des Auf-trages. Diese Anforderungen gelten auch für möglicherweise im Rahmen des Auftrags mit dem Unternehmen kooperierende Unternehmen/Institutionen.
Nachweis:
Die Unabhängigkeit ist nachzuweisen, indem die Gesellschafterstruktur und ggf. Konzernzu-gehörigkeiten (gesellschaftsrechtliche Verflechtungen, auch sonstige finanzielle Beteiligungen bzw. wirtschaftliche Verknüpfungen) dargelegt werden und Auskunft über institutionelle oder personelle Verflechtungen mit energiewirtschaftlichen Unternehmen oder Verbänden gege-ben wird. Darüber hinaus ist eine formfreie Eigenerklärung vorzulegen die bestätigt, dass der Bieter im Zusammenhang mit der zu vergebenden Leistung keine eigenen wirtschaftlichen Interessen gegenüber Dritten verfolgt. So weit der Bieter parallel Tätigkeiten für andere Auf-traggeber durchführt, die zu diesem Projekt in thematischem Zusammenhang stehen, sind diese darzulegen und eine formfreie Eigenerklärung vorzulegen, dass aus diesen Tätigkeiten keine Interessenskonflikte resultieren.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“siehe Vergabeunterlage "Eignungskriterien"”
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Nationale Registrierungsnummer: BMWK-IC4
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: buero-ic4@bmwk.bund.de📧
Telefon: 000📞
URL: https://www.bmwk.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministry or any other national or federal authority
Haupttätigkeit
Economic and financial affairs
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben ✅ Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=647030🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 00000
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: 000📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Informationen über die Überprüfungsfristen:Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Informationen über die Überprüfungsfristen:Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, d. h. dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Sieht sich ein Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß binnen 10 Tagen beim BMWK zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem BMWK geltend gemacht werden. Teilt das BMWK dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei einer Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 (1) GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWK geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWK.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 079-237006 (2024-04-18)