In der 1. Phase des MORO von März 2023 bis Mai 2024 wurden auf Basis einer systematischen Auswertung von Raumordnungsplänen der Länder und Regionen und zehn interviewbasierten Fallstudien Stärken-Schwächen-Analysen für die Raumordnung und interkommunale Kooperationen durchgeführt und Handlungsvorschläge abgeleitet. Zudem wurden auf Basis eines Wettbewerbs die vier Modellregionen Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg, Regionalverband Hochrhein-Bodensee, Regionalverband Mittlerer Oberrhein und Städteregion Aachen für Phase II ausgewählt. In der Phase II sollen mit Hilfe von Modellregionen praktische Wege aufgezeigt werden, wie wirksame Vorgaben der Landes- und Regionalplanung für einen bedarfsgerechten Wohnungsbau aussehen können und wie ein regional abgestimmter, bedarfsgerechter Wohnungsbau an raumverträglichen Standorten durch interkommunale Zusammenarbeit ermöglicht werden kann. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Entwicklung von Instrumentensteckbriefen für die Raumordnung sowie eines Toolkits für die Landes- und Regionalplanung sowie für interkommunale Kooperationsverbünde. Abschließend werden die Ergebnisse auf einer Abschlussveranstaltung der Fachöffentlichkeit vorgestellt sowie in einem Endbericht und einer Publikation in der Reihe MORO Praxis dokumentiert und veröffentlicht. Ausgeschrieben wird die Begleitforschung, die das Modellvorhaben in der zweiten Phase betreut (von Juli 2024 bis Oktober 2026).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-06-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-05-02.
Auftragsbekanntmachung (2024-05-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wohnungsbau ermöglichen: Raumordnung und interkommunale Kooperation als Wege aus der Wohnungsnot
– Forschungsassistenz für Phase II "
Referenznummer: IP 2 - 10.05.06-24.2
Kurze Beschreibung:
“In der 1. Phase des MORO von März 2023 bis Mai 2024 wurden auf Basis einer systematischen Auswertung von Raumordnungsplänen der Länder und Regionen und zehn...”
Kurze Beschreibung
In der 1. Phase des MORO von März 2023 bis Mai 2024 wurden auf Basis einer systematischen Auswertung von Raumordnungsplänen der Länder und Regionen und zehn interviewbasierten Fallstudien Stärken-Schwächen-Analysen für die Raumordnung und interkommunale Kooperationen durchgeführt und Handlungsvorschläge abgeleitet. Zudem wurden auf Basis eines Wettbewerbs die vier Modellregionen Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg, Regionalverband Hochrhein-Bodensee, Regionalverband Mittlerer Oberrhein und Städteregion Aachen für Phase II ausgewählt.
In der Phase II sollen mit Hilfe von Modellregionen praktische Wege aufgezeigt werden, wie wirksame Vorgaben der Landes- und Regionalplanung für einen bedarfsgerechten Wohnungsbau aussehen können und wie ein regional abgestimmter, bedarfsgerechter Wohnungsbau an raumverträglichen Standorten durch interkommunale Zusammenarbeit ermöglicht werden kann. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Entwicklung von Instrumentensteckbriefen für die Raumordnung sowie eines Toolkits für die Landes- und Regionalplanung sowie für interkommunale Kooperationsverbünde. Abschließend werden die Ergebnisse auf einer Abschlussveranstaltung der Fachöffentlichkeit vorgestellt sowie in einem Endbericht und einer Publikation in der Reihe MORO Praxis dokumentiert und veröffentlicht.
Ausgeschrieben wird die Begleitforschung, die das Modellvorhaben in der zweiten Phase betreut (von Juli 2024 bis Oktober 2026).
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Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 504201.68 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“In der 1. Phase des MORO von März 2023 bis Mai 2024 wurden auf Basis einer systematischen Auswertung von Raumordnungsplänen der Länder und Regionen und zehn...”
Beschreibung der Beschaffung
In der 1. Phase des MORO von März 2023 bis Mai 2024 wurden auf Basis einer systematischen Auswertung von Raumordnungsplänen der Länder und Regionen und zehn interviewbasierten Fallstudien Stärken-Schwächen-Analysen für die Raumordnung und interkommunale Kooperationen durchgeführt und Handlungsvorschläge abgeleitet. Zudem wurden auf Basis eines Wettbewerbs die vier Modellregionen Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg, Regionalverband Hochrhein-Bodensee, Regionalverband Mittlerer Oberrhein und Städteregion Aachen für Phase II ausgewählt.
In der Phase II sollen mit Hilfe von Modellregionen praktische Wege aufgezeigt werden, wie wirksame Vorgaben der Landes- und Regionalplanung für einen bedarfsgerechten Wohnungsbau aussehen können und wie ein regional abgestimmter, bedarfsgerechter Wohnungsbau an raumverträglichen Standorten durch interkommunale Zusammenarbeit ermöglicht werden kann. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Entwicklung von Instrumentensteckbriefen für die Raumordnung sowie eines Toolkits für die Landes- und Regionalplanung sowie für interkommunale Kooperationsverbünde. Abschließend werden die Ergebnisse auf einer Abschlussveranstaltung der Fachöffentlichkeit vorgestellt sowie in einem Endbericht und einer Publikation in der Reihe MORO Praxis dokumentiert und veröffentlicht.
Ausgeschrieben wird die Begleitforschung, die das Modellvorhaben in der zweiten Phase betreut (von Juli 2024 bis Oktober 2026).
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders geeignet für:selbst#”
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-07-01 📅
Datum des Endes: 2026-10-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die optional anzubietenden Leistungen
ergeben sich im Einzelnen aus der Leistungsbeschreibung.” Vergabekriterien
Kriterium:
“Siehe Vergabeunterlagen
"Zuschlagskriterien"” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-06-04 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Siehe Vergabeunterlagen "Eignungskriterien": Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes
gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Siehe Vergabeunterlagen "Eignungskriterien": Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes
gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42. ff. der
Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung -
VgV)
einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen
Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der finanziellen
Leistungsfähigkeit
und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege
ist nicht
zulässig. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in Form des
Anhangs 2
der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 05.
Januar 2016
zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist
handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür
ist den
Ausschreibungsunterlagen ein vorausgefülltes Formular zur EEE
beigefügt. Die
espd-request.xml kann über den Link: http://www.base.gov.pt/deucp
/filter?
lang=de hochgeladen und ausgefüllt werden.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Siehe Vergabeunterlagen "Eignungskriterien": Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes
gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Siehe Vergabeunterlagen "Eignungskriterien": Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes
gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42. ff. der
Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung -
VgV)
einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen
Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der finanziellen
Leistungsfähigkeit
und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege
ist nicht
zulässig. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in Form des
Anhangs 2
der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 05.
Januar 2016
zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist
handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür
ist den
Ausschreibungsunterlagen ein vorausgefülltes Formular zur EEE
beigefügt. Die
espd-request.xml kann über den Link: http://www.base.gov.pt/deucp
/filter?
lang=de hochgeladen und ausgefüllt werden.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Siehe Vergabeunterlagen "Eignungskriterien": Siehe Vergabeunterlagen "Eignungskriterien"” Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Siehe Vergabeunterlagen "Eignungskriterien": Siehe Vergabeunterlagen "Eignungskriterien"”
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesinsitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung
(BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und
Raumordnung (BBR)
Nationale Registrierungsnummer: 991-10648-23
Postanschrift: Deichmanns Aue 31 - 37
Postleitzahl: 53179
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: rueckfragepool@bbr.bund.de📧
Telefon: +49 228-004010📞
URL: https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung /ausschreibungen/_node.htm 🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=659919🌏
“Gemäß Leistungsbeschreibung und
Ausschreibungsunterlagen” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 00000
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: 0228 9499-0📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 088-267296 (2024-05-02)
Auftragsbekanntmachung (2024-05-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 504201.68 EUR 💰
Quelle: OJS 2024/S 096-292586 (2024-05-16)