Der Standort Wuppertal wird weiter ausgebaut. Im Rahmen der Baumaßnahme wird das Staffelgeschoss (derzeit 3. OG) zurückgebaut. Der verbleibende Baukörper wird um zwei neue Geschosse (3. - 4. OG) in Holzsystembauweise, teils auch in Ortbetonbauweise, aufgestockt. Die auszuschreibende Bauleistung über Elektrotechnische Arbeiten umfasst: - Elektrische Anlagen im Bestandgebäude - Elektrische Anlagen im Neubau - Kommunikations- und Informationstechnische Anlagen im Neubau Ausführungszeiten: - Beginn der Montage auf der Baustelle voruassichtlich 32. Kalenderwoche 2024 - Ende voraussichtl. 45. Kalenderwoche 2025 (ohne Fertigstellungspflege)
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-04-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-02-13.
Auftragsbekanntmachung (2024-02-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wuppertal (Erweiterung Verwaltungsgebäude) / Elektrotechnische Arbeiten [19-2024]
Kurze Beschreibung:
Der Standort Wuppertal wird weiter ausgebaut. Im Rahmen der Baumaßnahme wird das Staffelgeschoss (derzeit 3. OG) zurückgebaut. Der verbleibende Baukörper wird um zwei neue Geschosse (3. - 4. OG) in Holzsystembauweise, teils auch in Ortbetonbauweise, aufgestockt.
Die auszuschreibende Bauleistung über Elektrotechnische Arbeiten umfasst:
- Elektrische Anlagen im Bestandgebäude
- Elektrische Anlagen im Neubau
- Kommunikations- und Informationstechnische Anlagen im Neubau
Ausführungszeiten:
- Beginn der Montage auf der Baustelle voruassichtlich 32. Kalenderwoche 2024
- Ende voraussichtl. 45. Kalenderwoche 2025 (ohne Fertigstellungspflege)
Der Standort Wuppertal wird weiter ausgebaut. Im Rahmen der Baumaßnahme wird das Staffelgeschoss (derzeit 3. OG) zurückgebaut. Der verbleibende Baukörper wird um zwei neue Geschosse (3. - 4. OG) in Holzsystembauweise, teils auch in Ortbetonbauweise, aufgestockt.
Die auszuschreibende Bauleistung über Elektrotechnische Arbeiten umfasst:
- Elektrische Anlagen im Bestandgebäude
- Elektrische Anlagen im Neubau
- Kommunikations- und Informationstechnische Anlagen im Neubau
Ausführungszeiten:
- Beginn der Montage auf der Baustelle voruassichtlich 32. Kalenderwoche 2024
- Ende voraussichtl. 45. Kalenderwoche 2025 (ohne Fertigstellungspflege)
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Elektrotechnikinstallation📦 Beschreibung
Interne Kennung: 19-2024
Titel: Wuppertal (Erweiterung Verwaltungsgebäude) / Elektrotechnische Arbeiten
Postanschrift: Schwarzer Weg 3
Postleitzahl: 42217
Stadt: Wuppertal
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Wuppertal, Kreisfreie Stadt
🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Postleitzahl: 42117
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
§§ 3 EU Nr. 1, 3a EU VOB/A
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-04-10 10:55:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-04-10 11:00:00.000 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-04-10 11:00:00.000 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Bei beabsichtigter Gründung einer Bietergemeinschaft ist eine mit Formblatt "Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft" (VHB 234) beizufügen, die die Zusammensetzung der Mitglieder ausweist. Für Bietergemeinschaften sind die geforderten Angaben und Eigenerklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Im Übrigen haftet eine Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch und muss einen bevollmächtigten Vertreter haben. Das
Formblatt "Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft" (VHB 234) ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Bei beabsichtigter Gründung einer Bietergemeinschaft ist eine mit Formblatt "Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft" (VHB 234) beizufügen, die die Zusammensetzung der Mitglieder ausweist. Für Bietergemeinschaften sind die geforderten Angaben und Eigenerklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Im Übrigen haftet eine Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch und muss einen bevollmächtigten Vertreter haben. Das
Formblatt "Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft" (VHB 234) ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Kopie des Eintrags in ein Berufs- oder Handelsregister bzw. in die Handwerksrolle
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Nachweis Berufshaftpflichtversicherung (Mindestdeckung: 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden), Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
Technische und berufliche Fähigkeiten
Einreichung des Formblattes "Eigenerklärung zur Eignung" (VHB 124) oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) von nicht präqualifizierte Unternehmen bzw. Angabe der Registriernummer in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) von präqualifizierten Unternehmen.: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot — entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung", ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise — oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Nachunternehmen) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (VHB 124) ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Einreichung des Formblattes "Eigenerklärung zur Eignung" (VHB 124) oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) von nicht präqualifizierte Unternehmen bzw. Angabe der Registriernummer in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) von präqualifizierten Unternehmen.: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot — entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung", ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise — oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Nachunternehmen) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (VHB 124) ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Zwingende Ausschlussgründe gem. § 123 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer in Abs. 1 Nr. 1 bis 10 genannten Straftat. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Weiterhin schließen gem. § 124 Abs. 4 GWB öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn [Nr. 1] das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder [Nr. 2] die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Zwingende Ausschlussgründe gem. § 123 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer in Abs. 1 Nr. 1 bis 10 genannten Straftat. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Weiterhin schließen gem. § 124 Abs. 4 GWB öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn [Nr. 1] das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder [Nr. 2] die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Fakultative Ausschlussgründe gem. § 124 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GWB genannter Sachverhalt vorliegt.
Fakultative Ausschlussgründe gem. § 124 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GWB genannter Sachverhalt vorliegt.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 993-8001610400-54
Postanschrift: Hildegardstr. 29/30
Postleitzahl: 10715
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@bgbau.de📧
Telefon: +49 3085781548📞
URL: https://www.bgbau.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Sozialwesen
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E12648938🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E12648938🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 228 9499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-02-15+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 033-096816 (2024-02-13)