Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Sicherung von Adressen durch eine zulässige elektronische Abfrage beim Einwohnermeldeamt durch den Auftragnehmer. Zu überprüfende Adressen werden von der Auftraggeberin an den Auftragnehmer übermittelt. Der Auftragnehmer ermittelt bei den zuständigen Einwohnermeldeämtern die aktuellen Adressen und teilt der Auftraggeberin das Ergebnis seiner Recherche mit.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-06-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-05-08.
Auftragsbekanntmachung (2025-05-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Adressrecherche bei Einwohnermeldeämtern im Auftrag
Reference number: 15628_2
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Sicherung von Adressen durch eine zulässige elektronische Abfrage beim Einwohnermeldeamt durch den Auftragnehmer. Zu...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Sicherung von Adressen durch eine zulässige elektronische Abfrage beim Einwohnermeldeamt durch den Auftragnehmer. Zu überprüfende Adressen werden von der Auftraggeberin an den Auftragnehmer übermittelt. Der Auftragnehmer ermittelt bei den zuständigen Einwohnermeldeämtern die aktuellen Adressen und teilt der Auftraggeberin das Ergebnis seiner Recherche mit.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Sicherung von Adressen durch eine zulässige elektronische Abfrage beim Einwohnermeldeamt durch den Auftragnehmer. Zu überprüfende Adressen werden von der Auftraggeberin an den Auftragnehmer übermittelt. Der Auftragnehmer ermittelt bei den zuständigen Einwohnermeldeämtern die aktuellen Adressen und teilt der Auftraggeberin das Ergebnis seiner Recherche mit. Die Notwendigkeit einer Adressrecherche ergibt sich aus der Richtlinie zu § 217f Abs. 4b SGB V. Die Richtlinie ist seit dem 1. Oktober 2023 durch die Auftraggeberin umzusetzen. Der Auftragnehmer fragt die Adressen tagesaktuell bei den Einwohnermeldeämtern ab und stellt der Auftraggeberin das Ergebnis der Recherche zur Verfügung. Die Auftraggeberin geht von einer jährlichen Abfragemenge von 230.000 Adressen aus. Dieser Wert soll als Richtwert dienen, stellt jedoch keine garantierte Abnahmemenge dar.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Erstellen von Adressenlisten, Postversand📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Die Leistungserbringung erfolgt am Standort des Auftragnehmers. Die Regelungen zu Ziffer 6 in der Leistungsbeschreibung (Anlage 02) sind einzuhalten.”
Dauer: 48 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-11 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-06-11 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 40
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Betriebshaftpflichterklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): (Betriebs-)Haftpflichtversicherung Der Bieter erklärt mit Einreichung seines...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Betriebshaftpflichterklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): (Betriebs-)Haftpflichtversicherung Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens 8 (acht) Wochen nach Zuschlag der Auftraggeberin nachweist, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung, welche Sach- und Personenschäden in Höhe von mindestens 2 Mio. EUR pro Kalenderjahr und Vermögensschäden in Höhe von 2 Millionen Euro (inklusive Datenschutz i. H. v. 300.000 EUR) pro Kalenderjahr abdeckt. Diese Versicherung wird über die Dauer der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eintrag Berufs-oder Handelsregister (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Handelsregister Beschreibung: Sofern vorhanden oder zur...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eintrag Berufs-oder Handelsregister (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Handelsregister Beschreibung: Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet: Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen. (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist der Handelsregister von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gem. § 46 Abs. 3 Nr.1 VgV fordert die Auftraggeberin mindestens eine Referenz zu Leistungen, die...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gem. § 46 Abs. 3 Nr.1 VgV fordert die Auftraggeberin mindestens eine Referenz zu Leistungen, die innerhalb der letzten drei Jahre (01.05.2022 bis 30.04.2025) und über einen Leistungszeitraum von maximal 6 Monaten erbracht wurden und die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind. Vergleichbar ist eine Referenz, wenn innerhalb von 6 Monaten mindestens 60.000 Adressen via SFTP-Server an das Einwohnermeldeamt übermittelt wurden und die Abfrageergebnisse der Auftraggeberin zur Verfügung gestellt wurden. Hinweis: Die Vertragslaufzeit darf über den 30.04.2025 hinausgehen. Es ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden; zwingend sind Angaben zu Auftraggeber und Referenzansprechpartnern (inkl. Telefonnummer). Die Referenz gilt als erbracht, wenn alle geforderten Angaben getätigt werden und - mindestens die geforderte Anzahl an Referenzen angegeben werden und die eingeholten Auskünfte keine Zweifel an der Eignung begründen (der Bieter selbst darf nicht als Referenz angegeben werden) - keine negativen Erfahrungen der Auftraggeberin oder Dritter mit dem Bieter beim Vertragsvollzug mit der Auftraggeberin vorliegen. - Die Anzahl der mindestens vorzulegenden Referenzen beträgt eins.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zertifikat ISO 27001 oder Eigenerklärung zu den Anforderungen Datenschutz und Informationssicherheit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zertifikat ISO 27001 oder Eigenerklärung zu den Anforderungen Datenschutz und Informationssicherheit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter reicht mit Angebotsabgabe einen Nachweis zur Zertifizierung DIN ISO 27001 ein. Alternativ ist die Eigenerklärung zu den Anforderungen Datenschutz und Informationssicherheit einzureichen.
Hinweis: Jedes Unternehmen, welches im hiesigen Auftrag Auftragsverarbeiter gem. Art. 28 DSGVO wird (Bieter und/oder Mitglied einer Bietergemeinschaft und/oder Unterauftragnehmer), muss entweder die ISO 27001-Zertifizierung oder die Einhaltung desselben Datenschutzniveaus durch Abgabe der Eigenerklärung Anforderungen Datenschutz und Informationssicherheit (Anlage 01d) nachweisen. Eine Eignungsleihe für dieses Eignungskriterium ist ausgeschlossen.
Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Unterauftragnehmer einzureichen: - Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer, - Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Bewerben sich mehrere Unternehmen in Form einer Bietergemeinschaft, so hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft eine rechtsverbindliche Erklärung für sich...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bewerben sich mehrere Unternehmen in Form einer Bietergemeinschaft, so hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft eine rechtsverbindliche Erklärung für sich abzugeben, wonach im Auftragsfall die Bildung einer gesamtschuldnerisch haftenden Rechtsform zugesichert wird. Es sind alle Mitglieder der
Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages im Auftragsfall bevollmächtigte Vertreter ist zu benennen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Für die Ausführung des Auftrages gelten die nachfolgend aufgeführten besonderen Bedingungen: - Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Für die Ausführung des Auftrages gelten die nachfolgend aufgeführten besonderen Bedingungen: - Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen - Die Datenschutzbestimmungen für die Verarbeitung von Sozialdaten (Anlage 01c) inklusive der Anhänge A-G.
“Bekanntmachungs-ID: CXVHYDHYT4AAM0YH
Die Höchstmenge beträgt 1.380.000 zu recherchierende Adressen. Sobald der Höchstwert erreicht ist, gilt die...”
Bekanntmachungs-ID: CXVHYDHYT4AAM0YH
Die Höchstmenge beträgt 1.380.000 zu recherchierende Adressen. Sobald der Höchstwert erreicht ist, gilt die Rahmenvereinbarung als beendet, ohne dass eine gesonderte Kündigung erforderlich ist. (I) Für die Ausführung des Auftrages gelten die nachfolgend aufgeführten besonderen Bedingungen: - Ergänzenden Vertragsbedingungen der AOK NordWest -Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (II) Eignungsnachweise: (a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft beachten Sie die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen und im Angebotsblatt (siehe Vergabeunterlagen). (b) Im Fall der Eignungsleihe beachten Sie die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen und im Angebotsblatt (siehe Vergabeunterlagen). (c) Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern beachten Sie die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen und im Angebotsblatt (siehe Vergabeunterlagen). (III) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de. Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten. Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen)
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
URL: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Aufgaben/Vergaberecht/vergaberecht_node.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 090-301386 (2025-05-08)