Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zur Sicherstellung einer möglichst hochwertigen Aufgabenbearbeitung sind vertiefte Kenntnisse in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung notwendig.
Sämtliche nachfolgend zu Nr. 1. und Nr. 2. geforderten Nachweise sind durch Eigenerklärungen zu erbringen.Gegebenenfalls müssen auf Verlangen entsprechende Bescheinigungen vorgelegt werden.
1 Nachweis der Kompetenz und Erfahrung des Teilnehmers in folgenden Aufgaben- und Themenbereichen:
1.1 Wissenschaftliche Fachkenntnis im Bereich quantitativer Methoden der empirischen Sozialforschung und Statistik.
1.2 Besondere wissenschaftliche Fachkenntnis im Bereich der Alterssicherung.
Die zu Nr. 1.1 und 1.2 geforderten Nachweise des Teilnehmers sind in einer Referenzliste über Forschungs-arbeiten, sonstige Vorhaben und Publikationen der letzten 3 Jahre zusammen zu stellen (die jeweiligen Auftraggeber und dortigen Kontaktpersonen, kurze Beschreibung der Aufträge und das jeweilige Auftragsvolumen sind anzugeben).
Dabei kann eine Referenz auch mehrere oder alle der geforderten Kompetenzen umfassen.
Es ist jeweils konkret anzugeben, welche Kompetenz mit der jeweiligen Referenz nachgewiesen wird.
1.3 Kompetenz und Erfahrung in der empirischen Sozialforschung, insbesondere zu Fragen der Alterssicherung.
1.4 Erfahrung in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern.
Als Nachweise zu 1.3 und 1.4 sind Eigenerklärungen zu erbringen, in denen die Kompetenz und Erfahrung an Hand konkreter Beispiele belegt werden. Gegebenenfalls müssen auf Verlangen des Auftraggebers entsprechende Bescheinigungen vorgelegt werden. Zusätzlich ist mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zur Eignung des eingesetzten Personals gemäß Dokument 11 vorzulegen. Das Gesamtteam muss die o. g. Kompetenzen abdecken und über entsprechende Erfahrungen und Qualifikationen verfügen.
Die zu 1. geforderten Nachweise sind bei Bewerber- oder Arbeitsgemeinschaften in der geforderten Form für jedes Mitglied der Gemeinschaft fachspezifisch, d. h. jeweils für den zu übernehmenden Teil der insgesamt ausgeschriebenen Leistung vorzulegen.
2. Angaben und Nachweise zu Projektleitung und Stellvertretung:
2.1. Projektleitung und Stellvertretung sind namentlich zu benennen.
2.2. Folgende Nachweise zu Qualifikation sind für beide unter Nr. 2.1. genannten Personen zu erbringen:
2.2.1 Abgeschlossenes Hochschulstudium bzw. Masterabschluss der Wirtschaftswissenschaften, Sozialwissenschaften oder einer vergleichbaren Studienrichtung.
Folgende Nachweise zur beruflichen Erfahrung gelten auch dann als erbracht, wenn sie im Einzelfall nur für eine der beiden Personen nachgewiesen wird:
2.2.2 mindestens dreijährige Berufserfahrung in den unter Nr. 1. genannten Themen- und Aufgabenbereichen sowie
2.2.3 mindestens dreijährige Berufserfahrung mit Leitungsverantwortung bei Aufgaben im Zusammenhang mit empirischer Sozialforschung
Die persönlichen Nachweise zu Nrn. 2.2.2 und 2.2.3 für die Projektleitung und Stellvertretung sind jeweils in einer Liste über Forschungsarbeiten, sonstige Vorhaben und Publikationen der letzten 3 Jahre zusammen zu stellen (unter Angabe der Arbeitgeber - oder bei selbständiger Tätigkeit der Auftraggeber - und der Kontaktpersonen einschließlich einer stichwortartigen Beschreibung der Tätigkeiten). Dabei kann ein Nachweis auch mehrere oder alle der genannten Themen- und Aufgabenbereiche umfassen. Es ist jeweils konkret anzugeben, welcher Nachweis welchen Bereich betrifft.