Der Medizinische Dienst Bayern plant ein Selektions-Assessment vor Besetzung von Führungspositionen sowie für alle bestehenden Führungskräfte ein Entwicklungsprogramm, das mit einem Development Assessment eingeleitet wird. Der MD verfolgt damit zwei Ziele: - Geeignete Kandidaten und Kandidatinnen für offene Stellen treffsicher und validiert zu finden - Die bestehenden Führungskräfte in die Lage zu versetzen, ihre Führungsaufgaben in idealer Weise erfüllen zu können. Gerade angesichts steigender Ungewissheit hinsichtlich der zukünftigen Herausforderungen ist es wichtig, nicht nur auf aktuelle Fähigkeiten von Führungskräften zu achten, sondern auch deren Potenziale für Veränderungen zu identifizieren und zu entwickeln.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-08-01.
Auftragsbekanntmachung (2025-08-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Assessment Development Center
Referenznummer: IVN250443
Kurze Beschreibung:
Der Medizinische Dienst Bayern plant ein Selektions-Assessment vor Besetzung von Führungspositionen sowie für alle bestehenden Führungskräfte ein Entwicklungsprogramm, das mit einem Development Assessment eingeleitet wird. Der MD verfolgt damit zwei Ziele: - Geeignete Kandidaten und Kandidatinnen für offene Stellen treffsicher und validiert zu finden - Die bestehenden Führungskräfte in die Lage zu versetzen, ihre Führungsaufgaben in idealer Weise erfüllen zu können. Gerade angesichts steigender Ungewissheit hinsichtlich der zukünftigen Herausforderungen ist es wichtig, nicht nur auf aktuelle Fähigkeiten von Führungskräften zu achten, sondern auch deren Potenziale für Veränderungen zu identifizieren und zu entwickeln.
Der Medizinische Dienst Bayern plant ein Selektions-Assessment vor Besetzung von Führungspositionen sowie für alle bestehenden Führungskräfte ein Entwicklungsprogramm, das mit einem Development Assessment eingeleitet wird. Der MD verfolgt damit zwei Ziele: - Geeignete Kandidaten und Kandidatinnen für offene Stellen treffsicher und validiert zu finden - Die bestehenden Führungskräfte in die Lage zu versetzen, ihre Führungsaufgaben in idealer Weise erfüllen zu können. Gerade angesichts steigender Ungewissheit hinsichtlich der zukünftigen Herausforderungen ist es wichtig, nicht nur auf aktuelle Fähigkeiten von Führungskräften zu achten, sondern auch deren Potenziale für Veränderungen zu identifizieren und zu entwickeln.
Grundsätzlich sollen Persönlichkeitseigenschaften und Kompetenzen eingeschätzt und weiterentwickelt werden, die bei der Bewältigung zukünftiger, heute u.U. noch unbekannter Herausforderungen hilfreich sind. So soll der MD zukunftssicher aufgestellt und das Leadership-Potenzial des Führungsteams optimiert werden. Folgende Unterziele sollen erreicht werden: - Objektive Einstellungsentscheidung durch Testungen der für den jeweiligen Job erforderlichen Eigenschaften und Fähigkeiten der Kandidaten sowie durch Simulationen unter realitätsnahen Bedingungen - Ableitung Entwicklungsbedarf durch Auswertungen der Testungen und Simulationen sowie auf der Basis von Entwicklungs- und Coachinggesprächen - Aufbau und Entwicklung von Kompetenzen und Fähigkeiten durch auf den jeweils individuellen Entwicklungsbedarf passende Trainingsmodule
Grundsätzlich sollen Persönlichkeitseigenschaften und Kompetenzen eingeschätzt und weiterentwickelt werden, die bei der Bewältigung zukünftiger, heute u.U. noch unbekannter Herausforderungen hilfreich sind. So soll der MD zukunftssicher aufgestellt und das Leadership-Potenzial des Führungsteams optimiert werden. Folgende Unterziele sollen erreicht werden: - Objektive Einstellungsentscheidung durch Testungen der für den jeweiligen Job erforderlichen Eigenschaften und Fähigkeiten der Kandidaten sowie durch Simulationen unter realitätsnahen Bedingungen - Ableitung Entwicklungsbedarf durch Auswertungen der Testungen und Simulationen sowie auf der Basis von Entwicklungs- und Coachinggesprächen - Aufbau und Entwicklung von Kompetenzen und Fähigkeiten durch auf den jeweils individuellen Entwicklungsbedarf passende Trainingsmodule
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Dauer: 36 Monate
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Der Vertrag kann vom Auftraggeber drei Monate vor Laufzeitende maximal einmal mindestens in Textform für weitere 12 Monate verlängert werden. Der Vertrag endet dann nach Laufzeitende der Verlängerung automatisch und bedarf keiner Kündigung.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept Assessment Center
Qualitätskriterium (Gewichtung): 48.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bewertung Projektleiter/in
Qualitätskriterium (Gewichtung): 51.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bewertung Stellvertreter/in Projektleiter/in
Qualitätskriterium (Gewichtung): 47.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bewertung von Stellenbewerbern vor der Einstellung📦
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-03 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 120 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-08-28 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber kann die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer festzulegenden angemessenen Frist vorzulegen. Ein Anspruch der Bieter auf eine Nachforderung von Unterlagen besteht nicht. Angebote, die nicht die geforderten bzw. bei Ausübung der vorgenannten Möglichkeit nicht die nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden ausgeschlossen.
Der Auftraggeber kann die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer festzulegenden angemessenen Frist vorzulegen. Ein Anspruch der Bieter auf eine Nachforderung von Unterlagen besteht nicht. Angebote, die nicht die geforderten bzw. bei Ausübung der vorgenannten Möglichkeit nicht die nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden ausgeschlossen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Art der festen Zahl: Fester Wert (insgesamt)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichltich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister. Eigenerklärung über die Eintragung des Bieters/ der Mitglieder der Bietergemeinschaft im Berufs-, Handelsregister oder der Handwerksrolle. Im Falle einer Bietergemeinschaft muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden und dem Angebot sind die Handelsregisterauszüge bzw. die vorgenannte Eigenerklärung jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft beizufügen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichltich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister. Eigenerklärung über die Eintragung des Bieters/ der Mitglieder der Bietergemeinschaft im Berufs-, Handelsregister oder der Handwerksrolle. Im Falle einer Bietergemeinschaft muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden und dem Angebot sind die Handelsregisterauszüge bzw. die vorgenannte Eigenerklärung jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft beizufügen.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung über die Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit Sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt haben.
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung über Mitgliedschaft zur der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung über eine bestehende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters - mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 1.000.000 pro Schadensfall für Personenschäden - mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 500.000 pro Schadensfall für Sach- und Vermögensschäden, maximal EUR 2.000.000, bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung über eine bestehende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters - mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 1.000.000 pro Schadensfall für Personenschäden - mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 500.000 pro Schadensfall für Sach- und Vermögensschäden, maximal EUR 2.000.000, bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags "Assessement Center" jeweils bezogen auf das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr. Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Als Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags "Assessement Center" muss der Umsatz des Bieters/ der Bietergemeinschaft in dem letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr mindestens EUR 100.000 (ohne USt.) betragen haben (Mindestanforderung).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags "Assessement Center" jeweils bezogen auf das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr. Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Als Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags "Assessement Center" muss der Umsatz des Bieters/ der Bietergemeinschaft in dem letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr mindestens EUR 100.000 (ohne USt.) betragen haben (Mindestanforderung).
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung gemäß den nachfolgenden Vorgaben über mindestens eine (1) und höchstens fünf (5) geeignete Referenzen des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft über früher ausgeführte Liefer- oder Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei (3) Jahren erbrachten Liefer- oder Dienstleistungen. Es werden auch einschlägige Liefer- oder Dienstleistungen berücksichtigt, die mehr als drei Jahre zurückliegen. a) Gegenstand der Referenz - Sind die Durchführungen von Assessment Centern, die mit der auftragsgegenständlichen Leistung vergleichbar ist, - ist ein vergleichbarer Aufwand/Leistung b) Vergleichbar sind nur solche Leistungen, die bei einem Auftraggeber in ähnlicher Größe des MD Bayern vollzogen wurde. c) Die geforderte Dienstleistung einen ähnlichen Umfang (Anzahl Mitarbeitende etc.) hat. d) Die Referenz muss sich auf die wesentlichen, in den letzten drei (3) Jahren vollständig erbrachten Leistungen erstrecken, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. e) Die Referenz wurde aus Sicht des Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht. Die Referenz(en) sind ausschließlich im Vordruck VU_03.01 zu beschreiben. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzen benannt und/oder beschrieben werden (z. B. in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten oder ähnliches), werden diese nicht berücksichtigt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung gemäß den nachfolgenden Vorgaben über mindestens eine (1) und höchstens fünf (5) geeignete Referenzen des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft über früher ausgeführte Liefer- oder Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei (3) Jahren erbrachten Liefer- oder Dienstleistungen. Es werden auch einschlägige Liefer- oder Dienstleistungen berücksichtigt, die mehr als drei Jahre zurückliegen. a) Gegenstand der Referenz - Sind die Durchführungen von Assessment Centern, die mit der auftragsgegenständlichen Leistung vergleichbar ist, - ist ein vergleichbarer Aufwand/Leistung b) Vergleichbar sind nur solche Leistungen, die bei einem Auftraggeber in ähnlicher Größe des MD Bayern vollzogen wurde. c) Die geforderte Dienstleistung einen ähnlichen Umfang (Anzahl Mitarbeitende etc.) hat. d) Die Referenz muss sich auf die wesentlichen, in den letzten drei (3) Jahren vollständig erbrachten Leistungen erstrecken, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. e) Die Referenz wurde aus Sicht des Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht. Die Referenz(en) sind ausschließlich im Vordruck VU_03.01 zu beschreiben. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzen benannt und/oder beschrieben werden (z. B. in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten oder ähnliches), werden diese nicht berücksichtigt.
Eignungskriterium: Umweltmanagementmaßnahmen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet. Eigenerklärung bitte ausfüllen.
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Beschäftigtenzahl als Nachweis zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit: Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren (2022 bis 2024) ersichtlich ist. Bei einer Bietergemeinschaft sind die durchschnittliche jährliche Zahl der Beschäftigten in den letzten drei Jahren (2022 bis 2024) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu addieren.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Beschäftigtenzahl als Nachweis zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit: Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren (2022 bis 2024) ersichtlich ist. Bei einer Bietergemeinschaft sind die durchschnittliche jährliche Zahl der Beschäftigten in den letzten drei Jahren (2022 bis 2024) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu addieren.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Vertrag mit den dazugehörigen Anlagen. Ausschlussgründe: Unterschriebene Eigenerklärung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft über das fehlende Vorliegen eines Ausschlussgrundes gemäß §§ 123, 124 GWB Scientology- Erklärung Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 Eigenerklärung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Vertrag mit den dazugehörigen Anlagen. Ausschlussgründe: Unterschriebene Eigenerklärung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft über das fehlende Vorliegen eines Ausschlussgrundes gemäß §§ 123, 124 GWB Scientology- Erklärung Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 Eigenerklärung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Eigenerklärung des Bieters/ der Mitglieder der Bietergemeinschaft über das fehlende Vorliegen eines Ausschlussgrundes gemäß §§ 123, 124 GWB. - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Ich/wir erklären ferner, dass ich/wir meiner/unserer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen bin/sind (§ 123 Abs. 4 GWB). Im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das/die Unternehmen nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) wegen eines Verstoßes nach 23 AEntG in den vergangenen 3 Jahren mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR, - weder mein/unser/unsere Unternehmen noch die nach Satzung oder Gesetz vorgesehenen Vertretungsberechtigten meines/unseres/unserer Unternehmens/Unternehmen nach einer der in § 98c Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) aufgeführten Regelungen in den vergangenen 3 Jahren mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR, - weder mein/unser/unsere Unternehmen noch Angehörige meines/unseres/unserer Unternehmens/Unternehmen im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG in den vergangenen 3 Jahren mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR, oder - weder das Unternehmen noch die nach Satzung oder Gesetz vorgesehenen Vertretungsberechtigten des Unternehmens nach einer der in § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) aufgeführten Regelungen in den vergangenen 3 Jahren mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden sind. Straf- oder Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die vorgenannten Gesetze sind gegen einen der vorgenannten Personen sind nicht anhängig." Eigenerklärung betreffend die Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung über das öffentliche Auftragswesen - Scientology-Organisation Verwendung von Schutzerklärungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vom 29. Oktober 1996 (AllMBl. S. 701, StAnz. Nr. 44) Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Bezug Russland) Eigenerklärung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz Name des Unternehmens
Eigenerklärung des Bieters/ der Mitglieder der Bietergemeinschaft über das fehlende Vorliegen eines Ausschlussgrundes gemäß §§ 123, 124 GWB. - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Ich/wir erklären ferner, dass ich/wir meiner/unserer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen bin/sind (§ 123 Abs. 4 GWB). Im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das/die Unternehmen nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) wegen eines Verstoßes nach 23 AEntG in den vergangenen 3 Jahren mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR, - weder mein/unser/unsere Unternehmen noch die nach Satzung oder Gesetz vorgesehenen Vertretungsberechtigten meines/unseres/unserer Unternehmens/Unternehmen nach einer der in § 98c Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) aufgeführten Regelungen in den vergangenen 3 Jahren mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR, - weder mein/unser/unsere Unternehmen noch Angehörige meines/unseres/unserer Unternehmens/Unternehmen im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG in den vergangenen 3 Jahren mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR, oder - weder das Unternehmen noch die nach Satzung oder Gesetz vorgesehenen Vertretungsberechtigten des Unternehmens nach einer der in § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) aufgeführten Regelungen in den vergangenen 3 Jahren mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden sind. Straf- oder Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die vorgenannten Gesetze sind gegen einen der vorgenannten Personen sind nicht anhängig." Eigenerklärung betreffend die Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung über das öffentliche Auftragswesen - Scientology-Organisation Verwendung von Schutzerklärungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vom 29. Oktober 1996 (AllMBl. S. 701, StAnz. Nr. 44) Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Bezug Russland) Eigenerklärung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz Name des Unternehmens
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 5. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 5. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-01+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 147-507691 (2025-08-01)