Atemschutzmaske CBRN für den Zivilschutz

Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsam

Atemschutzmaske CBRN für den Zivilschutz mit Zubehör und Wartungsschulung für Atemschutzgerätewarte

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-01-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-12-03.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-12-03 Auftragsbekanntmachung
2025-12-11 Auftragsbekanntmachung
2026-04-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2025-12-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Atemschutzmaske CBRN für den Zivilschutz
Referenznummer: B 20.15 - 0215/25/VV : 1
Kurze Beschreibung:
Atemschutzmaske CBRN für den Zivilschutz mit Zubehör und Wartungsschulung für Atemschutzgerätewarte
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Schutzausrüstung (nuklear, biologisch, chemisch, radiologisch) 📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Beliebiger Ort
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3

1️⃣
Interne Kennung: LOT-0001
Titel: CBRN-Atemschutzmaske M 2000 und Ersatzteile
Beschreibung der Beschaffung:
Mengenlos 1 für eine Rahmenvereinbarung zur Lieferung der Atemschutzmaske M2000 und deren Ersatzteilen. Das Höchstvolumen dieser Rahmenvereinbarung beträgt 5.055.191,00 € (netto). Das Mindestauftragsvolumen dieser Rahmenvereinbarung beträgt 505.519,00 € (netto) Das Höchstvolumen entspricht dem geschätzten Gesamtbedarfsvolumen. Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zum genannten Höchstvolumen abgerufen werden.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
Die Bindefrist beginnt ab Ende der Angebotsfrist. Aus der Rahmenvereinbarung kann von den folgenden Bestellberechtigten Behörden und Einrichtungen (Besteller) abgerufen werden: Bestellberechtigt gem. § 5 der Rahmenvereinbarung sind: -Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) -Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA) -Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) -Die im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung für den Bund handelnden und zum Abruf aus dem KdB berechtigten Katastrophenschutzbehörden der Länder. Dies sind im Einzelnen: Die Katastrophenschutzbehörden Baden-Württembergs, das sind gem. § 4 LKatSG BW: die unteren Verwaltungsbehörden als untere Katastrophenschutzbehörden (Bürgermeisterämter der Stadtkreise und Landratsämter); die Regierungspräsidien als höhere Katastrophenschutzbehörden; das Innenministerium als oberste Katastrophenschutzbehörde. Die Katastrophenschutzbehörden Bayerns, das sind gem. § 2 Abs. 1 BayKSG: die Kreisverwaltungsbehörden, die Regierungen und das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr. Die Katastrophenschutzbehörden Berlins, das sind gem. § 3 KatSG Berlin: die Ordnungsbehörden, die nachgeordneten Ordnungsbehörden und die Sonderbehörden, die für Ordnungsaufgaben zuständig sind, sowie die Polizei. Die Katastrophenschutzbehörden Brandenburgs, das sind gem. § 2 BbgBKG: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land. Die Katastrophenschutzbehörden Bremens, das sind gem. VwV KatS-Org Bremen: Der Senator für Inneres als Landeskatastrophenschutzbehörde und als Ortskatastrophenschutzbehörden der Stadtgemeinde Bremen sowie der Oberbürgermeister der Stadt Bremerhaven als Ortskatastrophenschutzbehörde der Stadtgemeinde Bremerhaven. Die Katastrophenschutzbehörden Hamburgs, das ist gem. § 2 HmbKatSG: Die Freie und Hansestadt Hamburg. Die Katastrophenschutzbehörden Hessens, das sind gem. § 2 HBKG Hessen: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land. Die Katastrophenschutzbehörden Mecklenburg-Vorpommerns, das sind gem. § 2 Abs. 1 LKatSG M-V: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land. Die Katastrophenschutzbehörden Niedersachsens, das sind gem. § 2 Abs. 1 NKatSG:die Landkreise und kreisfreien Städten sowie die Städte Cuxhaven und Hildesheim. Die Katastrophenschutzbehörden Nordrhein-Westfalens, das sind gem. § 2 BHKG NRW: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land. Die Katastrophenschutzbehörden von Rheinland-Pfalz, das sind gem. § 2 Abs. 1 LBKG Rh-Pf: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land. Die Katastrophenschutzbehörden des Saarlands, das sind gem. § 2 Abs. 2 SBKG: die Landkreise, der Regionalverband Saarbrücken und das Land. Die Katastrophenschutzbehörden des Freistaates Sachsen, das sind gem. § 3 SächsBRKG: die Landkreise, die kreisfreien Städte und der Freistaat Sachsen. Die Katastrophenschutzbehörden Sachsen-Anhalts, das sind gem. § 2 KatSG-LSA: die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Katastrophenschutzbehörden; das Landesverwaltungsamt als obere Katastrophenschutzbehörden; das Ministerium des Innern als oberste Katastrophenschutzbehörde. Die Katastrophenschutzbehörden von Schleswig-Holstein, das sind gem. § 3 LKatSG: die Landrätinnen und Landräte sowie die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisfreien Städte sowie die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister der Gemeinde Helgoland als untere Katastrophenschutz Die Katastrophenschutzbehörden des Freistaates Thüringen, das sind gem. § 2 Abs. 1 ThürBKG: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung 📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Lieferung gemäß DAP Incoterms 2020 deutschlandweit gemäß Einzelabruf im Kaufhaus des Bundes
Land: Deutschland 🇩🇪
Dauer: 48 Monate
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: LOT-0002
Beschreibung der Beschaffung:
Mengenlos 2 für eine Rahmenvereinbarung zur Lieferung der Atemschutzmaske M2000 und deren Ersatzteilen Das Höchstvolumen dieser Rahmenvereinbarung beträgt 5.055.191,00 € (netto). Das Mindestauftragsvolumen dieser Rahmenvereinbarung beträgt 505.519,00 € (netto) Das Höchstvolumen entspricht dem geschätzten Gesamtbedarfsvolumen. Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zum genannten Höchstvolumen abgerufen werden.
Mehr anzeigen
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002

3️⃣
Interne Kennung: LOT-0003
Titel: Wartungsschulung für Atemschutzvollmaske M 2000
Beschreibung der Beschaffung:
Rahmenvereinbarung über die Veranstaltung von Wartungsschulungen für Atemschutzgerätewarte bezüglich der Atemschutzmaske M2000 Das Höchstvolumen dieser Rahmenvereinbarung beträgt 4.235.000,00 € (netto). Das Mindestauftragsvolumen dieser Rahmenvereinbarung beträgt 423.500,00 € (netto) Das Höchstvolumen entspricht dem geschätzten Gesamtbedarfsvolumen. Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zum genannten Höchstvolumen abgerufen werden.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-08 11:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-08 11:31:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 82 Tage
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-01-08 11:31:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen: siehe Vergabeunterlagen
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Umweltmanagementmaßnahmen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Legen Sie eine Kopie eines gültigen Nachweises über den Unterhalt eines Umweltmanagementsystems gemäß DIN EN 14001 oder gleichwertig vor.
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Legen Sie eine Kopie eines gültigen Nachweises über den Unterhalt eines Qualitätsmanagementsystems gemäß DIN EN 9001 oder gleichwertig vor.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Lieferung gemäß DAP Incoterms 2020 deutschlandweit gemäß Einzelabruf im Kaufhaus des Bundes. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die Leistungen spätestens innerhalb eines Vierteljahres, also 92 Tagen nach Zugang der Bestellung, zu erbringen. Es bleibt der Auftragnehmerin überlassen innerhalb dieses Zeitrahmens Einzelaufträge zu sammeln und gemeinsam zu bearbeiten.
Mehr anzeigen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Mit dem Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen folgende Erklärung einzureichen: Anlage Eigenerklärung Ausschlussgründe und Eigenerklärung Sanktionen Russland.

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Nationale Registrierungsnummer: t:0049228996100
Postanschrift: Brühler Straße 3
Postleitzahl: 53119
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: b20.19@bescha.bund.de 📧
Telefon: +49 22899610-2817 📞
Fax: +49 2289910610-2817 📠
URL: http://www.bescha.bund.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=821969 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=821969 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Mit dem Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen folgende Erklärungen einzureichen: Anlage Eigenerklärung Ausschlussgründe, Anlage Eigenerklärung Sanktionen Russland. Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt. Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft: fügen Sie die ausgefüllte Anlage 'Bewerber_Bietergemeinschaftserklärung'; im Falle des Einsatzes anderer Unternehmen (im Rahmen einer Unterauftragsvergabe): die ausgefüllte 'Anlage_Unteraufträge' und im Rahmen einer Eignungsleihe die ausgefüllte 'Verpflichtungserklärung_Eignungsleihe_Unteraufträge' Ihrem Angebot bei.
Mehr anzeigen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 2289499-0 📞
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten. Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Mehr anzeigen
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-12-03+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 234-805031 (2025-12-03)
Auftragsbekanntmachung (2025-12-11)
Objekt
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
Die Bindefrist beginnt ab Ende der Angebotsfrist. Aus der Rahmenvereinbarung kann von den folgenden Bestellberechtigten Behörden und Einrichtungen (Besteller) abgerufen werden: Bestellberechtigt gem. § 5 der Rahmenvereinbarung sind: -Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) -Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA) -Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) -THW-Bundesvereinigung e.V. -Die im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung für den Bund handelnden und zum Abruf aus dem KdB berechtigten Katastrophenschutzbehörden der Länder. Dies sind im Einzelnen: Die Katastrophenschutzbehörden Baden-Württembergs, das sind gem. § 4 LKatSG BW: die unteren Verwaltungsbehörden als untere Katastrophenschutzbehörden (Bürgermeisterämter der Stadtkreise und Landratsämter); die Regierungspräsidien als höhere Katastrophenschutzbehörden; das Innenministerium als oberste Katastrophenschutzbehörde. Die Katastrophenschutzbehörden Bayerns, das sind gem. § 2 Abs. 1 BayKSG: die Kreisverwaltungsbehörden, die Regierungen und das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr. Die Katastrophenschutzbehörden Berlins, das sind gem. § 3 KatSG Berlin: die Ordnungsbehörden, die nachgeordneten Ordnungsbehörden und die Sonderbehörden, die für Ordnungsaufgaben zuständig sind, sowie die Polizei. Die Katastrophenschutzbehörden Brandenburgs, das sind gem. § 2 BbgBKG: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land. Die Katastrophenschutzbehörden Bremens, das sind gem. VwV KatS-Org Bremen: Der Senator für Inneres als Landeskatastrophenschutzbehörde und als Ortskatastrophenschutzbehörden der Stadtgemeinde Bremen sowie der Oberbürgermeister der Stadt Bremerhaven als Ortskatastrophenschutzbehörde der Stadtgemeinde Bremerhaven. Die Katastrophenschutzbehörden Hamburgs, das ist gem. § 2 HmbKatSG: Die Freie und Hansestadt Hamburg. Die Katastrophenschutzbehörden Hessens, das sind gem. § 2 HBKG Hessen: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land. Die Katastrophenschutzbehörden Mecklenburg-Vorpommerns, das sind gem. § 2 Abs. 1 LKatSG M-V: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land. Die Katastrophenschutzbehörden Niedersachsens, das sind gem. § 2 Abs. 1 NKatSG:die Landkreise und kreisfreien Städten sowie die Städte Cuxhaven und Hildesheim. Die Katastrophenschutzbehörden Nordrhein-Westfalens, das sind gem. § 2 BHKG NRW: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land. Die Katastrophenschutzbehörden von Rheinland-Pfalz, das sind gem. § 2 Abs. 1 LBKG Rh-Pf: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land. Die Katastrophenschutzbehörden des Saarlands, das sind gem. § 2 Abs. 2 SBKG: die Landkreise, der Regionalverband Saarbrücken und das Land. Die Katastrophenschutzbehörden des Freistaates Sachsen, das sind gem. § 3 SächsBRKG: die Landkreise, die kreisfreien Städte und der Freistaat Sachsen. Die Katastrophenschutzbehörden Sachsen-Anhalts, das sind gem. § 2 KatSG-LSA: die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Katastrophenschutzbehörden; das Landesverwaltungsamt als obere Katastrophenschutzbehörden; das Ministerium des Innern als oberste Katastrophenschutzbehörde. Die Katastrophenschutzbehörden von Schleswig-Holstein, das sind gem. § 3 LKatSG: die Landrätinnen und Landräte sowie die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisfreien Städte sowie die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister der Gemeinde Helgoland als untere Katastrophenschutz Die Katastrophenschutzbehörden des Freistaates Thüringen, das sind gem. § 2 Abs. 1 ThürBKG: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land. Standorte der Analytical Task Force (ATF) ATF - Feuerwehr Dortmund ATF - Feuerwehr Essen ATF - Feuerwehr Hamburg ATF - Feuerwehr Köln ATF - Feuerwehr Leipzig ATF - Feuerwehr Mannheim ATF - Feuerwehr München ATF - LKA KTI 23 - Berlin
Mehr anzeigen

Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-30 11:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-30 11:31:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 61 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2026-01-30 11:31:00 📅

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-12-11+01:00 📅

Änderungen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
LOT-0002
LOT-0003
Andere zusätzliche Informationen
Aktualisierung der Angebotsfrist und hinzufügen weiterer abrufberechtigter Behörden.
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 379ed7b5-0da0-4299-ae1a-a9f24436b7dc-01
Quelle: OJS 2025/S 240-825748 (2025-12-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-04-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung: -1 EUR 💰

Auftragsvergabe

1️⃣
Ein Auftrag/Los wird vergeben
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: CON-0001
Datum des Vertragsabschlusses: 2026-03-05 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: -1 EUR 💰
Kennung des Angebots: TEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Dräger Safety AG & Co. KGaA
Nationale Registrierungsnummer: DE812128834
Postanschrift: Europark Fichtenhain B5
Postleitzahl: 47807
Postort: Krefeld
Region: Krefeld, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: kirsten.schallenberg@draeger.com 📧
Telefon: +49 2151-373525 📞
Fax: 0000 📠
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen

2️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Kennung des Angebots: TEN-0002
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002

3️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Kennung des Angebots: TEN-0003
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0003

Ergänzende Informationen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.
Mehr anzeigen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-13+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 072-252059 (2026-04-13)