Im Jahr 2024 wurden neue Geräte für die Ticketkontrolle angeschafft. Geplant war ursprünglich die Beschaffung von Hard- und Software aus einer Hand. Die Software konnte jedoch nicht erfolgreich implementiert werden und soll durch eine andere Lösung ersetzt werden. Ziel ist die erfolgreiche Inbetriebnahme der Geräte durch eine Applikation für die Clientgeräte und dem Hintergrundsystem. Daher schreibt die Kölner Verkehrs-Betriebe die Leistung aus. Gegenstand der Leistung ist die Entwicklung und Implementierung der Software. Zusätzlich ist ein Wartungsvertrag für vier Jahre geplant, mit der Option auf dreimal 1 Jahr Verlängerung. Die Hardware und die Serverinfrastruktur wird durch die KVB bereitgestellt. Nach erfolgreicher Abnahme ist ein Wartungsvertrag für 4 Jahre geplant. Es besteht eine Verlängerungsoption für drei Jahre. Wir weisen darauf hin, dass die Fristen für dieses Verfahren verkürzt sind (beschleunigtes Verfahren).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-04-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-03-28.
Auftragsbekanntmachung (2025-03-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Auftrag über die Entwicklung und Implementierung einer Software für MDE Geräte mit anschließendem Wartungsvertrag
Kurze Beschreibung:
Im Jahr 2024 wurden neue Geräte für die Ticketkontrolle angeschafft. Geplant war ursprünglich die Beschaffung von Hard- und Software aus einer Hand. Die Software konnte jedoch nicht erfolgreich implementiert werden und soll durch eine andere Lösung ersetzt werden. Ziel ist die erfolgreiche Inbetriebnahme der Geräte durch eine Applikation für die Clientgeräte und dem Hintergrundsystem.
Daher schreibt die Kölner Verkehrs-Betriebe die Leistung aus. Gegenstand der Leistung ist die Entwicklung und Implementierung der Software. Zusätzlich ist ein Wartungsvertrag für vier Jahre geplant, mit der Option auf dreimal 1 Jahr Verlängerung. Die Hardware und die Serverinfrastruktur wird durch die KVB bereitgestellt. Nach erfolgreicher Abnahme ist ein Wartungsvertrag für 4 Jahre geplant. Es besteht eine Verlängerungsoption für drei Jahre.
Wir weisen darauf hin, dass die Fristen für dieses Verfahren verkürzt sind (beschleunigtes Verfahren).
Im Jahr 2024 wurden neue Geräte für die Ticketkontrolle angeschafft. Geplant war ursprünglich die Beschaffung von Hard- und Software aus einer Hand. Die Software konnte jedoch nicht erfolgreich implementiert werden und soll durch eine andere Lösung ersetzt werden. Ziel ist die erfolgreiche Inbetriebnahme der Geräte durch eine Applikation für die Clientgeräte und dem Hintergrundsystem.
Daher schreibt die Kölner Verkehrs-Betriebe die Leistung aus. Gegenstand der Leistung ist die Entwicklung und Implementierung der Software. Zusätzlich ist ein Wartungsvertrag für vier Jahre geplant, mit der Option auf dreimal 1 Jahr Verlängerung. Die Hardware und die Serverinfrastruktur wird durch die KVB bereitgestellt. Nach erfolgreicher Abnahme ist ein Wartungsvertrag für 4 Jahre geplant. Es besteht eine Verlängerungsoption für drei Jahre.
Wir weisen darauf hin, dass die Fristen für dieses Verfahren verkürzt sind (beschleunigtes Verfahren).
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste📦 Beschreibung
Interne Kennung: E27365473
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Im Jahr 2024 wurden neue Geräte für die Ticketkontrolle angeschafft. Geplant war ursprünglich die Beschaffung von Hard- und Software aus einer Hand. Die Software konnte jedoch nicht erfolgreich implementiert werden und soll durch eine andere Lösung ersetzt werden. Ziel ist die erfolgreiche Inbetriebnahme der Geräte durch eine Applikation für die Clientgeräte und dem Hintergrundsystem.
Daher schreibt die Kölner Verkehrs-Betriebe die Leistung aus. Gegenstand der Leistung ist die Entwicklung und Implementierung der Software. Zusätzlich ist ein Wartungsvertrag für vier Jahre geplant, mit der Option auf dreimal 1 Jahr Verlängerung. Die Hardware und die Serverinfrastruktur wird durch die KVB bereitgestellt. Nach erfolgreicher Abnahme ist ein Wartungsvertrag für 4 Jahre geplant. Es besteht eine Verlängerungsoption für drei Jahre.
Wir weisen darauf hin, dass die Fristen für dieses Verfahren verkürzt sind (beschleunigtes Verfahren)
Im Jahr 2024 wurden neue Geräte für die Ticketkontrolle angeschafft. Geplant war ursprünglich die Beschaffung von Hard- und Software aus einer Hand. Die Software konnte jedoch nicht erfolgreich implementiert werden und soll durch eine andere Lösung ersetzt werden. Ziel ist die erfolgreiche Inbetriebnahme der Geräte durch eine Applikation für die Clientgeräte und dem Hintergrundsystem.
Daher schreibt die Kölner Verkehrs-Betriebe die Leistung aus. Gegenstand der Leistung ist die Entwicklung und Implementierung der Software. Zusätzlich ist ein Wartungsvertrag für vier Jahre geplant, mit der Option auf dreimal 1 Jahr Verlängerung. Die Hardware und die Serverinfrastruktur wird durch die KVB bereitgestellt. Nach erfolgreicher Abnahme ist ein Wartungsvertrag für 4 Jahre geplant. Es besteht eine Verlängerungsoption für drei Jahre.
Wir weisen darauf hin, dass die Fristen für dieses Verfahren verkürzt sind (beschleunigtes Verfahren)
Produkte/Dienstleistungen: Software-Entwicklung📦
Postleitzahl: 50933
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 4 Jahre
Maximale Verlängerungen: 3
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Im Anschluss besteht die Option für eine dreimal einjährige Verlängerung.
Vergabekriterien
Preis ✅
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Die Ermittlung erfolgt über Leistungspunkte. Die ermittelten Leistungspunkte für die Qualität in Form des einzubringenden Konzeptes werden zu 30% gewichtet. Die ausführliche Erläuterung ist in den Unterlagen in Anlage A6, Hinweise zur Angebotswertung und Konzepterstellung aufgeführt.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Beschleunigtes Verfahren: Ersatzbeschaffung für Teilleistung wegen Kündigung des Vorlieferanten.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-15 10:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-04-15 10:00:00.000 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-04-15 10:00:00.000 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Zusätzliche Informationen:
Die KVB behält er sich vor, im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigem, sowohl Unklarheiten aufzuklären als auch fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen/Informationen von den Bietern nachzufordern. Werden im Rahmen der Aufklärung angeforderte bzw. nachgeforderten Informationen/Unterlagen nicht, nicht vollständig oder nicht formgerecht innerhalb der von der KVB bestimmten
Frist nachgereicht, kann das Angebot ausgeschlossen werden. Ein Anspruch des Bieters auf Aufklärung bzw. Nachforderung besteht
grundsätzlich nicht. Auf die vergaberechtlichen Einschränkungen des § 56 Abs. 3 VgV für die Nachforderung leistungsbezogener / wertungsrelevanter Unterlagen wird hingewiesen.
Die KVB behält er sich vor, im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigem, sowohl Unklarheiten aufzuklären als auch fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen/Informationen von den Bietern nachzufordern. Werden im Rahmen der Aufklärung angeforderte bzw. nachgeforderten Informationen/Unterlagen nicht, nicht vollständig oder nicht formgerecht innerhalb der von der KVB bestimmten
Frist nachgereicht, kann das Angebot ausgeschlossen werden. Ein Anspruch des Bieters auf Aufklärung bzw. Nachforderung besteht
grundsätzlich nicht. Auf die vergaberechtlichen Einschränkungen des § 56 Abs. 3 VgV für die Nachforderung leistungsbezogener / wertungsrelevanter Unterlagen wird hingewiesen.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Vertraulichkeitsvereinbarung erforderlich ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Umsatz: Vorlage einer Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in EUR für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, wobei ein Mindestumsatz von jeweils EUR 500.000,00 pro Geschäftsjahr im Tätigkeitsbereich gefordert ist. Sofern für das letzte Geschäftsjahr noch kein abgeschlossener Jahresabschluss vorliegt, sind die Umsätze der vorherigen drei Geschäftsjahre auszuweisen. Für Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sind die Umsätze jeweils getrennt auszuweisen. Für die Angaben ist das Formblatt Anlage A3 zu verwenden
Umsatz: Vorlage einer Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in EUR für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, wobei ein Mindestumsatz von jeweils EUR 500.000,00 pro Geschäftsjahr im Tätigkeitsbereich gefordert ist. Sofern für das letzte Geschäftsjahr noch kein abgeschlossener Jahresabschluss vorliegt, sind die Umsätze der vorherigen drei Geschäftsjahre auszuweisen. Für Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sind die Umsätze jeweils getrennt auszuweisen. Für die Angaben ist das Formblatt Anlage A3 zu verwenden
Beschäftigtenzahl: Vorlage einer Erklärung über die durchschnittliche Gesamtbeschäftigtenzahl des Unternehmens in den jeweils letzten drei Kalenderjahren, wobei eine Mindestbeschäftigtenanzahl von jeweils 10 pro Jahr im Tätigkeitsbereich gefordert ist. Für Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sind die Zahlen jeweils getrennt auszuweisen. Für die Angaben ist das Formblatt Anlage A3 zu verwenden.
Beschäftigtenzahl: Vorlage einer Erklärung über die durchschnittliche Gesamtbeschäftigtenzahl des Unternehmens in den jeweils letzten drei Kalenderjahren, wobei eine Mindestbeschäftigtenanzahl von jeweils 10 pro Jahr im Tätigkeitsbereich gefordert ist. Für Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sind die Zahlen jeweils getrennt auszuweisen. Für die Angaben ist das Formblatt Anlage A3 zu verwenden.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Zertifizierung: Der Bieter weist seine technische Leistungsfähigkeit über die zu erbringenden Leistungen durch Vorlage der folgenden Nachweise nach:
- Vorlage über die erfolgreiche Zertifizierung (Zertifikat) eines mobilen Kontrollterminals (Dienstleister-Terminal oder Kundenvertragspartner-Terminal) nach VDV-KA Standards mit mindestens den folgenden Leistungsmerkmalen:
- Android-Betriebssystem ab Version 10 oder höher
- VDV-KA-Version 1.10 oder höher
Zertifizierung: Der Bieter weist seine technische Leistungsfähigkeit über die zu erbringenden Leistungen durch Vorlage der folgenden Nachweise nach:
- Vorlage über die erfolgreiche Zertifizierung (Zertifikat) eines mobilen Kontrollterminals (Dienstleister-Terminal oder Kundenvertragspartner-Terminal) nach VDV-KA Standards mit mindestens den folgenden Leistungsmerkmalen:
- Android-Betriebssystem ab Version 10 oder höher
- VDV-KA-Version 1.10 oder höher
Referenzen: Vorlage von mindestens 2 Referenz(en) über früher ausgeführte Aufträge / Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung hinsichtlich Gegenstands und Umfang vergleichbar sind. Die Vergleichbarkeit einer Referenz erfordert, dass der Referenzauftrag mindestens die folgenden Merkmale aufweist bzw. zum Gegenstand hat:
- Lieferung einer Kontroll-Applikation für mindestens 150 MDE-Geräten mit Android-Betriebssystem und Hintergrundsystem zur Fahrscheinkontrolle mittels VDV-KA Kontrollmodul und EBE-Erfassung in einem ÖPNV oder SPNV Projekt in Deutschland
- Lieferung einer VDV-KA Zertifizierten Kontroll-Applikation für mindestens 30 MDE-Geräte mit Android Betriebssystem an ein ÖPNV-Unternehmen in Deutschland. Zertifizierung ab KA-Version 1.10.0
Referenzaufträge dürfen nicht länger als 4 Jahre zurückliegen. Maßgeblich ist insoweit der Zeitpunkt der Abnahme bzw. vollständigen Erbringung der Leistung.
In der Referenz sind folgende Angaben zu machen:
Name und Adresse des jeweiligen Referenz-Auftraggebers, Kurzbeschreibung des Referenzprojekts, vertragliche Rolle des eigenen Unternehmens beim Referenzprojekt, aussagekräftige Beschreibung von Art und Umfang der (selbst) erbrachten Leistung, Angaben zu etwaigen (eigenen) Unterauftragnehmern, Beschreibung der Vergleichbarkeit des Projekts (wesentlichen Überschneidungen / Parallelen zur vorliegenden Ausschreibung) sowie der Dauer des Projekts. In den Referenzen soll ein Ansprechpartner genannt werden, der die Referenz bestätigen kann und befugt dazu ist, Angaben gegenüber der KVB zur Qualität der Leistungserbringung zu machen.
Für die vorstehenden Angaben ist das Formblatt A3 zu verwenden. Bietet das Formblatt nicht ausreichend Platz für die entsprechenden Angaben, können die Angaben auch in einem separaten Dokument gemacht werden, wobei der jeweilige Bezug kenntlich zu machen ist. Es ist zulässig, dass mehr als die geforderte Anzahl an Referenzprojekten eingereicht wird. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften muss aus der Referenz ersichtlich sein, welches ihrer Mitglieder die Referenzleistung erbracht hat.
Referenzen: Vorlage von mindestens 2 Referenz(en) über früher ausgeführte Aufträge / Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung hinsichtlich Gegenstands und Umfang vergleichbar sind. Die Vergleichbarkeit einer Referenz erfordert, dass der Referenzauftrag mindestens die folgenden Merkmale aufweist bzw. zum Gegenstand hat:
- Lieferung einer Kontroll-Applikation für mindestens 150 MDE-Geräten mit Android-Betriebssystem und Hintergrundsystem zur Fahrscheinkontrolle mittels VDV-KA Kontrollmodul und EBE-Erfassung in einem ÖPNV oder SPNV Projekt in Deutschland
- Lieferung einer VDV-KA Zertifizierten Kontroll-Applikation für mindestens 30 MDE-Geräte mit Android Betriebssystem an ein ÖPNV-Unternehmen in Deutschland. Zertifizierung ab KA-Version 1.10.0
Referenzaufträge dürfen nicht länger als 4 Jahre zurückliegen. Maßgeblich ist insoweit der Zeitpunkt der Abnahme bzw. vollständigen Erbringung der Leistung.
In der Referenz sind folgende Angaben zu machen:
Name und Adresse des jeweiligen Referenz-Auftraggebers, Kurzbeschreibung des Referenzprojekts, vertragliche Rolle des eigenen Unternehmens beim Referenzprojekt, aussagekräftige Beschreibung von Art und Umfang der (selbst) erbrachten Leistung, Angaben zu etwaigen (eigenen) Unterauftragnehmern, Beschreibung der Vergleichbarkeit des Projekts (wesentlichen Überschneidungen / Parallelen zur vorliegenden Ausschreibung) sowie der Dauer des Projekts. In den Referenzen soll ein Ansprechpartner genannt werden, der die Referenz bestätigen kann und befugt dazu ist, Angaben gegenüber der KVB zur Qualität der Leistungserbringung zu machen.
Für die vorstehenden Angaben ist das Formblatt A3 zu verwenden. Bietet das Formblatt nicht ausreichend Platz für die entsprechenden Angaben, können die Angaben auch in einem separaten Dokument gemacht werden, wobei der jeweilige Bezug kenntlich zu machen ist. Es ist zulässig, dass mehr als die geforderte Anzahl an Referenzprojekten eingereicht wird. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften muss aus der Referenz ersichtlich sein, welches ihrer Mitglieder die Referenzleistung erbracht hat.
Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: siehe Vergabeunterlagen
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: siehe Vergabeunterlagen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die gesetzlichen und in den Vergabeunterlagen (Verfahrensbedingungen / Angebotsformblatt) geregelten Ausschlussgründe. Die Bieter haben die im Angebotsformblatt enthaltenen Eigen- / Verpflichtungserklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, zu den EU-Sanktionen wegen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine sowie zur Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes sowie des Supplier Code of Conduct der KVB abzugeben.
Es gelten die gesetzlichen und in den Vergabeunterlagen (Verfahrensbedingungen / Angebotsformblatt) geregelten Ausschlussgründe. Die Bieter haben die im Angebotsformblatt enthaltenen Eigen- / Verpflichtungserklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, zu den EU-Sanktionen wegen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine sowie zur Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes sowie des Supplier Code of Conduct der KVB abzugeben.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Kölner Verkehrs-Betriebe AG
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00006774
Postanschrift: Scheidtweilerstr. 38
Postleitzahl: 50933
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@kvb.koeln📧
Telefon: +49 221 5 47-0📞
URL: http://www.kvb.koeln🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
S-Bahn-, U-Bahn-, Straßenbahn-, O-Bus- oder Busdienste
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E27365473🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E27365473🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Name und Adressen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 05315-03002-81
Postleitzahl: 50606
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 221 147-3055📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Für die Nachprüfung von Verstößen gegen Vergabebestimmungen ist die Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, D-50667 Köln, zuständig. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt u.a. die rechtzeitige Geltendmachung etwaiger Vergaberechtsverstöße voraus. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Diese Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen sowie auf die Regelung des § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB hingewiesen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Nachprüfung von Verstößen gegen Vergabebestimmungen ist die Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, D-50667 Köln, zuständig. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt u.a. die rechtzeitige Geltendmachung etwaiger Vergaberechtsverstöße voraus. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Diese Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen sowie auf die Regelung des § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB hingewiesen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-30+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 063-203272 (2025-03-28)
Auftragsbekanntmachung (2025-04-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gruppen-Ausbildung Busfahrer/innen, 10-20 Pers., Klasse D mit beschleunigter Grundqualifikation
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Vergabe ist ein Rahmenvertrag über die Ausbildung von Mitarbeitern zu Busfahrer*innen mit Führerschein Klasse D und beschleunigter Grundqualifikation gemäß §2 BKrFQG. Die Fahrschüler werden in Gruppen von 10-20 Teilnehmern ausgebildet. Der Rahmenvertrag geht an zwei Vertragspartner. Die Laufzeit des Rahmenvertrags beträgt zwei Jahre. Die Einzelabrufe erfolgen nach dem Rotationsprinzip. Das Auftragsvolumen beträgt maximal 8 Lehrgänge in denen maximal 160 Teilnehmer auszubilden sind. Dieses Gesamtvolumen wird auf beide Rahmenvertragspartner per Rotationsprinzip aufgeteilt. Es handelt sich um eine einseitig für den Auftragnehmer verpflichtende Rahmenvereinbarung. Für den Auftraggeber besteht keine Abnahmepflicht (keine Mindestabnahmemenge und kein Mindestabnahmewert). Geschätzt sind pro Jahr 3 Lehrgänge, mit insgesamt 50 Teilnehmern, maximal 4 Lehrgänge pro Jahr mit insgesamt 80 Teilnehmern vorgesehen.
Geplant sind 2025 drei Lehrgänge an folgenden Terminen:
Beginn: 01.07.2025 - Ende 31.01.2026
Beginn: 04.08.2025 - Ende 03.03.2026
Beginn: 01.09.2025 - Ende 31.03.2026
Für 2026 ist bereits folgender Lehrgang geplant: Beginn: 05.01.2026 - Ende 04.08.2026.
Es besteht eine Verlängerungsoption von zweimal einem Jahr für den Rahmenvertrag.
Gegenstand der Vergabe ist ein Rahmenvertrag über die Ausbildung von Mitarbeitern zu Busfahrer*innen mit Führerschein Klasse D und beschleunigter Grundqualifikation gemäß §2 BKrFQG. Die Fahrschüler werden in Gruppen von 10-20 Teilnehmern ausgebildet. Der Rahmenvertrag geht an zwei Vertragspartner. Die Laufzeit des Rahmenvertrags beträgt zwei Jahre. Die Einzelabrufe erfolgen nach dem Rotationsprinzip. Das Auftragsvolumen beträgt maximal 8 Lehrgänge in denen maximal 160 Teilnehmer auszubilden sind. Dieses Gesamtvolumen wird auf beide Rahmenvertragspartner per Rotationsprinzip aufgeteilt. Es handelt sich um eine einseitig für den Auftragnehmer verpflichtende Rahmenvereinbarung. Für den Auftraggeber besteht keine Abnahmepflicht (keine Mindestabnahmemenge und kein Mindestabnahmewert). Geschätzt sind pro Jahr 3 Lehrgänge, mit insgesamt 50 Teilnehmern, maximal 4 Lehrgänge pro Jahr mit insgesamt 80 Teilnehmern vorgesehen.
Geplant sind 2025 drei Lehrgänge an folgenden Terminen:
Beginn: 01.07.2025 - Ende 31.01.2026
Beginn: 04.08.2025 - Ende 03.03.2026
Beginn: 01.09.2025 - Ende 31.03.2026
Für 2026 ist bereits folgender Lehrgang geplant: Beginn: 05.01.2026 - Ende 04.08.2026.
Es besteht eine Verlängerungsoption von zweimal einem Jahr für den Rahmenvertrag.
Produkte/Dienstleistungen: Ausbildung des Personals📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Beschreibung
Interne Kennung: E99136722
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der Vergabe ist ein Rahmenvertrag über die Ausbildung von Mitarbeitern zu Busfahrer*innen mit Führerschein Klasse D und beschleunigter Grundqualifikation gemäß §2 BKrFQG. Die Fahrschüler werden in Gruppen von 10-20 Teilnehmern ausgebildet. Der Rahmenvertrag geht an zwei Vertragspartner. Die Laufzeit des Rahmenvertrags beträgt zwei Jahre. Die Einzelabrufe erfolgen nach dem Rotationsprinzip. Das Auftragsvolumen beträgt maximal 8 Lehrgänge in denen maximal 160 Teilnehmer auszubilden sind. Dieses Gesamtvolumen wird auf beide Rahmenvertragspartner per Rotationsprinzip aufgeteilt. Es handelt sich um eine einseitig für den Auftragnehmer verpflichtende Rahmenvereinbarung. Für den Auftraggeber besteht keine Abnahmepflicht (keine Mindestabnahmemenge und kein Mindestabnahmewert). Geschätzt sind pro Jahr 3 Lehrgänge, mit insgesamt 50 Teilnehmern, maximal 4 Lehrgänge pro Jahr mit insgesamt 80 Teilnehmern vorgesehen.
Geplant sind 2025 drei Lehrgänge an folgenden Terminen:
Beginn: 01.07.2025 - Ende 31.01.2026
Beginn: 04.08.2025 - Ende 03.03.2026
Beginn: 01.09.2025 - Ende 31.03.2026
Für 2026 ist bereits folgender Lehrgang geplant: Beginn: 05.01.2026 - Ende 04.08.2026
Es besteht eine Verlängerungsoption von zweimal einem Jahr für den Rahmenvertrag.
Gegenstand der Vergabe ist ein Rahmenvertrag über die Ausbildung von Mitarbeitern zu Busfahrer*innen mit Führerschein Klasse D und beschleunigter Grundqualifikation gemäß §2 BKrFQG. Die Fahrschüler werden in Gruppen von 10-20 Teilnehmern ausgebildet. Der Rahmenvertrag geht an zwei Vertragspartner. Die Laufzeit des Rahmenvertrags beträgt zwei Jahre. Die Einzelabrufe erfolgen nach dem Rotationsprinzip. Das Auftragsvolumen beträgt maximal 8 Lehrgänge in denen maximal 160 Teilnehmer auszubilden sind. Dieses Gesamtvolumen wird auf beide Rahmenvertragspartner per Rotationsprinzip aufgeteilt. Es handelt sich um eine einseitig für den Auftragnehmer verpflichtende Rahmenvereinbarung. Für den Auftraggeber besteht keine Abnahmepflicht (keine Mindestabnahmemenge und kein Mindestabnahmewert). Geschätzt sind pro Jahr 3 Lehrgänge, mit insgesamt 50 Teilnehmern, maximal 4 Lehrgänge pro Jahr mit insgesamt 80 Teilnehmern vorgesehen.
Geplant sind 2025 drei Lehrgänge an folgenden Terminen:
Beginn: 01.07.2025 - Ende 31.01.2026
Beginn: 04.08.2025 - Ende 03.03.2026
Beginn: 01.09.2025 - Ende 31.03.2026
Für 2026 ist bereits folgender Lehrgang geplant: Beginn: 05.01.2026 - Ende 04.08.2026
Es besteht eine Verlängerungsoption von zweimal einem Jahr für den Rahmenvertrag.
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Der AN bildet die TN an seinem Leistungsort aus, der max. 20 km vom Hauptsitz der Kölner Verkehrs-Betriebe AG an der Scheidtweilerstr. 38, 50933 Köln entfernt ist. Am Leistungsort des AN muss die theoretische Ausbildung sowie die Nutzung von WC-/Sanitäranlagen für die Fahrschüler*innen möglich sein. Die theoretische und fahrpraktische Ausbildung der Fahrschüler*innen erfolgt ausschließlich am Leistungsort des AN.
Der AN bildet die TN an seinem Leistungsort aus, der max. 20 km vom Hauptsitz der Kölner Verkehrs-Betriebe AG an der Scheidtweilerstr. 38, 50933 Köln entfernt ist. Am Leistungsort des AN muss die theoretische Ausbildung sowie die Nutzung von WC-/Sanitäranlagen für die Fahrschüler*innen möglich sein. Die theoretische und fahrpraktische Ausbildung der Fahrschüler*innen erfolgt ausschließlich am Leistungsort des AN.
Dauer: 2 Jahre Dauer
Datum des Beginns: 2025-07-01 📅
Datum des Endes: 2027-06-30 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Es besteht eine Verlängerungsoption von zweimal einem Jahr für den Rahmenvertrag.
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-06 10:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-05-06 10:00:00.000 📅
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2025-05-06 10:00:00.000 📅
Zusätzliche Informationen:
Die KVB behält sich vor, im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen sowohl Unklarheiten aufzuklären als auch fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen / Informationen von den Bietern nachzufordern. Ein Anspruch des Bieters auf Aufklärung bzw. Nachforderung besteht grundsätzlich nicht. Auf die vergaberechtlichen Einschränkungen des § 51 Abs. 3 SektVO für die Nachforderung leistungsbezogener / wertungsrelevanter Unterlagen wird hingewiesen. Werden im Rahmen der Aufklärung angeforderte bzw. nachgeforderte Informationen / Unterlagen nicht, nicht vollständig oder nicht formgerecht innerhalb der von der KVB bestimmten Frist nachgereicht, wird das Angebot grundsätzlich ausgeschlossen.
Die KVB behält sich vor, im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen sowohl Unklarheiten aufzuklären als auch fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen / Informationen von den Bietern nachzufordern. Ein Anspruch des Bieters auf Aufklärung bzw. Nachforderung besteht grundsätzlich nicht. Auf die vergaberechtlichen Einschränkungen des § 51 Abs. 3 SektVO für die Nachforderung leistungsbezogener / wertungsrelevanter Unterlagen wird hingewiesen. Werden im Rahmen der Aufklärung angeforderte bzw. nachgeforderte Informationen / Unterlagen nicht, nicht vollständig oder nicht formgerecht innerhalb der von der KVB bestimmten Frist nachgereicht, wird das Angebot grundsätzlich ausgeschlossen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Referenz / Eigennachweis: Vorlage von einer Referenz über früher ausgeführte Aufträge / Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung hinsichtlich Gegenstand und Umfang vergleichbar sind. Die Vergleichbarkeit einer Referenz erfordert, dass der Referenzauftrag mindestens die folgenden Merkmale aufweist bzw. zum Gegenstand hat: Ausbildung einer Gruppe von mindestens 15 Teilnehmern mit Führerscheinklasse D und beschleunigte Grundqualifikation. Referenzaufträge dürfen nicht länger als 3 Jahre zurückliegen. Maßgeblich ist insoweit der Zeitpunkt der Abnahme bzw. vollständigen Erbringung der Leistung.
In der Referenz sind folgende Angaben zu machen: Name und Adresse des jeweiligen Referenz-Auftraggebers, Kurzbeschreibung des Referenzprojekts, vertragliche Rolle des eigenen Unternehmens beim Referenzprojekt, aussagekräftige Beschreibung von Art und Umfang der (selbst) erbrachten Leistung, Angaben zu etwaigen (eigenen) Unterauftragnehmern, Beschreibung der Vergleichbarkeit des Projekts (wesentlichen Überschneidungen / Parallelen zur vorliegenden Ausschreibung) sowie der Dauer des Projekts. In den Referenzen soll ein Ansprechpartner genannt werden, der die Referenz bestätigen kann und befugt dazu ist, Angaben gegenüber der KVB zur Qualität der Leistungserbringung zu machen.
Für die vorstehenden Angaben ist das Formblatt Anlage A3 zu verwenden. Bietet das Formblatt nicht ausreichend Platz für die entsprechenden Angaben, können die Angaben auch in einem separaten Dokument gemacht werden, wobei der jeweilige Bezug kenntlich zu machen ist. Es ist zulässig, dass mehr als die geforderte Anzahl an Referenzprojekten eingereicht wird. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften muss aus der Referenz ersichtlich sein, welches ihrer Mitglieder die Referenzleistung erbracht hat.
Referenz / Eigennachweis: Vorlage von einer Referenz über früher ausgeführte Aufträge / Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung hinsichtlich Gegenstand und Umfang vergleichbar sind. Die Vergleichbarkeit einer Referenz erfordert, dass der Referenzauftrag mindestens die folgenden Merkmale aufweist bzw. zum Gegenstand hat: Ausbildung einer Gruppe von mindestens 15 Teilnehmern mit Führerscheinklasse D und beschleunigte Grundqualifikation. Referenzaufträge dürfen nicht länger als 3 Jahre zurückliegen. Maßgeblich ist insoweit der Zeitpunkt der Abnahme bzw. vollständigen Erbringung der Leistung.
In der Referenz sind folgende Angaben zu machen: Name und Adresse des jeweiligen Referenz-Auftraggebers, Kurzbeschreibung des Referenzprojekts, vertragliche Rolle des eigenen Unternehmens beim Referenzprojekt, aussagekräftige Beschreibung von Art und Umfang der (selbst) erbrachten Leistung, Angaben zu etwaigen (eigenen) Unterauftragnehmern, Beschreibung der Vergleichbarkeit des Projekts (wesentlichen Überschneidungen / Parallelen zur vorliegenden Ausschreibung) sowie der Dauer des Projekts. In den Referenzen soll ein Ansprechpartner genannt werden, der die Referenz bestätigen kann und befugt dazu ist, Angaben gegenüber der KVB zur Qualität der Leistungserbringung zu machen.
Für die vorstehenden Angaben ist das Formblatt Anlage A3 zu verwenden. Bietet das Formblatt nicht ausreichend Platz für die entsprechenden Angaben, können die Angaben auch in einem separaten Dokument gemacht werden, wobei der jeweilige Bezug kenntlich zu machen ist. Es ist zulässig, dass mehr als die geforderte Anzahl an Referenzprojekten eingereicht wird. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften muss aus der Referenz ersichtlich sein, welches ihrer Mitglieder die Referenzleistung erbracht hat.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Umsatz: Vorlage einer Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und über den Umsatz im Tätigkeitsbereich in EUR für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Dabei ist ein Mindestumsatz im Tätigkeitsbereich von jeweils EUR 100.000,00 pro Geschäftsjahr gefordert. Sofern für das letzte Geschäftsjahr noch kein abgeschlossener Jahresabschluss vorliegt, sind die Umsätze der vorherigen drei Geschäftsjahre auszuweisen. Für Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sind die Umsätze jeweils getrennt auszuweisen. Für die Angaben ist das Formblatt Anlage A3 zu verwenden.
Umsatz: Vorlage einer Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und über den Umsatz im Tätigkeitsbereich in EUR für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Dabei ist ein Mindestumsatz im Tätigkeitsbereich von jeweils EUR 100.000,00 pro Geschäftsjahr gefordert. Sofern für das letzte Geschäftsjahr noch kein abgeschlossener Jahresabschluss vorliegt, sind die Umsätze der vorherigen drei Geschäftsjahre auszuweisen. Für Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sind die Umsätze jeweils getrennt auszuweisen. Für die Angaben ist das Formblatt Anlage A3 zu verwenden.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Referenz / Eigennachweis: Nachfolgend sind folgende Nachweise vorzulegen:
Eigenerklärung, dass im Unternehmen seit mindestens zehn Jahren Berufskraftfahrer der Führerscheinklasse D ausgebildet werden.
Zertifizierung: Nachfolgend sind folgende Zertifizierungen vorzulegen:
• Zertifikat zur Trägerschaft nach AZAV
Beschäftigtenzahl: Vorlage einer Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren insgesamt sowie für den Tätigkeitsbereich des Auftrags. Für Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sind die Zahlen jeweils getrennt auszuweisen. Für die Angaben ist das Formblatt Anlage A3 zu verwenden.
Beschäftigtenzahl: Vorlage einer Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren insgesamt sowie für den Tätigkeitsbereich des Auftrags. Für Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sind die Zahlen jeweils getrennt auszuweisen. Für die Angaben ist das Formblatt Anlage A3 zu verwenden.
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
E-Mail: team-dienstleistung@kvb.koeln📧
Telefon: +49 221 547 0📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt u.a. die rechtzeitige Geltendmachung etwaiger Vergaberechtsverstöße voraus. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Diese Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen sowie auf die Regelung des § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB hingewiesen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt u.a. die rechtzeitige Geltendmachung etwaiger Vergaberechtsverstöße voraus. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Diese Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen sowie auf die Regelung des § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB hingewiesen.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-06+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 068-220453 (2025-04-04)