Fluchttürtechnik für den Neubau des Zentrums für seelische Gesundheit auf dem ehemaligen Flugfeld in Böblingen. Dafür werden ungefähr benötigt: Fluchttürtechnik inkl. Kabelzug für 61 Türen
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-11-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-10-06.
Auftragsbekanntmachung (2025-10-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: BB 2015-09 ZsG-BB/D.02.15 Fluchttürtechnik
Referenznummer: BB 2015-09 ZsG-BB/D.02.15 Fluchttürtechnik
Kurze Beschreibung:
“Fluchttürtechnik für den Neubau des Zentrums für seelische Gesundheit auf dem ehemaligen Flugfeld in Böblingen.
Dafür werden ungefähr...”
Kurze Beschreibung
Fluchttürtechnik für den Neubau des Zentrums für seelische Gesundheit auf dem ehemaligen Flugfeld in Böblingen.
Dafür werden ungefähr benötigt:
Fluchttürtechnik inkl. Kabelzug für 61 Türen
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Fluchttürtechnik für den Neubau des Zentrums für seelische Gesundheit auf dem ehemaligen Flugfeld in Böblingen.
Dafür werden ungefähr...”
Beschreibung der Beschaffung
Fluchttürtechnik für den Neubau des Zentrums für seelische Gesundheit auf dem ehemaligen Flugfeld in Böblingen.
Dafür werden ungefähr benötigt:
Fluchttürtechnik inkl. Kabelzug für 61 Türen
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-06 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-06 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): ZfP Calw - Klinikum Nordschwarzwald, Abt. Bau & Technik
Im Lützenhardter Hof
75365 Calw-Hirsau
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“- elektronische Vergabe -”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 22
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragungen in einem Berufs- und Handelregister.”
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg (im Regierungspräsidium Karlsruhe)
Nationale Registrierungsnummer: 0721.9268730
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76131
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: pressestelle@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 721926-8730📞
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: https://www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg (im Regierungspräsidium Karlsruhe)
Nationale Registrierungsnummer: 07219268730
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76131
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: pressestelle@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 721926-8730📞
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: https://www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg (im Regierungspräsidium Karlsruhe)
Nationale Registrierungsnummer: 0721-9268730
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76131
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: pressestelle@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 721926-8730📞
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: https://www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“"Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
"Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB)."
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 193-659331 (2025-10-06)