Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers mit der Commercial, Technical, Financial, Tax und Legal Due Diligence von Projekten im Rahmen des Rohstofffonds der Bundesregierung und ggf. Wirtschaftlichkeitsgutachten nach BHO
Zur Sicherung der Versorgung mit kritischen Rohstoffen ist die Schaffung eines Eigenkapitalinstruments zur Beteiligung an strategischen Rohstoffprojekten in den Bereichen Gewinnung, Weiterverarbeitung und Recycling beschlossen worden („Rohstofffonds“). Im Auftrag der Bundesregierung wird die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) diesen Fonds umsetzen. In dem Eigenkapitalinstrument ist ein zweistufiges Vorgehen vorgesehen. Die KfW wird eingegangenen Projekte zunächst prüfen und in Zusammenarbeit mit der Deutschen Rohstoffagentur (DERA) eine erste Auswahl treffen. Im nächsten Schritt entscheidet der Bund, welche Projekte einer vertieften Prüfung unterzogen werden. Dabei werden auch externe Gutachter zu Rate gezogen. In dieser zweiten Stufe soll der Auftrag-nehmer/ die Auftragnehmerin (AN) das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ab dem 01.03.2025 zur Risiko- und Wirtschaftlichkeitsbeurteilung bei potentiellen Eigenkapitalbeteiligungen des Bundes an Rohstoffprojekten im Rahmen des Rohstofffonds beraten und unterstützen. Die durchzuführende Due-Diligence soll die sorgfältige Prüfung der rechtlichen, kommerziellen, technischen, steuerlichen und finanziellen Situation von Projektträger des im Rahmen des Rohstofffonds eingereichten Projekts umfassen, um Risiken, Chancen und Unstimmigkeiten zu identifizieren, die den Wert und die Zukunft des Projektträgers beeinflussen könnten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-03-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-02-17.
Auftragsbekanntmachung (2025-02-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers mit der Commercial, Technical, Financial, Tax und Legal Due Diligence von Projekten im Rahmen des Rohstofffonds der Bundesregierung und ggf. Wirtschaftlichkeitsgutachten nach BHO
Referenznummer: IC4-23306/008#027
Kurze Beschreibung:
Zur Sicherung der Versorgung mit kritischen Rohstoffen ist die Schaffung eines Eigenkapitalinstruments zur Beteiligung an strategischen Rohstoffprojekten in den Bereichen Gewinnung, Weiterverarbeitung und Recycling beschlossen worden („Rohstofffonds“). Im Auftrag der Bundesregierung wird die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) diesen Fonds umsetzen. In dem Eigenkapitalinstrument ist ein zweistufiges Vorgehen vorgesehen. Die KfW wird eingegangenen Projekte zunächst prüfen und in Zusammenarbeit mit der Deutschen Rohstoffagentur (DERA) eine erste Auswahl treffen. Im nächsten Schritt entscheidet der Bund, welche Projekte einer vertieften Prüfung unterzogen werden. Dabei werden auch externe Gutachter zu Rate gezogen. In dieser zweiten Stufe soll der Auftrag-nehmer/ die Auftragnehmerin (AN) das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ab dem 01.03.2025 zur Risiko- und Wirtschaftlichkeitsbeurteilung bei potentiellen Eigenkapitalbeteiligungen des Bundes an Rohstoffprojekten im Rahmen des Rohstofffonds beraten und unterstützen. Die durchzuführende Due-Diligence soll die sorgfältige Prüfung der rechtlichen, kommerziellen, technischen, steuerlichen und finanziellen Situation von Projektträger des im Rahmen des Rohstofffonds eingereichten Projekts umfassen, um Risiken, Chancen und Unstimmigkeiten zu identifizieren, die den Wert und die Zukunft des Projektträgers beeinflussen könnten.
Zur Sicherung der Versorgung mit kritischen Rohstoffen ist die Schaffung eines Eigenkapitalinstruments zur Beteiligung an strategischen Rohstoffprojekten in den Bereichen Gewinnung, Weiterverarbeitung und Recycling beschlossen worden („Rohstofffonds“). Im Auftrag der Bundesregierung wird die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) diesen Fonds umsetzen. In dem Eigenkapitalinstrument ist ein zweistufiges Vorgehen vorgesehen. Die KfW wird eingegangenen Projekte zunächst prüfen und in Zusammenarbeit mit der Deutschen Rohstoffagentur (DERA) eine erste Auswahl treffen. Im nächsten Schritt entscheidet der Bund, welche Projekte einer vertieften Prüfung unterzogen werden. Dabei werden auch externe Gutachter zu Rate gezogen. In dieser zweiten Stufe soll der Auftrag-nehmer/ die Auftragnehmerin (AN) das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ab dem 01.03.2025 zur Risiko- und Wirtschaftlichkeitsbeurteilung bei potentiellen Eigenkapitalbeteiligungen des Bundes an Rohstoffprojekten im Rahmen des Rohstofffonds beraten und unterstützen. Die durchzuführende Due-Diligence soll die sorgfältige Prüfung der rechtlichen, kommerziellen, technischen, steuerlichen und finanziellen Situation von Projektträger des im Rahmen des Rohstofffonds eingereichten Projekts umfassen, um Risiken, Chancen und Unstimmigkeiten zu identifizieren, die den Wert und die Zukunft des Projektträgers beeinflussen könnten.
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦 Beschreibung
Interne Kennung: IC4-23306/008#027
Menge: 1
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Innovative Beschaffung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
Innovationsfördernde Auftragsvergabe: Die in Auftrag gegebenen Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen umfassen Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten.
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Dauer: 36 Monate Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität und Kompetenz: 50 %
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-03-18 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-03-18 10:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Bieterfragen richten Sie bitte bis zum 07.03.2025 auch an die folgende E-Mailadresse: buero-ic4@bmwk.bund.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 10
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2025-03-18 10:01:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Bieterfragen richten Sie bitte bis zum 07.03.2025 auch an die folgende E-Mailadresse: buero-ic4@bmwk.bund.de
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 VgV
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
a) Genauer Name, eindeutige Adresse und die Rechtsform (GmbH, GbR etc.) des Bieters;
b)Angabe einer für das Projekt zuständigen Kontaktperson einschließlich Telefonnummer(n) und sonstiger Kommunikationsanschlüsse und -adressen.
Bei Zuschlagsabsicht ist die Vergabestelle gem. § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vom zu Beauftragenden eine Registerabfrage zu starten.
Bei Bietergemeinschaften betrifft die Abfragepflicht alle an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen.
Dazu werden nachfolgende Angaben benötigt:
1)Registerangaben: inländisches oder ausländisches Register, Registergericht, Registertyp und Registernummer
a.Sofern für die berufliche bzw. gewerbliche Tätigkeit eine Pflicht zur Eintragung in einem der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe genannten Register besteht, einen Ausdruck der Eintragung, der nicht älter als sechs Monate zum Ende der Angebotsfrist ist.
2)Falls vorhanden: Umsatzsteuer-ID
Im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs behält sich die Vergabestelle vor, nach § 6 Absatz 1 WRegG abzufragen, ob Eintragungen im Wettbewerbsregister in Bezug auf diejenigen Bewerber vorliegen, die der Auftraggeber zur Abgabe eines Angebots auffordern will.
Weitere Eignungskriterien entnhmen Sie bitte aus der Leistungsbeschreibung.
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
a) Genauer Name, eindeutige Adresse und die Rechtsform (GmbH, GbR etc.) des Bieters;
b)Angabe einer für das Projekt zuständigen Kontaktperson einschließlich Telefonnummer(n) und sonstiger Kommunikationsanschlüsse und -adressen.
Bei Zuschlagsabsicht ist die Vergabestelle gem. § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vom zu Beauftragenden eine Registerabfrage zu starten.
Bei Bietergemeinschaften betrifft die Abfragepflicht alle an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen.
Dazu werden nachfolgende Angaben benötigt:
1)Registerangaben: inländisches oder ausländisches Register, Registergericht, Registertyp und Registernummer
a.Sofern für die berufliche bzw. gewerbliche Tätigkeit eine Pflicht zur Eintragung in einem der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe genannten Register besteht, einen Ausdruck der Eintragung, der nicht älter als sechs Monate zum Ende der Angebotsfrist ist.
2)Falls vorhanden: Umsatzsteuer-ID
Im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs behält sich die Vergabestelle vor, nach § 6 Absatz 1 WRegG abzufragen, ob Eintragungen im Wettbewerbsregister in Bezug auf diejenigen Bewerber vorliegen, die der Auftraggeber zur Abgabe eines Angebots auffordern will.
Weitere Eignungskriterien entnhmen Sie bitte aus der Leistungsbeschreibung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
1) Eine formfreie Eigenerklärung - bei geplanten Bietergemeinschaften (Konsortien) von jedem Mitglied -, dass die in §§ 123 und 124 GWB aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen. Das Fehlen dieser Erklärung kann (§ 124 GWB) bzw. muss (§ 123 GWB) regelmäßig zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen.
2) Eigenerklärung ge. Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der handlungen Russlands.
Weitere Eignungskriterien entnhmen Sie bitte aus der Leistungsbeschreibung.
1) Eine formfreie Eigenerklärung - bei geplanten Bietergemeinschaften (Konsortien) von jedem Mitglied -, dass die in §§ 123 und 124 GWB aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen. Das Fehlen dieser Erklärung kann (§ 124 GWB) bzw. muss (§ 123 GWB) regelmäßig zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen.
2) Eigenerklärung ge. Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der handlungen Russlands.
Weitere Eignungskriterien entnhmen Sie bitte aus der Leistungsbeschreibung.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 18 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: § 123 f.GWB, Eigenerklärung (Vordruck)
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Nationale Registrierungsnummer: BMWK-IC4
Abteilung: Referat IC4
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: buero-ic4@bmwk.bund.de📧
Telefon: 000📞
URL: https://www.bmwk.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Wirtschaft und Finanzen
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben ✅ Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=749117🌏
Teilnahme-URL: https://www.bmwk.bund.de🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 00000
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: 000📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über die Überprüfungsfristen:Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, d. h. dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Sieht sich ein Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß binnen 10 Tagen beim BMWK zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem BMWK geltend gemacht werden. Teilt das BMWK dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei einer Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 (1) GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWK geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWK.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Informationen über die Überprüfungsfristen:Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, d. h. dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Sieht sich ein Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß binnen 10 Tagen beim BMWK zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem BMWK geltend gemacht werden. Teilt das BMWK dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei einer Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 (1) GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWK geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWK.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-02-17+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 035-110010 (2025-02-17)
Auftragsbekanntmachung (2025-03-10) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-01 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-04-01 10:01:00 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2025-04-01 10:01:00 📅
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-10+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 57c4a8c0-a88a-4b63-8c35-9cbbb3d6fefa-02
Quelle: OJS 2025/S 050-161526 (2025-03-10)
Auftragsbekanntmachung (2025-03-26) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-08 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-04-08 10:01:00 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2025-04-08 10:01:00 📅
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-26+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 2777fcb8-888c-435a-9898-74ba615c3b90-01
Quelle: OJS 2025/S 062-202628 (2025-03-26)