Beratungs- und Coachingleistungen im Projekt Digiscouts

RKW Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e. V. RKW Kompetenzzentrum

Gegenstand dieser Vergabe sind Beratungs- und Coachingleistungen im Projekt Digiscouts.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-06-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-04-30.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-04-30 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-04-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beratungs- und Coachingleistungen im Projekt Digiscouts
Referenznummer: 163/25
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Vergabe sind Beratungs- und Coachingleistungen im Projekt Digiscouts.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3

1️⃣
Interne Kennung: Los 1
Titel: Nordwestdeutschland
Beschreibung der Beschaffung: siehe Leistungsbeschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Dauer: 18 Monate
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung:
einseitiges Optionsrecht zur Verlängerung des Vertrags um ein Jahr durch den Auftraggeber
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 400.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Digitalisierungsförderung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 150.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Auszubildenden-Kompetenzentwicklung
Konzept zur Förderung der Hierarchien und Abteilungen übergreifenden Zusammenarbeit in den Unternehmen
Konzept zur Förderung der Attraktivität des Unternehmens als Ausbildender und Arbeitgeber
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: Los 2
Titel: Hessen
Ort der Leistung: Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002

3️⃣
Interne Kennung: Los 3
Titel: Nordrhein-Westfalen
Ort der Leistung:
Borken 🏙️
Coesfeld 🏙️
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003

4️⃣
Interne Kennung: Los 4
Titel: Baden-Württemberg
Ort der Leistung: Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004

5️⃣
Interne Kennung: Los 5
Titel: Bayern
Ort der Leistung: Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005

6️⃣
Interne Kennung: Los 6
Titel: Sachsen
Ort der Leistung: Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0006

7️⃣
Interne Kennung: Los 7
Titel: Sachsen-Anhalt
Ort der Leistung: Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0007
Beschreibung
Ort der Leistung: Main-Taunus-Kreis 🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Verschiedene Orte abhängig von den Losen

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-02 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-06-02 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Höchstzahl der Teilnehmer: 7
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-06-02 13:00:00 📅
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-05-23 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. vgl. § 56 Abs. 2 VgV
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Vergabekriterien
Art der festen Zahl: Fester Wert (insgesamt)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Aktueller Handels- oder Berufsregisterauszug gemäß § 44 Abs. 1 VgV oder alternativer Nachweis - Einzureichen vom Bieter bzw. von der Bietergemeinschaft für o den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft o jeden Unterauftragnehmer (gleichgültig, ob mit oder ohne Eignungs-leihe), o jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.
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Eignungskriterium: Informationssicherheit
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Verpflichtungs- und Einwilligungserklärung zur Wahrung des Datenschutzes - Einzureichen vom Bieter bzw. von der Bietergemeinschaft für o den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, o jeden Unterauftragnehmer (gleichgültig, ob mit oder ohne Eignungs-leihe), o jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.
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Eignungskriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erklärung zu den Umsätzen des Bieters - Einzureichen vom Bieter bzw. von der Bietergemeinschaft für o den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, o jeden Unterauftragnehmer, der seine Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht an den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft verleiht, o jeden reinen Eignungsverleiher, der seine Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht an den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft verleiht.
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Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angaben zur Betriebshaftpflichtversicherung - Einzureichen vom Bieter bzw. von der Bietergemeinschaft für o den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Referenzanforderung Digitalisierungsprojekt - Begleitung und Coaching von mindestens drei kleinen und mittleren Unternehmen bei Digitalisierungsprojekten in den vergangenen vier Jahren (April 2021 bis April 2025), wobei die prägenden Teile der Leistung innerhalb dieses Vier-Jahres-Zeitraums erbracht worden sein müssen. Es gelten die folgenden inhaltlichen Mindestanforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzleistungen: o Es müssen zumindest die folgenden Leistungen erbracht worden sein: - Machbarkeitsbewertung, - Umsetzungsüberwachung, - Bewertung der Zielerreichung. o Mindestens eines der Referenzunternehmen muss dem produzierenden Gewerbe angehören, mindestens eines der weiteren Referenzunternehmen muss ein Dienstleistungsunternehmen sein.
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Referenzanforderung Auszubildenden-Coaching - Coaching von Auszubildenden in mindestens drei kleinen und mittleren Unter-nehmen in den vergangenen vier Jahren (April 2021 bis April 2025), wobei die prägenden Teile der Leistung innerhalb dieses Vier-Jahres-Zeitraums erbracht worden sein müssen. Es gelten die folgenden inhaltlichen Mindestanforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzleistungen: o Das Coaching muss sich auf Tätigkeiten bezogen haben, die nicht zugleich Bestandteil des Ausbildungsgangs oder -berufs sein dürfen. o Mindestens eines der Referenzunternehmen muss dem produzierenden Gewerbe angehören, mindestens eines der weiteren Referenzunternehmen muss ein Dienstleistungsunternehmen sein.
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Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 18 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach
§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
§ 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen sowie § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden sowie nach § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), sowie § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), als auch den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) und nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes §123 Absatz 1 GWB stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachweisen können.
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Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
das Unternehmen zahlungsunfähig ist.
über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist oder sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet.
das Unternehmen seine Tätigkeit eingestellt hat.
über das Vermögen des Unternehmens ein mit dem Insolvenzverfahren vergleichbares Verfahren eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist oder sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet.
das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden
der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: RKW Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e. V. RKW Kompetenzzentrum
Nationale Registrierungsnummer: DE 114 341 988
Postanschrift: Düsseldorfer Straße 40 A
Postleitzahl: 65760
Postort: Eschborn
Region: Main-Taunus-Kreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: abante Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
E-Mail: vergabeverfahren@abante.de 📧
Telefon: +49 341-23820300 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Wirtschaft und Finanzen
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0M5AWS/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0M5AWS 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0M5AWS 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0M5AWS Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft hat die geforderten Unterlagen stets für sich einzureichen. Darüber hinaus ist der Bieter verpflichtet, diese Unterlagen auch für andere Beteiligte - und zwar für Unterauftragnehmer, einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft und/oder reine Eignungsverleiher - einzureichen, wenn und soweit das Angebot des Bieters solche anderen Beteiligten umfasst und dies im Folgenden unter Eignungskritierien ausdrücklich gefordert ist.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: DE 812110859
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: 0228 9499-0 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen ab Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe des Angebots gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei den Vergabekammern des Bundes zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-30+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 086-285696 (2025-04-30)