Beratungsleistungen zur Ablösung des ITSM-Tools
kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR
Im Rahmen dieser Ausschreibung sollen Beratungsleistungen beschafft werden, die den Auftraggeber dabei unterstützen, mittels eines Projektes ein neues ITSM-Tool bzw. einen neuen ITSM-Prozess zu finden und umzusetzen. Das Vorhaben soll in Q1/2025 starten und mit einer aktuell geplanten Laufzeit bis Ende Q4/2026 abgeschlossen sein. Die Laufzeit kann verlängert werden, wenn das Projekt noch nicht abgeschlossen sein sollte, so dass die Unterstützung sicher bis zum Ende des Projekts gewährleistet ist.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2025-02-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-01-20.
Wer? Wie?- • Beratung im Bereich Projektleitung › Planung im Bereich Systemimplementierung
- • Dienstleistungen in Verbindung mit Software › Software-Beratung
- • Dienstleistungen in Verbindung mit Software › Software-Implementierung
- • Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken › Marktforschung
- • Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten › Projektgestaltung, außer Projektgestaltung von Bauarbeiten
- • Systemberatung und technische Beratung › Beratung im Bereich Software-Integration
- • Systemberatung und technische Beratung › Strategische Prüfung und Planung im Bereich Informationssysteme oder -technologie
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2025-01-20 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2025-01-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beratungsleistungen zur Ablösung des ITSM-Tools
Referenznummer:
Kurze Beschreibung:
Produkte/Dienstleistungen: Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten
📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 830 000 EUR 💰
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Interne Kennung:
Titel: Fachexperte ITSM Tool und Beratung der Projektleitung (mind. Senior Consultant)
Beschreibung der Beschaffung:
Zusätzliche Informationen:
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesweit; voraussichtlich Dresden, Erfurt oder Nürnberg
Land: Deutschland 🇩🇪
Dauer
Datum des Beginns: 2025-03-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Beschreibung
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70.0
Titel
Los-Identifikationsnummer:
2️⃣
Interne Kennung:
Titel: Fachexperte ITSM Tool und Projektunterstützung (mind. Consultant)
Beschreibung der Beschaffung:
Produkte/Dienstleistungen: Software-Beratung
📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Titel
Los-Identifikationsnummer:
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Beschleunigtes Verfahren:
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-02-04 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-02-04 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Zur Öffnung der Angebote sind Vertreter der Bieter nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 6 Wochen
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2025-02-04 12:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Zur Öffnung der Angebote sind Vertreter der Bieter nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-01-27 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Technische und berufliche Fähigkeiten
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Friedrich-Puchta-Straße 27
Postleitzahl: 95444
Postort: Bayreuth
Region: Bayreuth, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle1@by.aok.de 📧
Telefon: 0921 78 71-0 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Gesundheit
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6Y5RTB/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6Y5RTB 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6Y5RTB 🌏
Name: Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über das Bieterprotal DTVP.
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Gültigkeitsdauer des Angebots: 6 Wochen
Datum des Beginns: 2025-03-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6Y5RTB
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-01-20+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 015-044374 (2025-01-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beratungsleistungen zur Ablösung des ITSM-Tools
Referenznummer:
24-128
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen dieser Ausschreibung sollen Beratungsleistungen beschafft werden, die den Auftraggeber dabei unterstützen, mittels eines Projektes ein neues ITSM-Tool bzw. einen neuen ITSM-Prozess zu finden und umzusetzen. Das Vorhaben soll in Q1/2025 starten und mit einer aktuell geplanten Laufzeit bis Ende Q4/2026 abgeschlossen sein. Die Laufzeit kann verlängert werden, wenn das Projekt noch nicht abgeschlossen sein sollte, so dass die Unterstützung sicher bis zum Ende des Projekts gewährleistet ist.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 830 000 EUR 💰
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Interne Kennung:
1
Titel: Fachexperte ITSM Tool und Beratung der Projektleitung (mind. Senior Consultant)
Beschreibung der Beschaffung:
Es werden IT-Dienstleistungen aus dem Bereich Projektmanagement erbracht, um das Projekt ITSM-Tool zu unter-stützen. Hierbei werden alle Phasen des Projekts - von der Vorbereitung und Durchführung einer möglichen Ausschreibung, eine mögliche Markterkundung sowie die Ablösung des bisherigen ITSM-Tools (Datenmigration, Implementierung, Go-Live und Roll-Out) - begleitet und gemanagt.
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## Unterauftragnehmer Will der Bieter Teile des Auftrags an Unterauftragnehmer als Drittunternehmen vergeben, so muss er diesen Umstand, das vorgesehene Drittunternehmen (falls zumutbar) sowie Art und Umfang der an das Drittunternehmen zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Erklärung "Verzeichnis Unterauftragnehmer_gesch.docx " mitteilen. Die jeweiligen Unterauftragnehmer haben die "Verpflichtungserklaerung Unterauftragnehmer_gesch.docx" anzugeben. ##Bieter/Bietergemeinschaft Bietergemeinschaften haben unter Verwendung des Formblattes "Eigenerklaerung Bewerber-Bietergemeinschaft_gesch.docx" eine von allen ihren Mitgliedern mit dem Namen des Erklärenden versehene Erklärung abzugeben, die die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft benennt sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des hiesigen Vertrages sowie für die Durchführung des Vergabeverfahrens bezeichnet.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Land: Deutschland 🇩🇪
Dauer
Datum des Beginns: 2025-03-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Beschreibung
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Der Auftraggeber kann diesen Vertrag jeweils um weitere 3 Monate verlängern. Die Erklärung zur Verlängerung dieses Vertrages muss dem Auftragnehmer spätestens 6 Wochen vor Ablauf dieses Vertrages zugehen.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70.0
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung:
2
Titel: Fachexperte ITSM Tool und Projektunterstützung (mind. Consultant)
Beschreibung der Beschaffung:
Es werden IT-Dienstleistungen aus dem Bereich Fachliche Beratung ITSM-Tools erbracht, um das Projekt ITSM-Tool zu unterstützen. Hierbei werden alle Phasen des Projekts - von der Vorbereitung und Durchführung einer möglichen Ausschreibung, eine mögliche Markterkundung sowie die Ablösung des bisherigen ITSM-Tools (Datenmigration, Implementierung, Go-Live und Roll-Out) - begleitet und gemanagt.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0002
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
📦
+ 8 weitere
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
###Es erfolgt eine Aufteilung in Fachlose gem. § 97 Abs.4 GWB ###Hinweis nach § 30 Abs.1, Abs.4 VgV: Für den Fall, dass bei der Prüfung der jeweiligen Lose nach den vorgesehenen Kriterien jeweils der selbe Bieter den Rang 1 belegt, den Zuschlag für beide Lose an diesen Bieter zu erteilen. Beschränkung bei den Einladungen zu den Interviews. ###Der Auftrag wird nach den Vorschriften des GWB (VgV und der im Wege des Offenen Verfahrens nach §§ 119 Abs.1, Abs.3 GWB; 14 Abs. 1, 15 VgV vergeben. Die Leistung ist in zwei Fachlose i.S.d. § 97 Abs.4 GWB iVm. § 30 VgV unterteilt. Jeder Bieter kann ein Angebot für ein Los oder für beide Lose abgeben. ###Es soll pro Los jeweils ein EVB-IT-Dienstleistungsvertrag geschlossen werden, der initial eine Laufzeit bis 12/2026 vorsieht, jedoch verlängert werden kann bis zum tatsächlichen Projektende, falls dieses sich verschieben sollte. ###Im Rahmen der Angebotswertung werden Interviews mit den angebotenen Beratern geführt. Um den Aufwand sowohl für die Berater bzw. die Bieter sowie auf den Auftraggeber möglichst gering zu halten, werden pro Los nur jeweils die Unternehmen mit dem Profil eingeladen, die zumindest theoretisch noch eine Chance auf den Zuschlag haben. Dazu wird davon ausgegangen, dass das entsprechende Profil die volle Punktzahl im Interview bekommt, welche zu den Leistungspunkten aus den schriftlichen Unterlagen hinzugerechnet werden. Gleichzeitig wird davon ausgegangen, dass alle anderen Bewerber keine weiteren Leistungspunkte hinzugewinnen. Sollte auch dann keine Chance für den Zuschlag bestehen, wird das entsprechende Profil nicht weiter berücksichtigt. ###Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Ausschreibung aufzuheben; er unterliegt keinem Kontrahierungszwang. Auf § 63 VgV wird hingewiesen.
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Die Angebotsfrist wird nach § 15 Abs.3 VgV auf die gesetzliche Mindestfrist von 15 Tagen gekürzt. Die bisherigen interimsmäßigen Berater sind vertraglich nur bis Ende März 2025 gebunden. Diese Berater verfügen über spezielles Know-how und sind maßgeblich in die bisherigen Prozesse und Projektstrukturen integriert. Um einen reibungslosen Übergang und die lückenlose Übernahme durch die Nachfolger sicherzustellen, müssen die Nachfolger noch vor Ablauf der Übergangsfrist vollständig eingearbeitet und in alle relevanten Bereiche eingeführt werden. Eine Fristverkürzung der Angebotsfrist auf 15 Tage ist daher dringend notwendig, um die Kontinuität und Qualität der Dienstleistungen zu sichern und etwaige Verzögerungen oder Lücken in der Projektabwicklung zu verhindern. Zudem wird der Aufwand für die Bietenden möglichst gering gehalten, indem nur wenige Nachweise einzureichen und keine umfangreichen Konzepte o.ä. erstellt werden müssen. Auch die preisliche Ausarbeitung eines Angebots entfällt insoweit, als dass nur Tagessätze für den jeweiligen Berater für einen Einsatz "vor Ort" und "remote" in zwei Kategorien angegeben werden muss.
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Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-02-04 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-02-04 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Zur Öffnung der Angebote sind Vertreter der Bieter nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 6 Wochen
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2025-02-04 12:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Zur Öffnung der Angebote sind Vertreter der Bieter nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-01-27 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Vergabestelle wird die Bieter nach Ermessen und im gesetzlichen Rahmen auffordern, unvollständige oder fehlende Nachweise nachzureichen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Umsatzzahlen: LOS 1: Beträgt der Jahresumsatz Ihres Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen (Geschäfts-)Jahren mindestens 5 Millionen EUR pro Jahr? (2021, 2022, 2023) LOS 2 Beträgt der Jahresumsatz Ihres Unternehmen in den letzten 3 abgeschlossenen (Geschäfts-)Jahren mindestens 3 Millionen EUR pro Jahr? (2021, 2022, 2023)
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Berufs- oder Betriebshaftpflicht: LOS 1 + LOS 2 Hat Ihr Unternehmen eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU) bereits abgeschlossen oder ist bereit, diese spätestens im Falle des Zuschlags bis zur Vertragsunterzeichnung abzuschließen, bei der mindestens folgende Versicherungssummen umfasst sind: - Personenschäden: 2.000.000 EUR, - Sachschäden: 1.000.000 EUR, - Vermögensschäden; 500.000 EUR.
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Referenzen: LOS 1: Verfügt Ihr Unternehmen über mindestens 5 Referenzprojekte in den letzten 3 Jahren (2022-2024), bei denen Projektmanagementleistungen über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten (225 abrechenbare Projekttage pro Person á 8 Stunden) erbracht wurden? Verfügt Ihr Unternehmen über mindestens ein Projekt pro Jahr in den letzten 3 Jahren (2022-2024), bei denen Projektmanagementleistungen über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten (225 abrechenbare Projekttage pro Person á 8 Stunden) für öffentliche Auftraggeber erbracht wurden, verfügt Ihr Unternehmen? Verfügt Ihr Unternehmen seit 2022 über mindestens 3 Referenzprojekte von verschiedenen Referenzkunden aus dem öffentlichen Dienst, bei denen Projektmanagementleistungen erbracht wurden? LOS 2: Verfügt Ihr Unternehmen über mindestens 5 Referenzprojekte in den letzten 3 Jahren (2022-2024), bei denen Beratungsprojekte zu ITSM-Tool-Wechseln (inklusive Transition) über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten (225 abrechenbare Projekttage pro Person á 8 Stunden) erbracht wurden? Hat Ihr Unternehmen mindestens 1 Projekt durchgeführt, bei denen der Wechsel des bisherigen ITMS-Tools sowie die Transition über einen Zeitraum von mindestes 12 Monaten (dabei 225 abrechenbare Projekttage pro Person á 8 Stunden) begleitet wurde, wurden pro Jahr in den letzten 3 Jahren von Ihrem Unternehmen bei öffentlichen Auftraggebern durchgeführt? Verfügt Ihr Unternehmen seit 2022 über mindestens 3 Referenzprojekte von verschiedenen Referenzkunden aus dem öffentlichen Dienst, bei denen die fachliche Begleitung des Wechsels des ITSM-Tools inklusive der Transition erbracht wurden?
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Technische Fachkräfte: LOS 1 + LOS 2: Hat Ihr Unternehmen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich mindestens 30 Mitarbeitende beschäftigt?
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Wettbewerbsregister: Da der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 EUR dazu verpflichtet ist, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Abfrage beim Wettbewerbsregister nach dem WRegG vorzunehmen, wird darauf hingewiesen, dass die Bieter auf Aufforderung des Auftraggebers verpflichtet ist, einen aktuellen Handeslregisterauszug (nicht älter als 6 Monate) einzureichen, aus dem hervorgeht, wer die vertretungsberechtigten Personen sind. Eine Zuschlagserteilung kann in der Regel nur erfolgen, wenn keine Eintragungen im Wettbewerbsregister vorliegen. Bei Bietergemeinschaften muss der Handelsregisterauszug für jedes Mitglied eingereicht werden. Sofern der Bieter Drittunternehmen benennt, muss der Handelsregisterauszug auf für die Drittunternehmen eingereicht werden.
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Russlandsanktionen: Der Auftraggeber hat zudem die Einhaltung der Anforderungen des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, sicherzustellen. Dies ist mittels der "Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU" zu versichern. Siehe auch "Eigenerklärung zur Eignung"
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Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Hat Ihr Unternehmen eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU) bereits abgeschlossen oder ist bereit, diese spätestens im Falle des Zuschlags bis zur Vertragsunterzeichnung abzuschließen, bei der mindestens folgende Versicherungssummen umfasst sind: - Personenschäden: 2.000.000 EUR, - Sachschäden: 1.000.000 EUR, - Vermögensschäden; 500.000 EUR.
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Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Es liegt kein Ausschlussgrund nach - § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, - § 98c des Aufenthaltsgesetzes, - § 19 des Mindestlohngesetzes und - § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes - § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vor. Siehe auch "Eigenerklärung zur Eignung"
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Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
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Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt:…
… § 123 GWB iVm. - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) - §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
… § 123 GWB iVm. - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil…
… - das Unternehmen eine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
… das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. -…
… § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
… § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat ge-gen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,. Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
… §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil…
… das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
… das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
… - das Unternehmen eine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken oder - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder - das Unternehmen (a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, (b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder (c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
… ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
… eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
… das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
… das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen oder das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen hat oder sich zur Zahlung der Steuern, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
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Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR
Nationale Registrierungsnummer:
DE258107915
Postanschrift: Friedrich-Puchta-Straße 27
Postleitzahl: 95444
Postort: Bayreuth
Region: Bayreuth, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle1@by.aok.de 📧
Telefon: 0921 78 71-0 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Gesundheit
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6Y5RTB/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6Y5RTB 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6Y5RTB 🌏
Name: Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über das Bieterprotal DTVP.
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Gültigkeitsdauer des Angebots: 6 Wochen
Datum des Beginns: 2025-03-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6Y5RTB
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer:
t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber der Auftraggeberin innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstößt ein Unternehmen gegen diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 160 Abs.3 GWB unzulässig. Teilt die Vergabestelle auf eine Rüge eines interessierten Unternehmers mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Die für die Auftraggeberin zuständige Vergabekammer ist unter 2.4 benannt. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.4. GWB). § 134 Abs.2 GWB bleibt unberührt. Dies bedeutet, dass die Auftraggeberin den Zu-schlag nach Ablauf der Wartefrist gemäß § 134 Abs.2 GWB auch dann erteilen wird, wenn noch keine 15 Kalendertage nach einer eventuellen Mitteilung, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, abgelaufen sind. Es obliegt den Bietern, in jedem Fall vor Ablauf der Wartefrist gemäß § 134 Abs.2 GWB Rechtsschutz zu suchen.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-01-20+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 015-044374 (2025-01-20)
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