Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit sowie die IHK Berlin betreiben seit 2021 den „Talente Check Berlin“. Es handelt sich hierbei um ein Berufsorientierungsprojekt, an dem Schulklassen der allgemeinbildenden Schulen der 8. und 9. Klassen teilnehmen. Der Talente Check Berlin soll den teilnehmenden Jugendlichen ein aussagekräftiges und objektives Ergebnis über ihre Talente und Potentiale bieten. Dazu nehmen die Heranwachsenden an einer Reihe spielerischer und gleichzeitig wissenschaftlich fundierter Tests teil, bei denen z.B. technisches Verständnis oder kognitive Fähigkeiten festgestellt werden. Der Talente Check Berlin unterstützt die allgemeinen Ziele des Landeskonzepts zur Berufsorientierung und ergänzt die bestehenden Angebote der Berufs- und Studienorientierung. Ziel der Partner ist es, die individuellen Berufswahlkompetenzen Jugendlicher zu stärken. Es soll die Schüler in ihrer Welt abholen und ein nachhaltig positiv besetztes Erlebnis vermitteln. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (im Folgenden „Auftraggeber“) ist für den Talente Check Berlin verantwortlich. Mit der operativen Durchführung (Betrieb) wird ein Träger (im Folgenden „Betreiber“) beauftragt. Dies ist Gegenstand der vorliegenden Leistungsbeschreibung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-11-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-10-23.
Auftragsbekanntmachung (2025-10-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Betreiber für Talente Check Berlin
Reference number: SenBJF_IVS1_221025
Kurze Beschreibung:
“Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit sowie die IHK Berlin betreiben...”
Kurze Beschreibung
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit sowie die IHK Berlin betreiben seit 2021 den „Talente Check Berlin“. Es handelt sich hierbei um ein Berufsorientierungsprojekt, an dem Schulklassen der allgemeinbildenden Schulen der 8. und 9. Klassen teilnehmen.
Der Talente Check Berlin soll den teilnehmenden Jugendlichen ein aussagekräftiges und objektives Ergebnis über ihre Talente und Potentiale bieten. Dazu nehmen die Heranwachsenden an einer Reihe spielerischer und gleichzeitig wissenschaftlich fundierter Tests teil, bei denen z.B. technisches Verständnis oder kognitive Fähigkeiten festgestellt werden. Der Talente Check Berlin unterstützt die allgemeinen Ziele des Landeskonzepts zur Berufsorientierung und ergänzt die bestehenden Angebote der Berufs- und Studienorientierung. Ziel der Partner ist es, die individuellen Berufswahlkompetenzen Jugendlicher zu stärken. Es soll die Schüler in ihrer Welt abholen und ein nachhaltig positiv besetztes Erlebnis vermitteln.
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (im Folgenden „Auftraggeber“) ist für den Talente Check Berlin verantwortlich. Mit der operativen Durchführung (Betrieb) wird ein Träger (im Folgenden „Betreiber“) beauftragt. Dies ist Gegenstand der vorliegenden Leistungsbeschreibung.
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Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Berufsberatung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit sowie die IHK Berlin betreiben...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit sowie die IHK Berlin betreiben seit 2021 den „Talente Check Berlin“. Es handelt sich hierbei um ein Berufsorientierungsprojekt, an dem Schulklassen der allgemeinbildenden Schulen der 8. und 9. Klassen teilnehmen.
Der Talente Check Berlin soll den teilnehmenden Jugendlichen ein aussagekräftiges und objektives Ergebnis über ihre Talente und Potentiale bieten. Dazu nehmen die Heranwachsenden an einer Reihe spielerischer und gleichzeitig wissenschaftlich fundierter Tests teil, bei denen z.B. technisches Verständnis oder kognitive Fähigkeiten festgestellt werden. Der Talente Check Berlin unterstützt die allgemeinen Ziele des Landeskonzepts zur Berufsorientierung und ergänzt die bestehenden Angebote der Berufs- und Studienorientierung. Ziel der Partner ist es, die individuellen Berufswahlkompetenzen Jugendlicher zu stärken. Es soll die Schüler in ihrer Welt abholen und ein nachhaltig positiv besetztes Erlebnis vermitteln.
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (im Folgenden „Auftraggeber“) ist für den Talente Check Berlin verantwortlich. Mit der operativen Durchführung (Betrieb) wird ein Träger (im Folgenden „Betreiber“) beauftragt. Dies ist Gegenstand der vorliegenden Leistungsbeschreibung.
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Zusätzliche Informationen:
“1. Mit der Benennung von Referenzen stimmt der Bieter der Kontaktaufnahme zu den jeweiligen Referenzgebern durch den Auftraggeber zu.
2. Datenschutz: Der...”
Zusätzliche Informationen
1. Mit der Benennung von Referenzen stimmt der Bieter der Kontaktaufnahme zu den jeweiligen Referenzgebern durch den Auftraggeber zu.
2. Datenschutz: Der Bieter hat die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes zu beachten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bieter die datenschutzrechtliche Verantwortung. Er hat sicherzustellen, dass die Übermittlung rechtmäßig ist (z.B. durch Einholung der entsprechenden Einwilligungen bei der Angabe von natürlichen Personen).
Zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Vergabe und Durchführung von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen wird im Übrigen auf die den Vergabeunterlagen beiliegende Information zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verwiesen.
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Ort der Leistung: Berlin🏙️
Dauer: 12 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Seitens des Auftraggebers besteht eine einmalige Option zur Verlängerung des Vertrages um 12 Monate.” Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 80
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-24 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-24 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Träger der Jugendhilfe
AZAV-Zertifikat”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erfahrung mit Berufsorientierungsprojekten in Berlin
3 Referenzen von Berufsorientierungsprojekten in Berlin aus den letzten 3 Jahren - Nachweis mittels...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erfahrung mit Berufsorientierungsprojekten in Berlin
3 Referenzen von Berufsorientierungsprojekten in Berlin aus den letzten 3 Jahren - Nachweis mittels Formblatt Referenzbogen
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Benennung der Mitarbeiter mit Erfah-rung bei Berufsorientierungsprojek-ten oder vergleichbaren Projekten
Angabe der Namen, der beruflichen Qualifikationen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Benennung der Mitarbeiter mit Erfah-rung bei Berufsorientierungsprojek-ten oder vergleichbaren Projekten
Angabe der Namen, der beruflichen Qualifikationen und Erfahrungen der für die Umsetzung vorgesehenen Personen, die im Fall eines Zuschlags für den Auftrag zuständig sind,
Benennung der Projektleitung und Stellvertretung – Nachweis mittels Formblatt Persönliches Profil
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Projektverantwortliche sowie das im Projekt eingesetzte Fachpersonal müssen über Sprachkenntnisse in Deutsch min-destens auf dem Niveau C1 des...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Projektverantwortliche sowie das im Projekt eingesetzte Fachpersonal müssen über Sprachkenntnisse in Deutsch min-destens auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) oder gleichwertige muttersprachliche Kenntnisseverfügen.
Bei Nicht-Muttersprachlern: ein anerkanntes Sprachzertifikat (z. B. Goethe-Institut, telc, TestDaF, ÖSD) auf dem Niveau C1 oder höher
Bei Muttersprachlern: Eigenerklärung
“Die Bildung von Bietergemeinschaften ist zulässig. Bietergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung ist grundsätzlich...”
Die Bildung von Bietergemeinschaften ist zulässig. Bietergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung ist grundsätzlich nicht möglich. Die vorgegebene Eigenerklärung Bietergemeinschaft (Wirt-238) ist zu verwenden und vollständig auszufüllen. Die Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot die von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft im Original unterzeichnete rechtsverbindliche Erklärung abzugeben. Insbesondere ist in einer kurzen Begründung anzugeben, aus welchen (kaufmännischen oder technischen) Gründen eine Bietergemeinschaft eingegangen wird. Parallele Angebote (eigenes Angebot und als Mitglied einer BieGe) sind grds. unzulässig.
Die Bieter werden auf die Verpflichtungen zur Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und zur Tariftreue gem. § 9 Abs. 1 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) sowie auf die Verpflichtung zur Weitergabe dieser Pflicht an Nachunternehmer - siehe Besondere Vertragsbedingungen zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue - hingewiesen. Für die Teilnehmer von Bewerber-/ Bietergemeinschaften sind dieselben formalen Bedingungen für jeden Teilnehmer zu erfüllen.
Darüber hinaus haben die Bieter die Eigenerklärung nach § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung abzugeben. Im Auftragsfall sind neben den Besonderen Vertragsbedingungen zum Mindeststundenentgelt und Tariftreue auch die Besonderen Vertragsbedingungen zur Frauenförderung, die Besonderen Vertragsbedingungen zur Verhinderung von Benachteiligungen und die Besonderen Vertragsbedingungen über Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz einzuhalten.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 205-703347 (2025-10-23)
Auftragsbekanntmachung (2025-11-18) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-01 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-12-01 10:00:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 223-766249 (2025-11-18)