Der Landkreis Lüchow-Dannenberg (Auftraggeber) ist nach dem Nds. Aufnahmegesetz zuständig für die Unterbringung der Asylsuchenden, soweit sie nicht in Form einer Heranziehungssatzung auf die Samtgemeinden übertragen wurde oder durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag anders geregelt ist. Die Samtgemeinden sind zuständig für die Unterbringung der ukrainisch Vertriebenen und anerkannte Asylbewerber, die Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII erhalten, im Rahmen der geltenden Gesetze zur Vermeidung bzw. Beseitigung drohender Obdachlosigkeit. Zu diesem Zweck wurde ein Ankunftszentrum für Geflüchtete in den von den Samtgemeinden des Auftraggebers (Samtgemeinde Lüchow (Wendland), Samtgemeinde Elbtalaue (Elbe) sowie Samtgemeinde Gartow) angemieteten Räumlichkeiten durch die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) unter der Adresse Steine 2, 29487 Luckau (Wendland) eingerichtet. Diese Unterkunft umfasst eine Kapazität von ca. 40 Personen. Des Weiteren wurde auch Teile des Kasernengeländes in Neu Tramm angemietet. Dieses Mietverhältnis besteht derzeit bis Ende September 2025. Perspektivisch sollen diese nach der derzeitigen politischen Beschlusslage vom Auftraggeber käuflich erworben werden. Dort können derzeit bis zu 350 geflüchtete Menschen unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher Herkunft untergebracht werden. Eine Kapazitätserweiterung durch bauliche Erweiterungen ist nicht ausgeschlossen. Es gibt weitere dezentrale Unterkünfte und Restorf (Kapazität 15 Personen) und in Dannenberg (2 Unterkünfte: 30 und 15 Personen). Der Auftraggeber beabsichtigt gemäß Leistungsbeschreibung den Betrieb der Unterkunft in Neu Tramm für Geflüchtete sowie die soziale Betreuung der dort lebenden geflüchteten Menschen im Rahmen eines öffentlichen Auftrags zu vergeben. Des Weiteren sollen die in den anderen Unterkünften sowie in den vom Auftraggeber angemieteten Wohnungen untergebrachten Geflüchteten im Rahmen einer mobilen Betreuung betreut werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-04-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-03-26.
Auftragsbekanntmachung (2025-03-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Betrieb einer Geflüchtetenunterkunft und mobile Betreuung
Referenznummer: 08/2025
Kurze Beschreibung:
“Der Landkreis Lüchow-Dannenberg (Auftraggeber) ist nach dem Nds. Aufnahmegesetz zuständig für die Unterbringung der Asylsuchenden, soweit sie nicht in Form...”
Kurze Beschreibung
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg (Auftraggeber) ist nach dem Nds. Aufnahmegesetz zuständig für die Unterbringung der Asylsuchenden, soweit sie nicht in Form einer Heranziehungssatzung auf die Samtgemeinden übertragen wurde oder durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag anders geregelt ist. Die Samtgemeinden sind zuständig für die Unterbringung der ukrainisch Vertriebenen und anerkannte Asylbewerber, die Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII erhalten, im Rahmen der geltenden Gesetze zur Vermeidung bzw. Beseitigung drohender Obdachlosigkeit.
Zu diesem Zweck wurde ein Ankunftszentrum für Geflüchtete in den von den Samtgemeinden des Auftraggebers (Samtgemeinde Lüchow (Wendland), Samtgemeinde Elbtalaue (Elbe) sowie Samtgemeinde Gartow) angemieteten Räumlichkeiten durch die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) unter der Adresse Steine 2, 29487 Luckau (Wendland) eingerichtet. Diese Unterkunft umfasst eine Kapazität von ca. 40 Personen.
Des Weiteren wurde auch Teile des Kasernengeländes in Neu Tramm angemietet. Dieses Mietverhältnis besteht derzeit bis Ende September 2025. Perspektivisch sollen diese nach der derzeitigen politischen Beschlusslage vom Auftraggeber käuflich erworben werden. Dort können derzeit bis zu 350 geflüchtete Menschen unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher Herkunft untergebracht werden. Eine Kapazitätserweiterung durch bauliche Erweiterungen ist nicht ausgeschlossen.
Es gibt weitere dezentrale Unterkünfte und Restorf (Kapazität 15 Personen) und in Dannenberg (2 Unterkünfte: 30 und 15 Personen).
Der Auftraggeber beabsichtigt gemäß Leistungsbeschreibung den Betrieb der Unterkunft in Neu Tramm für Geflüchtete sowie die soziale Betreuung der dort lebenden geflüchteten Menschen im Rahmen eines öffentlichen Auftrags zu vergeben. Des Weiteren sollen die in den anderen Unterkünften sowie in den vom Auftraggeber angemieteten Wohnungen untergebrachten Geflüchteten im Rahmen einer mobilen Betreuung betreut werden.
1️⃣
Interne Kennung: 08/2025
Titel: Einrichtungsleitung, soziale Betreuung, Sicherheitsdienst, Reinigung, mobile Betreuung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Betrieb des Ankunftszentrums der Gemeinschaftsunterkunft in Steine, Restorf, Marschtorstraße 10 und 27 und der Unterkunft in Neu Tramm sowie die soziale...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Betrieb des Ankunftszentrums der Gemeinschaftsunterkunft in Steine, Restorf, Marschtorstraße 10 und 27 und der Unterkunft in Neu Tramm sowie die soziale Betreuung der dort lebenden geflüchteten Menschen und der mobilen Betreuung umfassen folgende Aufgaben:
Soziale Betreuung Neu Tramm, Mobile Betreuung, Neu Tramm – Reinigung, Neu Tramm – Sachleistungen, Neu Tramm – Sicherheitsdienst
Mehr anzeigen
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen der Sozialfürsorge, ohne Unterbringung📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Landkreis Lüchow-Dannenberg gesamt”
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Lüchow-Dannenberg🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-07-01 📅
Datum des Endes: 2026-06-30 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Titel: Hausmeisterdienst
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
“- Beschaffung, bzw. wenn möglich Reparatur von (Ersatz-)Inventar/ Zubehör im Falle der Beschädigung/ Zerstörung durch die Bewohnenden
- Beseitigung von...”
Beschreibung der Beschaffung
- Beschaffung, bzw. wenn möglich Reparatur von (Ersatz-)Inventar/ Zubehör im Falle der Beschädigung/ Zerstörung durch die Bewohnenden
- Beseitigung von Schäden durch Vandalismus bzw. Fehlbedienung/-nutzung (z.B. Verstopfung usw.) bei Verletzung der betreiberseitigen Sorgfaltspflichten
- Vornahme der vertraglich geschuldeten Schönheitsreparaturen
- Garten- und Landschaftspflege, ggf. Baumschau bezüglich der sich auf dem Grundstück befindlichen Außenflächen
- Winterdienst auf dem vom Auftraggeber angemieteten bzw. gekauften Grundstück
- Personal: 1,0 VZÄ Hausmeister (bis zu EG 5 bei entsprechender technischer dreijähriger Ausbildung, ungelernt bis zu EG 4) für Neu Tramm, die dezentralen Unterkünfte und die vom Auftraggeber angemieteten Wohnungen
3️⃣
Interne Kennung: 08/2024
Titel: Verpflegung
Beschreibung der Beschaffung:
“Den Geflüchteten sind 3 Mahlzeiten am Tag zur Verfügung zu stellen, davon eine warme Mahlzeit. Bei den 3 Mahlzeiten am Tag sollen immer 2 verschiedene...”
Beschreibung der Beschaffung
Den Geflüchteten sind 3 Mahlzeiten am Tag zur Verfügung zu stellen, davon eine warme Mahlzeit. Bei den 3 Mahlzeiten am Tag sollen immer 2 verschiedene Gerichte (1 Gericht vegetarisch) zur Auswahl angeboten werden.
Die Großküche der Einrichtung steht nicht zur Benutzung zur Verfügung. Das Essen kann nur angeliefert und ggf. vor Ort gekühlt werden. Das Essen ist warm anzuliefern und vor Ort warm zu halten. (Cook & Hold)
Die Verpflegung ist flexibel an die Anzahl der Bewohner anzupassen. Der Auftragnehmer bekommt zwei Monate im Voraus die Anzahl der zu verpflegenden Personen mitgeteilt.
Sollte die zentrale Verpflegung vollständig durch Selbstversorgungsoptionen wegfallen, würde dieses auch 2 Monate im Voraus mitgeteilt werden.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-28 09:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-04-28 09:00:00.000 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 24062025
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2025-03-26 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-04-28 09:00:00.000 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-04-16 12:00:00.000 📅
Zusätzliche Informationen:
“Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 57
Abs. 1 Nr. 2 VgV Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten
Unterlagen enthalten, ausgeschlossen...”
Zusätzliche Informationen
Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 57
Abs. 1 Nr. 2 VgV Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten
Unterlagen enthalten, ausgeschlossen werden. Der AG kann die Bieter
jedoch gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der
Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende,
unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen,
insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
.
Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder
fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen
oder zu vervollständigen. Der Bieter hat keinen Anspruch darauf, dass der
AG von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Die
Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien
betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich
um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den
Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den
Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bieter nach
Aufforderung durch den AG innerhalb einer von diesem festzulegenden
angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Angebote,
die nicht die geforderten oder gegebenenfalls nachgeforderten Erklärungen
und Nachweise enthalten, werden ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV).
Die Anforderung zusätzlicher Erklärungen und Nachweise, welche der AG
für die Feststellung der Eignung und sonstige Angebotsprüfung für
erforderlich ansieht, und die weitere Aufklärung von Angebotsinhalten
bleiben ebenso vorbehalten. Änderungen des Bieters an seinen
Eintragungen müssen zweifelsfrei sein; anderenfalls wird das Angebot
ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 3). Änderungen und Ergänzungen sind
unzulässig und führen ebenfalls zum Ausschluss des Angebots (§§ 53 Abs. 7, 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV)
“Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 57
Abs. 1 Nr. 2 VgV Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten
Unterlagen enthalten, ausgeschlossen...”
Zusätzliche Informationen
Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 57
Abs. 1 Nr. 2 VgV Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten
Unterlagen enthalten, ausgeschlossen werden. Der AG kann die Bieter
jedoch gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der
Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende,
unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen,
insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder
fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen
oder zu vervollständigen. Der Bieter hat keinen Anspruch darauf, dass der
AG von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Die
Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien
betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich
um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den
Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den
Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bieter nach
Aufforderung durch den AG innerhalb einer von diesem festzulegenden
angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Angebote,
die nicht die geforderten oder gegebenenfalls nachgeforderten Erklärungen
und Nachweise enthalten, werden ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV).
Die Anforderung zusätzlicher Erklärungen und Nachweise, welche der AG
für die Feststellung der Eignung und sonstige Angebotsprüfung für
erforderlich ansieht, und die weitere Aufklärung von Angebotsinhalten
bleiben ebenso vorbehalten. Änderungen des Bieters an seinen
Eintragungen müssen zweifelsfrei sein; anderenfalls wird das Angebot
ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 3). Änderungen und Ergänzungen sind
unzulässig und führen ebenfalls zum Ausschluss des Angebots (§§ 53 Abs. 7, 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV).
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (1) “Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 57
Abs. 1 Nr. 2 VgV Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten
Unterlagen enthalten, ausgeschlossen...”
Zusätzliche Informationen
Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 57
Abs. 1 Nr. 2 VgV Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten
Unterlagen enthalten, ausgeschlossen werden. Der AG kann die Bieter
jedoch gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der
Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende,
unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen,
insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder
fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen
oder zu vervollständigen. Der Bieter hat keinen Anspruch darauf, dass der
AG von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Die
Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien
betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich
um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den
Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den
Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bieter nach
Aufforderung durch den AG innerhalb einer von diesem festzulegenden
angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Angebote,
die nicht die geforderten oder gegebenenfalls nachgeforderten Erklärungen
und Nachweise enthalten, werden ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV).
Die Anforderung zusätzlicher Erklärungen und Nachweise, welche der AG
für die Feststellung der Eignung und sonstige Angebotsprüfung für
erforderlich ansieht, und die weitere Aufklärung von Angebotsinhalten
bleiben ebenso vorbehalten. Änderungen des Bieters an seinen
Eintragungen müssen zweifelsfrei sein; anderenfalls wird das Angebot
ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 3). Änderungen und Ergänzungen sind
unzulässig und führen ebenfalls zum Ausschluss des Angebots (§§ 53 Abs.7, 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Für die Einrichtung in Neu Tramm ist eine Einrichtungsleitung einzustellen (1,0 VZÄ). Zudem eine weitere Kraft...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Für die Einrichtung in Neu Tramm ist eine Einrichtungsleitung einzustellen (1,0 VZÄ). Zudem eine weitere Kraft (1,0 VZÄ). Ab 60 Personen kann mit dem Auftraggeber über den Einsatz einer weiteren Kraft (1,0 VZÄ) gesprochen werden. Ab 100 Personen ist eine zusätzliche Kraft einzusetzen (1,0 VZÄ). Ab 150 Personen in der Unterkunft wird zusätzlich eine 24/7 Kraft eingesetzt. Bei dem vorhandenen Personal (Einrichtungsleitung und weiteres Personal) muss mind. eine pädagogische Fachkraft vorhanden sein.
Eine Rufbereitschaft in der Nacht ist für Neu Tramm und die dezentralen Unterkünfte einzurichten. Für die mobile Betreuung ist eine 1,0 VZÄ pädagogische Kraft vorgesehen. Diese betreut die Geflüchteten in Wohnungen und in den dezentralen Unterbringungen (Steine, Restorf, Dannenberg). Die Arbeitseinsätze sind mit dem Auftraggeber individuell abzusprechen.
Die Arbeitszeiten haben sich an den bestehenden Bedarfen der Geflüchteten zu orientieren.
Eingruppierungen und die Einstufung in die Erfahrungsstufen von den jeweiligen Kräften sind mit dem Auftraggeber vorab zu besprechen.
Hier gilt bereits vorab Folgendes:
Eingruppierung von Sozialpädagogen bis zu S 11b, Erzieher S 8a, Ungelernte S 4
Eingruppierung der Einrichtungsleitung bis zu S 15 oder EG 11
Alle eingesetzten Mitarbeitenden verfügen über ein erweitertes Führungszeugnis.
-Bei dem beschäftigten und ggf. beauftragten Personal ist zu gewährleisten, dass diese mindestens den derzeit gütigen Mindestlohn erhalten.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
“Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Für Verbrauchsmaterialien (Hygiene, Wäsche, Ausstattung, Telefon, Elektro, Büro, etc.) stehen dem...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Für Verbrauchsmaterialien (Hygiene, Wäsche, Ausstattung, Telefon, Elektro, Büro, etc.) stehen dem Auftragnehmer 1.000 € pro Monat zur Verfügung. Diese werden monatlich spitz abgerechnet.
Für die Mobilitätskosten stehen dem Auftragnehmer 1.600 € pro Monat zur Verfügung. Eine Abrechnung erfolgt auch hier über Spitzabrechnung.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: nati-ground
Beschreibung der Ausschlussgründe:
“Der AG wird die Bieter zunächst auf das Vorliegen von
Ausschlussgründen (§§ 123 und 124 GWB) prüfen, dabei werden etwaige
Maßnahmen zur Selbstreinigung...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Der AG wird die Bieter zunächst auf das Vorliegen von
Ausschlussgründen (§§ 123 und 124 GWB) prüfen, dabei werden etwaige
Maßnahmen zur Selbstreinigung berücksichtigt (§ 125 GWB). Liegen keine
Ausschlussgründe vor, wird der AG gemäß § 122 GWB in Verbindung mit den §§
44 bis 47 VgV die Eignungskriterien der jeweiligen Bieter prüfen. Er bezieht sich
dabei auf die nach Kap. 5 vorgelegten und ggf. weitere von Bietern abgeforderte
Unterlagen sowie sonstige Informationen nach pflichtgemäßem Ermessen. Der
AG wird keine nachteiligen Eignungsinformationen von Dritten verwenden, ohne
den Bieter zur Stellungnahme aufzufordern.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landkreis Lüchow-Dannenberg
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00001306
Postanschrift: Königsberger Str. 10
Postleitzahl: 29439
Postort: Lüchow
Region: Lüchow-Dannenberg🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: kommunalaufsicht@luechow-dannenberg.de📧
Telefon: 05841120246📞
URL: https://luechow-dannenberg.de🌏
Federführendes Mitglied ✅ Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E94997395🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E94997395🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Nationale Registrierungsnummer: t:041311153308
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 4131151334📞
URL: https://www.mw.niedersachsen.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Niedersachsen, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Nationale Registrierungsnummer: t:041311153308
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 4131151334📞
URL: https://www.mw.niedersachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen
für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen
für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den
geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb
einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz
2 bleibt unberührt. Zuständig für Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer
Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und
Verkehr, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg. Im Falle eines
Nachprüfungsverfahrens hat die Vergabestelle die Akten der Vergabekammer
vorzulegen; diese gewährt den Verfahrensbeteiligten Akteneinsicht. Zur Wahrung
der Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse obliegt es den Bietern,
schon mit Angebotslegung die betreffenden Bestandteile ihres Angebotes als
derartige Geheimnisse zu kennzeichnen (§ 165 Abs. 2 und 3 GWB) und dies zu
begründen. Ohne eine solche Kennzeichnung und Begründung ist der AG nicht
gehalten, weitergehende Maßnahmen zum Schutz etwaiger Geheimnisse bei der Weitergabe an die Vergabekammer zu ergreifen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-28+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 062-199437 (2025-03-26)