Auftragsbekanntmachung (2025-02-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bewachungs- und Pfortendienstleistungen
Referenznummer: A25025
Kurze Beschreibung:
“Bewachungs- und Pfortendienstleistungen”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Beschaffung ist ein Dienstleistungsvertrag über Bewachungs- und Pfortendienstleistungen inklusive Funkstreife als Regel- und...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Beschaffung ist ein Dienstleistungsvertrag über Bewachungs- und Pfortendienstleistungen inklusive Funkstreife als Regel- und Bedarfsleistungen nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung in den folgenden Liegenschaften der Kunstakademie Düsseldorf: Hauptgebäude der Kunstakademie (Eiskellerstraße 1, 40213 Düsseldorf), Reuterkaserne 1 (Rheinflügel), Reuterkaserne 1b (Atelierhaus) und Burgplatz 1 (Akademiegalerie). Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung. Beginn der vertraglich vorgesehenen Bewachungs- und Pfortendienste ist der 01.06.2025.
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Zusätzliche Informationen:
“1. Bestandteile des Vertrages sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge: a) der Text dieses Vertrages b) Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und...”
Zusätzliche Informationen
1. Bestandteile des Vertrages sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge: a) der Text dieses Vertrages b) Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und Klarstellungen der Kunstakademie a) Anlage 02: Leistungsbeschreibung b) Anlage 03: Preisblatt c) Anlage 04: Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung (= Formular 531_EU) d) Anlage 05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit (= Formular 534a_EU und Formular 534b_EU, zusammen auch Anlagenkonvolut 05 genannt) - soweit relevant - e) Anlage 06: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe, Nachweis Unterauftragnehmer (= Formular 533a_EU und Formular 533b_EU, zusammen auch Anlagenkonvolut 06 genannt) - soweit relevant - f) Anlage 07: Qualitätskonzept der Auftragnehmerin g) Anlage 08: Kalkulationsblatt der Auftragnehmerin h) Anlage 09: Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B) i) Anlage 10: Zusätzliche Vertragsbedingungen des Landes NRW (ZVB - NRW) (= Formular 512) j) Anlage 11: Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB - Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) (= Formular 513) k) Anlage 12: Fremdfirmenrichtlinie für die Kunstakademie l) Anlage 13: Brandschutzordnung der Kunstakademie m) Anlage 14: Hausordnung der Kunstakademie n) Anlage 15: Betriebsordnung der Kunstakademie 2. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftragnehmerin finden keine Anwendung, soweit sie im Widerspruch zu den Regelungen und Bestandteilen dieses Vertrages stehen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-03-24 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-03-24 12:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 1
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt. Der Nachweis der erlaubten Berufsausübung muss im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: Bieter müssen eine Erklärung über den Netto-Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (= Bewachungs- und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: Bieter müssen eine Erklärung über den Netto-Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (= Bewachungs- und Pfortendienstleistungen; Hauptaufgabe: Zutrittskontrolle und Überwachung der Sicherheit) für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV verfügbar sind. Bitte beachten Sie: (1.) Geschäftsjahre, für die Sie Umsätze angeben, müssen jeweils zeitlich abgelaufen sein. Ihr laufendes Geschäftsjahr zählt nicht zu den letzten drei Geschäftsjahren. (2.) Unerheblich ist, ob das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht bzw. ein Jahresabschluss vorliegt. Die Erklärung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" erfolgen. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestbedingungen: Der Umsatz des Bieters im Tätigkeitsbereich des Auftrags (= Bewachungs- und Pfortendienstleistungen; Hauptaufgabe: Zutrittskontrolle und Überwachung der Sicherheit) muss in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung jeweils mindestens 1.000.000 EUR netto betragen haben.
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung: Bieter müssen eine Erklärung über das Bestehen einer Berufs- oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung: Bieter müssen eine Erklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für den Tätigkeitsbereich des Auftrags zum Zeitpunkt der Leistungserbringung mit folgenden Mindestdeckungssummen, mindestens zweifach maximiert pro Versicherungsjahr führen: Personen- und Sachschäden: 2.500.000 Euro Vermögensschäden: 200.000 Euro Schlüsselschäden 50.000 Euro Aus dieser Erklärung muss hervorgehen, dass der Bieter zum Zeitpunkt der Leistungserbringung über die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung verfügt. Dies muss durch das betreffende Versicherungsunternehmen bestätigt werden. Der Nachweis der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung muss spätestens im Falle der Zuschlagserteilung als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. Insoweit sind nur Fremdbelege zulässig. § 50 VgV bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Referenzen: Erforderlich ist die Angabe von geeigneten Referenzen der Bieter über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzen: Erforderlich ist die Angabe von geeigneten Referenzen der Bieter über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 22.02.2022 bis zum 21.02.2025 erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Erbringungszeitraumes sowie des Empfängers (Referenzkunde). Anonymisierte Angaben sind unzulässig. Bitte beachten Sie: (1.) Die Erfüllung der Mindestbedingungen muss anhand der Referenzangaben erkennbar sein; die Angaben bedürfen daher einer ausführlichen Erläuterung. Ein bloßes "Ja" stellt keine ausführliche Erläuterung im vorstehenden Sinne dar. (2.) Es müssen alle zu den Referenzen abgefragten Angaben in den Vordruck eingetragen werden. Nicht vollständige Referenzangaben zu einer Referenz werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen, die unvollständige oder unerfüllte Angaben zu einer Referenz betreffen würden, finden nicht statt. Die Angabe muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" erfolgen. Soweit ein Bieter mehr Referenzen angeben will als der Vordruck hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt eingereicht werden (mit dann fortlaufender Nummerierung der Referenzen). § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestbedingungen Nachzuweisen sind mindestens drei geeignete Referenzen des Bieters im Bereich Bewachungs-, und Pfortendienstleistungen. Referenzen werden nur dann als geeignet anerkannt, wenn sie anhand der Erläuterungen jeweils sämtlich nachfolgende Merkmale kumulativ aufweisen: (1.) Bewachungs- und Pfortendienstleistungen (= Hauptaufgabe: Zutrittskontrolle und Überwachung der Sicherheit) (2.) in einer Hochschule oder Kunsthochschule (3.) jahresdurchschnittlich mindestens 250 Nutzende pro Kalendertag (Mitarbeitende, Studierende, Gäste, Fremdfirmen etc.) am Standort der Leistungserbringung (4.) in Spitzenzeiten an Einzeltagen mit bis zu 8.000 Nutzenden (Mitarbeitende, Studierende, Gäste) (5.) für mindestens 12 zusammenhängende Monate im Zeitraum vom 22.02.2022 bis zum 21.02.2025
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens: Erforderlich ist die Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens: Erforderlich ist die Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens des Bieters. Die Beschreibung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" erfolgen. Mindestbedingungen: (1.) Bieter müssen den Nachweis eines gültigen Zertifikates zum Qualitätsmanagement auf der Grundlage der DIN EN ISO 9001 erbringen. Die Auftraggeberin erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an. Sofern ein gleichwertiger Nachweis erbracht wird, ist mit dem Nachweis die Gleichwertigkeit zu belegen. Konnte ein Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffenden Bescheinigungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist einholen, so wird die Auftraggeberin auch andere Unterlagen über gleichwertige Qualitätssicherungssysteme anerkennen, sofern der Bieter nachweist, dass die vorgeschlagenen Qualitätssicherungsmaßnahmen den geforderten Qualitätssicherungsnormen entsprechen. Der Nachweis des Zertifikates muss im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit hat, soweit erforderlich, auf einer Anlage zum Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" zu erfolgen. Hinsichtlich des Nachweises der Gleichwertigkeit sind Eigenerklärungen und Fremdbelege (Scan der Originalurkunde oder Datei) zugelassen. (2.) Bieter müssen den Nachweis eines gültigen Zertifikates für Sicherheitsdienstleistungen auf der Grundlage der DIN EN 77200 erbringen. Die Auftraggeberin erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an. Sofern ein gleichwertiger Nachweis erbracht wird, ist mit dem Nachweis die Gleichwertigkeit zu belegen. Konnte ein Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffenden Bescheinigungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist einholen, so wird die Auftraggeberin auch andere Unterlagen über gleichwertige Qualitätssicherungssysteme anerkennen, sofern der Bieter nachweist, dass die vorgeschlagenen Qualitätssicherungsmaßnahmen den geforderten Qualitätssicherungsnormen entsprechen. Der Nachweis des Zertifikates muss im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit hat, soweit erforderlich, auf einer Anlage zum Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" zu erfolgen. Hinsichtlich des Nachweises der Gleichwertigkeit sind Eigenerklärungen und Fremdbelege (Scan der Originalurkunde oder Datei) zugelassen. (3.) Bieter müssen über eine Alarmempfangsstelle verfügen, die nach DIN EN 50518 zertifiziert ist. Die Auftraggeberin erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an. Sofern ein gleichwertiger Nachweis erbracht wird, ist mit dem Nachweis die Gleichwertigkeit zu belegen. Konnte ein Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffenden Bescheinigungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist einholen, so wird die Auftraggeberin auch andere Unterlagen über gleichwertige Qualitätssicherungssysteme anerkennen, sofern der Bieter nachweist, dass die vorgeschlagenen Qualitätssicherungsmaßnahmen den geforderten Qualitätssicherungsnormen entsprechen. Der Nachweis des Zertifikates muss im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit hat, soweit erforderlich, auf einer Anlage zum Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" zu erfolgen. Hinsichtlich des Nachweises der Gleichwertigkeit sind Eigenerklärungen und Fremdbelege (Scan der Originalurkunde oder Datei) zugelassen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“S. Vertragsunterlagen.”
“Bekanntmachungs-ID: CXPNYMRDQQQ
1. Unterauftragnehmer a) Unterauftragnehmer (auch: Nachunternehmer) sind zugelassen. b) Eine Unterauftragnehmerschaft...”
Bekanntmachungs-ID: CXPNYMRDQQQ
1. Unterauftragnehmer a) Unterauftragnehmer (auch: Nachunternehmer) sind zugelassen. b) Eine Unterauftragnehmerschaft liegt nur vor, wenn der vorgesehene Unterauftragnehmer auf Rechnung des Bieters als späterem Zuschlagsempfänger einen Teil der zu vergebenden Leistungen selbstständig ausführen soll. c) Jeder Bieter wird dazu aufgefordert, bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, sowie, falls zumutbar, die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Dafür ist jeweils das Formular 533a_EU_Informationen Unteraufträge bei Angebotsabgabe zu verwenden. Vor Zuschlagserteilung kann die Auftraggeberin von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer unter Verwendung des Formulars 533a_EU_Informationen Unteraufträge zu benennen und unter Verwendung des Formulars 533b_EU_Nachweis Unterauftragnehmer nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Die Vorlage des Formulars 533b_EU_Nachweis Unterauftragnehmer ist entbehrlich, soweit der Bieter mit seinem Angebot bereits die Formulare 534a_EU und 534b_EU vorgelegt hat. d) Wenn ein Bieter die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit gemäß den §§ 45 und 46 VgV auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft, ist auch § 47 VgV anzuwenden. In diesem Falle hat er jeweils bereits mit seinem Angebot bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit das Formular 534b_EU und bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit das Formular 534a_EU vorzulegen. Die Haftung des Hauptauftragnehmers gegenüber der Auftraggeberin bleibt von Ziff. 1 lit. c) und d) unberührt. f) Für Unterauftragnehmer aller Stufen gilt § 128 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. g) Die Auftraggeberin überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt sie die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann sie verlangen, dass dieser ersetzt wird. Die Auftraggeberin kann dem Bieter dafür eine Frist setzen. 2. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen / Sanktionstatbeständen a) Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, sind von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Formular 521_EU und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Formular 522_EU abzugeben. b) Zum Nachweis dessen, dass keine Sanktionstatbestände vorliegen, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Sanktionen gemäß Formular 523_EU abzugeben. 3. Anwendbares Verfahrensrecht a) Die Auftraggeberin verfährt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) und dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) sowie allen einschlägigen weiteren Bundes- und Landesgesetzen in jeweils aktueller Fassung. b) Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Vergabeunterlagen zu den geltenden Gesetzen sind ausschließlich die gesetzlichen Verfahrensregelungen maßgeblich. Die Vergabeunterlagen sind im Zweifel im Sinne der gesetzlichen Regelungen auszulegen. c) Die Bewerbungsbedingungen enthalten insoweit arbeitserleichternde Hinweise und ausgestaltende Vorgaben, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Sie vermögen die genaue Kenntnisnahme der gesetzlichen Verfahrensregelungen nicht zu ersetzen. d) Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Auftragsbekanntmachung zu den Bewerbungsbedingungen ist ausschließlich die Auftragsbekanntmachung in letzter Fassung maßgeblich. 4. Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen: a) Formular 324_EU_Angebotsschreiben b) Soweit relevant: Formular 531 _EU Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung c) Vordruck Eigenerklärung zur Eignung d) Formular 521_EU Eigenerklärung Ausschlussgründe e) Formular 522_EU Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG f) Formular 523_EU Eigenerklärung Sanktionen g) Nur bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit: Formular 534b_EU h) Nur bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit: Formular 534a_EU i) Nur bei Unterauftragnehmer-Einsatz (soweit kein Fall der Eignungsleihe vorliegt): Formular 533a: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe und Formular 533b: Nachweis Unterauftragnehmer (Unterauftragnehmer-Benennung nur, soweit i. S. v. § 36 VgV zumutbar) 1 j) Vordruck: Preisblatt k) Vordruck: Kalkulationsblatt l) Handelsregisterauszug m) Soweit relevant: Nachweis der erlaubten Berufsausübung n) Zertifikat nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig (letzteres mit Gleichwertigkeitsnachweis) o) Zertifikat nach der DIN EN 77200 oder gleichwertig (letzteres mit Gleichwertigkeitsnachweis) p) Zertifikat nach der DIN EN 50518 oder gleichwertig (letzteres mit Gleichwertigkeitsnachweis) q) Nachweis der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung r) Vordruck: Qualitätskonzept 5. Eine Besichtigung des Hauptgebäudes der Kunstakademie Düsseldorf (Adresse: Eiskellerstr. 1, 40213 Düsseldorf) ist nach vorheriger Anmeldung an der Pforte des Hauptgebäudes möglich. 6. Die vertraulichen Teile der Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung, Anlage 12 Fremdfirmenrichtlinie der Kunstakademie, Anlage 13 Brandschutzordnung der Kunstakademie, Anlage 14 Hausordnung der Kunstakademie und Anlage 15 Betriebsordnung der Kunstakademie) werden erst nach Abgabe der Vertraulichkeitserklärung zur Verfügung gestellt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postleitzahl: 50606
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 221 147-3045📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 039-124420 (2025-02-21)
Auftragsbekanntmachung (2025-03-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: A 25 025
Änderungen Neuer Wert
Text:
“In Ziff. 5.1.10. der Auftragsbekanntmachung sind im Hinblick auf das Zuschlagskriterium 3: Team sowie das Zuschlagskriterium 4: Verfügbarkeit Klarstellungen...”
Text
In Ziff. 5.1.10. der Auftragsbekanntmachung sind im Hinblick auf das Zuschlagskriterium 3: Team sowie das Zuschlagskriterium 4: Verfügbarkeit Klarstellungen erfolgt. Die Anforderungen in Bezug auf das Zuschlagskriterium 3: Team werden demnach wie folgt präzisiert: Das Zuschlagskriterium des Teams betrifft die personelle Ausstattung des zur Verfügung gestellten Bewachungs- und Pfortendienstteams. Über die Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Mindestgröße des Teams hinaus besteht im Rahmen dieses Zuschlagskriteriums die Anforderung, dass eine stabile und verlässliche Besetzung (festes Stammpersonal, nur ausnahmsweise Einsatz von Springern) sichergestellt wird, die - auch für Sonderveranstaltungen und Zusatzaufträge - eine durchgängige Einsatzfähigkeit gewährleistet (einschließlich einer zuverlässigen Vertretung im Urlaubs- und Krankheitsfall), um eine gleichbleibend hohe Qualität der Leistungserfüllung sicherzustellen. Der Schwerpunkt dieses Zuschlagskriteriums liegt damit in der Sicherstellung einer hinreichenden Personalausstattung während der Auftragsausführung. Die Anforderungen in Bezug auf das Zuschlagskriterium 4: Verfügbarkeit werden demnach wie folgt präzisiert: Das Zuschlagskriterium der Verfügbarkeit betrifft die konstante Einsatzbereitschaft des zur Verfügung gestellten Bewachungs- und Pfortendienstteams. Über die Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Mindestanforderungen hinaus besteht im Rahmen dieses Zuschlagskriteriums die Anforderung, dass das zugesicherte Bewachungs- und Pfortendienstleistungsteam ab vertraglich vorgesehenem Leistungsbeginn termingerecht in der zugesagten Größe und Qualität und über die gesamte Vertragslaufzeit konstant einsatzbereit ist. Der Schwerpunkt dieses Zuschlagskriteriums liegt darin, dass das Bewachungs- und Pfortendienstleistungsteam in der versprochenen und zugesagten Qualität insbesondere bei Vertragsbeginn und dann während der Vertragsausführung zur Verfügung steht.
“In Ziff. 5.1.10. der Auftragsbekanntmachung sind im Hinblick auf das Zuschlagskriterium 3: Team sowie das Zuschlagskriterium 4: Verfügbarkeit Klarstellungen erfolgt.”
In Ziff. 5.1.10. der Auftragsbekanntmachung sind im Hinblick auf das Zuschlagskriterium 3: Team sowie das Zuschlagskriterium 4: Verfügbarkeit Klarstellungen erfolgt.
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Quelle: OJS 2025/S 051-165379 (2025-03-11)
Auftragsbekanntmachung (2025-03-24) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-03-25 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-03-25 12:01:00 📅
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Verlängerung der Angebotsfrist vom 24.03.2025, 12.00 Uhr bis zum 25.03.2025, 12.00 Uhr. Grund hierfür ist die Beantwortung von kurzfristig eingegangenen...”
Text
Verlängerung der Angebotsfrist vom 24.03.2025, 12.00 Uhr bis zum 25.03.2025, 12.00 Uhr. Grund hierfür ist die Beantwortung von kurzfristig eingegangenen Bieterfragen. Dementsprechend verschiebt sich auch der Submissionstermin auf den 25.03.2025, 12:01 Uhr.
“Verlängerung der Angebotsfrist vom 24.03.2025, 12.00 Uhr bis zum 25.03.2025, 12.00 Uhr. Grund hierfür ist die Beantwortung von kurzfristig eingegangenen...”
Verlängerung der Angebotsfrist vom 24.03.2025, 12.00 Uhr bis zum 25.03.2025, 12.00 Uhr. Grund hierfür ist die Beantwortung von kurzfristig eingegangenen Bieterfragen. Dementsprechend verschiebt sich auch der Submissionstermin auf den 25.03.2025, 12:01 Uhr.
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Quelle: OJS 2025/S 059-190949 (2025-03-24)
Auftragsbekanntmachung (2025-03-26) Objekt Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“1. Bestandteile des Vertrages sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge: a) der Text dieses Vertrages b) Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und...”
Zusätzliche Informationen
1. Bestandteile des Vertrages sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge: a) der Text dieses Vertrages b) Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und Klarstellungen der Kunstakademie c) Anlage 02: Leistungsbeschreibung d) Anlage 03: Preisblatt e) Anlage 04: Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung (= Formular 531_EU) f) Anlage 05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit (= Formular 534a_EU und Formular 534b_EU, zusammen auch Anlagenkonvolut 05 genannt) - soweit relevant - g) Anlage 06: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe, Nachweis Unterauftragnehmer (= Formular 533a_EU und Formular 533b_EU, zusammen auch Anlagenkonvolut 06 genannt) - soweit relevant - h) Anlage 07: Qualitätskonzept der Auftragnehmerin i) Anlage 08: Kalkulationsblatt Grundlohn j) Anlage 08a: Kalkulationsblatt Grundlohn zuzüglich Feiertagszuschlag k) Anlage 08b: Kalkulationsblatt Grundlohn zuzüglich Nachtzuschlag l) Anlage 08c: Kalkulationsblatt Grundlohn zuzüglich Sonntagszuschlag m) Anlage 09: Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B) n) Anlage 10: Zusätzliche Vertragsbedingungen des Landes NRW (ZVB - NRW) (= Formular 512) o) Anlage 11: Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB - Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) (= Formular 513) p) Anlage 12: Fremdfirmenrichtlinie für die Kunstakademie q) Anlage 13: Brandschutzordnung der Kunstakademie r) Anlage 14: Hausordnung der Kunstakademie s) Anlage 15: Betriebsordnung der Kunstakademie 2. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftragnehmerin finden keine Anwendung, soweit sie im Widerspruch zu den Regelungen und Bestandteilen dieses Vertrages stehen.
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-03-31 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-03-31 12:01:00 📅
“Bekanntmachungs-ID: CXPNYMRDQQQ
1. Unterauftragnehmer a) Unterauftragnehmer (auch: Nachunternehmer) sind zugelassen. b) Eine Unterauftragnehmerschaft...”
Bekanntmachungs-ID: CXPNYMRDQQQ
1. Unterauftragnehmer a) Unterauftragnehmer (auch: Nachunternehmer) sind zugelassen. b) Eine Unterauftragnehmerschaft liegt nur vor, wenn der vorgesehene Unterauftragnehmer auf Rechnung des Bieters als späterem Zuschlagsempfänger einen Teil der zu vergebenden Leistungen selbstständig ausführen soll. c) Jeder Bieter wird dazu aufgefordert, bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, sowie, falls zumutbar, die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Dafür ist jeweils das Formular 533a_EU_Informationen Unteraufträge bei Angebotsabgabe zu verwenden. Vor Zuschlagserteilung kann die Auftraggeberin von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer unter Verwendung des Formulars 533a_EU_Informationen Unteraufträge zu benennen und unter Verwendung des Formulars 533b_EU_Nachweis Unterauftragnehmer nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Die Vorlage des Formulars 533b_EU_Nachweis Unterauftragnehmer ist entbehrlich, soweit der Bieter mit seinem Angebot bereits die Formulare 534a_EU und 534b_EU vorgelegt hat. d) Wenn ein Bieter die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit gemäß den §§ 45 und 46 VgV auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft, ist auch § 47 VgV anzuwenden. In diesem Falle hat er jeweils bereits mit seinem Angebot bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit das Formular 534b_EU und bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit das Formular 534a_EU vorzulegen. Die Haftung des Hauptauftragnehmers gegenüber der Auftraggeberin bleibt von Ziff. 1 lit. c) und d) unberührt. f) Für Unterauftragnehmer aller Stufen gilt § 128 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. g) Die Auftraggeberin überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt sie die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann sie verlangen, dass dieser ersetzt wird. Die Auftraggeberin kann dem Bieter dafür eine Frist setzen. 2. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen / Sanktionstatbeständen a) Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, sind von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Formular 521_EU und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Formular 522_EU abzugeben. b) Zum Nachweis dessen, dass keine Sanktionstatbestände vorliegen, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Sanktionen gemäß Formular 523_EU abzugeben. 3. Anwendbares Verfahrensrecht a) Die Auftraggeberin verfährt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) und dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) sowie allen einschlägigen weiteren Bundes- und Landesgesetzen in jeweils aktueller Fassung. b) Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Vergabeunterlagen zu den geltenden Gesetzen sind ausschließlich die gesetzlichen Verfahrensregelungen maßgeblich. Die Vergabeunterlagen sind im Zweifel im Sinne der gesetzlichen Regelungen auszulegen. c) Die Bewerbungsbedingungen enthalten insoweit arbeitserleichternde Hinweise und ausgestaltende Vorgaben, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Sie vermögen die genaue Kenntnisnahme der gesetzlichen Verfahrensregelungen nicht zu ersetzen. d) Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Auftragsbekanntmachung zu den Bewerbungsbedingungen ist ausschließlich die Auftragsbekanntmachung in letzter Fassung maßgeblich. 4. Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen: a) Formular 324_EU_Angebotsschreiben b) Soweit relevant: Formular 531 _EU Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung c) Vordruck Eigenerklärung zur Eignung d) Formular 521_EU Eigenerklärung Ausschlussgründe e) Formular 522_EU Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG f) Formular 523_EU Eigenerklärung Sanktionen g) Nur bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit: Formular 534b_EU h) Nur bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit: Formular 534a_EU i) Nur bei Unterauftragnehmer-Einsatz (soweit kein Fall der Eignungsleihe vorliegt): Formular 533a: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe und Formular 533b: Nachweis Unterauftragnehmer (Unterauftragnehmer-Benennung nur, soweit i. S. v. § 36 VgV zumutbar) 1 j) Vordruck: Preisblatt k) Vordruck: Kalkulationsblatt Grundlohn l) Vordruck: Kalkulationsblatt Grundlohn zuzüglich Feiertagszuschlag m) Vordruck: Kalkulationsblatt Grundlohn zuzüglich Nachtzuschlag n) Vordruck: Kalkulationsblatt Grundlohn zuzüglich Sonntagszuschlag o) Handelsregisterauszug p) Soweit relevant: Nachweis der erlaubten Berufsausübung q) Zertifikat nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig (letzteres mit Gleichwertigkeitsnachweis) r) Zertifikat nach der DIN EN 77200 oder gleichwertig (letzteres mit Gleichwertigkeitsnachweis) s) Zertifikat nach der DIN EN 50518 oder gleichwertig (letzteres mit Gleichwertigkeitsnachweis) t) Nachweis der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung u) Vordruck: Qualitätskonzept 5. Eine Besichtigung des Hauptgebäudes der Kunstakademie Düsseldorf (Adresse: Eiskellerstr. 1, 40213 Düsseldorf) ist nach vorheriger Anmeldung an der Pforte des Hauptgebäudes möglich. 6. Die vertraulichen Teile der Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung, Anlage 12 Fremdfirmenrichtlinie der Kunstakademie, Anlage 13 Brandschutzordnung der Kunstakademie, Anlage 14 Hausordnung der Kunstakademie und Anlage 15 Betriebsordnung der Kunstakademie) werden erst nach Abgabe der Vertraulichkeitserklärung zur Verfügung gestellt.
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“In Ziff. 2.1.4 der Auftragsbekanntmachung wurden die vorzulegenden Bestandteile des Angebotes um die Vordrucke "Kalkulationsblatt Grundlohn zuzüglich...”
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In Ziff. 2.1.4 der Auftragsbekanntmachung wurden die vorzulegenden Bestandteile des Angebotes um die Vordrucke "Kalkulationsblatt Grundlohn zuzüglich Feiertagszuschlag", "Kalkulationsblatt Grundlohn zuzüglich Nachtzuschlag" sowie "Kalkulationsblatt Grundlohn zuzüglich Sonntagszuschlag" ergänzt. Dementsprechend heißt es in Ziff. 2.1.4 der Auftragsbekanntmachung unter Ziff. 4 wie folgt: "4. Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen: a) Formular 324_EU_Angebotsschreiben b) Soweit relevant: Formular 531 _EU Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung c) Vordruck Eigenerklärung zur Eignung d) Formular 521_EU Eigenerklärung Ausschlussgründe e) Formular 522_EU Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG f) Formular 523_EU Eigenerklärung Sanktionen g) Nur bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit: Formular 534b_EU h) Nur bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit: Formular 534a_EU i) Nur bei Unterauftragnehmer-Einsatz (soweit kein Fall der Eignungsleihe vorliegt): Formular 533a: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe und Formular 533b: Nachweis Unterauftragnehmer (Unterauftragnehmer-Benennung nur, soweit i. S. v. § 36 VgV zumutbar) 1 j) Vordruck: Preisblatt k) Vordruck: Kalkulationsblatt Grundlohn l) Vordruck: Kalkulationsblatt Grundlohn zuzüglich Feiertagszuschlag m) Vordruck: Kalkulationsblatt Grundlohn zuzüglich Nachtzuschlag n) Vordruck: Kalkulationsblatt Grundlohn zuzüglich Sonntagszuschlag o) Handelsregisterauszug p) Soweit relevant: Nachweis der erlaubten Berufsausübung q) Zertifikat nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig (letzteres mit Gleichwertigkeitsnachweis) r) Zertifikat nach der DIN EN 77200 oder gleichwertig (letzteres mit Gleichwertigkeitsnachweis) s) Zertifikat nach der DIN EN 50518 oder gleichwertig (letzteres mit Gleichwertigkeitsnachweis) t) Nachweis der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung u) Vordruck: Qualitätskonzept" In Ziff. 5.1.6 der Auftragsbekanntmachung wurden die Vertragsbestandteile um die Anlagen 08a: Kalkulationsblatt Grundlohn zuzüglich Feiertagszuschlag, 08b: Kalkulationsblatt Grundlohn zuzüglich Nachtzuschlag sowie 08c: Kalkulationsblatt Grundlohn zuzüglich Sonntagszuschlag ergänzt. Demgemäß heißt es nun in Ziff. 5.1.6 der Auftragsbekanntmachung unter "Zusätzliche Informationen" wie folgt: "Bestandteile des Vertrages sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge: a) der Text dieses Vertrages b) Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und Klarstellungen der Kunstakademie c) Anlage 02: Leistungsbeschreibung d) Anlage 03: Preisblatt e) Anlage 04: Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung (= Formular 531_EU) f) Anlage 05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit (= Formular 534a_EU und Formular 534b_EU, zusammen auch Anlagenkonvolut 05 genannt) - soweit relevant - g) Anlage 06: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe, Nachweis Unterauftragnehmer (= Formular 533a_EU und Formular 533b_EU, zusammen auch Anlagenkonvolut 06 genannt) - soweit relevant - h) Anlage 07: Qualitätskonzept der Auftragnehmerin i) Anlage 08: Kalkulationsblatt Grundlohn j) Anlage 08a: Kalkulationsblatt Grundlohn zuzüglich Feiertagszuschlag k) Anlage 08b: Kalkulationsblatt Grundlohn zuzüglich Nachtzuschlag l) Anlage 08c: Kalkulationsblatt Grundlohn zuzüglich Sonntagszuschlag m) Anlage 09: Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B) n) Anlage 10: Zusätzliche Vertragsbedingungen des Landes NRW (ZVB - NRW) (= Formular 512) o) Anlage 11: Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB - Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) (= Formular 513) p) Anlage 12: Fremdfirmenrichtlinie für die Kunstakademie q) Anlage 13: Brandschutzordnung der Kunstakademie r) Anlage 14: Hausordnung der Kunstakademie s) Anlage 15: Betriebsordnung der Kunstakademie 2. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftragnehmerin finden keine Anwendung, soweit sie im Widerspruch zu den Regelungen und Bestandteilen dieses Vertrages stehen." Schließlich wurde die Angebotsfrist vom 25.03.2025, 12.00 Uhr bis zum 31.03.2025, 12.00 Uhr verlängert. Der Submissionstermin verschiebt sich damit auf den 31.03.2025, 12.01 Uhr. Grund hierfür ist die Beantwortung von Bieterfragen und die damit einhergehende Aktualisierung der Vergabeunterlagen.
“In Ziff. 2.1.4 der Auftragsbekanntmachung wurden die vorzulegenden Bestandteile des Angebotes um die Vordrucke "Kalkulationsblatt Grundlohn zuzüglich...”
In Ziff. 2.1.4 der Auftragsbekanntmachung wurden die vorzulegenden Bestandteile des Angebotes um die Vordrucke "Kalkulationsblatt Grundlohn zuzüglich Feiertagszuschlag", "Kalkulationsblatt Grundlohn zuzüglich Nachtzuschlag" sowie "Kalkulationsblatt Grundlohn zuzüglich Sonntagszuschlag" ergänzt. Dementsprechend heißt es in Ziff. 2.1.4 der Auftragsbekanntmachung unter Ziff. 4 wie folgt: "4. Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen: a) Formular 324_EU_Angebotsschreiben b) Soweit relevant: Formular 531 _EU Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung c) Vordruck Eigenerklärung zur Eignung d) Formular 521_EU Eigenerklärung Ausschlussgründe e) Formular 522_EU Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG f) Formular 523_EU Eigenerklärung Sanktionen g) Nur bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit: Formular 534b_EU h) Nur bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit: Formular 534a_EU i) Nur bei Unterauftragnehmer-Einsatz (soweit kein Fall der Eignungsleihe vorliegt): Formular 533a: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe und Formular 533b: Nachweis Unterauftragnehmer (Unterauftragnehmer-Benennung nur, soweit i. S. v. § 36 VgV zumutbar) 1 j) Vordruck: Preisblatt k) Vordruck: Kalkulationsblatt Grundlohn l) Vordruck: Kalkulationsblatt Grundlohn zuzüglich Feiertagszuschlag m) Vordruck: Kalkulationsblatt Grundlohn zuzüglich Nachtzuschlag n) Vordruck: Kalkulationsblatt Grundlohn zuzüglich Sonntagszuschlag o) Handelsregisterauszug p) Soweit relevant: Nachweis der erlaubten Berufsausübung q) Zertifikat nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig (letzteres mit Gleichwertigkeitsnachweis) r) Zertifikat nach der DIN EN 77200 oder gleichwertig (letzteres mit Gleichwertigkeitsnachweis) s) Zertifikat nach der DIN EN 50518 oder gleichwertig (letzteres mit Gleichwertigkeitsnachweis) t) Nachweis der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung u) Vordruck: Qualitätskonzept" In Ziff. 5.1.6 der Auftragsbekanntmachung wurden die Vertragsbestandteile um die Anlagen 08a: Kalkulationsblatt Grundlohn zuzüglich Feiertagszuschlag, 08b: Kalkulationsblatt Grundlohn zuzüglich Nachtzuschlag sowie 08c: Kalkulationsblatt Grundlohn zuzüglich Sonntagszuschlag ergänzt. Demgemäß heißt es nun in Ziff. 5.1.6 der Auftragsbekanntmachung unter "Zusätzliche Informationen" wie folgt: "Bestandteile des Vertrages sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge: a) der Text dieses Vertrages b) Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und Klarstellungen der Kunstakademie c) Anlage 02: Leistungsbeschreibung d) Anlage 03: Preisblatt e) Anlage 04: Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung (= Formular 531_EU) f) Anlage 05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit (= Formular 534a_EU und Formular 534b_EU, zusammen auch Anlagenkonvolut 05 genannt) - soweit relevant - g) Anlage 06: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe, Nachweis Unterauftragnehmer (= Formular 533a_EU und Formular 533b_EU, zusammen auch Anlagenkonvolut 06 genannt) - soweit relevant - h) Anlage 07: Qualitätskonzept der Auftragnehmerin i) Anlage 08: Kalkulationsblatt Grundlohn j) Anlage 08a: Kalkulationsblatt Grundlohn zuzüglich Feiertagszuschlag k) Anlage 08b: Kalkulationsblatt Grundlohn zuzüglich Nachtzuschlag l) Anlage 08c: Kalkulationsblatt Grundlohn zuzüglich Sonntagszuschlag m) Anlage 09: Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B) n) Anlage 10: Zusätzliche Vertragsbedingungen des Landes NRW (ZVB - NRW) (= Formular 512) o) Anlage 11: Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB - Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) (= Formular 513) p) Anlage 12: Fremdfirmenrichtlinie für die Kunstakademie q) Anlage 13: Brandschutzordnung der Kunstakademie r) Anlage 14: Hausordnung der Kunstakademie s) Anlage 15: Betriebsordnung der Kunstakademie 2. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftragnehmerin finden keine Anwendung, soweit sie im Widerspruch zu den Regelungen und Bestandteilen dieses Vertrages stehen." Schließlich wurde die Angebotsfrist vom 25.03.2025, 12.00 Uhr bis zum 31.03.2025, 12.00 Uhr verlängert. Der Submissionstermin verschiebt sich damit auf den 31.03.2025, 12.01 Uhr.
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Quelle: OJS 2025/S 061-196206 (2025-03-26)