Chancen und Handlungsempfehlungen zum Aufbau neuer und zur Stärkung bestehender resilienter Liefer- und Wertschöpfungsketten für kritische mineralische Rohstoffe zwischen Australien und Deutschland
Australien und Deutschland streben den Aufbau vielfältiger, resilienter und nachhaltiger Wertschöpfungs- und Lieferketten für kritische mineralische Rohstoffe und deren weiterverarbeitete Produkte an, die für rohstoffintensive und -sensible Zukunfts- und Sicherheitstechnologien sowie für alle Bereiche der Transformation der Wirtschaft erforderlich sind. Mit der zu erstellenden Studie sollen die Bedeutung und die Möglichkeiten des Aufbaus vielfältiger, widerstandsfähiger und nachhaltiger Wertschöpfungsketten für kritische mineralische Rohstoffe zwischen Deutschland und Australien erarbeitet werden. Die zu untersuchenden Wertschöpfungsketten basieren auf den natürlichen Ressourcen, der bestehenden Rohstoffgewinnung und -verarbeitung sowie dem Recycling in beiden Ländern.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-02-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-01-20.
Auftragsbekanntmachung (2025-01-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Chancen und Handlungsempfehlungen zum Aufbau neuer und zur Stärkung bestehender resilienter Liefer- und Wertschöpfungsketten für kritische mineralische Rohstoffe zwischen Australien und Deutschland
Referenznummer: IC4-23305/009#002
Kurze Beschreibung:
“Australien und Deutschland streben den Aufbau vielfältiger, resilienter und nachhaltiger Wertschöpfungs- und Lieferketten für kritische mineralische...”
Kurze Beschreibung
Australien und Deutschland streben den Aufbau vielfältiger, resilienter und nachhaltiger Wertschöpfungs- und Lieferketten für kritische mineralische Rohstoffe und deren weiterverarbeitete Produkte an, die für rohstoffintensive und -sensible Zukunfts- und Sicherheitstechnologien sowie für alle Bereiche der Transformation der Wirtschaft erforderlich sind. Mit der zu erstellenden Studie sollen die Bedeutung und die Möglichkeiten des Aufbaus vielfältiger, widerstandsfähiger und nachhaltiger Wertschöpfungsketten für kritische mineralische Rohstoffe zwischen Deutschland und Australien erarbeitet werden. Die zu untersuchenden Wertschöpfungsketten basieren auf den natürlichen Ressourcen, der bestehenden Rohstoffgewinnung und -verarbeitung sowie dem Recycling in beiden Ländern.
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Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Australien und Deutschland streben den Aufbau vielfältiger, resilienter und nachhaltiger Wertschöpfungs- und Lieferketten für kritische mineralische...”
Beschreibung der Beschaffung
Australien und Deutschland streben den Aufbau vielfältiger, resilienter und nachhaltiger Wertschöpfungs- und Lieferketten für kritische mineralische Rohstoffe und deren weiterverarbeitete Produkte an, die für rohstoffintensive und -sensible Zukunfts- und Sicherheitstechnologien sowie für alle Bereiche der Transformation der Wirtschaft erforderlich sind. Mit der zu erstellenden Studie sollen die Bedeutung und die Möglichkeiten des Aufbaus vielfältiger, widerstandsfähiger und nachhaltiger Wertschöpfungsketten für kritische mineralische Rohstoffe zwischen Deutschland und Australien erarbeitet werden. Die zu untersuchenden Wertschöpfungsketten basieren auf den natürlichen Ressourcen, der bestehenden Rohstoffgewinnung und -verarbeitung sowie dem Recycling in beiden Ländern.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 6 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Inhalte und Methodik der Leistungserbringung gemäß der Leistungsbeschreibung (30%)
Kompetenz, Personalkonzept und Zeitplan (40%)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-02-18 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-02-18 10:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieterfragen richten Sie bitte bis zum 07.02.2025 auch an die folgende E-Mailadresse: buero-ic4@bmwk.bund.de”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
a) Genauer...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
a) Genauer Name, eindeutige Adresse und die Rechtsform (GmbH, GbR etc.) des Bieters;
b)Angabe einer für das Projekt zuständigen Kontaktperson einschließlich Telefonnummer(n) und sonstiger Kommunikationsanschlüsse und -adressen.
Bei Zuschlagsabsicht ist die Vergabestelle gem. § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vom zu Beauftragenden eine Registerabfrage zu starten.
Bei Bietergemeinschaften betrifft die Abfragepflicht alle an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen.
Dazu werden nachfolgende Angaben benötigt:
1)Registerangaben: inländisches oder ausländisches Register, Registergericht, Registertyp und Registernummer
a.Sofern für die berufliche bzw. gewerbliche Tätigkeit eine Pflicht zur Eintragung in einem der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe genannten Register besteht, einen Ausdruck der Eintragung, der nicht älter als sechs Monate zum Ende der Angebotsfrist ist.
2)Falls vorhanden: Umsatzsteuer-ID
Im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs behält sich die Vergabestelle vor, nach § 6 Absatz 1 WRegG abzufragen, ob Eintragungen im Wettbewerbsregister in Bezug auf diejenigen Bewerber vorliegen, die der Auftraggeber zur Abgabe eines Angebots auffordern will.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Der öffentliche Auftrag wird nur an Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen sind. Hierzu sind folgende Unterlagen mit...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Der öffentliche Auftrag wird nur an Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen sind. Hierzu sind folgende Unterlagen mit dem Angebot einzureichen:
- Eine unterschriebene Eigenerklärung - bei geplanten Bietergemeinschaften (Konsorti-en) von jedem Mitglied -, dass keiner der zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegt. Das Fehlen dieser Erklärung kann zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen! Nur auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle ist dies durch Vorlage eines entsprechenden Beleges nach § 48 Abs. 4 bis 6 VgV nach-zuweisen. Die Vergabestelle behält sich in diesem Zusammenhang vor, die erforderli-chen Informationen über die persönliche Lage der Person, deren Verhalten dem Un-ternehmen zugerechnet wird, bei den zuständigen Behörden einzuholen, wenn sie Be-denken in Bezug auf dessen persönliche Eignung hat. Sofern Ausschlussgründe gem. § 123 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
- Eine unterschriebene Eigenerklärung - bei geplanten Bietergemeinschaften (Konsorti-en) von jedem Mitglied -, dass keiner der fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegt. Das Fehlen dieser Erklärung kann zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen! Nur auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle ist dies durch Vorlage eines entsprechenden Beleges nach § 48 Abs. 4 bis 6 VgV nach-zuweisen. Die Vergabestelle behält sich vor, die erforderlichen Informationen über die persönliche Lage des Bewerbers bei den zuständigen Behörden einzuholen, wenn sie Bedenken in Bezug auf dessen persönliche Eignung hat. Sofern Ausschlussgründe gem. § 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben wer-den kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
Zudem sind die folgenden weiteren Unterlagen einzureichen:
- Eigenklärung - bei geplanten Bietergemeinschaften (Konsortien) von jedem Mitglied -, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG sowie nach § 21 Abs. 3 AEntG nicht vorliegen. Das Fehlen dieser Erklärung kann zum Aus-schluss aus dem Vergabeverfahren führen!
- Vorlage einer rechtsverbindlich unterzeichneten Verpflichtungserklärung des Subun-ternehmers, in der dieser sich verpflichtet die bezeichneten Leistungsteile im Falle der Auftragserteilung als Subunternehmer zu übernehmen.
2) Eigenerklärung ge. Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der handlungen Russlands.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die sehr komplexen Fragestellungen setzen voraus, dass der Auftragnehmer bereits über umfangreiche Erfahrungen und ausgewiesene Expertise für die gesamten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die sehr komplexen Fragestellungen setzen voraus, dass der Auftragnehmer bereits über umfangreiche Erfahrungen und ausgewiesene Expertise für die gesamten Themenbereiche verfügt. Um sicherstellen zu können, dass der Auftrag in angemessener Qualität ausgeführt werden kann, sind an den Bieter daher folgende Anforderungen zu stellen: siehe die Datei "Eignungskrietrien" in den Vergabeunterlagen.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Nationale Registrierungsnummer: BMWK-IC4
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: buero-ic4@bmwk.bund.de📧
Telefon: 000📞
URL: https://www.bmwk.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Wirtschaft und Finanzen
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben ✅ Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=744528🌏
Teilnahme-URL: https://www.bmwk.bund.de🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 00000
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: 000📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Informationen über die Überprüfungsfristen:Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Informationen über die Überprüfungsfristen:Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, d. h. dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Sieht sich ein Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß binnen 10 Tagen beim BMWK zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem BMWK geltend gemacht werden. Teilt das BMWK dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei einer Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 (1) GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWK geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWK.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 014-042201 (2025-01-20)
Auftragsbekanntmachung (2025-02-11) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-03-05 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-03-05 10:01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 030-096488 (2025-02-11)