Durchführung einer Evaluation der Förderausschreibung der Bundeszentrale für politische Bildung „Demokratie im Netz 2.0“

Bundeszentrale für politische Bildung

Die Projekte der Förderausschreibung „Demokratie im Netz 2.0“ sollen evaluiert werden. Die zu beauftragende Evaluation setzt sich aus formativen und summativen Elementen zusammen. Die beratenden Aspekte der formativen Evaluation werden in ständiger Rücksprache mit der Auftraggeberin im Verlaufe der gesamten Projektlaufzeit fortentwickelt. Die summative Evaluation wird dagegen in erster Linie durch die Projekte selbst durchgeführt und von der hier zu beauftragenden Evaluation gesteuert und zusammengeführt. Die zu erbringende Leistung umfasst im Einzelnen folgende Leistungsbestandteile: 1. Teilnahme an einem eintägigen Präsenz-Auftaktworkshop in der Liegenschaft der BpB in Bonn 2. Erstellung eines Konzepts für das Beratungsangebot für die Projekte im Rahmen der Förderausschreibung „Demokratie im Netz 2.0 3. Realisierung des Beratungsangebots (Onboarding der Projekte, Prozessanalyse, Weiterentwicklung) 4. Die Durchführung der formativen Evaluation 5. Durchführung von insgesamt 7 Qualifizierungs- bzw. Vernetzungsworkshops 6. Berichterstattung durch den Auftragnehmer/die Auftragnehmerin in Form eines Präsenz-Abstimmungstreffens, bei dem jeweils Zwischenergebnisse der aktuellen Projektphasen vorgelegt werden 7. Teilnahme an regelmäßig stattfindenden Jour-Fixen (1x im Monat) zur Abstimmung per Telefon oder Videokonferenz

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-08-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-07-11.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-07-11 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-07-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Durchführung einer Evaluation der Förderausschreibung der Bundeszentrale für politische Bildung „Demokratie im Netz 2.0“
Referenznummer: FBM-33503/0131-0002-0001-KLe
Kurze Beschreibung:
Die Projekte der Förderausschreibung „Demokratie im Netz 2.0“ sollen evaluiert werden. Die zu beauftragende Evaluation setzt sich aus formativen und summativen Elementen zusammen. Die beratenden Aspekte der formativen Evaluation werden in ständiger Rücksprache mit der Auftraggeberin im Verlaufe der gesamten Projektlaufzeit fortentwickelt. Die summative Evaluation wird dagegen in erster Linie durch die Projekte selbst durchgeführt und von der hier zu beauftragenden Evaluation gesteuert und zusammengeführt. Die zu erbringende Leistung umfasst im Einzelnen folgende Leistungsbestandteile: 1. Teilnahme an einem eintägigen Präsenz-Auftaktworkshop in der Liegenschaft der BpB in Bonn 2. Erstellung eines Konzepts für das Beratungsangebot für die Projekte im Rahmen der Förderausschreibung „Demokratie im Netz 2.0 3. Realisierung des Beratungsangebots (Onboarding der Projekte, Prozessanalyse, Weiterentwicklung) 4. Die Durchführung der formativen Evaluation 5. Durchführung von insgesamt 7 Qualifizierungs- bzw. Vernetzungsworkshops 6. Berichterstattung durch den Auftragnehmer/die Auftragnehmerin in Form eines Präsenz-Abstimmungstreffens, bei dem jeweils Zwischenergebnisse der aktuellen Projektphasen vorgelegt werden 7. Teilnahme an regelmäßig stattfindenden Jour-Fixen (1x im Monat) zur Abstimmung per Telefon oder Videokonferenz
Mehr anzeigen
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Beratung in Sachen Evaluierung 📦
Beschreibung
Interne Kennung: FBM-33503/0131-0002-0001-KLe
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Die Evaluation der Förderausschreibung „Demokratie im Netz 2.0“ setzt sich aus formativen und summativen Elementen zusammen. Die beratenden Aspekte der formativen Evaluation werden in ständiger Rücksprache mit der Auftraggeberin im Verlaufe der gesamten Projektlaufzeit fortentwickelt. Die summative Evaluation wird dagegen in erster Linie durch die Projekte selbst durchgeführt und von der hier zu beauftragenden Evaluation gesteuert und zusammengeführt. Die zu erbringende Leistung umfasst im Einzelnen folgende Leistungsbestandteile: 1. Teilnahme an einem eintägigen Präsenz-Auftaktworkshop in der Liegenschaft der BpB in Bonn 2. Erstellung eines Konzepts für das Beratungsangebot für die Projekte im Rahmen der Förderausschreibung „Demokratie im Netz 2.0 3. Realisierung des Beratungsangebots (Onboarding der Projekte, Prozessanalyse, Weiterentwicklung) 4. Die Durchführung der formativen Evaluation 5. Durchführung von insgesamt 7 Qualifizierungs- bzw. Vernetzungsworkshops 6. Berichterstattung durch den Auftragnehmer/die Auftragnehmerin in Form eines Präsenz-Abstimmungstreffens, bei dem jeweils Zwischenergebnisse der aktuellen Projektphasen vorgelegt werden 7. Teilnahme an regelmäßig stattfindenden Jour-Fixen (1x im Monat) zur Abstimmung per Telefon oder Videokonferenz
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:startup#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Im Rahmen der Auftragsausführung können Reisen deutschlandweit anfallen.
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2025-10-01 📅
Datum des Endes: 2028-01-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Art: Qualität Bezeichnung: Summe der gewichteten Leistungskriterien Beschreibung: Die Ermittlung der Leistungskennzahl erfolgt gemäß Ziffern 4 und 5.2.1 der besonderen Bewerbungsbedingungen Gewichtung (Prozentanteil): 70
Preis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-14 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 7 Wochen
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen: siehe Vergabeunterlagen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bitte reichen Sie mit der Vorlage „Vordruck Referenzen“ mindestens zwei gleichwertige Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar: • Referenzobjekt 1 – Nachweis über Erfahrung in der Evaluation von digitalen Bildungsprojekten • Referenzobjekt 2 – Nachweis über Erfahrung in der Evaluation von Projekten der politischen Bildung Möglich sind analoge, digitale oder hybride Projekte. Es sind Nachweise für beide Referenzobjekte erforderlich. Zu den Referenzen sind mindestens folgende Angaben zu machen: • Beschreibung der ausgeführten Leistungen • Zeitraum der Leistungserbringung • Auftragswert • Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten Bitte beachten Sie, dass aus der Beschreibung hervorgehen muss, inwiefern die Referenz die o.g. Eignungsanforderungen erfüllt. Ein Link zur Leistung (z.B. zu veröffentlichten Evaluationsberichten) ist möglich, ersetzt jedoch nicht die Beschreibung. Die (Download-)Links dienen lediglich zur zusätzlichen, weiterführenden Information. Eine Prüfung der Inhalte, die in (Download-)Links hinterlegt sind, erfolgt nicht. Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die oben benannten Referenzen: • Jede Referenz muss einen Auftragswert von mindesten 20.000 € netto aufweisen. • Die genannten Referenzobjekte müssen seit mindestens drei Monaten abgeschlossene Projekte sein. • Die genannten Referenzobjekte dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis Ablauf der Angebotsfrist). Für die Referenzen ist zwingend die Vorlage „Vordruck Referenzen“ zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz). Die detaillierte Beschreibung der ausgeführten Leistungen muss der BpB die Prüfung ermöglichen, ob Ihre Referenz die aufgestellten Eignungsanforderungen erfüllt. Daher sind im Feld „Beschreibung der ausgeführten Leistung nach Art und Umfang“ die oben genannten Mindestanforderungen an die jeweilige Referenz im Einzelnen darzustellen. Für die oben genannten Referenzobjekte sind zwei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die BpB, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Die BpB behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Es können nur Drittreferenzen eingereicht werden. Die Eigenreferenzen werden nicht akzeptiert. Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe der Vergabestelle mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Die BpB entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie die BpB unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Mehr anzeigen
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Bundeszentrale für politische Bildung
Nationale Registrierungsnummer: 991-04383-97
Abteilung: Vergabestelle
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@bpb.de 📧
Telefon: 000 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Bildung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=786074 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=786074 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Neben den angegebenen Erklärungen und Nachweisen zur Eignung (Eignungskriterien) sind mit dem Angebot die nachstehenden sonstigen Erklärungen und Nachweise einzureichen. a) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Die BpB hat zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen. Hierzu dient das Formular „Eigenerklärung Ausschlussgründe“. Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen (z.B. eines behördlichen Führungszeugnisses) verlangt werden. Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen verwiesen. b) Eigenerklärung Sanktionen Russland Mit der Verordnung EU Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung EU 2022/576 des europäischen Rates vom 08.04.2022, wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt. Das Verbot umfasst Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bewerber oder Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind. Die BpB hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen. Hierzu dient das Formular „Eigenerklärung Sanktionen Russland“, in welchem Sie auch den vollständigen Wortlaut von Art. 5 k finden. Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden. c) Unternehmensdaten Das Formular „Unternehmensdaten“ ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die Angaben benötigt die BpB für die vor dem Zuschlag einzuholende Auskunft aus dem Wettbewerbsregister insbesondere gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz. Bei Bewerber- /Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen.
Mehr anzeigen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: DE122118987
Abteilung: Schlichtungsstelle
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +4922894990 📞
Fax: +4922889499-163 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, Bundesrepublik Deutschland, diese vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB), diese vertreten durch den Präsidenten Herrn Thomas Krüger. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der BpB zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der BpB gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die BpB dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die BpB geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die BpB. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn zu richten. Hinweis: Die BpB ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Mehr anzeigen
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-07-14+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 133-460742 (2025-07-11)