Das Baugrundstück befindet sich am Földerichplatz 5, 13595 Berlin. Die Sporthalle entsteht als Dreifachsporthalle für den Schul- und den Vereinssport auf dem Schulhof der Christoph-Földerich-Grundschule. Die Sporthalle ist mehrgeschossig aufgebaut.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-02-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-01-28.
Auftragsbekanntmachung (2025-01-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Elektro- und Fernmeldetechnik - Neubau Sporthalle
Reference number: 34-2025
Kurze Beschreibung:
“Das Baugrundstück befindet sich am Földerichplatz 5, 13595 Berlin. Die Sporthalle entsteht als Dreifachsporthalle für den Schul- und den Vereinssport auf...”
Kurze Beschreibung
Das Baugrundstück befindet sich am Földerichplatz 5, 13595 Berlin. Die Sporthalle entsteht als Dreifachsporthalle für den Schul- und den Vereinssport auf dem Schulhof der Christoph-Földerich-Grundschule. Die Sporthalle ist mehrgeschossig aufgebaut.
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Art des Vertrags: works
Produkte/Dienstleistungen: Elektrotechnikinstallation📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Baugrundstück befindet sich am Földerichplatz 5, 13595 Berlin. Die Sporthalle entsteht als Dreifachsporthalle für den Schul- und den Vereinssport auf...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Baugrundstück befindet sich am Földerichplatz 5, 13595 Berlin. Die Sporthalle entsteht als Dreifachsporthalle für den Schul- und den Vereinssport auf dem Schulhof der Christoph-Földerich-Grundschule. Die Sporthalle ist mehrgeschossig aufgebaut.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Ort der Leistung: Berlin🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-04-25 📅
Datum des Endes: 2026-03-31 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-02-28 10:10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-02-28 10:10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes, Gewerbeanmeldung sind Voraussetzung und werden bei...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes, Gewerbeanmeldung sind Voraussetzung und werden bei Bedarf abgefragt. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis einer gültigen Präqualifikation bzw. einer Eintragung im Amtlichen Unternehmer und Lieferantenverzeichnis (ULV) alternativ: 1. Aktuelle* Nachweise...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis einer gültigen Präqualifikation bzw. einer Eintragung im Amtlichen Unternehmer und Lieferantenverzeichnis (ULV) alternativ: 1. Aktuelle* Nachweise über die rückstandslose Entrichtung von Beiträgen zur Krankenversicherung, Haftpflichtversicherung, Berufsgenossenschaft 2. Eine aktuelle* Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes darüber, dass keine Steuerrückstände bestehen. *(aktuell = nicht älter als 1 Jahr)
“Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +49309090138316📞
Fax: +493090137613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2025/S 020-061926 (2025-01-28)