Das Ziel ist die Ergänzung des Empfangsdienstes in den Direktionsgebäuden Hannover (Hil-desheimer Str. 273 und Günther-Wagner-Allee 23), im Verwaltungsgebäude der Vahrenwal-der Str. 133, Hannover, sowie im Bildungs- und Tagungszentrum (Bitz, Bahnhofstr. 6 in Sarstedt) der AOK Niedersachsen durch externe Dienstleister. Ziel ist es, eine größere Flexi-bilität bei der zeitlichen Abdeckung der Empfangszeiten zu gewährleisten, insbesondere in den späten Stunden. Zudem sollen kurzfristige Abwesenheiten aufgrund von Urlaub oder Krankheit schnell und zuverlässig abgedeckt werden, um den Servicegedanken und die Sorgfalt des Empfangs weiterhin sicherzustellen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-08-01.
Auftragsbekanntmachung (2025-08-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Empfangs-und Konferenzservice
Reference number: 2025-081-FR
Kurze Beschreibung:
“Das Ziel ist die Ergänzung des Empfangsdienstes in den Direktionsgebäuden Hannover (Hil-desheimer Str. 273 und Günther-Wagner-Allee 23), im...”
Kurze Beschreibung
Das Ziel ist die Ergänzung des Empfangsdienstes in den Direktionsgebäuden Hannover (Hil-desheimer Str. 273 und Günther-Wagner-Allee 23), im Verwaltungsgebäude der Vahrenwal-der Str. 133, Hannover, sowie im Bildungs- und Tagungszentrum (Bitz, Bahnhofstr. 6 in Sarstedt) der AOK Niedersachsen durch externe Dienstleister. Ziel ist es, eine größere Flexi-bilität bei der zeitlichen Abdeckung der Empfangszeiten zu gewährleisten, insbesondere in den späten Stunden. Zudem sollen kurzfristige Abwesenheiten aufgrund von Urlaub oder Krankheit schnell und zuverlässig abgedeckt werden, um den Servicegedanken und die Sorgfalt des Empfangs weiterhin sicherzustellen.
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Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Empfangsdienste📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“In den Direktionsgebäuden Hannover (Hildesheimer Str. 273 und Günther-Wagner-Al-lee 23), sowie im Verwaltungsgebäude der Vahrenwalder Str. 133, Hannover und...”
Beschreibung der Beschaffung
In den Direktionsgebäuden Hannover (Hildesheimer Str. 273 und Günther-Wagner-Al-lee 23), sowie im Verwaltungsgebäude der Vahrenwalder Str. 133, Hannover und im Bildungs- und Tagungszentrum (Bitz, Bahnhofstr. 6 in Sarstedt), der AOK Niedersach-sen sollen externe Dienstleistende den Empfangsdienst ergänzen. Dies soll eine grö-ßere Flexibilität in der zeitlichen Abdeckung der (späten) Empfangszeiten gewährleis-ten. Auch sollen Abwesenheiten durch Urlaub-/Krankheit kurzfristig abgedeckt wer-den. Der Servicegedanke des Empfangs der AOK Niedersachsen und die Sorgfalt wer-den somit beibehalten.
Zusätzlich soll zu den Empfangsdienstleistungen die Möglichkeit geboten werden, ge-schultes Personal auf schriftliche Anforderung, im Bereich des Monitorings durch ggf. Anforderungen aus dem Projekt KRITIS zu unterstützen.
Der AN übernimmt darüber hinaus die Leistungen des Konferenz- und Veranstal-tungsservices ab 01.01.2026 innerhalb ausgewählter Liegenschaften des AG. Der AN verpflichtet sich gegenüber dem AG für eine reibungslose Bewirtung.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#”
Ort der Leistung: Region Hannover🏙️
Dauer: 24 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gute Deutschkenntnisse B2 Niveau
Qualitätskriterium (Gewichtung): 0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ausbildung im kaufmännischen Bereich und/oder in der Hotellerie
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Set-Card mit kurzer Vita und Foto
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Begrenzter Personenkreis, max 4 MA im Einsatz
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Konferenzservice:
An den Standorten Gartenstraße 10 und An der gr. Wisch 7 in Oldenburg wird der AN folgende Tätigkeiten übernehmen:
- Kaffee/ Tee kochen...”
Beschreibung der Beschaffung
Konferenzservice:
An den Standorten Gartenstraße 10 und An der gr. Wisch 7 in Oldenburg wird der AN folgende Tätigkeiten übernehmen:
- Kaffee/ Tee kochen und zusammen mit Wasser/ Säften und Keksen im Ver-sammlungsraum bereitstellen.
- Versammlungsraum vollständig eindecken.
- Zum Feierabend Versammlungsräum wieder aufräumen.
- Geschirrspüler einräumen, anstellen und ausräumen.
- Bereitstellen von sogenannten "Sonderwünschen":
- Reinigung, Entleerung und Auffüllen des Kaffeeautomaten
- Reinigung und Befüllen des Kühlschrankes
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
.” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-03 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-03 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 88
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Bezeichnung Bereich Vorlage Form Aktion Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Nachweis einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bezeichnung Bereich Vorlage Form Aktion Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer De-ckungssumme für Personen- und Sachschäden bis zu 1.000.000 Euro je Schadensereignis und Vermögensschäden bis zu 500.000 EUR durch Vorlage einer Kopie der Versiche-rungspolice oder einer entsprechenden Bestätigung des Ver-sicherers über den Bestand der Versicherung. Es ist auch ausreichend, wenn der Bieter mit dem Angebot eine unter-zeichnete Eigenerklärung vorlegt, durch die er sich verpflich-tet, im Falle des Zuschlags eine den vorgenannten Anforde-rungen entsprechende Versicherung abzuschließen und dem Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Zuschlag unaufgefordert durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder einer entsprechenden Bestätigung des Versicherers nachzuweisen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Handelsregisterauszug (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate)” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Siehe "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit"”
“Bekanntmachungs-ID: CXS0YHGYTLL40TXW
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht...”
Bekanntmachungs-ID: CXS0YHGYTLL40TXW
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 147-508889 (2025-08-01)