Mit dem im April 2020 in Kraft getretenen Wohnungslosenberichterstattungsgesetz (WoBerichtsG) wurde die Voraussetzung für eine umfassende und repräsentative Datengrundlage über Wohnungslosigkeit geschaffen. Hierfür wurde zum einen ab 2022 eine jährliche Statistik aller am Stichtag des 31. Januar untergebrachten Wohnungslosen eingeführt. Dabei handelt es sich um eine Teilgruppe der Wohnungslosen in Deutschland. Untersuchungen belegen jedoch, dass ein großes Dunkelfeld an wohnungslosen Menschen besteht, die diese Hilfe nicht in Anspruch nehmen und deshalb für statistische Erhebungen schwer zugänglich sind. Deshalb sieht das WoBerichtsG in § 8 Abs. 2 vor, dass von Seiten des Bundes alle zwei Jahre, erstmalig im Jahr 2022, ein Bericht über Formen von Wohnungslosigkeit vorgelegt wird, der über die statistische Erfassung hinausgeht. Die Berichterstattung soll nach § 8 Abs. 3 insbesondere über Wohnungslose erfolgen, die a) temporär in regulärem Wohnraum wohnen, ohne damit einen Hauptwohnsitz zu begründen (insbesondere bei Freunden, Verwandten oder Bekannten unterkommen), oder b) ohne jede Unterkunft obdachlos sind. Bislang wurden zwei Wohnungslosenberichte (2022 und 2024) vorgelegt (siehe https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/BMWSB/DE/veroeffentlichungen/wohnen/wohnungslosenbericht-2024.html ). Ziel des Forschungsvorhabens ist die Schaffung der Wissensbasis zur Erstellung des 3. Wohnungslosenberichts im Jahr 2026. Das Vorhaben zielt gemäß § 8 Abs. 1 bis 3 darauf ab, Erkenntnisse zu Umfang und Struktur der nachfolgend genannten Formen von Wohnungslosigkeit zu gewinnen: a. „Wohnungslose, die temporär in regulärem Wohnraum wohnen, ohne damit einen Hauptwohnsitz zu begründen“ (§ 8 Abs. 3 Nr. 1 WoBerichtsG). Dabei handelt es sich mindestens um Wohnungslose, die bei Freunden, Verwandten und Bekannten unterkommen. b. Wohnungslose, die „ohne jede Unterkunft obdachlos sind“ (§ 8 Abs. 3 Nr. 2 WoBerichtsG). Dabei handelt es sich mindestens um Wohnungslose, die im Freien bzw. in einschlägigen Biwaks (u.a. unter Brücken, in Hauseingängen, in Kellern, in Abbruchhäusern, PKWs, Zelten oder Parks) übernachten. Straßenobdachlose, die Notunterkünfte mit Schlafgelegenheit aufsuchen, sind nicht Gegenstand dieser Untersuchung, da diese Personen über die Statistik nach § 1 i.V. mit § 3 Abs. 2 WoBerichtsG erfasst werden. Die hier zu vergebende Studie soll eine für das gesamte Bundesgebiet empirisch fundierte Abschätzung des Umfangs der genannten beiden Formen von Wohnungslosigkeit und Analysen zu deren grundlegender sozio-demografischer Struktur beinhalten. Die Stichprobenziehung und -größe muss die Repräsentativität der Ergebnisse gewährleisten und nach Möglichkeit auch Aussagen zu einzelnen Bundesländern zulassen. Sie soll sich auf die Wohnsituation der Betroffenen zum oben genannten Stichtag beziehen. Bei der Stichprobenziehung soll die Verteilung über Bundesländer, der Größe der Gebietskörperschaften sowie nach kreisangehörigen Gemeinden, Kreisen und kreisfreien Städten berücksichtigt werden. Als sinnvoll erachtet wird zudem, das Verhältnis zwischen schrumpfenden und wachsenden Städten sowie Städten ohne eindeutige Entwicklungsrichtung zu berücksichtigen. Die Befragungen der Wohnungslosen sollten in verschiedenen Sprachen ermöglicht werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-03-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-02-19.
Auftragsbekanntmachung (2025-02-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Empirische Untersuchung zum Gegenstand nach § 8 Absatz 2 und 3 des Wohnungslosenberichterstattungsgesetzes
Referenznummer: 10.19.04-25.01
Kurze Beschreibung:
“Mit dem im April 2020 in Kraft getretenen Wohnungslosenberichterstattungsgesetz (WoBerichtsG) wurde die Voraussetzung für eine umfassende und repräsentative...”
Kurze Beschreibung
Mit dem im April 2020 in Kraft getretenen Wohnungslosenberichterstattungsgesetz (WoBerichtsG) wurde die Voraussetzung für eine umfassende und repräsentative Datengrundlage über Wohnungslosigkeit geschaffen. Hierfür wurde zum einen ab 2022 eine jährliche Statistik aller am Stichtag des 31. Januar untergebrachten Wohnungslosen eingeführt. Dabei handelt es sich um eine Teilgruppe der Wohnungslosen in Deutschland. Untersuchungen belegen jedoch, dass ein großes Dunkelfeld an wohnungslosen Menschen besteht, die diese Hilfe nicht in Anspruch nehmen und deshalb für statistische Erhebungen schwer zugänglich sind. Deshalb sieht das WoBerichtsG in § 8 Abs. 2 vor, dass von Seiten des Bundes alle zwei Jahre, erstmalig im Jahr 2022, ein Bericht über Formen von Wohnungslosigkeit vorgelegt wird, der über die statistische Erfassung hinausgeht. Die Berichterstattung soll nach § 8 Abs. 3 insbesondere über Wohnungslose erfolgen, die a) temporär in regulärem Wohnraum wohnen, ohne damit einen Hauptwohnsitz zu begründen (insbesondere bei Freunden, Verwandten oder Bekannten unterkommen), oder b) ohne jede Unterkunft obdachlos sind. Bislang wurden zwei Wohnungslosenberichte (2022 und 2024) vorgelegt (siehe https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/BMWSB/DE/veroeffentlichungen/wohnen/wohnungslosenbericht-2024.html ).
Ziel des Forschungsvorhabens ist die Schaffung der Wissensbasis zur Erstellung des 3. Wohnungslosenberichts im Jahr 2026.
Das Vorhaben zielt gemäß § 8 Abs. 1 bis 3 darauf ab, Erkenntnisse zu Umfang und Struktur der nachfolgend genannten Formen von Wohnungslosigkeit zu gewinnen:
a. „Wohnungslose, die temporär in regulärem Wohnraum wohnen, ohne damit einen Hauptwohnsitz zu begründen“ (§ 8 Abs. 3 Nr. 1 WoBerichtsG). Dabei handelt es sich mindestens um Wohnungslose, die bei Freunden, Verwandten und Bekannten unterkommen.
b. Wohnungslose, die „ohne jede Unterkunft obdachlos sind“ (§ 8 Abs. 3 Nr. 2 WoBerichtsG). Dabei handelt es sich mindestens um Wohnungslose, die im Freien bzw. in einschlägigen Biwaks (u.a. unter Brücken, in Hauseingängen, in Kellern, in Abbruchhäusern, PKWs, Zelten oder Parks) übernachten. Straßenobdachlose, die Notunterkünfte mit Schlafgelegenheit aufsuchen, sind nicht Gegenstand dieser Untersuchung, da diese Personen über die Statistik nach § 1 i.V. mit § 3 Abs. 2 WoBerichtsG erfasst werden.
Die hier zu vergebende Studie soll eine für das gesamte Bundesgebiet empirisch fundierte Abschätzung des Umfangs der genannten beiden Formen von Wohnungslosigkeit und Analysen zu deren grundlegender sozio-demografischer Struktur beinhalten. Die Stichprobenziehung und -größe muss die Repräsentativität der Ergebnisse gewährleisten und nach Möglichkeit auch Aussagen zu einzelnen Bundesländern zulassen. Sie soll sich auf die Wohnsituation der Betroffenen zum oben genannten Stichtag beziehen. Bei der Stichprobenziehung soll die Verteilung über Bundesländer, der Größe der Gebietskörperschaften sowie nach kreisangehörigen Gemeinden, Kreisen und kreisfreien Städten berücksichtigt werden. Als sinnvoll erachtet wird zudem, das Verhältnis zwischen schrumpfenden und wachsenden Städten sowie Städten ohne eindeutige Entwicklungsrichtung zu berücksichtigen. Die Befragungen der Wohnungslosen sollten in verschiedenen Sprachen ermöglicht werden.
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Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 504201.68 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“siehe Leistungsbeschreibung”
Zusätzliche Informationen:
“weitere verbindliche Regelungen siehe Informationen zur Vergabe”
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-04-01 📅
Datum des Endes: 2026-05-15 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“siehe Leistungsbeschreibung” Vergabekriterien
Kriterium:
“siehe Informationen zur Vergabe” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-03-24 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-03-24 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“siehe Informationen zur Vergabe”
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesinsitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)
Nationale Registrierungsnummer: 9911064823
Postleitzahl: 53179
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ip2@bbr.bund.de📧
Telefon: 000📞 Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=752420🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=752420🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 11111
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: 0228 9499-0📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 036-113996 (2025-02-19)