Im Zusammenhang mit der Reduzierung des CO2-Ausstoßes in Industrie, Transport- und Mobilitätssektor wird Wasserstoff eine wichtige Rolle als zukünftiger Energieträger beigemessen. Während Deutschland auf „grünen“ Wasserstoff aus erneuerbaren Energiequellen setzt, wird international – so auch in Nachbarstaaten Deutschlands – zum Teil auch die Nutzung nuklearer Prozesswärme zur Wasserstoffproduktion erwogen. Die Erzeugung von Wasserstoff mittels Kernenergie kann zu neuen Fragen hinsichtlich der Sicherheit führen (beispielsweise aufgrund der räumlichen Nähe der Anlagen). Um diese Fragen zu beantworten, soll von einem Auftragnehmer eine wissenschaftliche Studie zu diesem Thema erstellt werden. Von besonderem Interesse sind hierbei: - eine Übersicht der aktuell verfolgten Konzepte zur Erzeugung von Wasserstoff mithilfe von Kernenergie, - Pläne zur Realisierung der Konzepte, - Fragen zur kerntechnischen Sicherheit und möglichen Risiken, - die Ausgestaltung des internationalen regulatorischen Regelwerks sowie ggf. ausgewählter nationaler Regelwerke.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-05-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-03-12.
Auftragsbekanntmachung (2025-03-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erfassung und sicherheitstechnische Bewertung von Entwicklungen zur Anwendung nuklearer Prozesswärme für die Wasserstoffproduktion
Referenznummer: BASE62220/4724F50002
Kurze Beschreibung:
“Im Zusammenhang mit der Reduzierung des CO2-Ausstoßes in Industrie, Transport- und Mobilitätssektor wird Wasserstoff eine wichtige Rolle als zukünftiger...”
Kurze Beschreibung
Im Zusammenhang mit der Reduzierung des CO2-Ausstoßes in Industrie, Transport- und Mobilitätssektor wird Wasserstoff eine wichtige Rolle als zukünftiger Energieträger beigemessen. Während Deutschland auf „grünen“ Wasserstoff aus erneuerbaren Energiequellen setzt, wird international – so auch in Nachbarstaaten Deutschlands – zum Teil auch die Nutzung nuklearer Prozesswärme zur Wasserstoffproduktion erwogen.
Die Erzeugung von Wasserstoff mittels Kernenergie kann zu neuen Fragen hinsichtlich der Sicherheit führen (beispielsweise aufgrund der räumlichen Nähe der Anlagen). Um diese Fragen zu beantworten, soll von einem Auftragnehmer eine wissenschaftliche Studie zu diesem Thema erstellt werden.
Von besonderem Interesse sind hierbei:
- eine Übersicht der aktuell verfolgten Konzepte zur Erzeugung von Wasserstoff mithilfe von Kernenergie,
- Pläne zur Realisierung der Konzepte,
- Fragen zur kerntechnischen Sicherheit und möglichen Risiken,
- die Ausgestaltung des internationalen regulatorischen Regelwerks sowie ggf. ausgewählter nationaler Regelwerke.
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Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Zusammenhang mit der Reduzierung des CO2-Ausstoßes in Industrie, Transport- und Mobilitätssektor wird Wasserstoff eine wichtige Rolle als zukünftiger...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Zusammenhang mit der Reduzierung des CO2-Ausstoßes in Industrie, Transport- und Mobilitätssektor wird Wasserstoff eine wichtige Rolle als zukünftiger Energieträger beigemessen. Während Deutschland auf „grünen“ Wasserstoff aus erneuerbaren Energiequellen setzt, wird international – so auch in Nachbarstaaten Deutschlands – zum Teil auch die Nutzung nuklearer Prozesswärme zur Wasserstoffproduktion erwogen.
Die Erzeugung von Wasserstoff mittels Kernenergie kann zu neuen Fragen hinsichtlich der Sicherheit führen (beispielsweise aufgrund der räumlichen Nähe der Anlagen). Um diese Fragen zu beantworten, soll von einem Auftragnehmer eine wissenschaftliche Studie zu diesem Thema erstellt werden.
Von besonderem Interesse sind hierbei:
- eine Übersicht der aktuell verfolgten Konzepte zur Erzeugung von Wasserstoff mithilfe von Kernenergie,
- Pläne zur Realisierung der Konzepte,
- Fragen zur kerntechnischen Sicherheit und möglichen Risiken,
- die Ausgestaltung des internationalen regulatorischen Regelwerks sowie ggf. ausgewählter nationaler Regelwerke.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Sozialforschung📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Dauer: 12 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Gem. § 5 Abs. 1 des Vertragestextes: "Die optionale Leistung (Arbeitspaket 5) gem. Punkt 3.5 der Leistungsbeschreibung kann bei Bedarf durch die...”
Beschreibung der Optionen
Gem. § 5 Abs. 1 des Vertragestextes: "Die optionale Leistung (Arbeitspaket 5) gem. Punkt 3.5 der Leistungsbeschreibung kann bei Bedarf durch die Auftraggeberin beauftragt werden. Hierfür wird eine Vergütung einschließlich XX % Umsatzsteuer i. H. v. XXXX EUR pro Veranstaltungstag vereinbart."
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität:
- Qualität und Eignung der vorgeschlagenen Methode zur Erhebung der relevanten Informationen
- Qualität und Eignung des Ansatz zur Bearbeitung von AP 1 sowie angestrebter Umfang
- Qualität und Eignung des Ansatz zur Bearbeitung von AP 2 sowie angestrebter Umfang
- Qualität und Eignung des Ansatz zur Bearbeitung von AP 3 sowie angestrebter Umfang
- Qualifikation des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-07 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-05-07 10:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der AG'in unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der AG'in unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 68
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Berufliche Leistungsfähigkeit: Der Vertrag darf nur an geeignete Bietende vergeben werden. Geeignet sind Bietende, wenn sie die für die Erfüllung der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Berufliche Leistungsfähigkeit: Der Vertrag darf nur an geeignete Bietende vergeben werden. Geeignet sind Bietende, wenn sie die für die Erfüllung der vorgesehenen vertraglichen Verpflichtungen erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit besitzen und nicht nach §§ 123, 124 GWB vom Verfahren auszuschließen sind.
Mitglieder einer Bietergemeinschaft werden im Hinblick auf die Fachkunde und die Leistungsfähigkeit insgesamt mit der Summe ihrer jeweiligen Beiträge beurteilt. Das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB muss hingegen jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln nachweisen.
Das Formblatt „Eigenerklärung § 42 VgV + § 123,124 GWB“ ist durch jedes einzelne Unternehmen, das als Bietender, als Mitglied einer Bietergemeinschaft, als Unterauftragnehmer oder als eignungsleihendes Unternehmen Teil des Vergabeverfahrens ist, ausgefüllt einzureichen.
Zum Nachweis der Eignung ist das Formblatt „Erklärung zur Eignung -Leistungsfähigkeit des Unternehmens“ von jedem Bietenden mit den dort geforderten Angaben ausgefüllt einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist das Formblatt von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft in dem Umfang ausgefüllt einzureichen, in dem sich die Bietergemeinschaft auf die Eignung des betroffenen Mitglieds beruft. Bei einer „Eignungsleihe“ ist das Formblatt von jedem eignungsleihenden Unternehmen in dem Umfang ausgefüllt einzureichen, in welchem sich der Bietende bzw. die Bietergemeinschaft auf die Eignung dieses Unternehmens beruft.
Im vorgenannten Formblatt „Erklärung zur Eignung -Leistungsfähigkeit des Unternehmens-“ ist die Eignung über folgende Referenzen nachzuweisen:
Drei Referenzprojekte, aus denen einschlägige Kenntnisse in der Erbringung von Sachverständigenleistungen oder wissenschaftlichen Arbeiten im Bereich der Sicherheit nuklearer Anlagen hervorgehen.
Die aufgeführten Referenzenprojekte dürfen nicht älter als 5 Jahre alt sein, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist. Hierbei ist es nicht zwingend erforderlich, dass das betreffende Referenzprojekt bereits abgeschlossen ist.
Wenn mehrere Bietende gemeinsam teilnehmen (sei es als Konsortium oder als Auftragnehmer/ Unterauftragnehmer), müssen diese in Summe drei Referenzprojekte nachweisen, nicht jeder einzeln. Sollten mehrere Institutionen an einem Referenzprojekt beteiligt gewesen sein: Darstellung, welchen Teil der Gesamtleistung der Bietende erbrachte.
Der Bietende erklärt sich mit der Abgabe des Angebots bereit bei Bedarf Informationen bereitzustellen, die geeignet sind, die Referenzen hinsichtlich ihrer Validität zu überprüfen.
Bietende müssen zudem sicherstellen, dass keine Interessen vorliegen, die mit der Ausführung des Forschungsvorhaben im Widerspruch stehen und dieses nachteilig beeinflussen könnten. Ein solcher Interessenswiderspruch liegt vor, wenn der Bietende ein Unternehmen/ Institut bzw. eine Organisation ist, das bzw. die Kernreaktoren gewerblich entwickelt, produziert oder betreibt. Zum Nachweis des Vorliegens bzw. Nichtvorliegens dieses Interessenswiderspruches hat der Bietende das Formblatt „Erklärung zur Freiheit von widerstreitenden Interessen“ auszufüllen und einzureichen.
“Die Bietenden sind verpflichtet, erkannte Vergaberechtsverstöße innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Auftraggeberin zu rügen.
Auf § 160...”
Die Bietenden sind verpflichtet, erkannte Vergaberechtsverstöße innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Auftraggeberin zu rügen.
Auf § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Rechtsschutz gegen Entscheidungen der Auftraggeberin kann erlangt werden bei:
Vergabekammer beim Bundeskartellamt des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.de-mail.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach §§ 160f. GWB. Ein Nachprüfungsantrag ist u.a. unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (Ausschlussfrist).
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 12345
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49228 9499 0📞
Fax: +49228 9499 163 📠
URL: https://bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 052-167245 (2025-03-12)