Erstellung einer Bedarfsanalyse für die Revision der europäischen Norm DIN EN 1317 durch Abgleich der Norm EN 1317 mit dem realen europäischen Unfallgeschehen unter Berücksichtigung verschiedener Stakeholder

Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen

Die europäische Norm DIN EN 1317 befasst sich mit dem Themenkomplex Fahrzeug-Rückhaltesysteme (FRS), deren Hauptaufgabe darin besteht, Fahrzeuge von einem unkontrollierten Abkommen von der Fahrbahn abzuhalten. Die Norm DIN EN 1317 definiert hierfür Aufhaltestufen, Leistungseigenschaften und Bestehenskriterien im Rahmen der Klassifizierung von selbigen Systemen. Notwendig hierfür ist die Definition von Fahrzeuganpralltests an FRS. Diese Anpralltests unterscheiden sich maßgeblich in den Anprallparametern Fahrzeugmasse, Anprallwinkel und Anprallgeschwindigkeit. Die aktuelle Version der Norm DIN EN 1317 aus dem Jahr 2010 ersetzte die vorherige Version aus dem Jahr 1998, ohne dass die Prüfparameter grundlegend angepasst wurden. Daher stammen die in der Norm festgelegten Anpralltests und damit Anprallparameter aus den 1990er Jahren. Es ist somit davon auszugehen, dass diese maßgeblich das Unfallgeschehen sowie die Fahrzeugflotte vor der Jahrtausendwende wiederspiegeln. Das Unfallgeschehen jedoch unterliegt, nicht zuletzt durch den technologischen Wandel, einer ständigen Veränderung. Gleiches ist für die Fahrzeugflotte und damit unmittelbar verbundenen fahrzeugseitigen Anprallparameter wie z.B. Masse, Schwerpunktlage, Fahrzeugsegment anzunehmen. Aktuelle Untersuchungen in einzelnen europäischen Ländern deuten auf eine Divergenz zwischen dem realen Unfallgeschehen und den Prüfparametern aus der Norm DIN EN 1317 hin. So hat sich gezeigt, dass vor allem fahrzeugseitige Anprallparameter nicht mehr die aktuelle Fahrzeugflotte widerspiegeln. Besonders deutlich wird dies bei dem Parameter Fahrzeuggewicht auch über den Personenverkehr hinaus. Ziel/Nutzen: In dem vorliegenden Forschungsvorhaben sollen daher aus europäischer Sichtweise Anforderungen an die zu überarbeitende Norm DIN EN 1317 ermittelt, die Lücke zwischen dem realen (europäischen) Unfallgeschehen und der Prüfstrategie aus der Norm aufgezeigt (Bedarfsanalyse) und darauf aufbauend der Forschungsbedarf zur Schließung dieser Lücke im Rahmen einer Revision der DIN EN 1317 erarbeitet werden. Es gilt somit die Unklarheiten im Hinblick auf die notwendigen sowie zukünftigen Anforderungen an die Norm DIN EN 1317 hinsichtlich der Verkehrssicherheit bei an Fahrzeug-Rückhaltesysteme (FRS) anprallenden Fahrzeugen und insbesondere der Anpassung der Prüfungen zu beseitigen. Ziel ist es durch die Erarbeitung neuer Prüfstrategien das reale europäische Unfallgeschehen abzubilden und wesentliche Sicherheitsaspekte im Sinne der Verkehrssicherheit zu adressieren.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-07-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-06-05.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-06-05 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-06-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Erstellung einer Bedarfsanalyse für die Revision der europäischen Norm DIN EN 1317 durch Abgleich der Norm EN 1317 mit dem realen europäischen Unfallgeschehen unter Berücksichtigung verschiedener Stakeholder
Referenznummer: Z2r- FE03.0656/2025/HRB
Kurze Beschreibung:
Die europäische Norm DIN EN 1317 befasst sich mit dem Themenkomplex Fahrzeug-Rückhaltesysteme (FRS), deren Hauptaufgabe darin besteht, Fahrzeuge von einem unkontrollierten Abkommen von der Fahrbahn abzuhalten. Die Norm DIN EN 1317 definiert hierfür Aufhaltestufen, Leistungseigenschaften und Bestehenskriterien im Rahmen der Klassifizierung von selbigen Systemen. Notwendig hierfür ist die Definition von Fahrzeuganpralltests an FRS. Diese Anpralltests unterscheiden sich maßgeblich in den Anprallparametern Fahrzeugmasse, Anprallwinkel und Anprallgeschwindigkeit. Die aktuelle Version der Norm DIN EN 1317 aus dem Jahr 2010 ersetzte die vorherige Version aus dem Jahr 1998, ohne dass die Prüfparameter grundlegend angepasst wurden. Daher stammen die in der Norm festgelegten Anpralltests und damit Anprallparameter aus den 1990er Jahren. Es ist somit davon auszugehen, dass diese maßgeblich das Unfallgeschehen sowie die Fahrzeugflotte vor der Jahrtausendwende wiederspiegeln. Das Unfallgeschehen jedoch unterliegt, nicht zuletzt durch den technologischen Wandel, einer ständigen Veränderung. Gleiches ist für die Fahrzeugflotte und damit unmittelbar verbundenen fahrzeugseitigen Anprallparameter wie z.B. Masse, Schwerpunktlage, Fahrzeugsegment anzunehmen. Aktuelle Untersuchungen in einzelnen europäischen Ländern deuten auf eine Divergenz zwischen dem realen Unfallgeschehen und den Prüfparametern aus der Norm DIN EN 1317 hin. So hat sich gezeigt, dass vor allem fahrzeugseitige Anprallparameter nicht mehr die aktuelle Fahrzeugflotte widerspiegeln. Besonders deutlich wird dies bei dem Parameter Fahrzeuggewicht auch über den Personenverkehr hinaus. Ziel/Nutzen: In dem vorliegenden Forschungsvorhaben sollen daher aus europäischer Sichtweise Anforderungen an die zu überarbeitende Norm DIN EN 1317 ermittelt, die Lücke zwischen dem realen (europäischen) Unfallgeschehen und der Prüfstrategie aus der Norm aufgezeigt (Bedarfsanalyse) und darauf aufbauend der Forschungsbedarf zur Schließung dieser Lücke im Rahmen einer Revision der DIN EN 1317 erarbeitet werden. Es gilt somit die Unklarheiten im Hinblick auf die notwendigen sowie zukünftigen Anforderungen an die Norm DIN EN 1317 hinsichtlich der Verkehrssicherheit bei an Fahrzeug-Rückhaltesysteme (FRS) anprallenden Fahrzeugen und insbesondere der Anpassung der Prüfungen zu beseitigen. Ziel ist es durch die Erarbeitung neuer Prüfstrategien das reale europäische Unfallgeschehen abzubilden und wesentliche Sicherheitsaspekte im Sinne der Verkehrssicherheit zu adressieren.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 151260.5 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: Z2r FE 03.656/2025/HRB
Postanschrift: Brüderstr. 53
Postleitzahl: 51427
Stadt: Bergisch Gladbach
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Rheinisch-Bergischer Kreis 🏙️
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis
Preis (Gewichtung): 50
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Es gelten die für das Verfahren veröffentlichten Teilnahmebedingungen (Nr. 3 der Vergabe- und Vertragsunterlagen).
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-22 06:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-07-22 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 13 Wochen
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-07-22 09:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen: siehe § 56 VgV
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
. - Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum), Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen. und - ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaft-pflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen. Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen. Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erfahrungen und Kenntnisse im Bereich der Normungsarbeit, vorzugsweise im Rahmen der Europäischen Norm DIN EN 1317 Nachzuweisen durch mindestens ein Referenzprojekt oder Gremienmitgliedschaft in den vergangenen 5 Jahren (s. Referenzblatt 1 oder Eigenerklärung) Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
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Erfahrungen und Kenntnisse im Erstellen wissenschaftlicher Berichte und Dokumen-tationen von komplexen ingenieurwissen-schaftlichen Sachverhalten. Nachzuweisen durch mindestens drei Ver-öffentlichungen (Fachzeitschriftenartikel, FE-Berichte) zu unterschiedlichen Projekten (s. Referenzblatt 3) • Bei zugänglicher Literatur ist die genaue Quelle zu benennen. Bei nicht zugänglicher Literatur ist auf Anforderung der Vergabestelle ein Belegexemplar zur Verfügung zu stellen, bevorzugt elektronisch. Bei BMDV/BMVBS/BASt veranlasster Forschung ist das Projekt genau zu benennen (FE-Nr.). Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
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Kenntnisse im Bereich Fahrzeug-Rückhaltesysteme. Nachzuweisen durch mindestens drei Referenzprojekte in den vergangenen 5 Jahren. Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe. Nichtvorliegen der genannten Ausschlussgründe sind nachzuweisen durch Eigenerklärung, siehe Vergabeunterlage Nr. 4 (vgl. Teilnahmebedingungen Nr. 4.4).

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen
Nationale Registrierungsnummer: 0204:991-00122FUE-48
Postanschrift: Brüderstraße 53
Postleitzahl: 51427
Postort: Bergisch Gladbach
Region: Rheinisch-Bergischer Kreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Referat Z2, Externe Forschungsvergabe
E-Mail: forschungsvergabe@bast.de 📧
Telefon: 000 📞
URL: https://www.bast.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=778438 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=778438 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel. Ein Zuschlag kann erst nach Verabschiedung des Haushalts 2025 erfolgen.
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Abteilung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 228 9499 0 📞
Fax: +49 228 9499163 📠
URL: https://bundeskartellamt.bund.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen: - Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes. - Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB: Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber. - Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung: Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-06-05+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 109-369926 (2025-06-05)