Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Beschreibung: Eigenerklärung zur
Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus
ausbeuterischer Kinderarbeit über das Formblatt
2491. Der Bieter sichert zu, dass die Herstellung
bzw. Bearbeitung der zu liefernden Produkte ohne
ausbeuterische Kinderarbeit im Sinn des
IAOÜbereinkommens Nr. 182 erfolgt bzw. erfolgt
ist. Das ausgefüllte Formblatt 2491 ist vom Bieter
mit seinen Angebot einzureichen. (2)
Eigenerklärung des Bieters zum Bezug Russland
über das Formblatt 127, der Bieter versichert,
TED
dass kein Bezug zu Russland im Sinne der
Verordnung (EU) 2022/576 besteht. Das
ausgefüllte Formblatt 127 ist vom Bieter mit
seinen Angebot einzureichen. (3) Schutzerklärung
des Bieters zu Scientology über das Formblatt L
2496. Der Bieter erklärt, dass er gegenwärtig
sowie während der gesamten Vertragsdauer die
Technologie von L. Ron Hubbard nicht anwendet,
lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet, er keine
Kurse oder Seminare nach dieser Technologie
besucht und Beschäftigte oder sonst zur Erfüllung
des Vertrags eingesetzte Personen keine Kurse
oder Seminare nach dieser Technologie besuchen
lässt. Das ausgefüllte Formblatt L 2496 ist vom
Bieter mit seinen Angebot einzureichen. (4)
Eigenerklärung zum Masernschutz über das
Formblatt 2493. Der Bieter versichert, dass alle
zur Erfüllung des Vertrags eingesetzten Personen
vor Beginn ihrer Tätigkeit die Anforderungen
gemäß § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
erfüllen und sämtliche für die Nachweisführung
gem. § 20 Abs. 9 IfSG notwendigen Unterlagen
beim Bieter vorliegen. Das ausgefüllte Formblatt
2493 ist vom Bieter mit seinen Angebot
einzureichen. (5) Bei Bietergemeinschaften sind
alle in der Auftragsbekanntmachung und in den
Vergabeunterlagen genannten Nachweise und
Eigenerklärungen von jedem Mitglied zu
erbringen. Bieter und ggf. Unterauftragnehmer
können ihre Eignung und das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen auch durch die Eintragung in
ein Präqualifikationssystem (amtliches Verzeichnis
oder Zertifizierungssystem) nachweisen. Es wird
darauf hingewiesen, dass die Eintragung in ein
Präqualifikationssystem nicht immer ausreichend
ist. Der Bieter hat zu prüfen, ob die hinterlegten
Nachweise mit dem Auftragsgegenstand
vergleichbar und aktuell sind. Der Auftraggeber
akzeptiert auch die Vorlage einer Einheitlichen
Europäischen Eigenerklärung (EEE) als
vorläufigen Beleg für die Eignung und das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.