Evaluation der Bundeszuwendungen an die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) zur allgemeinen Förderung der deutschen Auslandshandelskammern und Delegationen der deutschen Wirtschaft (AHKs)
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) beabsichtigt, einen Auftrag zur Evaluation der Bundeszuwendungen an die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) zur allgemeinen Förderung der deutschen Auslandshandelskammern und Delegationen der deutschen Wirtschaft (AHKs) im Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2025 zu vergeben („Evaluation AHK-Netz“).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-12-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-11-06.
Auftragsbekanntmachung (2025-11-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Evaluation der Bundeszuwendungen an die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) zur allgemeinen Förderung der deutschen Auslandshandelskammern und Delegationen der deutschen Wirtschaft (AHKs)
Referenznummer: 23305/009#011 FA 11/25
Kurze Beschreibung:
“Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) beabsichtigt, einen Auftrag zur Evaluation der Bundeszuwendungen an die Deutsche Industrie- und...”
Kurze Beschreibung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) beabsichtigt, einen Auftrag zur Evaluation der Bundeszuwendungen an die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) zur allgemeinen Förderung der deutschen Auslandshandelskammern und Delegationen der deutschen Wirtschaft (AHKs) im Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2025 zu vergeben („Evaluation AHK-Netz“).
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) beabsichtigt, einen Auftrag zur Evaluation der Bundeszuwendungen an die Deutsche Industrie- und...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) beabsichtigt, einen Auftrag zur Evaluation der Bundeszuwendungen an die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) zur allgemeinen Förderung der deutschen Auslandshandelskammern und Delegationen der deutschen Wirtschaft (AHKs) im Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2025 zu vergeben („Evaluation AHK-Netz“).
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beratung in Sachen Evaluierung📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Dauer: 10 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Konzepts der Leistungserbringung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 55
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsfähigkeit des Bieters (Personal und Organisation)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-09 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-12-09 10:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieterfragen richten Sie bitte bis zum 27.11.2025 12:00 Uhr auch an die folgende E-Mail-Adresse: vergabestelle@bmwe.bund.de. Fragen, die zu einem späteren...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Bieterfragen richten Sie bitte bis zum 27.11.2025 12:00 Uhr auch an die folgende E-Mail-Adresse: vergabestelle@bmwe.bund.de. Fragen, die zu einem späteren Zeitpunkt eingehen, können ggf. nicht mehr beantwortet werden.
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Vorlage von mindestens zwei geeigneten Referenzaufträgen zum Beleg der für den vorliegenden Auftrag erforderlichen einschlägigen Erfahrung und Fachkunde der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Vorlage von mindestens zwei geeigneten Referenzaufträgen zum Beleg der für den vorliegenden Auftrag erforderlichen einschlägigen Erfahrung und Fachkunde der letzten drei Jahre. Die Referenzaufträge müssen mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sein, d. h. tragfähige Rückschlüsse auf die für den zu vergebenden Auftrag notwendige Erfahrung und Fachkunde des Bewerbers zulassen. Zu jedem Referenzauftrag sind folgende Angaben zu machen:
o Leistungsgegenstand, Leistungszeitraum und Leistungsumfang mit grober Einordnung des Nettoauftragswertes,
o Auftraggeber/Leistungsempfänger mit Angaben von Kontaktdaten; kurze, sachgerechte Angaben zu Arbeitsergebnissen,
o Inhaltliche Zuordnung des Referenzauftrags zum Gegenstand des zu vergebenden Auftrags.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärung über den Gesamtumsatz des Auftragnehmers bzw. das Budget der Einrichtung und die Gesamtzahl der Mitarbeitenden für die letzten drei Geschäftsjahre”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0000
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: 000📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu richten. Die Einreichung eines Nachprüfungsantrags per E-Mail an vk@bundeskartellamt.bund.de ist nach Angaben des Bundeskartellamts nur mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße vorab gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des BMWE (s. Ziffer I.1) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle des BMWE gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle des BMWE, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag durch das BMWE bereits erfolgt ist, bevor die Vergabekammer das BMWE über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag durch die Vergabestelle des BMWE darüber informiert. Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung dieser Information an die unterlegenen Bieter auf elektronischem Weg (§ 134 GWB).Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle des BMWE; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird zudem hingewiesen.
Hinweis: Das BMWE ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Der Verzicht auf die Auftragsvergabe bleibt vorbehalten.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 216-741729 (2025-11-06)