FE 02.491/2025/IRB „Ermittlung der Parameter eines spektralen Emissionsmodells für BUB und RLS-19“ Die Berechnung des Beurteilungspegels nach der 16. BImSchV und die Berechnung des Umgebungslärmpegels nach der 34. BImSchV erfolgt nach unterschiedlichen Rechenverfahren (RLS-19 bzw. BUB). Während die Schallausbreitungsmodelle der zwei Verfahren leicht harmonisiert werden könnten, fehlen für die Harmonisierung der Geräuschemission von Straßen aktuelle spektrale Parameter für Antriebs- und Rollgeräusch. Als problematisch erweist sich dabei, dass insbesondere die Parameter der Antriebs- und Rollgeräusche für Lkw mit dem Emissionsansatz der RLS-19 z. T. nicht in Übereinstimmung gebracht werden können. Eine Neubestimmung der Parameter A und B für Antriebs- und Rollgeräusch ist auch wegen des großen zeitlichen Abstandes zu deren ursprünglicher Ermittlung im EU-Projekt HARMONOISE geboten. Ziel dieses Forschungsvorhabens ist es, das Modell für die Geräuschemissionen von Straßen der Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen (BUB) zu aktualisieren. Sowohl die Grundkoeffizienten A und B für Antriebs- und Rollgeräusch der BUB für alle Fahrzeugklassen als auch die Spektralkorrekturen alpha und die Geschwindigkeitskorrektur beta der nationalen Straßendeckschichten sollen messtechnisch validiert und ggf. neu bestimmt werden. Darüber hinaus ist die weitere Zielsetzung, die Entwicklung eines allgemeinen Verfahrens zur Bestimmung neuer Straßendecksichtkorrekturwerte alpha und beta. Dieses Verfahren soll auf Basis von Messungen mit dem Verfahren der Statistischen Vorbeifahrt und ggf. weiteren verfügbaren Messdaten der Straßendeckschicht abgeleitet und generalisiert werden. Im Ergebnis sollen die Modelle für die Geräuschemissionen von Straßen der BUB und der RLS-19 bzgl. des A-bewerteten Emissionspegels möglichst identische Ergebnisse liefern.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-08-06.
Auftragsbekanntmachung (2025-08-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: FE 02.0491/2015/IRB "Ermittlung der Parameter eines spektralen Emissionsmodells für BUB und RLS-19"
Referenznummer: Z2ky-FE 02.0491/2015/IRB
Kurze Beschreibung:
“FE 02.491/2025/IRB
„Ermittlung der Parameter eines spektralen Emissionsmodells für BUB und RLS-19“
Die Berechnung des Beurteilungspegels nach der 16....”
Kurze Beschreibung
FE 02.491/2025/IRB
„Ermittlung der Parameter eines spektralen Emissionsmodells für BUB und RLS-19“
Die Berechnung des Beurteilungspegels nach der 16. BImSchV und die Berechnung des Umgebungslärmpegels nach der 34. BImSchV erfolgt nach unterschiedlichen Rechenverfahren (RLS-19 bzw. BUB). Während die Schallausbreitungsmodelle der zwei Verfahren leicht harmonisiert werden könnten, fehlen für die Harmonisierung der Geräuschemission von Straßen aktuelle spektrale Parameter für Antriebs- und Rollgeräusch.
Als problematisch erweist sich dabei, dass insbesondere die Parameter der Antriebs- und Rollgeräusche für Lkw mit dem Emissionsansatz der RLS-19 z. T. nicht in Übereinstimmung gebracht werden können. Eine Neubestimmung der Parameter A und B für Antriebs- und Rollgeräusch ist auch wegen des großen zeitlichen Abstandes zu deren ursprünglicher Ermittlung im EU-Projekt HARMONOISE geboten.
Ziel dieses Forschungsvorhabens ist es, das Modell für die Geräuschemissionen von Straßen der Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen (BUB) zu aktualisieren. Sowohl die Grundkoeffizienten A und B für Antriebs- und Rollgeräusch der BUB für alle Fahrzeugklassen als auch die Spektralkorrekturen alpha und die Geschwindigkeitskorrektur beta der nationalen Straßendeckschichten sollen messtechnisch validiert und ggf. neu bestimmt werden.
Darüber hinaus ist die weitere Zielsetzung, die Entwicklung eines allgemeinen Verfahrens zur Bestimmung neuer Straßendecksichtkorrekturwerte alpha und beta. Dieses Verfahren soll auf Basis von Messungen mit dem Verfahren der Statistischen Vorbeifahrt und ggf. weiteren verfügbaren Messdaten der Straßendeckschicht abgeleitet und generalisiert werden.
Im Ergebnis sollen die Modelle für die Geräuschemissionen von Straßen der BUB und der RLS-19 bzgl. des A-bewerteten Emissionspegels möglichst identische Ergebnisse liefern.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 336134.45 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“FE 02.491/2025/IRB
„Ermittlung der Parameter eines spektralen Emissionsmodells für BUB und RLS-19“
Die Berechnung des Beurteilungspegels nach der 16....”
Beschreibung der Beschaffung
FE 02.491/2025/IRB
„Ermittlung der Parameter eines spektralen Emissionsmodells für BUB und RLS-19“
Die Berechnung des Beurteilungspegels nach der 16. BImSchV und die Berechnung des Umgebungslärmpegels nach der 34. BImSchV erfolgt nach unterschiedlichen Rechenverfahren (RLS-19 bzw. BUB). Während die Schallausbreitungsmodelle der zwei Verfahren leicht harmonisiert werden könnten, fehlen für die Harmonisierung der Geräuschemission von Straßen aktuelle spektrale Parameter für Antriebs- und Rollgeräusch.
Als problematisch erweist sich dabei, dass insbesondere die Parameter der Antriebs- und Rollgeräusche für Lkw mit dem Emissionsansatz der RLS-19 z. T. nicht in Übereinstimmung gebracht werden können. Eine Neubestimmung der Parameter A und B für Antriebs- und Rollgeräusch ist auch wegen des großen zeitlichen Abstandes zu deren ursprünglicher Ermittlung im EU-Projekt HARMONOISE geboten.
Ziel dieses Forschungsvorhabens ist es, das Modell für die Geräuschemissionen von Straßen der Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen (BUB) zu aktualisieren. Sowohl die Grundkoeffizienten A und B für Antriebs- und Rollgeräusch der BUB für alle Fahrzeugklassen als auch die Spektralkorrekturen alpha und die Geschwindigkeitskorrektur beta der nationalen Straßendeckschichten sollen messtechnisch validiert und ggf. neu bestimmt werden.
Darüber hinaus ist die weitere Zielsetzung, die Entwicklung eines allgemeinen Verfahrens zur Bestimmung neuer Straßendecksichtkorrekturwerte alpha und beta. Dieses Verfahren soll auf Basis von Messungen mit dem Verfahren der Statistischen Vorbeifahrt und ggf. weiteren verfügbaren Messdaten der Straßendeckschicht abgeleitet und generalisiert werden.
Im Ergebnis sollen die Modelle für die Geräuschemissionen von Straßen der BUB und der RLS-19 bzgl. des A-bewerteten Emissionspegels möglichst identische Ergebnisse liefern.
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Ort der Leistung: Rheinisch-Bergischer Kreis🏙️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-30 06:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-30 06:05:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 13
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“.
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
.
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen.
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaft-pflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nr.1: Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich „Akustische Messung von Fahrzeuggeräuschen“ - nachzuweisen durch mindestens 1 abgeschlossenes Referenzprojekt...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nr.1: Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich „Akustische Messung von Fahrzeuggeräuschen“ - nachzuweisen durch mindestens 1 abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren. - Einzutragen in die Referenzliste Nr. 1.
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nr. 2: Kenntnisse und Erfahrungen in der akustischen Messtechnik sowie in der Analyse akustischer Messdaten - nachzuweisen durch mindestens 1...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nr. 2: Kenntnisse und Erfahrungen in der akustischen Messtechnik sowie in der Analyse akustischer Messdaten - nachzuweisen durch mindestens 1 abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren. - Einzutragen in die Referenzliste Nr. 2.
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Verfügbarkeit der Technische Ausstattung zur Messung der akustischen Eigenschaften gemäß DIN EN ISO 11819-1 -nachzuweisen durch eine Eigenerklärung mit der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Verfügbarkeit der Technische Ausstattung zur Messung der akustischen Eigenschaften gemäß DIN EN ISO 11819-1 -nachzuweisen durch eine Eigenerklärung mit der Beschreibung der notwendigen Ausstattung und Eigenerklärung über deren Verfügbarkeit (Eigenerklärung 1)
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Vorhandensein von Fachpersonal für die Projektdurchführung - nachzuweisen durch eine Eigenerklärung über die Qualifikation der Mitarbeiter, mit namentlicher...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Vorhandensein von Fachpersonal für die Projektdurchführung - nachzuweisen durch eine Eigenerklärung über die Qualifikation der Mitarbeiter, mit namentlicher Nennung des Projektleiters und der Hauptbearbeiter (Eigenerklärung 2)
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
“Zusätzliche Informationen: Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt der
Verfügbarkeit der Haushaltsmittel. Ein Zuschlag kann erst nach...”
Zusätzliche Informationen: Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt der
Verfügbarkeit der Haushaltsmittel. Ein Zuschlag kann erst nach Verabschiedung
des Haushalts 2025 erfolgen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228 9499 0📞
Fax: +49 228 9499163 📠
URL: https://bundeskartellamt.bund.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 150-517362 (2025-08-06)